Am Lohnzettel Finanz (L16) gibt es das Feld "Überlassung arbeitgebereigenes KFZ für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Anzahl Kalendermonate (§ 16 Abs. 1 Z 6 lit b EStG)", mit dem Sie die Anzahl der Kalendermonate mit abgerechnetem PKW Sachbezug oder Monate, in denen ein E-Auto zur Verfügung gestellt wurde. angeben.
Wenn in Ihrem Unternehmen nur ein PKW Sachbezug abgerechnet wird, geben Sie in der Maske Stammdatenmenü/Firma/Parameter/Firmenparameter - Seite 3 im Feld "Kfz" die Lohnart für den PKW Sachbezug ein. Dadurch werden dann für den Lohnzettel Finanz die Monate, in denen die Lohnart abgerechnet wurde, gezählt und ausgegeben.
Beispiel 1

Wenn in Ihrem Unternehmen zusätzlich E-Autos zur Verfügung gestellt werden, lassen Sie die Lohnart "PKW Sachbezug" und "E-Auto Information über Kalendermonat" in eine Monatsbasis fließen. Eine neue Lohnart "Anzahl Kalendermonate mit PKW Sachbezug und E-Auto" sammelt diese Monatsbasis. Diese neue Lohnart geben Sie dann in der Maske Firmenparameter – Seite 3 im Feld "Kfz" ein.
Beispiel 2
1. Legen Sie eine
neue Monatsbasis unter Stammdaten/Lohnarten/Bezeichnungen und Basen an.

2. Falls noch nicht
vorhanden, legen Sie eine neue Lohnart für das E-Auto an unter Stammdaten/Lohnarten/Firmengruppen-,
Firmen- oder Dienstnehmergruppenlohnarten. Die Lohnart hat das Vorzeichen
"N" oder "D" für Durchläufer, Betragsteiler
"0 - Durchläufer" und im Feld "Betrags-Bewertung Art"
"NUM" und den Wert "1". Im späteren Schritt tragen
Sie eine Folgelohnart ein.
3. Tragen Sie bei den Lohnarten "PKW Sachbezug"
und "E-Auto Kalendermonate" die neu angelegte Monatsbasis im
Register "Basen" ein.

4. Legen Sie eine
neue Lohnart für die Anzahl der Kalendermonate für den L16 an. Die Lohnart
hat als Vorzeichen "N" oder "D" für Durchläufer, Betragsteiler
"0 - Durchläufer" und im Feld "Betrags-Bewertung Art"
"MBA940".
5. Hinterlegen Sie
die neu angelegte Lohnart als Folgelohnart bei den Lohnarten "PKW
Sachbezug" und "E-Auto Kalendermonate".

6. Geben Sie die
neu angelegte Lohnart im Feld "Kfz" ein.

Nach einer Echtabrechnung werden am L16 die Anzahl der Kalendermonate im unteren rechten Bereich ausgegeben.

Wenn eine Dienstnehmerin ein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestelltes Elektrofahrzeug auch privat nutzen darf, ist dafür kein Sachbezug anzusetzen.
Wenn die Dienstnehmerin aber während des Beschäftigungsverbots das Elektrofahrzeug nicht mehr nutzen darf, ist laut ÖGK für die Arbeits-/Entgeltsbestätigung für Wochengeld wie folgt vorzugehen:
Rechnen Sie das amtliche Kilometergeld für die in den letzten zwölf Monaten vor Entzug durchschnittlich gefahrenen Privatkilometer aus.
Den Monatsdurchschnitt rechnen Sie auf den Bemessungszeitraum hoch und berücksichtigen diesen als Sachbezug.
Wird der Bezug weitergewährt, hat auch keine Bewertung des Sachbezugs zu erfolgen.