Unterbrechungen und Austritt mit Auszahlung sv-pflichtiger Lohnarten

 

Wenn in einem Monat ohne SV-Tagen (z.B.: Karenz, Krankenstand mit 0%igem Entgeltfortzahlungsanspruch) ein SV-pflichtiges laufendes Entgelt abzurechnen ist, unterscheiden Sie drei Fälle:

 

Fall 1: Auszahlung von Überstunden

Überstunden fallen immer in jenem Monat an, in dem sie auch entstanden sind – selbst, wenn dies zum Beispiel aufgrund einer Karenz Jahre zuvor war.

 

Vorgehensweise  im LHR Lohn

  1. Rechnen Sie die Überstunden-Lohnarten in dem Monat ab, in dem sie entstanden sind.

  2. Informieren Sie am besten auch die ÖGK schriftlich darüber. So können Säumniszuschläge vermieden werden.

 

Fall 2: Auszahlung eines freiwilligen Entgelts (oder aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift)

Wenn der Arbeitgeber im 0%igen Entgeltfortzahlungsanspruch des Dienstnehmers Entgelt zahlt, ist dieses Entgelt beitragspflichtig – allerdings nur dann, wenn das Entgelt mehr als 50% der vollen Geld- und Sachbezüge vor Beginn des Krankenstands ausmacht. In diesem Fall ruht auch der Anspruch auf Krankengeld.

Die mBGM wird in einem solchen Fall mit "Zeit in der SV" für die Ermittlung der Verrechnungsgrundlage (Feld "VERG") markiert (das Feld "Zeit in der SV" wird mit "ja" gesetzt).

 

Vorgehensweise  im LHR Lohn

Geben Sie für das betroffene Monat die Lohnart SV-Tage mit 30 ein. Durch die Eingabe der Lohnart werden SV-Tage gerechnet und die "Zeit in der SV" wird mit "ja" markiert, sodass die Verrechnungsgrundlage richtig ermittelt wird.

 

Falls die Lohnart bei Ihnen noch nicht in Verwendung ist, legen Sie sie zuvor unter Stammdaten/Lohnarten/Firma/Firmengruppen oder Dienstnehmergruppen an. Die Durchläuferlohnart benötigt den Betragsteiler 90017 "SV-Tage".

Sollten Sie Hilfe bei der Anlage der Lohnart benötigen, wenden Sie sich gerne an support@lohn.at.

 

Fall 3: Auszahlung eines Zeitguthabens

Wenn der Dienstnehmer beim Austritt noch ein Zeitguthaben offen hat, das keinem Zeitraum zugeordnet werden kann, rechnen Sie dieses im Austrittsmonat ab. Für die mBGM wird „keine Zeit in der SV“ gefunden.

 

Vorgehensweise  im LHR Lohn

Geben Sie für das Monat die Lohnart SV-Tage mit 30 ein. Dadurch wird die mBGM auf "Zeit in der SV" umgestellt.

 

Da es sich in diesem Fall um eine Sonderkonstellation handelt, die nicht automatisiert abgedeckt werden kann, werden Sie sich im Fall 3 an support@lohn.at. Der Support kann das Feld "Zeit in der SV" auf "nein" setzen, damit die Meldung richtig verarbeitet werden kann.

Da der Fall 3 öfter als der Fall 2 auftritt, wird demnächst eine Programmierung umgesetzt, durch die keine "Zeit in der SV" bei der Eingabe der Lohnart SV-Tage mehr entsteht.

 

Mehr Informationen zu den verschiedenen Fällen finden Sie auch unter: https://www.gesundheitskasse.at