Dieses Thema erklärt Ihnen wie Sie Aufzehrung von Zulagen im LHR Lohn handhaben.
Anrechenbare Erhöhungen wurden bereits jetzt bei einem Biennalsprung aufgezehrt. In der Übersichtsmaske von Überzahlungen (Stammdatenmenü/Personal/Sonstiges) haben Sie die Möglichkeit, eine Einstufung festzulegen, bis zu welcher ein anrechenbarer Betrag aufgezehrt wird. Dies wird nun bei den Vorrückungen berücksichtigt.
Weiters haben Sie die Möglichkeit, bei Vorrückungen die Satznummer für den nicht anrechenbaren Betrag anzugeben. Bleibt ein anrechenbarer Betrag über die Angabe „Aufzehrung bis“ übrig, wird dieser nun damit auf den nicht anrechenbaren Betrag umgebucht.
1. Legen Sie 3 neue Persönliche Sätze an
Den ersten legen Sie für die Überzahlung an. Sollte der Dienstnehmer mehr als der Kollektivvertrag besagt, verdienen, dann erhöhen Sie die Gehaltslohnart mit diesem Persönlichen Satz.
Der zweite dient für die Eingabe der nicht anrechenbaren Zulage, somit jene, die dem Dienstnehmer bei jeder Vorrückung zusteht und die nicht auf die jeweilige Stufe angepasst wird.
Der dritte dient für die Eingabe der anrechenbaren Zulage, somit jene, die bei jeder Vorrückung an die Gehaltsstufen angepasst wird.
2. Die Verwendung der Aufzehrung von Zulagen setzt eine bestimmte Berechnung des Grundbezugs voraus.
Hinter dieser Berechnung legen Sie eine Formel an, welche den Schemensatz mit dem Mindestbezug mit den anrechenbaren und nicht anrechenbaren Erhöhungen zusammenzählt und als IST-Bezug zur Auszahlung bringt (Stammdatenmenü/Lohnarten/Bewerten). Die enthält somit mindestens folgende Variablen:
Formelwert: |
Überprüfe, ob der Dienstnehmer Teilzeit ist |
Operator |
> |
Bedingung: |
0 |
Richtig: |
(Mindestgrundgehalt lt. Kollektiv + Überzahlung + nicht aufzehrbare Zulage + aufzehrbare Zulage) / Wochenstunden laut Firma * Wochenstunden laut PS |
Falsch: |
(Mindestgrundgehalt lt. Kollektiv + Überzahlung + nicht aufzehrbare Zulage + aufzehrbare Zulage) |
Beispiel:
SS001 – Schemensatz laut KV
PS100 – Überzahlung
PS101 – nicht anrechenbare Zulage
PS102 – anrechenbare Zulage
FS002 - Wochenstunden laut KV
PS002 - Wochenstunden laut Persönlichen Satz
Ist die individuelle Erhöhung niedriger als der/ die Vorrückungswert/e, ist die Vorrückung in der verbleibenden Höhe durchzuführen. Ist die individuelle Erhöhung höher als der/die Vorrückungswert(e) bleibt die restliche Erhöhung dauerhaft bestehen.
In diesem Beispiel wird der Mitarbeiter nach 2 Jahren per 01.2016 in die nächste Stufe vorgerückt. Der persönliche Satz 102, der anrechenbar ist, wird aufgezehrt.
In der Maske Überzahlungen können Sie bei den persönlichen Sätzen des Mitarbeiters die Zusatzinformation abspeichern, in welche Berufsgruppe der Anspruch auf die Erhöhung entstand. Diese Information steht als Freitext im Kommentarfeld. (siehe dazu Maske Überzahlungen)
Die Eingaben im Kommentarfeld werden nicht validiert. Theoretisch kann nichts bzw. jeder beliebige Text eingegeben werden. Eine verzögerte Überprüfung mittels 4-Augen-Modul wird empfohlen.
Eine zweite anrechenbare Erhöhung während eine andere, noch nicht vollständig angerechnete Erhöhung noch offen ist, ist nicht möglich. Bekommt der Mitarbeiter während diesen Zeitraums eine weitere Erhöhung, muss der Dienstnehmer bis zum Auslaufen der ersten freiwilligen Erhöhung manuell gepflegt werden.
In der Maske Vorrückungen (Stammdaten/Erhöhen/Vorrückung) gibt es ein neues Feld in dem Sie den persönlichen Satz eingetragen, der auf die Erhöhung angerechnet werden kann.
