Hier finden Sie alle Änderungen im Datenaustausch ELDA Bereich (Änderungen des Satzaufbaus, gesetzliche Änderungen, Programmkorrekturen, neue Erweiterungen) nach Meldungsart und Datum sortiert.
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Datum (Betrifft Updates die nach diesem Datum erstellt wurden) |
Programmteil |
Beschreibung |
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28.03.2017 |
Beitragsnachweisungen |
Für geringfügig beschäftigte Dienstnehmer über 60 Jahre < 1 Monat ab 2017, wenn die 1,5fache Geringfügigkeitsgrenze überschritten wurde, wird auf der Beitragsnachweisung die UV-Bemessung bei der Beitragsgruppe der GfB angeführt und der KV- und PV-Beitrag bei der Verrechnungsgruppe N64 weil die Bemessungen unterschiedlich sind. Das sind folgende interne SV-Gruppen. Versicherungen 1 bis 10: N7ao gering. Arb. (UV-Bem bei N14o) N7do gering. Ang. (UV-Bem bei N24o) N7lo gering. freie DN Arbeiter mit SZ, n7lo gering. freie DN Arb. ohne SZ (UV-Bem bei L14o) N7mo gering. freie DN Ang. mit SZ, n7mo gering. freie DN Ang ohne SZ (UV-Bem bei M24o) Versicherung 10 Seilbahnunternehmungen: N7ae (UV-Bem bei N14e), N7de (UV-Bem bei N24e) |
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13.02.2017 |
Beitragsnachweisungen |
Wird die Alterspension trotz Erfüllung der Wartezeit bzw. der Mindestversicherungszeit in der Bonusphase 3 Jahre nach Erreichen des Regelpensionsalters nicht in Anspruch genommen (d.h. bei Frauen derzeit vom vollendeten 60. bis zum vollendeten 63. Lebensjahr und bei Männern vom vollendeten 65. bis zum vollendeten 68. Lebensjahr), so soll der Anteil des Dienstgebers und des Dienstnehmers am Pensionsversicherungsbeitrag für den Zeitraum der Bonusphase auf die Hälfte reduziert werden. Bei betroffenen Dienstnehmern sehen Sie anschließend nach einer Abrechnung die Halbierung des PV-Beitrags unter dem neuen Kennzeichen „PM – Pensionsversicherung Minus (Halbierung PV)“ mit -5,13 % DN-Anteil und -6,27 % DG-Anteil am Lohnkonto und SV-Details in der Abrechnungsansicht. Den Beitrag sehen Sie auf der Beitragsnachweisung unter „N70“ mit -11,4% abgerechnet, auf der BVAEB Vertragsbediensteten Beitragsnachweisung (= Versicherung 25 und 42) unter „PVH - Pensionsversicherung Angestellte, halber Prozentsatz“ und „PAH – Pensionsversicherung Arbeiter, halber Prozentsatz“. |
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15.11.2016 |
Beitragsnachweisungen |
Der Sozial- und Weiterbildungsfon wurde ab 2017 für überlassene Angestellt für die Versicherung 9 Kärntner Gebietskrankenkasse mit 0,8% hinterlegt. Auf der Beitragsnachweisung ist dieser Betrag für Angestellte unter "N28" ausgewiesen. |
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17.12.2015 |
Beitragsnachweisungen |
Die Gkk hat bereits seit längerem Beitragssätze mit mehr als 3 Nachkommastellen. In Summe haben diese für den Beitragsnachweis nicht mehr als 2 Nachkommastellen. Bei der BVAEB gibt es ab 2016 in Summe Prozentsätze, die mehr als 3 Nachkommastellen haben. Auf den Formularen werden die Prozentsätze nicht angegeben, aber im ELDA-Datenträger. Dort wird nun der Beitragssatz nach den 2 Nachkommastellen abgeschnitten, anstatt diesen auf 2 Nachkommastellen zu runden. |
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19.11.2015 |
Beitragsnachweisungen |
Neue Beitragsgruppe E14 für Zivildiener wird nun in einer speziell vorgegebenen Form an Beitragsnachweis ausgegeben Vorgabe von ELDA: Ausgabe von "E14" im Bereich "BLOCK FÜR 12 BEITRAGSGRUPPEN" mit folgender Belegung: BGRP (Beitragsgruppe) = E14 BGDN (Summe der Allg. BG) = € 5,05 SZDN (Summe der BG Sonderzahlungen) = unbelegt (Grundstellung) BGPZ (Beitragssatz) = unbelegt (Grundstellung) BGBT (Beitrag) = € 5,05 |
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08.11.2013 |
Beitragsnachweisungen |
GKK: neue Version 10 - gültig ab 01.12.2013 - zwingend ab 01.01.2014 BVAEB: neue Version 03 - gültig ab 01.12.2013 - zwingend ab 01.01.2014 GKK: Auflösungsabgabe wird nun in einem eigenen Betragsfeld übermittelt. Damit darf N80 nicht mehr bei den Beitragsgruppen angeführt werden. Für die BVAEB wurde seit Einführung ein eigenes Betragsfeld eingeführt. Ebenso wurde die Liste Beitragsnachweis entsprechend angepasst. Ab 01.12.2013 wird die Beitragsgruppe N80 nicht mehr ausgegeben. Stattdessen wird im unteren Teil die Zeile "SUMME AN AUFLÖSUNGSABGABE" ausgegeben. Entfall des Feldes "Steuernummer des Dienstgebers". |
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08.02.2013 |
Beitragsnachweisungen |
Für den Beitragsnachweis im Datenaustausch ELDA gibt es die Möglichkeit, den Datenträger für eine firmeneigene Versicherung zu erstellen. Auf den Beitragsnachweisungen für die Gkk und die BVAEB führen wir nun unter "interne Nummer" die Nummer der firmeneigenen Versicherung an, damit diese sofort ersichtlich ist. |
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31.11.2012 |
Beitragsnachweisung |
Auflösungsabgabe: tritt mit 01.01.2013 in Kraft Sie ist bei Beendigung eines arbeitslosenversicherungspflichtigen Dienstverhältnisses oder freien Dienstverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen zu entrichten und im Monat der Auflösung des Dienstverhältnisses gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen fällig. Die Auflösungsabgabe N80 wird gemeinsam mit den anderen Beitragsgruppen ohne Angabe einer Bemessung oder eines Prozentsatzes ausgegeben werden. |
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15.11.2012 |
Beitragsnachweisungen |
neue Version 03 gültig ab 01.12.2012 / zwingender Einsatz 01.02.2013 Im Aufbau des Datensatzes gibt es die neue Spalte mit dem Betrag der Auflösungsabgabe, welche nun befüllt wird. Ab dem Tagesdatum 01.01.2013 wird automatisch die neue Versionsnummer des Datenträgers verwendet. |
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20.01.2011 |
Beitragsnachweisungen |
Neue ELDA-Satzart, in der es das Feld "Referenznummer" gibt, verpflichtend ab 01.03.2011 |
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19.03.2010 |
Beitragsnachweisungen |
Betrifft die Meldeart "Beitragsnachweisung = Erstübermittlung" oder "Nachtrag/Gutschrift". Laut den Angaben eines Gkk-Prüfers im Jahr 2006 wurde die Meldeart folgendermaßen abgeändert: Übermittlung Februar 2010: bis 15.03.2010 mit Meldeart "Beitragsnachweisung = Erstübermittlung" für alle übermittelten Monate, ab 15.03. als Meldeart "Nachtrag/Gutschrift" für alle übermittelten Monate.
