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Um eine Lohnart zu löschen, beachten Sie zwei Fälle:
Lohnart ist noch nicht echtabgerechnet
Wenn Sie die Lohnart noch nie für das betroffene Monat echtabgerechnet haben, löschen Sie diese aus der Lohnartenzuordnung mit dem Löschsymbol oder Funktionstasten SHIFT + F6.
Lohnart ist bereits echtabgerechnet
Wenn Sie die Lohnart bereits echtabgerechnet haben, gehen Sie wie folgt vor:
1. Geben Sie die Lohnart in der Lohnartenzuordnung für das betroffene Monat nochmals ein und geben bei den Einheiten, beim Satz bzw. Betrag "0" ein.
2. Achten Sie darauf, dass Sie bei einer Lohnart mit keinem Bis-Datum, die Lohnart nur für ein gewünschtes Monat auf 0 setzen, zB
In diesem Fall wird die Lohnart 50 Überstundengrundlohn § 68/2 nur im Monat 06.2016 nicht gerechnet und für die Monate danach schon.
Unterscheiden Sie bei Lohnarten mit einem Bis-Datum, ob Sie die Funktion "Lohnartenzuordnung löschen" in Verwendung haben oder nicht.
Bei Nichtverwendung dieser Funktion bleibt eine Lohnart mit Bis-Datum in der Lohnartenzuordnung nach der Echtabrechnung vorhanden. Ändern Sie dann bei dieser Lohnarten die Einheiten, den Satz bzw. den Betrag auf 0.
Bei Verwendung der Funktion "Lohnartenzuordnung löschen" ist eine Lohnart mit einem Bis-Datum in der Lohnartenzuordnung nicht mehr ersichtlich. Geben Sie dann diese Lohnart mit Einheiten, Satz und Betrag 0 ein.