Beim Start des Programms Vorrückung, wird nach erfolgreicher Ermittlung der nächsten Einstufung der Differenzwert zwischen der neuen Einstufung und der alten Einstufung (mit dem Wert des Monats der neuen Einstufung, falls der Biennalsprung mit einer Valorisierung zusammenfällt) ermittelt.
Um eine korrekte Berechnung auch in den Valorisierungsmonaten zu gewährleisten ist es notwendig, dass immer als erstes die Schemensätze erhöht werden und erst anschließend die Vorrückung erfolgt.
Beispiel – Biennalsprung und Valorisierung im selben Monat
Der PS102 -> € 300,00
Monat |
B /BE AT |
B /EIS AT |
02.2015 |
1.678,00 |
1.767,00 |
02.2016 |
1.701,00 |
1.790,00 |
Der Mitarbeiter hat mit 02.2016 einen Biennalsprung von BE AT auf EIS AT. Im Februar 2016 fand eine Valorisierung von 3,2% statt. Als erstes müssen alle Beträge um diese erhöht werden (Erhöhung Schemensätze; PS103 wird mit 300,00 * 3,2% = 9,60 eingetragen). Die Differenz zwischen alter und neuer Einstufung wird von den beiden Februar-Werten gerechnet (1.790,00 - 1.701,00 = 89) und anschließend beim PS102 reduziert.
Nun gibt es verschiedene Möglichkeiten:
1. die im Kommentar eingetragenen Berufsgruppenjahre lassen eine Anrechnung zu
die individuelle Erhöhung ist größer als der Biennalsprung
Der persönliche Satz wird um den Wert des Biennalsprungs vermindert
Auf der Kontrollliste wird als Kommentar „Erhöhung um xx vermindert“ angegeben.
Monat |
BG |
Mindest |
PS100 |
PS101 |
PS102 |
PS103 |
Gesamtbezug |
Anmerkung |
02.2015 |
0 |
1.678,00 |
200,00 |
100,00 |
300,00 |
|
2.278,00 |
|
02.2016 |
2 |
1.790,00 |
200,00 |
100,00 |
211,00 |
9,60 |
2.310,60 |
Erhöhung mit Anrechnung |
die individuelle Erhöhung ist kleiner als der Biennalsprung
Der persönliche Satz wird auf 0 gesetzt
Auf der Kontrollliste wird als Kommentar „PSxxx um xx auf 0,0 reduziert“ angegeben
Monat |
BG |
Mindest |
PS100 |
PS101 |
PS102 |
PS103 |
Gesamtbezug |
Anmerkung |
02.2016 |
2 |
1.790,00 |
200,00 |
100,00 |
211,00 |
9,60 |
2.310,60 |
|
02.2018 |
4 |
2.188,00 |
200,00 |
100,00 |
0,00 |
6,752 |
2.494,75 |
Erhöhung mit Anrechnung PS102 wird per 02/2018 auf 0 gestellt |
PS103 wird mit 211,00 * 3,2% = 6,752 eingetragen
2. die im Kommentar eingetragenen Berufsgruppenjahre lassen keine Anrechnung zu (dies trifft auch zu, wenn keine BGJ eingetragen sind)
Der persönliche Satz wird nicht verändert
Auf der Vorrückungs-Kontrollliste wird ein Hinweis „Aufzehrung bis erreicht: Einstufung Rest von xx auf PSxxx umgebucht“ ausgegeben
Monat |
BG |
Mindest |
PS100 |
PS101 |
PS102 |
PS103 |
Gesamtbezug |
Anmerkung |
02.2014 |
0 |
1.678,00 |
200,00 |
100,00 |
300,00 |
|
2.278,00 |
|
02.2016 |
2 |
1.790,00 |
200,00 |
100,00 |
211,00 |
9,60 |
2.310,60 |
Erhöhung mit Anrechnung |
02.2018 |
4 |
2.188,00 |
200,00 |
311,00 |
0 |
16,35 |
2.715,35 |
Erhöhung ohne Anrechnung |
Die automatische Verminderung des persönlichen Satzes funktioniert nur, wenn die neue Einstufung über das Programm eingetragen wird, aber nicht, wenn die neue Einstufung manuell im variablen Stamm eingetragen wird.
In der Maske (Stammdaten/Personal/Sonstiges)Überzahlungen tragen Sie ein, bis zu welcher Einstufung ein persönlicher Satz aufgezehrt werden darf.
Nähere Information zu dieser Maske lesen Sie unter Stammdaten/Personal/Sonstiges/Überzahlungen.