Dies wurde nun laut ELDA OÖ widerrufen und entsprechend abgeändert. Die Meldeart "Beitragsnachweisung = Erstübermittlung (Satzart 20)" für ein Monat wird gemeldet wenn: - Angabe ohne Nacherstellungsdatum (offene Meldungen) = wenn noch keine Übermittlung in diesem Monat stattfand - Angabe eines Nacherstellungsdatum = wenn vor diesem Datum keine Übermittlung in diesem Monat stattfand Die Meldeart "Nacherstellung/Gutschrift (Satzart 21)" für ein Monat wird gemeldet wenn - Angabe ohne Nacherstellungsdatum (offene Meldungen) = wenn bereits eine Übermittlung in diesem Monat stattfand - Angabe eines Nacherstellungsdatum = wenn vor diesem Datum bereits eine Übermittlung in diesem Monat stattfand |
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Datum (Betrifft Updates die nach diesem Datum erstellt wurden) |
Programmteil |
Beschreibung |
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21.06.2016 |
Abmeldungen an dieÖGK |
Abmeldecode 12 heißt jetzt nur mehr "Ummeldung" und nicht mehr "Ummeldung (nur für ÖGK bei Versicherungswechsel - nicht bei DG-Wechsel). Das ist in der Datenaustausch ELDA Versichertenmeldungen Ansicht ersichtlich. |
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28.09.2015 |
Abmeldungen und Anmeldungen |
Gibt es eine Storno-Anmeldung und zwei offene Anmeldungen, können wir keine automatische Zuordnung für eine Richtigstellung Anmeldung durchführen. Gibt es eine Storno-Anmeldung und zwei offene Anmeldungen, können wir keine automatische Zuordnung für eine Richtigstellung Anmeldung durchführen. Solche Meldungen, die nicht automatisch zugewiesen werden können, werden nun aufgezeichnet. Sind solche Aufzeichnungen vorhanden, erscheint in der Detailansicht von Versichertenmeldungen links unten der neue Button "Zuordnung Richtigstellungen". Einen Klick darauf öffnet ein neues Fenster, in denen nicht automatisch zuordenbare Meldungen angezeigt werden. Darin kann man manuell passende Zuordnungen (Storno zu Neumeldung) vornehmen. Daraus wird eine Richtigstellung erzeugt. Nicht automatisch zuordenbare Meldungen werden nun nicht mehr am Datenträger ausgegeben. Es erscheint bei der Datenträgererstellung die Fehlermeldung "Es fehlen Zuordnungen für eine Richtigstellung An- oder Abmeldung!" bzw. "Bitte führen Sie eine Zuweisung von mehreren Storno-Meldungen bzw. Neumeldungen durch!". Dadurch wird vermieden, dass Stornos und Neumeldungen gesendet werden, die als Richtigstellung gesendet werden müssen. |
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24.06.2015 |
Versichertenmeldungen |
Derzeit werden Ausländermeldungen im Zuge eines ELDA-Datenträgers für Versichertenmeldungen erstellt. Nun gibt es eine Möglichkeit, um die Ausländermeldungen nachzudrucken. Dies kann über den Menüpunkt "Auswertungen / Personal / An-/Ab-/Änderungsmeldung" mit der neuen "Art" "Ausländermeldungen" durchgeführt werden |
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25.11.2014 |
Versichertenmeldungen |
neue Version 05 gültig ab 01.12.2014 / zwingend ab 01.02.2015 |
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02.05.2014 |
Versichertenmeldung an BVAEB (Anmeldung) |
Wenn bei einem Dienstnehmer ein Eintritt und eine sofort beginnende Unterbrechung vorkommen, wird seit einiger Zeit nur mehr mit dem Ende der Unterbrechung angemeldet. Neu ist darin, dass mit dem Anmeldecode des Eintritts und nicht mit dem der Unterbrechung gemeldet wird. Bei einer Richtigstellung Anmeldung wird der Anmeldecode an die BVAEB übermittelt. |
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28.02.2014 |
Versichertenmeldungen |
Es kann keine Anmeldung mehr auf offen gestellt werden, wenn es eine nachfolgende Änderungsmeldung der Anmeldung gibt. Weiters kann keine Abmeldung mehr auf offen gestellt werden, wenn es eine nachfolgende Änderungsmeldung der Abmeldung gibt. |
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22.01.2014 |
Versichertenmeldung an BVAEB (Anmeldung) |
Wenn ein Eintrittsdatum und der Beginn des Zeitraums einer BV-Pflicht auf denselben Tag fallen, wird das BV-Ab-Datum sofort mit der Anmeldung gemeldet. Es wird keine Änderungsmeldung mit BV-Ab-Datum mehr erzeugt. |
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25.10.2011 |
Versichertenmeldungen (Anmeldungen, Abmeldungen) |
Seit 12.08.2011 wurden Vorbereitungen für das Tagesdatum im Variablen Dienstnehmerstamm in ELDA getroffen. Dabei wurde auch die automatische Erstellung von Ab- und Anmeldungen bei einem Wechsel zwischen Vollbeschäftigung und fallweiser Beschäftigung eingebaut. Dabei ist übersehen worden, auch zu kontrollieren, ob der Dienstnehmer bei dem Wechsel beschäftigt ist. Dadurch werden bei einem Wechsel auf/von fallweise Beschäftigung Ab- oder Anmeldungen erzeugt, auch wenn der Vollbeschäftigte zum Zeitpunkt des Wechsels nicht aktiv ist. Nun wir bei einem Wechsel auf/von fallweise Beschäftigung kontrolliert, ob der Vollbeschäftigte aktiv ist und entsprechende An- oder Abmeldungen erzeugt werden müssen. |
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19.10.2011 |
Versichertenmeldungen |
Staaten Die Staaten wurden nun so angepasst, dass das Staatenkennzeichen auf das Kfz-Kennzeichen geändert wurden, da Meldungen an ELDA bei Adressangaben das Kfz-Kennzeichen enthalten muss. Wenn Sie bereits Staaten zugewiesen haben, die nicht dem Kfz-Kennzeichen entsprechen, wird der Staat incl. den ISO-Codes ein zweites Mal mit dem Kfz-Kennzeichen eingetragen. Wenn Sie die Staatsbürgerschaft auf ein Kfz-Kennzeichen ändern, hat das keine Auswirkung, da an ELDA der ISO-Code gemeldet wird. |
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07.07.2011 |
Versichertenmeldungen an die BVAEB |
ELDA für BVAEB - Änderungen von Ab- und Anmeldegründen Abmeldegrund 56 - UNO-Auslandseinsatz (nur für BVAEB) - WIRD NICHT MEHR BENÖTIGT - Textänderung Abmeldegrund 61 - Ende Krankenversicherung gem. §7 Abs. 2 Zi. 2 B-KUVG (nur für BVAEB) - neu Anmeldegrund 08 - Beginn Krankenversicherung gem. §7 Abs.2 Zi. 2 B-KUVG - neu |
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20.01.2011 |
