Gesetzesänderungen 09.2009

Aufstellung der Gesetzesänderungen ab 09.2009

im Zusammenhang von Lohn-/Gehaltsabrechnungen

 

Sozialversicherung

AV-BEITRAG ENTFALL AB VOLLENDUNG DES 58. LEBENSJAHRES

Bisher entfällt der gesamte AV-Beitrag (6 %) für Personen, die das 57. Lebensjahr vollendet haben. Ab 1.9.2009 gilt diese Regelung erst ab Vollendung des 58. Lebensjahres.

Die Neuregelung lautet:

Für Personen, die das 58. Lebensjahr vollendet haben oder das 57. Lebensjahr vor dem 1.9.2009 vollendet haben, entfällt der AV-Beitrag ab dem Beginn des auf die Erreichung des jeweiligen Lebensalters folgenden Kalendermonates.

Das bedeutet: Vollendet jemand noch am 30.8.2009 das 57. Lebensjahr, kann der AV-Beitrag ab 1.9.2009 entfallen. Wird das 57. Lebensjahr dagegen erst am 1.9.2009 vollendet, muss noch ein Jahr "gewartet" werden.

Umsetzung in LHR Personalverrechnung

BONUS-MALUS-SYSTEM FÄLLT WEG

Das Bonus-Malus System entfällt mit Wirkung ab 01.09.2009.

Bonus-Fälle mit Einstellung bis einschließlich 31.08.2009 wirken für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses fort.

Grundsätzlich ist ab 1.9.2009 ein Malus nicht mehr möglich. In Fällen mit Freisetzung bis 31.8.2009 und Zusage einer Wiedereinstellung wird ein "rückwirkender" Malus bei Nichteinhaltung der Wiedereinstellung fällig. Vergessen Sie bei diesen Fällen nicht, die Lohnart Malus in die Lohnartenzuordnung mit einem Wert einzugeben.

 Umsetzung in LHR Personalverrechnung