Wiedereingliederungsteilszeit
Die Wiedereingliederungsteilzeit ermöglicht es Arbeitnehmern, nach einer längeren Krankheit schrittweise wieder in den Arbeitsprozess einzusteigen.
Dazu kann eine Teilzeitbeschäftigung mit dem Arbeitgeber vereinbart werden, während dieser die ÖGK zusätzlich Wiedereingliederungsgeld bezahlt.
Voraussetzungen für die Wiedereingliederungsteilzeit
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Dauer des Krankenstands: Mindestens sechs Wochen ununterbrochen.
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Dienstverhältnis: Muss seit mindestens drei Monaten bestehen.
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Vereinbarung: Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über Beginn, Dauer und Ausmaß der Teilzeitbeschäftigung.
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Medizinische Bestätigung: Arbeitsfähigkeit muss durch den arbeitsmedizinischen dienst oder "fit2work" bestätigt werden.
Dauer und Ausmaß
- Dauer: Maximal sechs Monate, mit einer möglichen einmaligen Verlängerung auf insgesamt neun Monate.
- Arbeitszeitreduktion: Wöchentliche Arbeitszeit muss um mindenstes 25% und höchstens 50% reduziert werden, darf aber 12 Stunden pro woche nicht unterschreiten.
Entlohnung
Während der Wiedereingliederungsteilzeit erhält der Arbeitnehmer neben dem reduzierten Lohn ein Wiedereingliederungsgeld, das von der Krankenversicherung bezahlt wird.
Mitarbeitervorsorge
- Grundlage: Der Beitrag zur BV ist während der gesamten Dauer der Wiedereingliederungsteilzeit auf Grundlage des monatlichen entgelts sowie der Sonderzahlungen vor Herabsetzung der Normalarbeitszeit zu entrichten.
- Lohnerhöhungen: Erhöhungen des Entgelts während der Wiedereingliederungsteilzeit sind bei der Berechnung der BV-Beiträge zu berücksichtigen.
Vorgehensweise
Im LHR Lohn legen Sie dazu den Unterbrechungsgrund „Wiedereingliederungsteilzeit“ an.
Betriebliche Mitarbeitervorsorge in LHR-Lohn
Beim Unterbrechungsgrund „Wiedereingliederungsteilzeit“ hinterlegen Sie unter Stammdatenmenü/Allgemein/Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgründe im Feld Betriebbliche Vorsorge „Bemessung laufend vor Bildungsteilzeit“.

So wird die betriebliche Mitarbeitervorsorge abgerechnet, die der Dienstnehmer vor der Wiedereingliederungsteilzeit hatte.
Dies funktioniert nur dann, wenn:
- der Dienstnehmer vor der Wiedereingliederungsteilzeit nicht im Teilentgelt war
- es während der Wiedereingliederungsteilzeit keine Kollektivvertragserhöhungen gibt
- der Dienstnehmer keine zusätzlichen variablen Bezüge erhält
Trifft einer dieser Punkte zu, übersteuern Sie die betriebliche Mitarbeitervorsorge mit der Lohnart „BVK-Bemessung komplett“ mit dem Betragsteiler „90029 – Bemessung betriebliche Vorsorge (komplett). Geben Sie in der Lohnartenzuordnung die komplette Bemessung für die betriebliche Mitarbeitervorsorge ein.
Falls die Lohnart bei Ihnen nicht angelegt ist, legen Sie sie zuvor unter Stammdatenmenü/Lohnarten/Firmengruppen-/Firmen- oder Dienstnehmergruppenlohnarten an. Die Lohnartennummer ist frei wählbar.
Beispiel:

Automatische Übersteuerung der betrieblichen Mitarbeitervorsorge
Für eine automatische Übersteuerung der betrieblichen Mitarbeitervorsorge gehen Sie wie folgt vor:
- Anlage Lohnart "Erhöhung BV bei WIETZ":
Legen Sie eine neue Lohnart mit Betragsteiler "90028 Bemessung betriebliche Vorsorge erhöhen unter Stammdatenmenü/Lohnarten/Firmengruppen-/Firmen- oder Dienstnehmergruppenlohnarten an.

- Anlage persönlicher Satz "Stunden vor WIETZ":
Legen Sie unter Stammdaten/Lohnarten/Bezeichnungen/Persönliche Sätze einen neuen Satz an. Die Lohnart "Erhöhung BV bei WIETZ" wird automatisch generiert, wenn der persönliche Satz beim Dienstnehmer hinterlegt wird.