Versichertenmeldungen an dieÖGK |
Neue ELDA-Satzart, in der es das Feld "Referenznummer" gibt, verpflichtend ab 01.03.2011 |
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04.11.2010 |
Versichertenmeldungen (Anmeldungen, Abmeldungen, Änderungsmeldungen) |
ELDA - Versichertenmeldungen, Feld Betrag: da nächstes Jahr fehlende eingabepflichtige Angaben zu einer Ablehnung des Datensatzes führen, wird bei Meldungen ab dem 01.01.2011 wieder ein Fehler in der Fehlermeldungenmaske und fehler.lst ausgegeben, wenn der Betrag bei einer An-, Ab- oder Meldung eines fallweisen Beschäftigten an die Gkk (nicht BVAEB) 0 ist. In diesem Fall kontrollieren Sie VOR DER DATENTRÄGERERSTELLUNG, warum das Feld Betrag nicht gefüllt wurde und ergänzen die fehlenden Stammdaten. |
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03.11.2010 |
Versichertenmeldungen |
Versichertenmeldungen: Elda-Datenträger - Versichertenmeldungen - Feld "Verwandt": das Verwandtschaftsverhältnis für Code 1 wurde von "verheiratet" auf "verheiratet/Partnerschaft" umbenannt. Daher haben wir ebenfalls diese Bezeichnung erweitert (Beschreibung vom Feld "Verwandt" in Detailansicht der Versichertenmeldungen, Dienstnehmerstamm Seite 2 und Stammdatenliste Dienstnehmerstamm). Die Bezeichnung der Abmeldegründe 24, 25 und 27 wurden etwas geändert. Der Abmeldegrund 26 "Kündigung durch Dienstnehmer gemäß §20c AO" fällt weg. Daher haben wir die Beschreibung der Abmeldegründe in der Maske Datenaustausch ELDA ebenfalls angepasst. |
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28.09.2010 |
Abmeldungen an dieÖGK und BVAEB |
Versichertenmeldungen - Abmeldungen: der Parameter "LS: Elda_BV_Urlersatz_Zeit" wird nun folgendermaßen behandelt: Wert "J" GKK-Versicherter: BV-Ende = UE-Ende BVAEB-Versicherter mit gesetzlicher Grundlage "33": BV-Ende = UE-Ende BVAEB-Versicherter ohne gesetzlicher Grundlage "33": bei Abmeldungen ab 06.2010 - BV-Ende = UE-Ende; bei davorliegenden Abmeldungen - BV-Ende = Austritt Wert "N" GKK-Versicherter: BV-Ende = Austritt BVAEB-Versicherter mit gesetzliche Grundlage "33": BV-Ende = Austritt BVAEB-Versicherter ohne gesetzliche Grundlage "33": BV-Ende = Austritt Wert "D" = Parameter nicht gesetzt GKK-Versicherter: BV-Ende = UE-Ende BVAEB-Versicherter mit gesetzlicher Grundlage "33": BV-Ende = UE-Ende BVAEB-Versicherter ohne gesetzlicher Grundlage "33":BV-Ende = Austritt Welche Teile sind in ELDA betroffen: Versichertenmeldungen: Spezielle An- und Abmeldung, wenn direkt nach einem Unterbrechungsgrund mit BV-Fortzahlung ein Austritt mit Urlaubsersatzleistung folgt (An- und Abmeldung für den Zeitraum der Urlaubsersatzleistung) – ab dem 01.01.2008 Spezielle Anmeldung - Ab-Datum BV-Beitrag Spezielle Abmeldung - Bis-Datum BV-Beitrag Normale Abmeldung - Ermittlung Bis-Datum BV-Beitrag |
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21.09.2010 |
Versichertenmeldungen fallweise Beschäftigte |
ELDA - Versichertenmeldungen fallweise Beschäftigte - bei dieser Monatsmeldung wurde bei einer Eingabe "Monat 04.2010" und "Tagesdatum 03.05.2010" die Monatsmeldung auch für Mai schon erstellt. Und dann wurden den ganzen Mai keine Mindestangabenmeldungen mehr erzeugt. Das heißt, die Dienstnehmer wurden nicht mehr gemeldet. Nun wird bei dieser Meldeart im Feld "Tagesdatum" immer der Monatsletzte des Feldes "Monat" vorgeschlagen. |
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02.09.2010 |
Änderungsmeldungen |
Versichertenmeldungen: wenn eine Änderung ausschließlich durch die Kostenstellenaufteilung (für Beschäftigungsort) ausgelöst wurde, dann wurde das pflichtig anzugebende Feld Tabakmonopolgesetz nicht gefüllt, was nun eine Warnung bei der Datenträgerübermittlung auslöste. Dies wurde berichtigt (QKS 51811). |
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30.08.2010 |
Versichertenmeldungen |
ELDA - Versichertenmeldungen: es gibt nun den neuen Parameter "LS: Elda_Vers_Betrag" auf System-, Firmengruppen und Firmenebene. Mit diesem haben Sie die Möglichkeit folgende Einstellungen für den Betrag bei An- und Abmeldungen vorzunehmen: Wert: B - es wird der abgerechnete Betrag angegeben (defaultmäßig) F0 - der Betrag wird immer fix mit 0,00 angegeben F1 - der Betrag wird immer fix mit 1,00 angegeben N1 - es wird der abgerechnete Betrag ausgegeben. Ist dieser aber 0,00, dann wird fix 1,00 angegeben Wir empfehlen den Kunden, bei denen die Zeiterfassung die Lohnart Lohn erst am Monatsende liefert und so der Betrag auf einer Anmeldung nicht vorher ermittelt werden kann, die Einstellung "N1" einzutragen. Das Feld Betrag ist auf einer Versichertenmeldung nach wie vor kein Pflichtfeld. Die Eldasoftware gibt eine Warnung aus, wenn das Feld nicht gefüllt ist. Die Meldung wird an den Sozialversicherungsträger trotzdem weiter geleitet. In der Maske "ELDA Datenaustausch" entfällt beim Feld "Abrechnen" die Option "nein - keine Betragsangabe bei Versichertenmeldungen". Sollten Sie diese Option als Default-Wert eingestellt haben, so wird für die entsprechenden Firmen der neue Parameter mit der Option "F0 - der Betrag wird immer fix mit 0,00 angegeben" eingetragen. Der Default-Wert für das Feld "Abrechnen" der Maske "ELDA Datenaustausch" wird auf "nein" geändert. |
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28.05.2010 |
Änderungsmeldungen an die BVAEB |
Versichertenmeldungen an die BVAEB: Änderungsmeldungen des BV-Zeitraumes, verursacht durch Veränderungen im variablen Dienstnehmerstamm fanden bisher für die BVAEB nicht statt. Damit keine historischen Daten verändert werden, findet eine Änderungsmeldung bei Veränderungen im variablen Dienstnehmerstamm ab 2010 statt (QKS 51604). |
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25.05.2010 |
Änderungsmeldungen |
Versichertenmeldungen: die Tätigkeit „GG: Servierkraft ohne LAP mit Inkasso“ im LHR Lohn kann in ELDA nur mit 30 Stellen gemeldet werden /„GG: Servierkraft ohne LAP mit „). Wurde diese Meldung in der Maske bearbeitet, wurde automatisch von der Oberfläche hinten das Leerzeichen entfernt. Dadurch kam es immer wieder zu Änderungsmeldungen. Nun werden alle Felder, die für ELDA abgeschnitten werden, so ausgelesen, dass hinten Leerzeichen entfernt werden (QKS 51569). Durch das Update wurden in allen ELDA-Meldungen bei allen Texten am Ende vorhandene Leerzeichen entfernt. |
