Wiedereingliederungsteilszeit
Die Wiedereingliederungsteilzeit
ermöglicht es Arbeitnehmern, nach einer längeren Krankheit schrittweise
wieder in den Arbeitsprozess einzusteigen.
Dazu kann eine
Teilzeitbeschäftigung mit dem Arbeitgeber vereinbart werden, während dieser
die ÖGK zusätzlich Wiedereingliederungsgeld bezahlt.
Voraussetzungen für die Wiedereingliederungsteilzeit
Dauer des
Krankenstands: Mindestens sechs Wochen ununterbrochen.
Dienstverhältnis:
Muss seit mindestens drei Monaten bestehen.
Vereinbarung:
Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über Beginn, Dauer und
Ausmaß der Teilzeitbeschäftigung.
Medizinische
Bestätigung: Arbeitsfähigkeit muss durch den arbeitsmedizinischen
dienst oder "fit2work" bestätigt werden.
Dauer und Ausmaß
- Dauer: Maximal sechs Monate,
mit einer möglichen einmaligen Verlängerung auf insgesamt neun Monate.
- Arbeitszeitreduktion: Wöchentliche
Arbeitszeit muss um mindenstes 25% und höchstens 50% reduziert werden,
darf aber 12 Stunden pro woche nicht unterschreiten.
Entlohnung
Während der Wiedereingliederungsteilzeit erhält der Arbeitnehmer neben
dem reduzierten Lohn ein Wiedereingliederungsgeld, das von der Krankenversicherung
bezahlt wird.
Mitarbeitervorsorge
- Grundlage: Der Beitrag
zur BV ist während der gesamten Dauer der Wiedereingliederungsteilzeit
auf Grundlage des monatlichen entgelts sowie der Sonderzahlungen vor
Herabsetzung der Normalarbeitszeit zu entrichten.
- Lohnerhöhungen: Erhöhungen
des Entgelts während der Wiedereingliederungsteilzeit sind bei der
Berechnung der BV-Beiträge zu berücksichtigen.
Vorgehensweise
Im LHR Lohn legen Sie dazu den Unterbrechungsgrund „Wiedereingliederungsteilzeit“
an.
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
in LHR-Lohn
Beim Unterbrechungsgrund
„Wiedereingliederungsteilzeit“ hinterlegen Sie unter Stammdatenmenü/Allgemein/Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgründe
im Feld Betriebbliche Vorsorge „Bemessung laufend vor Bildungsteilzeit“.

So wird die betriebliche Mitarbeitervorsorge
abgerechnet, die der Dienstnehmer vor der Wiedereingliederungsteilzeit
hatte.
Dies funktioniert nur dann, wenn:
- der Dienstnehmer vor der Wiedereingliederungsteilzeit nicht im
Teilentgelt war
- es während der Wiedereingliederungsteilzeit keine Kollektivvertragserhöhungen
gibt
- der Dienstnehmer keine zusätzlichen variablen Bezüge erhält
Trifft einer dieser
Punkte zu, übersteuern Sie die betriebliche Mitarbeitervorsorge mit der
Lohnart „BVK-Bemessung komplett“ mit dem Betragsteiler „90029 – Bemessung
betriebliche Vorsorge (komplett). Geben Sie in der Lohnartenzuordnung
die komplette Bemessung für die betriebliche Mitarbeitervorsorge ein.
Falls die Lohnart
bei Ihnen nicht angelegt ist, legen Sie sie zuvor unter Stammdatenmenü/Lohnarten/Firmengruppen-/Firmen-
oder Dienstnehmergruppenlohnarten an.
Die Lohnartennummer ist frei wählbar.
Beispiel:

Automatische Übersteuerung der betrieblichen Mitarbeitervorsorge
Für eine automatische Übersteuerung
der betrieblichen Mitarbeitervorsorge gehen Sie wie folgt vor:
- Anlage Lohnart "Erhöhung BV bei WIETZ":
Legen Sie eine neue Lohnart mit Betragsteiler "90028 Bemessung
betriebliche Vorsorge erhöhen unter Stammdatenmenü/Lohnarten/Firmengruppen-/Firmen-
oder Dienstnehmergruppenlohnarten an.

- Anlage persönlicher Satz "Stunden
vor WIETZ":
Legen Sie unter Stammdaten/Lohnarten/Bezeichnungen/Persönliche
Sätze einen neuen Satz an. Die Lohnart "Erhöhung BV
bei WIETZ" wird automatisch generiert, wenn der persönliche Satz
beim Dienstnehmer hinterlegt wird.