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Anlage der Formel für die Lohnart „Erhöhung BVK bei WIETZ“:
Legen Sie unter Stammdaten/Lohnarten/Bewerten/Formeln/Firmengrupenformeln/Firmenformeln eine neue Formel an, mit der das aktuelle Gehalt vor der Wiedereingleiderungsteilzeit hochgerechnet wird. Da der Betragsteiler 90028 - "erhöhen" verwendet wird, wird das Ergebnis um das aktuelle Gehalt reduziert.
Beispiel: Gehalt (MBA100) / aktuelle Wochenstunden (PS002) * Wochenstunden vor WIETZ (PS015) ) – Gehalt (MBA100)

BVK-Bemessung in den Sonderzahlungsmonaten
Es muss das gesamte Jahr angesehen werden, wenn der DN im 50%igen oder 0%igen Krankenstand ist, dann müssen 50% der fiktiven Bemessungsgrundlage vor Wiedereingliederungsteilzeit herangezogen werden.
Beispiel:
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Dienstnehmer ist vom 01.01. bis 31.03. im 0%igen Entgeltanspruch
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Ab 01.04. bis 31.12. in der Wiedereingliederungsteilzeit
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Ab 01.04 sind es 12 Wochenstunden, vorher 24 Wochenstunden
Abrechnung Oktober – SZ-Monat:
Hochgerechnete Gehalt: Aktuelles Gehalt 862,75 / 12 * 24 = 1.725,50
Bemessung SZ:
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01.01.2025 – 31.03.2025: Weniger als 50%, daher 50% der fiktiven Bemessungsgrundlage vor WIETZ: 1.725,49 / 365 * 90 * 50% = 212,73
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01.04.2025 – 31.12.2025: Keine Kürzung, daher wie vor der WIETZ: 1.725,49 / 365 * 275 = 1.300,03
Bemessung SZ: 221,73 + 1.300,03 = 1.512,76
Ergibt eine Gesamt-MV-Bemessung für Oktober-Abrechnung: 1.725,50 + 1.512,76 = 3.238,25
Damit in LHR das gesamte Jahr betrachtet wird, bauen Sie diese gleich wie die "Zukunftsberechnung" auf, die meist für die Sonderzahlungsberechnung aufgebaut wird, wenn Studnenänderungen während des Jahres berücksichtigt werden.
Es werden Abzugstage bereits für die Zukunft berechnet, dies sind Tage die von den Kalendertagen abgezogen werden, aufgrudn des Teilentgeltes und der Teilzeitbeschäftigung.

Vorgehensweise
- Anlage einer Lohnart "Aliquotierung bei Teilzeit-WIETZ":
Mit dieser Lohnart berechnen Sie die Abzugstage der Wiedereingliederungsteilzeit.

- Anlage der Formel für die Berechnung der Abzugstage:
Mit dieser Formel prüfen Sie, ob der persönliche Satz 15 - "Stunden vor WIETZ" vorhanden ist. Ist dieser nicht vorhanden, wird der Teilzeitfaktor mit den normalen Wochenstunden berechnet.

Anlage einer weiteren Formel, ähnlich wie für die normale Berechnung der Abzugstage für die SZ. Der Unterschied ist, die Formel TZ wird in eine neue Formel TZ_WIETZ getauscht. Damit im 0%igen und 50%igen Krankenstand 50% berechnet werden, werden 0,5 eingefügt.

- Anlage der Monatsbasis und der Durchschnittsbasis:

- Anlage der Lohnart "Erhöhung BV bei WIETZ SZ":
Mit dieser Lohnart ermitteln Sie die BV, die für die Wiedereingliederungsteilzeit Sonderzahlung herangezogen wird. Im Feld "Satznummer" tragen Sie die Basis vom Schritt 3 ein.

- Anlage der Formel für die Lohnart "Erhöhung BV bei WIETZ":
Mit dieser Formel rechnen Sie das Gehalt auf Vollzeit hoch.
Beispiel: Gehalt (MBA100) / Wochenstunden vor WIETZ (PS015) * aktuelle Wochenstunden (PS002)

- Automatisierung:
Die Lohnart aus Schritt 1 "Aliquotierung bei Teilzeit - WIETZ" wird automatisch generiert. Da hier das gesamte Jahr angesehen werden muss, hinterlegen Sie die Lohnart ab Jänner (Einstellung "VJ - von Jahr") und bis Ende der Unterbrechung (Einstellung "BM - Bis Monat").

- Unterbrechungsgrund Wiedereingliederungsteilzeit:
Das Feld "Betriebliche Vorsorge" lassen Sie leer, damit die neue Übersteuerungslohnart der betrieblichen Vorsorge herangezogen wird.

- Firmenparameter:
Damit in die Zukunft geprüft werden kann, füllen Sie diese Felder.

Wenn die "Zukunftberechnung" bereits für die Sonderzahlungsberechnung eingerichtet ist, sind keine weiteren Änderungen vorzunehmen.
Ist die "Zukunftsberechnung" bei Ihnen noch nicht eingerichtet, legen Sie diese zuvor an.
- Abrechnung beim Dienstnehmer:
Tragen Sie beim Dienstnehmer den Grund WIETZ - Wiedereingliederungsteilzeit ein. Hinterlegen Sie den persönlichen Satz 15 mit den Stunden vor der Wiedereingliederungsteilzteit mit dem Datum, mit dem die Wiedereingliederungsteilzeit startet.
Die echten Wochenstunden des Dienstnehmers hinterlegen Sie mit dem üblichen persönlichen Satz.