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09.03.2010 |
Versichertenmeldungen |
Versichertenmeldungen und Lohnzettel SV an "Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau" wurden mit Projekt "DB" anstatt "DM" gesendet. Der Dateiname war "dtvaeb14.dtr" anstatt "dtgkk14.dtr". Bei der Übermittlung der Versichertenmeldungen kam eine ELDA-Warnung, die Meldungen konnten trotzdem übermittelt werden. Dies wurde nun behoben. (QKS 51384). |
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11.02.2010 |
Abmeldungen an dieÖGK |
Der Abmeldegrund "28" (Wiedereinstellungszusage bei aufrechtem Arbeitsverhältnis) wurde ersatzlos gestrichen. Daher steht dieser nun nicht mehr in der Auswahl zur Verfügung. Sollten Sie diesen Abmeldegrund (hauptsächlich im Baugewerbe verwendet) einem Austritt zugewiesen haben, wird mit diesem Update ein Grund "28" auf "00" geändert. Sollten Gründe gefunden worden sein, die umgestellt wurden, so werden diese im Update-Protokoll unter dem Schritt "Abmeldegrund 28 wurde ersatzlos gestrichen" aufgelistet. |
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21.01.2010 |
Abmeldungen |
ELDA - Versichertenmeldungen: der Abmeldegrund "28" (Wiedereinstellungszusage bei aufrechtem Arbeitsverhältnis) wurde ersatzlos gestrichen. Daher steht dieser nun nicht mehr in der Auswahl zur Verfügung. Sollten Sie diesen Abmeldegrund (hauptsächlich im Baugewerbe verwendet) einem Austritt zugewiesen haben, wird mit diesem Update ein Grund "28" auf "00" geändert. Sollten Gründe gefunden worden sein, die umgestellt wurden, so werden diese im Update-Protokoll unter dem Schritt "Abmeldegrund 28 wurde ersatzlos gestrichen" aufgelistet. |
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11.01.2010 |
Anmeldungen an die BVAEB |
Da die Angaben für die gesetzliche Grundlage entfallen, werden diese bei Meldungen ab Februar 2010 (Meldedatum) nicht mehr übermittelt. Ebenso ist die Überprüfung entfallen, ob die gesetzliche Grundlage bei einer Anmeldung an die BVAEB vorhanden ist, da diese früher pflichtig zu übermitteln war. Die Universitäten sollen immer noch die gesetzliche Grundlage 33 wegen den speziellen BVK-Bemessung Regelungen verwenden. Mehr dazu siehe Onlinehilfe - Themen - Abfertigung NEU. |
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05.10.2009 |
Versichertenmeldungen an das Bundespensionsamt |
Es werden nur Meldungen von Dienstnehmer erstellt, die nach dem 31.12.1954 geboren wurden oder kein Geburtsdatum zugewiesen haben. Es werden nun auch Meldungen von aktiven Ein- und Austritten erstellt, auch wenn der nächste variable Dienstnehmerstamm in der Zukunft liegt. Es wird in diesem Fall eine Zuordnung zum Bundespensionsamt mit dem ersten gültigen variablen Dienstnehmerstamm geprüft. Lohnzettel SV: es werden die Meldungen nun jährlich erstellt (bisher für jedes Monat eine Meldung: 01-01,02-02,03-03 .. 12-12 mit einer Monatsbemessung -> neu: 01-12 mit einer Jahresbemessung). Bei unterjährigen Austritten und Pensionierung wird eine unterjährige Meldung bis zum Austritt/Pension erstellt. Auch hier werden nun nur mehr Dienstnehmer gemeldet, die nach dem 31.12.1954 geboren wurden oder kein Geburtsdatum zugeordnet haben. Korrekturanleitung: Es werden alle Dienstnehmer mit einer Zuordnung zum Bundespensionsamt mit dem Einspielen des Updates nochmals aufgerollt. Dadurch können Änderungen von bereits gemeldeten Versichertenmeldungen und Lohnzettel SV entstehen. Bitte prüfen Sie die offenen Meldungen an das Bundespensionsamt. |
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26.06.2008 |
Abmeldungen an dieÖGK und BVAEB |
BVK-Bemessung von der Urlaubsersatzleistung ab 01.2008: * Ab 01.01.2008 ist der BVK-Beitrag von der Urlaubsersatzleistung auf die Weiterversicherungsmonate aufzuteilen. Diese Änderung wurde nun in die Abrechnung implementiert und somit in die ELDA Abmeldungen und Lohnzettel SV. Dies wird bei Gebietskrankenkassen nun automatisch berücksichtigt. * Die beschriebene Änderung gilt nur für jene Versicherten, für die das BMSVG unmittelbar gilt, das sind im Bereich der BVAEB nur Arbeitnehmer der Universitäten. In LHR Lohn sind das Dienstnehmer, die im variablen Dienstnehmerstamm als Versicherung BVAEB (LHR Lohn Versicherungsnummer 11 oder 25) und gesetzliche Grundlage 33 – Universitätsgesetz 2002 haben. * Für Bedienstete bei NÖ Gemeinden und Gemeindeverbänden gilt diese Regelung nicht (sind bei der ÖGK und nicht bei BVAEB versichert). Um die neue Regelung bei ÖGK-Versicherten komplett für die ganze Firma oder Firmengruppe „auszuschalten“ setzen Sie den neuen, bereits vorhandenen variablen Parameter „LS: Elda_BV_Urlersatz_Zeit“ ab 01.2008 auf „N – nein“. * Sobald Sie die Urlaubsersatzleistungs-Folgelohnarten händisch eingeben (zB weil sich der Austritt und Ende Entgelt-Datum um einen Monat nach hinten verschiebt), dann funktioniert die Automatik für die Aufteilung der BVK-Bemessung auf die Weiterversicherungsmonate nicht. In diesem Fall geben Sie die BVK-Bemessung in Weiterversicherungsmonaten mit einer eigenen Lohnart ein (mit Betragsteiler 90029). Korrekturanleitung: Betroffene Dienstnehmer/Monate werden aufgerollt, bitte rechnen Sie nochmals ab. |
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26.11.2007 |
Abmeldungen an dieÖGK |
AbmeldungÖGK bei Karenz/Mutterschutz: Durch die neue Abdeckung der Vertragsbedienstetenregeln während Mutterschutz und Karenz wurde bei einer Abmeldung mit Karenzbeginn das MVK-Bis-Datum nur bis zum Beginn des Mutterschutzes gemeldet. Dies wurde korrigiert. QKS 40300. |
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13.11.2007 |
Abmeldungen an dieÖGK |
