Gesetzesänderungen 07.2024

Aufstellung der Gesetzesänderungen gültig ab Juli 2024 im Zusammenhang von Lohn-/Gehaltsabrechnungen.


Einkommensteuergesetz

 

Neues Feld "Mitarbeiterprämie § 124b Z447" am Lohnzettel Finanz

Am Lohnzettel Finanz gibt es ab 07.2024 das neue Feld "Mitarbeiterprämie § 124b Z 447" statt "Teuerungsprämie § 124b Z 408". Deshalb wurde der Betragsteiler 51 "Teuerungsprämie § 124b Z 408" auf "Mitarbeiterprämie § 124b Z 447 (vor 2024 Teuerungsprämie)" umbenannt.

Am Lohnkonto wird ab 01.2024 durch Abrechnung der Lohnart mit Teiler 51 der Paragraph 124b Z 447 ausgegeben, vor 2024 der Paragraph 124b Z 408.

Umsetzung im LHR Lohn

Diese Änderung erhalten Sie mit dem Update V4.183 ab Juli 2024. Falls Sie im Jahr2024 Lohnarten mit Betragsteiler 51 abgerechnet haben, werden Aufrollungen ab 01.2024 automatisch eingetragen. Bei der Berechnung ändert sich dadurch nichts.

 

 

 

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