Erwachsenenbildung

Allgemeines

FALL 1

Keine SV-Pflicht – Vers. Erwachsenenbildung (Monatlicher SV-pflichtiger Bezug abzüglich Aufwandspauschale <= 0)

FALL 2

JA – als Versicherungspflichtiger (Y1r, M1r oder wenn 56/57 M2r, 60 M2ru) – normaleÖGK -

(Monatlicher SV-pflichtiger Bezug abzüglich Aufwandspauschale > Geringfügigkeitsgrenze)

FALL 3

JA – als geringfügiger Beschäftigter (M24 oder wenn pauschaliert N72m,

wenn 60 Jahre alt M24u  oder pauschaliert N74m) – normaleÖGK -

(Monatlicher SV-pflichtiger Bezug abzüglich Aufwandspauschale <= Geringfügigkeitsgrenze)

 

Ab 2011:

 

Versicherung Erwachsenenbildung

SCHEINÖGK 3_

(im variablen Dienstnehmerstamm ist die Versicherung 3_ hinterlegt)

Normale Gebietskrankenkasse

Wenn es sich nach der Halbjahresdurchrechnung, herausstellt, Versicherung 4_ normaleÖGK

 

 

Wenn eine Firma Erwachsenenbildung-Fälle abrechnet, dann werden Änderungen der Stammdaten bzw. Eintrittsdaten Storno der An-/Abmeldung gewünscht und keine Richtigstellung An- und Abmeldungen.

Damit diese Meldungen so erzeugt werden, aktivieren Sie den Parameter LS: Erwachsenenbildung.

Somit werden in dieser Firma keine Richtigstellungen An-/Abmeldungen mehr erzeugt und es wird auch keine Zuordnung für Richtigstellungen aufgebaut. Jede An- oder Abmeldung wird bei einer Änderung storniert und neu gemeldet.