Mit der Einstellung BV-Automatik im variablen Dienstnehmerstamm Seite 2 haben Sie die Möglichkeit zu überprüfen, ob das Betriebsvorsorge-Ab-Datum in der Eintrittsmaske richtig gesetzt ist. Tritt ein Dienstnehmer innerhalb von 12 Monaten im gleichen Betrieb wieder ein, wird auf die 1-monatige Wartefrist bei der BVK verzichtet.
Relevant für das automatische Setzen des BVK-Ab-Datums ist, dass bei dem Dienstnehmer in den letzten 12 Monaten ein BVK-Beitrag abgerechnet wurde.
Ist dies nicht der Fall, weil zB bei einer neuen Firma keine Abrechnungsdaten vorhanden sind oder weil ein Eintritt weit in die Zukunft eingegeben wird, wird das BVK-Ab-Datum falsch gesetzt.
Deshalb ist es nun möglich, dies direkt pro Dienstnehmer überprüfen zu lassen.
Beispiel:
Austritt 30.11.2008 - Abrechnung für November 2008 noch nicht gestartet
Wiedereintritt 01.11.2009
LHR Lohn setzt nun das BVK-Ab-Datum mit 01.12.2009, da 11.2008 nicht abgerechnet wurde.
Richtig wäre das BVK-Ab-Datum mit 01.11.2009.
Ab 10.06.2016
Laut OGH-Entscheidung 9 ObA 30/16a vom 25.Mai 2016, ist der § 6 Abs. 1 dritter Satz BMSVG dahin auszulegen,
dass in jenen Fällen, in denen innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten ab dem Ende eines Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber erneut ein Arbeitsverhältnis geschlossen wird,
die Beitragspflicht bereits mit dem ersten Tag dieses Nachfolgearbeitsverhältnisses einsetzt,
und zwar unabhängig von der Dauer des ersten Arbeitsverhältnisses und jener des Nachfolgeverhältnisses.
Konkret bedeutet das auch, dass für "Fallweise Beschäftigte Personen" eine BMSVG-Pflicht entstehen kann.
Die OGH-Entscheidung ist für all jene Dienstverhältnisse umzusetzen, die seit 10.06.2016 bestehen (Veröffentlichung des Urteils im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)).
Beispiel 1:
1. Beschäftigung vom 09.07.2016 bis 18.07.2016 --> keine BV-Pflicht
2. Beschäftigung vom 01.08.2016 - 09.08.2016 --> BV-Pflicht ab 01.08.2016
Beispiel 2:
1. Beschäftigung vom 17.10.2016 - 30.11.2016 --> BV-Pflicht ab 17.11.2016
2. Beschäftigung vom 05.12.2016 - 09.12.2016 --> BV-Pflicht ab 05.12.2016
Beispiel 3:
1. Beschäftigung vom 05.02.2016 bis 28.02.2016 --> keine BV-Pflicht
2. Beschäftigung vom 01.06.2016 --> BV-Pflicht "NEU" ab 10.06.2016
Beispiel 4:
1. Fallweise Beschäftigung am 03., 05., 07. und am 12.06.2016 --> BV-Pflicht "NEU" am 12.06.2016
2. Fallweise Beschäftigung am 10. und am 11.06.2016 --> BV-Pflicht "NEU" am 11.06.2016
Da es für die Meldung für fallweise Beschäftigung vor 2017 keine Möglichkeit gibt, ein BV-Ab-Datum zu melden, empfiehlt dieÖGK für fallweise Beschäftigte BV-Ab-Datum erst mit der neuen ELDA Satzartenversion ab 2017 zu melden.
Mit dem Feld "BV-Automatik" im variablen Dienstnehmerstamm/Seite 2 haben Sie die Möglichkeit, solche Fälle zu kontrollieren und zu korrigieren. Als Option stehen folgende Einstellungen für die BV-Automatik zur Verfügung: "keine", "durchführen" und "nur protokollieren".
Die Einstellung "durchführen" würde das BVK-Ab-Datum ändern und protokollieren, die Einstellung "nur protokollieren" führt nur eine Protokollierung der Änderung durch.
Die Kontrollliste drucken Sie unter Auswertungen/Monatlich/Sonstiges/BV-Automatik.
Die Prüfung bzw. Veränderung wird von der Abrechnung nach der Urlaubsermittlung und vor dem eigentlichen Abrechnungsvorgang durchgeführt. Der Ablauf-Fortschritt wird mit der Dienstnehmernummer und dem Monat im Protokoll "trace.lst" ausgegeben.