Gesetzesänderungen 2008: Versichertenmeldungen - bei Abmeldungen gibt es die neue Angabe "Werktage Ersatzleistung". Es ist die Anzahl jener Werktage (= nicht konsumierter Urlaubstage auf 6 Tage pro Woche umgerechnet) anzugeben, für die eine Urlaubsersatzleistung ausbezahlt wurde. Die Angabe ist die selbe, wie auf der Arbeitsbescheinigung und soll laut Aussage der Gkk die Arbeitsbescheinigung ersetzen. Die neue Satzart wird in Datenträgern ab dem 01.12.2007 für Meldungen ab 01.2008 verwendet. Diese neue Angabe wird ebenfalls im Formular von Versichertenmeldungen speziell bei Abmeldungen und Richtigstellung Abmeldung sowie in der Ansichtsmaske der Details von Versichertenmeldungen angeführt. |
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Datum (Betrifft Updates die nach diesem Datum erstellt wurden) |
Programmteil |
Beschreibung |
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01.12.2015 |
Arbeits-/Entgeltbestätigung für Krankengeld |
GKK UND BVAEB Version 08 gültig ab 01.12.2015 / zwingend ab 01.02.2016 10 neue Felder für "Arbeitspflichtiger Feiertag" Es sind darin die arbeitspflichtigen Feiertage in der aktuellen Krankheit als auch in allen angerechneten Vorerkrankungen anzuführen. Diese Felder werden mit Feiertagen gefüllt, welche die Efz-Ermittlung zur Anspruchsermittlung als Arbeitstage verwendet. Sie haben die Möglichkeit, diese Felder manuell zu übersteuern. Die Angaben für Vorerkrankungen wurde von 6 auf 10 Eingabemöglichkeiten erhöht. Wenn eines der Felder geändert wird, werden auch die anderen Felder nicht mehr automatisiert verändert. |
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20.07.2015 |
Arbeits-/Entgeltbestätigung für Krankengeld |
Kündigung während Arbeitsunfall oder Krankheit und ausschließlich 100% Teilentgeltanspruch. Für Ende Entgelt wurde der Tag vor Krankheitsbeginn angegeben. Nun wird das Ende der Krankheit angegeben. Diese Änderung wird bei Meldungen ab 06.2015 berücksichtigt. |
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15.06.2015 |
Arbeits-/Entgeltbestätigung für Krankengeld |
Für die Arbeits- und Entgeltbestätigung Krankengeld bei der BVAEB ist abweichend zum ASVG das letzte Monat mit vollem Entgeltanspruch heranzuziehen. Bisher wurdenÖGK und BVAEB gleich behandelt. Es wurde immer das Monat vor dem Eintreten des Teilentgeltes für die Bezugsermittlung bzw. -angabe herangezogen. Dies wurde nun geändert. Die Änderung wird erst ab einem Erstattungsdatum ab dem 01.07.2015 berücksichtigt. |
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15.06.2015 |
Arbeits-/Entgeltbestätigung für Krankengeld |
Wenn vor dem aktuellen Dienstverhältnis ein Konzernübertritt mit allen Rechten und Pflichten stattfand, dann wird nun in "Beschäftigt ab" der Beginn des davor liegende Beschäftigungsverhältnisses angegeben. Dies wird geprüft, in dem beim Eintritt in "Aliquotierung Urlaubsverwaltung" die Einstellung "Konzernübertritt" vorkommt. Der Austritt des davor liegenenden Dienstverhältnis muss den ELDA-Fremdcode "12" für Ummeldung haben. Die Prüfung findet nur statt, wenn die SV-Nummer 10 stellig ist, da der Dienstnehmer sonst nicht eindeutig in anderen Firmen ermittelt werden kann. Diese Änderungen wird bei Krankengeldmeldungen ab 01.01.2015 berücksichtigt. |
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24.02.2015 |
Arbeits-/Entgeltbestätigung für Krankengeld |
Ermittlung letzter Arbeitstag: Innerhalb der letzten 7 Tage vor Beginn der Krankheit wird über das Wochenmodell für das Efz der letzte davor liegende Arbeitstag ermittelt. Feiertage werden dabei immer als „kein Arbeitstag“ angesehen. NEU Es gibt die Einstellung „Efz-Feiertage“. Diese wird folgendermaßen ermittelt: - variabler Dienstnehmerstamm – wenn diese Einstellung leer ist, dann - Unterbrechungsgrund der Krankheit Ist diese Einstellung auf "Ja" gesetzt, dann werden alle Feiertage bei der Arbeitstage-Ermittlung ignoriert und ausschließlich über das Wochenmodell für das Efz ermittelt. |
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24.02.2015 |
Arbeits-/Entgeltbestätigung für Krankengeld |
Bei freien Dienstverträgen wurde direkt mit Beginn einer Krankheit eine Arbeits- und Entgeltbestätigung Krankgeld erstellt. Tritt der freie Dienstnehmer direkt nach der Krankheit aus, wurde nochmals eine idente Meldung erstellt. Daher wird nun bei Austritten nach dem 01.01.2015 eines freien Dienstnehmers direkt nach der Krankheit keine Meldung mehr erstellt. |
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23.12.2014 |
Arbeits-/Entgeltbestätigung für Krankengeld |
ELDA - Vorlaufsatz DM neue Version 05 gültig ab 01.12.2014 / zwingend ab 01.02.2015 Satzlänge 247 anstatt 242 DB neue Version 03 gültig ab 01.12.2014 / zwingend ab 01.02.2015 Satzlänge 247 anstatt 242 Neue Angabe "VNMF" - Versionsnummer Mitteilungsfile Version 1.2 = leer oder "1.2" Version 2.1 = "2.1" In diesem neuen Feld wird die neue Version "2.1" mitgeteilt. Mit dem neuen Parameter "LS: Elda_Mitteilung_Version" könnte man diesen aber auch noch auf die alte Version "1.2" stellen. Bei der Arbeits- und Entgeltbestätigung Krankengeld ist der Vorlaufsatz ein Zeichen zu lang, wodurch der Datenträger nicht angenommen wurde. Dies wurde berichtigt. |
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05.11.2014 |
Arbeits-/Entgeltbestätigung für Krankengeld |
Es gibt zwei hintereinanderliegende Krankheiten: ... 26.12.2013 - 14.01.2014 15.01.2014 - 06.02.2014 Bei der 2. Arbeits- und Entgeltbestätigung mit 14.01.2014 wurde in "Entgelt bis" 14.01.2014 angegeben. Nun wird aber das Datum der davorliegenden Krankheit angegeben werden, an dem das volle Entgelt endete - in diesem Beispiel der 27.12.2013. |
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27.03.2014 |
Arbeits-/Entgeltbestätigung für Krankengeld |
Wenn die Efz-Daten per Schnittstelle geliefert werden, soll eine Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld bei einer Abrechnung neu geprüft werden, für den Fall dass sich Bezugsangaben geändert haben. Dieser Vorgang erfolgt normalerweise automatisch, wenn die Efz-Ermittlung über LHR berechnet wird. Dazu gibt es den neuen Parameter "LS: Elda_AEK_Aufrollung". Mit diesem kann aktiviert werden, dass wenn es zu einer Abrechnung eine Krankengeldmeldung mit Bezugsangaben für den Abrechnungszeitraum gibt, die Meldung nochmals kontrolliert wird. |
