Beendigung des Dienstverhältnisses durch Kündigung, Zeitablauf etc.

Dieses Thema behandelt die Beendigung des Dienstverhältnisses durch verschiedene Austrittsgründe.

 

Übersicht über die Austrittsarten

Beendigungsformen

Erläuterung

Auflösung während der Probezeit

Während der Probezeit können sowohl Arbeitgeber/innen als auch Arbeitnehmer/innen das Arbeitsverhältnis fristlos ohne Angaben von Gründen lösen.

Einvernehmliche Lösung

Sowohl Arbeitgeber/in als auch Arbeitnehmer/in wollen das Dienstverhältnis beenden und vereinbaren eine Beendigung.

Fristlose Entlassung durch Dienstgeber/innen

Man entscheidet zwischen gerechtfertiger Entlassung und ungerechtfertigter Entlassung. Bei der gerechtfertigten Entlassung muss ein wichtiger Grund zur vorzeiten Vertragsauflösung vorliegen.

Kündigung

Diese Möglichkeit besteht sowohl für Arbeitgeber/innen als auch für Arbeitnehmer/innen. Es sind Fristen und Termine einzuhalten.

Tod

Stirbt ein/e Arbeitnehmer/in, so endet das Dienstverhältnis automatisch.

Stirbt ein/e Arbeitgeber/in, so endet das Dienstverhältnis in der Regel nicht.

Vorzeitiger Austritt durch Dienstnehmer/innen

Man unterscheidet zwischen dem gerechtfertigten vorzeitigen Austritt und dem ungerechtfertigten vorzeitigen Austritt.

Auch hier muss ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Vertragsauflösung vorliegen.

Zeitablauf

Mit dem festgelegten Tag endet das Arbeitsverhältnis

 

Vorgehensweise

  1. Geben Sie in der Maske Eintrittsdaten den betroffenen Austrittsgrund ein.
    Wie Sie Austrittsgründe im LHR Lohn anlegen, lesen Sie in der Onlinehilfe unter Aufgaben - Einmalige Aufgaben - Austrittsgründe anlegen.

  2. Nach dem Speichern des Austrittsgrundes wird im Datenaustausch ELDA, Ausgabeart "Versichertenmeldungen" vom Programm eine Abmeldung generiert.
    Im Button "Fremdschlüssel" in der Maske Datenaustausch ELDA sehen Sie den ELDA "Fremd-Code" für Austrittsgründe, die Sie hier, falls notwendig, ändern können. Diese Fremd-Codes werden von der ÖGK/BVAEB vorgegeben. Mit diesen erkennt dieÖGK/BVAEB den Austrittsgrund des Dienstnehmers.

  3. Nach dem Speichern des Austrittsgrundes und einer Echtabrechnung für das Austrittsmonat wird im Datenaustausch ELDA, Ausgabeart "Lohnzettel SV und Finanz unterjährig bei Austritt ..." vom Programm ein Lohnzettel SV/Finanz mit Arbeitsstättendatenträger generiert.

  4. Eine Arbeitsbescheinigung können Sie nach dem Speichern des Austrittsgrundes und einer Echtabrechnung unter Auswertungen/Personal/Arbeitsbescheinigung für das Austrittsmonat ausdrucken (seit 01.2009 nicht mehr benötigt).

Wenn Sie einen Austrittsgrund angelegt und auch den Neuaufbau der Fremdschlüssel durchgeführt haben, achten Sie darauf, dass der richtige Fremd-Code zugeordnet wurde. Sollte dieser nicht richtig sein, ändern Sie diesen.

Ende Entgelt vor Austritt (Unentschuldigtes Fernbleiben)

Wenn ein Dienstnehmer unentschuldigt von der Arbeit fernbleibt, geben Sie im LHR Lohn einen Unterbrechungsgrund an, der die SV-Tage kürzt und ELDA-Meldungen (im Feld Gkk An-/Abmeldung ist ein "ja") verursacht. Die Bezeichnung des Unterbrechungsgrundes ist frei wählbar.

In diesem Beispiel heißt der Unterbrechungsgrund "unentschuldigtes Fernbleiben". Sie können ihn z.B. auch "Ende Entgelt vor Austritt" nennen.

Vorgehensweise

  1. Legen Sie unter Stammdatenmenü/Allgemein/Ein- / Austritt-/Unterbrechungsgründe den Unterbrechungsgrund "unentschuldigtes Fernbleiben" an. Die Bezeichnung der Unterbrechung ist hier frei wählbar und wird auf der Abmeldung als Abmeldegrund ausgegeben.

  2. In der Maske Datenaustausch ELDA (Auswertungen/Monatlich/Zahlungsverkehr) klicken Sie auf den Button "Fremdschlüssel" und hier auf "Neuaufbau". So wird der neue Unterbrechungsgrund mit Fremd-Code (Elda-Austrittscode) 00 eingetragen. Ändern Sie den Fremd-Code auf 29 (SV-Ende Beschäftigung aufrecht).

  3. Mit Beginn der Unterbrechung wird im Programm eine Abmeldung mit Ende Entgelt erzeugt. Das Feld arbeitsrechtliches Ende bleibt leer.

  4. Wenn der Dienstnehmer wieder Entgelt vom Arbeitgeber bezieht, beenden Sie die Unterbrechung. Dann wird im Programm eine Anmeldung erzeugt.

  5. Wenn der Dienstnehmer seine Arbeit nicht mehr aufnimmt und komplett (mit arbeitsrechtlichem Ende) abgemeldet werden soll, beenden Sie die Unterbrechung und geben einen Austrittsgrund mit Ende-Datum der Unterbrechung ein. Dann wird das arbeitsrechtliche Ende auch übermittelt.

Diese Vorgehensweise ist von der ÖGK bestätigt worden.

Beachten Sie, dass bei solchen Unterbrechungen (unentschuldigtes Fernbleiben) das arbeitsrechtliche Ende auf der Abmeldung nicht gefüllt wird! Es wird nur das Ende des Entgelts gefüllt.

Arbeitsrecht-Experten empfehlen gleich bei Verdacht auf unentschuldigtes Fernbleiben die Abmeldung zu schicken, also die Unterbrechung gleich einzugeben. Wenn der Dienstnehmer im Nachhinein z.B. eine Arztbestätigung bringt, können Sie die Unterbrechung löschen und die dadurch entstandene Storno-Abmeldungen übermitteln.

Unentschuldigtes Fernbleiben mit Zeitablauf und Urlaubsersatzleistung

Wenn ein Dienstnehmer unentschuldigt vor dem Zeitablauf fernbleibt, danach Zeitablauf und Anspruch auf die Auszahlung der Urlaubsersatzleistung hat, so gehen Sie wie folgt vor:

Vorgehensweise

  1. Löschen Sie den Zeitablauf, z. B. per 30.04.2024.

  2. Geben Sie mit dem Tag des Fernbleibens einen "unberechtigten vorzeitigen Austritt" ein, z. B. per 23.04.2024.

  3. Geben Sie die Urlaubsersatzleistungslohnarten in der Lohnartenzuordnung für das Austrittsmonat ein. Danach wird das Ende Entgelt mit dem unberechtigten vorzeitigen Austritt verknüpft (laut Beispiel an den 23.04.2024)..
    Achten Sie bei der Auszahlung der Urlaubsersatzleistungswochen auf die Informationen unter:https://www.wko.at/arbeitsrecht/urlaubsersatzleistung-unberechtigter-austritt

 

Diese Vorgehensweise wurde uns von der ÖGK mitgeteilt. So werden Rückfragen und Clearingfälle von der ÖGK vermieden.