Anlage der Formel für die Lohnart „Erhöhung
BVK bei WIETZ“:
Legen Sie unter Stammdaten/Lohnarten/Bewerten/Formeln/Firmengrupenformeln/Firmenformeln
eine neue Formel an, mit der das aktuelle Gehalt vor der Wiedereingleiderungsteilzeit
hochgerechnet wird. Da der Betragsteiler 90028 - "erhöhen"
verwendet wird, wird das Ergebnis um das aktuelle Gehalt reduziert.
Beispiel: Gehalt (MBA100) / aktuelle Wochenstunden (PS002)
* Wochenstunden vor WIETZ (PS015)
) –
Gehalt (MBA100)

BVK-Bemessung in den Sonderzahlungsmonaten
Es muss das gesamte Jahr angesehen
werden, wenn der DN im 50%igen oder 0%igen Krankenstand ist, dann müssen
50% der fiktiven Bemessungsgrundlage vor Wiedereingliederungsteilzeit
herangezogen werden.
Beispiel:
Dienstnehmer ist vom 01.01. bis
31.03. im 0%igen Entgeltanspruch
Ab 01.04. bis 31.12. in der Wiedereingliederungsteilzeit
Ab 01.04 sind es 12 Wochenstunden,
vorher 24 Wochenstunden
Abrechnung Oktober – SZ-Monat:
Hochgerechnete
Gehalt: Aktuelles Gehalt
862,75 / 12 * 24 = 1.725,50
Bemessung
SZ:
01.01.2025 – 31.03.2025: Weniger als
50%, daher 50% der fiktiven Bemessungsgrundlage vor WIETZ: 1.725,49
/ 365 * 90 * 50% = 212,73
01.04.2025
– 31.12.2025: Keine Kürzung, daher wie vor der WIETZ: 1.725,49 / 365
* 275 = 1.300,03
Bemessung
SZ: 221,73 + 1.300,03 = 1.512,76
Ergibt
eine Gesamt-MV-Bemessung für Oktober-Abrechnung: 1.725,50 + 1.512,76 =
3.238,25
Damit in LHR das gesamte Jahr betrachtet
wird, bauen Sie diese gleich wie die "Zukunftsberechnung" auf,
die meist für die Sonderzahlungsberechnung aufgebaut wird, wenn Studnenänderungen
während des Jahres berücksichtigt werden.
Es werden Abzugstage bereits für
die Zukunft berechnet, dies sind Tage die von den Kalendertagen abgezogen
werden, aufgrudn des Teilentgeltes und der Teilzeitbeschäftigung.

Vorgehensweise
- Anlage einer Lohnart "Aliquotierung
bei Teilzeit-WIETZ":
Mit dieser Lohnart berechnen Sie die Abzugstage der Wiedereingliederungsteilzeit.

- Anlage der Formel für die Berechnung
der Abzugstage:
Mit dieser Formel prüfen Sie, ob der persönliche Satz 15 - "Stunden
vor WIETZ" vorhanden ist. Ist dieser nicht vorhanden, wird der
Teilzeitfaktor mit den normalen Wochenstunden berechnet.

Anlage einer weiteren Formel, ähnlich wie für die normale Berechnung
der Abzugstage für die SZ. Der Unterschied ist, die Formel TZ wird
in eine neue Formel TZ_WIETZ getauscht. Damit im 0%igen und 50%igen
Krankenstand 50% berechnet werden, werden 0,5 eingefügt.

- Anlage der Monatsbasis und der
Durchschnittsbasis:

- Anlage der Lohnart "Erhöhung
BV bei WIETZ SZ":
Mit dieser Lohnart ermitteln Sie die BV, die für die Wiedereingliederungsteilzeit
Sonderzahlung herangezogen wird. Im Feld "Satznummer" tragen
Sie die Basis vom Schritt 3 ein.

- Anlage der Formel für die Lohnart
"Erhöhung BV bei WIETZ":
Mit dieser Formel rechnen Sie das Gehalt auf Vollzeit hoch.
Beispiel: Gehalt
(MBA100) / Wochenstunden vor WIETZ (PS015) * aktuelle Wochenstunden
(PS002)

- Automatisierung:
Die Lohnart aus Schritt 1 "Aliquotierung bei Teilzeit - WIETZ"
wird automatisch generiert. Da hier das gesamte Jahr angesehen werden
muss, hinterlegen Sie die Lohnart ab Jänner (Einstellung "VJ
- von Jahr") und bis Ende der Unterbrechung (Einstellung "BM
- Bis Monat").

- Unterbrechungsgrund Wiedereingliederungsteilzeit:
Das Feld "Betriebliche Vorsorge" lassen Sie leer, damit die
neue Übersteuerungslohnart der betrieblichen Vorsorge herangezogen
wird.

- Firmenparameter:
Damit in die Zukunft geprüft werden kann, füllen Sie diese Felder.

Wenn die "Zukunftberechnung" bereits für die Sonderzahlungsberechnung
eingerichtet ist, sind keine weiteren Änderungen vorzunehmen.
Ist die "Zukunftsberechnung"
bei Ihnen noch nicht eingerichtet, legen Sie diese zuvor an.
- Abrechnung beim Dienstnehmer:
Tragen Sie beim Dienstnehmer den Grund WIETZ
- Wiedereingliederungsteilzeit ein. Hinterlegen Sie den persönlichen
Satz 15 mit den Stunden vor der Wiedereingliederungsteilzteit mit
dem Datum, mit dem die Wiedereingliederungsteilzeit startet.
Die echten Wochenstunden des Dienstnehmers hinterlegen Sie mit dem
üblichen persönlichen Satz.