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06.12.2013 |
Arbeits-/Entgeltbestätigung für Krankengeld |
Es wird bereits eine Arbeits- und Entgeltbestätigung Krankengeld bei einem Austritt während einer Krankheit bei den Abmeldegründen "01-Kündigung durch den Dienstgeber", "03-Einvernehmliche Lösung", "04-Zeitablauf" und "05-Berechtigter vorzeitiger Austritt" erstellt. Da es nun auch den Abmeldegrund "30-Lösung in der Probezeit" gibt, wird auch bei einem solchen Austrittsgrund eine Arbeits- und Entgeltbestätigung Krankengeld erstellt. Dies wird bei Austritten ab dem 01.01.2014 berücksichtigt. |
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06.12.2013 |
Arbeits-/Entgeltbestätigung für Krankengeld |
Ein Arbeiter verliert nach dem Efz-Anspruch eines Arbeitsunfalles den Anspruch. Dabei wurde keine Arbeits- und Entgeltbestätigung erstellt. Bei anderen 100%-Erstattungen wird eine Meldung erstellt. Nun wird auch in diesem Fall eine Meldung erstellt. |
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29.09.2013 |
Änderungsmeldung bei Arbeits-/Entgeltbestätigung für Krankengeld |
Mit dem Parameter "LS: Elda_AE_keine_Aend" kann eingestellt werden, dass bei einer Arbeits- und Entgeltbestätigung Krankengeld und Wochengeld keine Änderungsmeldung entsteht. Wenn dieser Wert auf "NVB" für "Nachname, Vorname, Beruf" gesetzt wird, dann wird bei einer Änderung des Nachnamens, Vornamens und des Berufes niemals eine Neuermittlung der Arbeits- und Entgeltbestätigungen für Krankengeld und Wochengeld erzeugt. |
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19.10.2011 |
Arbeits-/Entgeltbestätigung für Krankengeld |
Seit 11.2010 soll mit dem Beginn einer Krankheit für freie Dienstnehmer eine Arbeits-/Entgeltbestätigung Krankengeld erstellt werden. Diese Meldung wird nun unterstützt. Damit keine Aufrollungen entstehen, werden von uns Krankheiten ab dem 01.11.2011 kontrolliert. Mit dem Eintrag einer Krankheit für einen freien Dienstnehmer wird diese Meldung kontrolliert bzw. erstellt. Dafür gibt es in ELDA auch die neue Beschäftigungsart "5" für "freie Dienstnehmer". Bei Meldungen mit einem Meldedatum ab 01.11.2011 werden nun in der Regel die Bezüge für 3 aktive Monate vor der Entgeltmeldung angezeigt (Ausnahme: Krankheit mit Austritt und Urlaubsersatzleistung). |
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Datum (Betrifft Updates die nach diesem Datum erstellt wurden) |
Programmteil |
Beschreibung |
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20.01.2011 |
Antrag auf Zuschuss zur Entgeltfortzahlung an dieÖGK |
Neue ELDA-Satzart, in der es das Feld "Referenznummer" gibt, verpflichtend ab 01.03.2011 |
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01.12.2009 |
Antrag auf Zuschuss zur Entgeltfortzahlung |
Ab 01.01.2010 wird automatisch die neue Version 3 des Datensatzaufbaus eingesetzt. Darin gibt es das neue Feld "Telefon-Vorwahl für Rückfragen". Dazu wird aus der Telefonnummer im Firmenstamm der Teil bis zu einem "/", einem " " oder einem "-" als Vorwahl angeführt. In der Detailansichtsmaske für diese Meldungen ist das neue Feld ebenfalls ersichtlich. |
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04.11.2007 |
Antrag auf Zuschuss zur Entgeltfortzahlung |
Gesetzesänderungen 2008: Antrag auf Zuschuss der Entgeltfortzahlung: ab 01.12.2007 gibt es folgende neue Angaben o Wohnort des Dienstnehmers bei Unfallmeldungen o Anzahl Dienstnehmer, Lehrlinge, begünstigte Behinderte zum Zeitpunkt der Erstmeldung des Dienstgebers. o Ansprechpartner Der Ansprechpartner wird aus dem der Firma (Stammdatenmenü/Firma/Firmenstamm Feld "Kunde") zugewiesenen Kundenstamm (Stammdatenmenü/Allgemein/Kunden) im Bereich "Versand" und dem Feld "Sachbearbeiter" herangezogen. Die neuen Felder werden bei Meldungen ab dem 01.12.2007 gefüllt bzw. wird die neue Satzart bei Datenträger ab dem 01.12.2007 verwendet. Die neuen Felder finden Sie auf dem Kontroll-Formular bzw. der Detailansichts-Maske dieser Meldungen. |
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Datum (Betrifft Updates die nach diesem Datum erstellt wurden) |
Programmteil |
Beschreibung |
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12.08.2011 |
Lohnzettel Finanz |
Lohnzettel Finanz: das BMF liefert bei der Übertragung einen Fehler retour, wenn die Sozialversicherungsnummer mit 0000 beginnt (Dienstnehmer und Ehepartner). Damit der Benutzer vor der Übertragung gewarnt wird, erscheint nun bei der Erzeugung eines Lohnzettel Finanz in einem solchen Fall in der Fehlermeldungenmaske die Fehlermeldung "Sozialversicherungsnummern, die mit "0000" beginnen, werden vom BMF und ELDA nicht akzeptiert". |
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20.01.2011 |
Lohnzettel SV an dieÖGK |
Neue ELDA-Satzart, in der es das Feld "Referenznummer" gibt, verpflichtend ab 01.03.2011 |
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08.11.2010 |
Lohnzettel Finanz Kennziffer § 67 (1) |
Abrechnung – Freibetrag § 67(1): Wenn ein Dienstnehmer im Laufe des Jahres über die Lohnsteuer Freigrenze von 2.100 Euro kommt, muss ihm Lohnsteuer nachverrechnet werden. In diesem Fall stimmte seit den Updates ab 07.2010 die Summe der Sonderzahlungen laut Lohnkonto mit Lohnzettel Finanz KZ 220 nicht überein. Dies wurde nun so behoben, dass nun am Lohnkonto ein negativer Freibetrag gemäß § 67 (1) im letzten Monat der Auszahlung der Sonderzahlung entsteht, die Lohnsteuer ändert sich aber nicht. Betroffene Dienstnehmer sollten nochmals abgerechnet werden. Es ändern sich nur das Lohnkonto und der Lohnzettel Finanz, beim Netto ändert sich nichts. QKS 51924, 51928, 51941 |
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16.11.2010 |
Lohnzettel Finanz |
Lohnzettel Finanz - neue Version 9 ab 01.01.2011 ohne Übergangsfrist. Es fallen die Spalten verbrauchte SV-Bemessungsgrundlage Sonderzahlungen und die Angabe einer Familienbeihilfe für die Monate Jänner bis Dezember weg. Der frei gewordene Platz wird ab 01.01.2011 leer übermittelt. In der Detailansicht der Lohnzettel Finanz wurden die Felder ebenfalls entfernt. |
