Im Programm gibt es nun die Möglichkeit, die Randziffer 1147 und 1154 aus den Lohnsteuerrichtlinien abzudecken.
Auszug aus den Lohnsteuerrichtlinien ab 2009:
Überstundenzuschläge (§ 68 Abs. 1 und 2 EStG 1988)
Überstundenzuschläge allgemein (§ 68 Abs. 1 bis 4 EStG 1988)
Randziffer 1147:
Überschreiten die insgesamt für einen Monat ausbezahlten Zulagen und Zuschläge den Freibetrag von 360 Euro und sind die zehn Überstunden des § 68 Abs. 2 EStG 1988 noch nicht ausgeschöpft, ist für die nach § 68 Abs. 1 EStG 1988 nicht mehr begünstigten Überstundenzuschläge (bis höchstens 50% des Grundlohnes) auch die Befreiung des § 68 Abs. 2 EStG 1988 zu berücksichtigen. Der Freibetrag gemäß § 68 Abs. 1 und 2 EStG 1988 kann bei Arbeitgeberwechsel innerhalb eines Lohnzahlungszeitraumes sowie bei mehreren Dienstverhältnissen gleichzeitig von beiden Arbeitgebern stets in voller Höhe berücksichtigt werden.
Überstundenzuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
(§ 68 Abs. 1 und 6 EStG 1988)
Randziffer 1154:
Überwiegend bedeutet, dass mehr als die Hälfte der Normalarbeitszeit im maßgeblichen Lohnzahlungszeitraum in die begünstigte Nachtzeit fällt. Ist die Begünstigung für zehn Werktagsüberstunden zur Tagzeit (§ 68 Abs. 2 EStG 1988) nicht ausgeschöpft, so sind Zuschläge (maximal 50%) für (restliche) zehn Überstunden zusätzlich zum (erhöhten) Freibetrag steuerfrei.
Beispiel 1 – RZ 1147
Berechnung § 68/2 Überstundenzuschlag 50%
15 Stunden zu 100% à 34,965 524,48
15 Stunden zu 50% à 17,483 262,24
9,4 Stunden haben Platz im Rest 164,48 höchstens jedoch 86,00 Euro.
Beispiel 2 – RZ 1154
Beispiel mit erhöhtem Freibetrag § 68/1
Dazu legen Sie eine neue Lohnart an, die als Folgelohnart von der Überstunden zu 100% Lohnart wird. In dieser muss als Satz der Betrag des Überstundenzuschlags 50 % angeführt sein. Bei den Einheiten muss die Stundenanzahl des § 68(1) eingegeben werden.
Dies ist daher, da § 68(1) nicht nur Überstunden, sondern auch SEG-Zulagen enthalten kann. Werden keine Einheiten eingegeben, kann das Programm nicht zwischen Überstunden und SEG Zulagen unterscheiden.
In oben angeführten Beispielen berechnet die Lohnart also die hier fett markierte Zeilen:
Beispiel 1
15 Stunden zu 100% à 34,965 524,48
15 Stunden zu 50% à 17,483 262,24
9,4 Stunden haben Platz im Rest 164,48 höchstens jedoch 86,00 Euro.
Beispiel 2
17 Stunden zu 100% à 34,965 594,41
17 Stunden zu 50% à 17,483 297,21
3,11 Stunden haben Platz im Rest 54,41
Die neue Hilfslohnart legen Sie wie folgt an:
Vorzeichen „N“ oder „D“ für Durchläufer, der im Hintergrund gerechnet wird
Betragsteiler 90043 – Überstundenzuschlag 50 % RZ 1147/1154
Stunden-Bewertungs Art Einheiten von den Überstunden zu 100%
Satz-Bewertungs Art Satz für den 50%igen Überstundenzuschlag
Beispiel:
Diese Lohnart legen Sie anschließend als Folgelohnart von der Überstunden zu 100% Lohnart an.
Kommt der neue Betragsteiler in einem
Monat nicht vor, dann rechnet die Abrechnung wie bisher. Das heißt, es
erfolgt keine Umbuchung von § 68(1) auf § 68(2), sollte dieser überschritten
sein.
Am Lohnkonto wird in Zukunft der § 68(2) mit dem entsprechend
höheren Betrag angeführt!
Am
Lohnzettel Finanz sind § 68(1) und § 68(2) ohnehin in einer Summe angeführt.