Generierung pro Unterbrechungsgrund

Im Menüpunkt Stammdatenmenü/Firma/Sonstiges/Generierung pro Unterbrechungsgrund definieren Sie, welche Lohnarten bei einer Eingabe eines Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgrundes in der Eintrittsmaske, wie in die Lohnartenzuordnung generiert werden sollen.

 

Beispiel 1:
So haben Sie die Möglichkeit bei der Eingabe eines Eintritts, automatisch in die Lohnartenzuordnung die Lohnarten Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration mit einem offenen Bis-Datum zu generieren:

Beim Speichern des Eintritts per 01.01.2016:


werden die Lohnarten 500 und 510 in die Lohnartenzuordnung per 01.2016 offen generiert.


Beispiel 2:

Bei der Kündigung durch Dienstgeber sollen die Lohnarten Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld automatisch in die Lohnartenzuordnung für das Austrittsmonat generiert werden.
Anmerkung: In diesem Beispiel wird die Lohnart 500 Urlaubsgeld im Juni und die Lohnart 510 Weihnachtsgeld im November ausbezahlt.
Die Aliquotierung der Sonderzahlungen ist im Lohnartenstamm geregelt.


Beim Speichern der Dienstgeberkündigung im 03.2016



werden die Lohnarten wie folgt generiert:



Beim Speichern der Dienstgeberkündigung am 07.2016



wird nur mehr die Lohnart 501 in die Lohnartenzuordnung generiert, weil die Lohnart 500 bereits im Juni ausbezahlt wurde (Kennzeichen "LN"):

 

 

Löschen des Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgrunds

Wenn ein Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgrund in der Eintrittsmaske gelöscht wird, unterscheiden Sie diese Fälle:

1. Lohnarten werden auf 0 gesetzt

Wird ein Ein-/Austritts- oder Unterbrechungsgrund eines Dienstnehmers gelöscht, werden auch die von diesem Grund generierten Lohnarten in der Maske Lohnartenzuordnung wieder gelöscht bzw. auf 0 gesetzt, wenn sie bereits echt-abgerechnet wurden.

 

  1. Der Unterbrechungsgrund wird gelöscht und es sind noch keine Echtabrechnungen mit den, vom Unterbrechungsgrund generierten Lohnarten, vorhanden.

Beispiel:
Generierung pro Unterbrechungsgrund ist für die Kündigung durch Dienstgeber so angelegt:


In der Eintrittsmaske wird per 31.03.2016 dieser Austrittsgrund eingegeben:


Dabei entstehen in der Lohnartenzuordnung diese Lohnarten:



Gleich danach - ohne vorher echt-abzurechnen - wird der Austrittsgrund "KUEDG" aus der Eintrittsmaske gelöscht. Nun haben Sie die Möglichkeit, die dadurch generierten Lohnarten aus der Lohnartenzuordnung wieder zu löschen.

  1. Unterbrechungsgrund wird gelöscht und es sind Echtabrechnungen mit den, vom Unterbrechungsgrund generierten Lohnarten, vorhanden.

    1. a. Die Lohnarten, welche durch die Eingabe des Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgrundes generiert wurden sind noch in der Lohnartenzuordnung zu finden oder diese wurden durch eine Abrechnung gelöscht (durch den Start einer Abrechnung mit der Checkbox „Lohnartenzuordnung löschen“).
      Es gibt keine Einträge der gleichen Lohnart in der Lohnartenzuordnung, die nicht von einem Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgrund ausgelöst wurden.

Beispiel:
Generierung pro Unterbrechungsgrund ist für die Kündigung durch Dienstgeber so angelegt:


In der Eintrittsmaske wird per 31.07.2016 dieser Austrittsgrund eingegeben:



Dabei entsteht in der Lohnartenzuordnung diese Lohnart (da im 06.2016 die Lohnart Urlaubszuschuss bereits abgerechnet wurde):



Danach wird der Dienstnehmer für 07.2016 echt-abgerechnet:

 

Sind in diesem Fall die dem Unterbrechungsgrund zugeordneten Lohnarten noch in der Lohnartenzuordnung vorhanden, so werden deren Werte für Einheiten/Satz/Betrag auf 0 gesetzt, ansonsten werden diese Lohnarten mit 0-Werten in die Lohnartenzuordnung neu eingetragen.
Folgelohnarten werden nicht eigens behandelt bzw. auf 0 gesetzt. Es wird angenommen, dass Folgelohnarten 0 ergeben, wenn die auslösende Lohnart auf 0 gesetzt wird.

 

    1. b. Wie „a“, nur dass es von diesen Lohnarten noch weitere Einträge in der Lohnartenzuordnung gibt, die nicht durch diesen U-Grund ausgelöst wurden und zum Von-Datum des Ein-/Austritts /Unterbrechungsgrundes gültig sind.

Beispiel.
Generierung pro Unterbrechungsgrund ist für die Kündigung durch Dienstgeber so angelegt:


In der Eintrittsmaske wird per 31.07.2016 dieser Austrittsgrund eingegeben:



Dabei entsteht in der Lohnartenzuordnung diese Lohnart (da im 06.2016 die Lohnart Urlaubszuschuss bereits abgerechnet wurde):

In diesem Fall müssen die dem Unterbrechungsgrund zugeordneten Lohnarten aus der Lohnartenzuordnung gelöscht werden (in diesem Beispiel nur die Lohnart 510), damit jene Einträge der Lohnartenzuordnung wieder zur Geltung kommen, die vor der Eingabe des Unterbrechungsgrundes da waren.

 

 2. Bis-Datum Lohnartenzuordnung bei Austritt löschen

Wird ein Austritt wieder gelöscht, wird das Bis-Datum der Lohnarten in der Lohnartenzuordnung, welches vom Abrechnungsprogramm gesetzt wurde, wieder entfernt bzw. auf den ursprünglichen Wert gestellt.

 

Wenn ein Dienstnehmer austritt und Sie rechnen ihn ab, so werden die Lohnarten in der Lohnartenzuordnung mit dem Bis-Datum des Austrittsmonats befristet.


Wenn Sie den Dienstnehmer mit aktivierter Checkbox "Lohnartenzuordnung löschen" abrechnen:


dann verschwinden die Lohnarten aus der Lohnartenzuordnung (werden "unsichtbar gemacht").

In Zukunft wird in der Lohnartenzuordnung beim Setzen des Bis-Datums das originale Bis-Datum vom Abrechnungsprogramm weggespeichert und ein Merker gesetzt. Wird der Austritt im betroffenen Monat in der Eintrittsmaske wieder gelöscht, so wird das originale Bis-Datum wieder zurückgesetzt.

Beim Starten der Abrechnung mit aktivierter Checkbox „Lohnartenzuordnung löschen“ geht diese Information endgültig verloren – Lohnart wird beim Löschen des Austritts nicht wieder eingetragen!

Die Fixierung der Urlaubsersatzleistungslohnarten (= Lohnarten auf „eingegeben“ setzen) passiert, wenn ein Dienstnehmer zwischen Austritt und Ende Entgelt wieder eintritt, wird dabei nicht verändert!