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27.04.2010 |
Lohnzettel Finanz für beschränkt steuerpflichtige Künstler |
Lohnzettel Finanz - Lohnzettelart 18: die Prüfung für diese seit 2010 neue Art erfogte monatsgenau. Dadurch wurde in dem Fall "DN 1 -> Austritt 21.03.2010; DN 2 -> Eintritt 22.03.2010 mit selber SV-Nummer" der Lohnzettel für DN 2 mit Lohnzettelart 18 erstellt. Die Prüfung wurde nun so abgeändert, dass taggenau geprüft wird. Damit wird der Lohnzettel von DN 2 ebenfalls mit Lohnzettelart 1 übermittelt (QKS 51537). Offene Lohnzettel werden mit der nächsten Abrechnung neu mit Lohnzettelart 1 erstellt. |
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22.04.2010 |
Lohnzettel SV an Bundespensionsamt |
Lohnzettel SV an Bundespensionsamt: im Datenträger wurde die Dienstgeber-Kontonummer numerisch ausgegeben. Dies soll aber alphanumerisch erfolgen. Dies wurde berichtigt. |
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08.04.2010 |
Lohnzettel Finanz für beschränkt steuerpflichtige Künstler |
Die Adresse fuer die Lohnzettel in diesem Zeitraum wurden aus den allgemeinen Dienstnehmerdaten entnommen (fixe Kennzeichen für BKL16_STKZ, BKL16_PLZ und BKL16_STR). Diese wurden über das Update auf folgende Kennzeichen geändert (fixe Kennzeichen für L16_STKZ, L16_PLZ und L16_STR). Damit kann man nun jeden Lohnzettel Finanz mit einer historischen Adresse aus dem Dienstnehmerstamm übersteuern. Ist keines dieser Kennzeichen oder diese Kennzeichen ohne Detailangabe gesetzt, so wird wie bisher die Adresse aus dem Dienstnehmerstamm entnommen. Ändert sich bei bereits ermittelten Lohnzettel Finanz durch diese Änderung ausschließlich die Adresse, wird wie bei anderen Adressänderungen keine Neuübermittlung durchgeführt. QKS 51045. |
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10.03.2010 |
Lohnzettel Finanz |
Lohnzettel Finanz: es wurde rückwirkend ab dem Jahr 2008 die neue Lohnzettelart 18 (mehrere Lohnzettel vom selben Arbeitgeber mit überschneidenden Zeiträumen) eingeführt. Dies erfolgt mit der neuen Version 08 des Satzaufbaus (gültig ab 01.02.2010, zwingender Einsatz ab 01.04.2010). Wenn vom selben Arbeitgeber zwei Lohnzettel Finanz mit der selben Sv-Nummer (zB Mandatar und Beamter) übermittelt wurden, dann wurde ein Lohnzettel Finanz vom BMF gesperrt. Daher wurde diese Lohnzettelart eingeführt. Wie erfolgt die Prüfung: 1. Dienstnehmer - Lohnzettel - wird mit der herkömmlichen Art des Lohnzettels erstellt 2. Dienstnehmer - Lohnzettel (anderer Dienstnehmer selbe SV-Nr beim selben Arbeitsgeber) - wird mit Lohnzettelart 18 erstellt Korrektur von bereits übermittelten Lohnzetteln für die Finanz 1. Dienstnehmer - Lohnzettel - bleibt unverändert 2. Dienstnehmer - Lohnzettel wird mit der vorher übermittelten Lohnzettelart storniert 2. Dienstnehmer - Ein neuer Lohnzettel mit Lohnzettelart 18 wird erzeugt Werden nun nachträglich durch Abrechnungen die Werte verändert, so wird für den Lohnzettel Finanz mit der Lohnzettelart 18 ein Korrektur-Lohnzettel erzeugt. |
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09.03.2010 |
Lohnzettel SV an die Eisenbahner Versicherung |
Versichertenmeldungen und Lohnzettel SV an "Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau" wurden mit Projekt "DB" anstatt "DM" gesendet. Der Dateiname war "dtvaeb14.dtr" anstatt "dtgkk14.dtr". Bei der Übermittlung der Versichertenmeldungen kam eine ELDA-Warnung, die Meldungen konnten trotzdem übermittelt werden. Dies wurde nun behoben. (QKS 51384). |
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02.03.2010 |
Lohnzettel SV (GKK und BVAEB Satzaufbau betroffen) |
Lohnzettel SV an die BVAEB - das Feld für die Beitragsgrundlage lässt keinen Betrag über 99999,99 zu. Daher wurde für die BVAEB ein eigenes Feld eingeführt, um den UV-Beitrag bis zu 99999999,99 zu übermitteln. Dazu wurde die neue Version 02 eingeführt (gültig ab 01.01.2010, zwingend ab 01.04.2010). Folgende Fälle wurden bisher folgendermaßen übermittelt: KV 48240,-- PV 48240,-- UV 110000,-- 1. Lohnzettel SV mit 48240 und Versicherungsschlüssel (KV/UV/PV) JNJ 2. Lohnzettel SV mit 99999 und Versicherungsschlüssel (KV/UV/PV) NJN Nun wird der Lohnzettel SV folgendermaßen übermittelt: 1 Lohnzettel SV mit 48240 und Versicherungsschlüssel JNJ. Der UV-Beitrag in Höhe von 110000,-- wird im neuen Feld angegeben. Dieses neue Feld wird nun generell vewendet, wenn der UV-Beitrag von KV und PV abweicht. |
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14.01.2010 |
Lohnzettel SV an die KFG Versicherung |
Der "datenübernehmende Versicherungsträger" wird nun mit "12" anstatt "4B" befüllt. Das Feld "Arbeiter/Angestellte" wird nun auch gefüllt. Die Sätze werden in die Datei "dtkfg14.dtr" gestellt. Wird der Datenträger in die DATENBANK geschrieben, so wird als Bedeutung "ELDA-Datenträger KFG" angegeben. |
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18.12.2009 |
Lohnzettel SV an die Versicherung 12 Kranken- und Unfallfürsorge für OÖ Gemeindebedienstete |
An diese Versicherung erfolgten bisher keine ELDA-Meldungen. Nun werden die KV-Bemessungen über die ELDA-Schiene per Lohnzettel SV übermittelt. Dazu wird die Versicherung 12 (=Kranken u Unkfallfürsorge f. oö.Gemeinden) ab 2009 nachgefahren. Die Lohnzettel SV werden in eine eigene Datei (dtgkk4B...) gestellt. Der Empfänger für ELDA ist im Datenträger immer der Versicherungsträgercode "4B". |
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28.10.2009 |
Lohnzettel SV von Zivildienern |
Lohnzettel SV: für den Zeitraum eines Zivildienstes mit der SV-Gruppe "N12o" wird nun kein Lohnzettel SV mehr übermittelt, da nur Dienstgeberanteile abgeführt werden und die Krankenkassen dafür keinen erhalten wollen. Korrekturanleitung: Ab 2009 werden Dienstnehmer mit SV-Gruppe N12o aufgerollt. Sollten für diesen bereits Lohnzettel SV übermittelt worden sein, wird ein Storno-Lohnzettel SV eingetragen. Vorjahre können nur nach einer manuellen Ermittlung storniert werden! |
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12.08.2009 |
Lohnzettel SV an das Bundespensionsamt |
Beiträge an das Bundespensionsamt: die Beiträge an das Bundespensionsamt werden nun über die ELDA-Schiene per Lohnzettel SV übermittelt. Dazu wird die Versicherung 30 (=Bundespensionsamt) ab 2005 nachgefahren. Für jedes Monat, in dem ein Beitrag an die Versicherung berechnet wurde, wird ein unterjähriger Lohnzettel SV für jedes Monat erstellt. Die Lohnzettel SV werden in eine eigene Datei (dtvaeb05...) gestellt. Der Empfänger für ELDA ist im Datenträger immer die "Versicherung der Eisenbahnen und Bergbau" (Versicherungsträgercode "05"), da der Versand über diese Versicherung läuft. |
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07.04.2009 |
Lohnzettel Finanz |
Ab 04.2009 gibt es die geänderte Satzart 7 (zwingend ab 07.2009). Es werden zusätzlich die Telefon- und Faxnummer zum Arbeitgeber übermittelt. Wenn Sie diese Version vor Ende April erhalten, wird bis Ende März die alte Version erstellt. Kontrollieren Sie die Felder Telefon- und Faxnummer im Firmenstamm (Stammdatenmenü/Firma). |
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27.03.2009 |
Lohnzettel SV |
Lohnzettel SV: Lohnzettel SV: Folgender Fall: Mutterschutz 23.01.2008-30.03.2008, Krank 31.03.2008-13.05.2008, Mutterschutz 28.05.2008-28.10.2008, Karenz ab 29.10.2008 - Für 02.2008 wurde der MV-Beitrag im Lohnzettel SV nicht übermittelt. Dies wurde berichtigt (QKS 48556). Korrekturanleitung: Betroffene Fälle werden automatisch ab 2008 aufgerollt. |
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13.03.2009 |
Lohnzettel SV an die BVAEB von geringfügig Beschäftigten |
BVAEB Versicherung geringfügig Beschäftigte (SV-Gruppe N14 und N24): Am Lohnzettel SV von geringfügig Beschäftigten bei der BVAEB wird die Bemessung von der Sonderzahlung angeführt. Auf der Beitragsnachweisung wird diese Bemessung wie bisher nicht angeführt. Begründung: Bei der BVAEB werden bei geringfügig Beschäftigten von der Sonderzahlung keine SV-Beiträge gerechnet. Die BVAEB möchte dass diese trotzdem auf dem Lohnzettel SV angeführt werden. Dies wird rückwirkend ab 01.2008 berücksichtigt. QKS 43006 |
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09.03.2009 |
Lohnzettel SV an die BVAEB für D1o |
BVAEB-Versicherte mit Sv-Gruppe: D1o (nur KV-Anteil) - es wurde kein Lohnzettel SV erzeugt. Dies wurde berichtigt (QKS 48224). Korrekturanleitung: Bitte starten Sie für den betroffenen Fall eine manuelle ELDA-Ermittlung. |
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31.07.2008 |
Lohnzettel SV |
ELDA - Lohnzettel SV: Fall Mutterschutz - Urlaub - Karenz: Wenn nach einem Mutterschutz vor dem Karenzbeginn ein Urlaub folgt, reicht nun der Zeitraum des Lohnzettel SV bis zum Ende des Urlaubs (Änderung nach Rücksprachen mit der Gkk) Mutterschutz 22.05.2007-11.09.2007, Urlaub 12.09.2007-31.10.2007, Karenz 01.11.2007-02.07.2009 bisher: Lohnzettel 1 mit Zeitraum 01-05 Lohnzettel 2 mit Zeitraum 09-10 nun 1 Lohnzettel mit Zeitraum 01-10 In der LHR Lohn4 Onlinehilfe finden Sie dazu Beispiele unter - Beispiele - "Lohnzettel SV Mutterschutz-Urlaub-Karenz-SZ". In die Onlinehilfe gelangen Sie mit der Tastenkombination STRG + H und "Anzeigen" - "Lohn-/Gehalt". |
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26.06.2008 |
Lohnzettel SV |
BVK-Bemessung von der Urlaubsersatzleistung ab 01.2008: * Ab 01.01.2008 ist der BVK-Beitrag von der Urlaubsersatzleistung auf die Weiterversicherungsmonate aufzuteilen. Diese Änderung wurde nun in die Abrechnung implementiert und somit in die ELDA Abmeldungen und Lohnzettel SV. Dies wird bei Gebietskrankenkassen nun automatisch berücksichtigt. * Die beschriebene Änderung gilt nur für jene Versicherten, für die das BMSVG unmittelbar gilt, das sind im Bereich der BVAEB nur Arbeitnehmer der Universitäten. In LHR Lohn sind das Dienstnehmer, die im variablen Dienstnehmerstamm als Versicherung BVAEB (LHR Lohn Versicherungsnummer 11 oder 25) und gesetzliche Grundlage 33 – Universitätsgesetz 2002 haben. * Für Bedienstete bei NÖ Gemeinden und Gemeindeverbänden gilt diese Regelung nicht (sind bei der ÖGK und nicht bei BVAEB versichert). Um die neue Regelung bei ÖGK-Versicherten komplett für die ganze Firma oder Firmengruppe „auszuschalten“ setzen Sie den neuen, bereits vorhandenen variablen Parameter „LS: Elda_BV_Urlersatz_Zeit“ ab 01.2008 auf „N – nein“. * Sobald Sie die Urlaubsersatzleistungs-Folgelohnarten händisch eingeben (zB weil sich der Austritt und Ende Entgelt-Datum um einen Monat nach hinten verschiebt), dann funktioniert die Automatik für die Aufteilung der BVK-Bemessung auf die Weiterversicherungsmonate nicht. In diesem Fall geben Sie die BVK-Bemessung in Weiterversicherungsmonaten mit einer eigenen Lohnart ein (mit Betragsteiler 90029). Korrekturanleitung: Betroffene Dienstnehmer/Monate werden aufgerollt, bitte rechnen Sie nochmals ab. |
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11.12.2007 |
Lohnzettel Finanz |
Endet eine Krankheit mit einem Austritt, ohne dass die Entgeltfortzahlung endet, dann wurde für jedes einzelne Monat zwischen Austritt und Ende Urlaubsersatzleistung ein eigener Lohnzettel Finanz erstellt. Dies wurde berichtigt. Es wird nun ein zusammenfassender Lohnzettel Finanz erstellt. QKS 40663. |
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Datum (Betrifft Updates die nach diesem Datum erstellt wurden) |
Programmteil |
Beschreibung |
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09.12.2009 |
ALLE Meldungen |
Firmeneigene Versicherung: wenn die Beitragskontonummer geändert wird, werden gemeldete ELDA-Meldungen storniert und neu gemeldet. Um dies zu verhindern, gibt es nun die Frage "Eine Änderung der Dienstgeberkonto hat große Auswirkungen auf die ELDA-Meldungen. Sollen diese ebenfalls geändert werden?". Wenn diese mit "Ja" beantwortet wird, wird die Beitragskontonummer bei allen ELDA-Meldungen (auch bei bereits übermittelten) geändert, um eine Storno- und Neumeldung zu vermeiden. |