Wenn ein Dienstnehmer zuerst als normaler Arbeiter/Angestellter/freier DN angemeldet wurde und dann das A1 Formular bringt, dann muss die zuvor angefallenen SV-Beiträge wieder aufgerollt und die Meldungen verändert werden, da der Dienstnehmer in Österreich nur noch BVK-pflichtig wird.
Die Tarifgruppe „B999 nur bv-pflichtig“ (BVAEB: G039 oder G129) ist nur für jene Fälle vorgesehen, in denen österreichisches Arbeitsrecht und damit das BMSVG anzuwenden ist, aber keine Sozialversicherungspflicht in Österreich besteht.
Wenn ein Dienstnehmer zuerst als normaler Arbeiter/Angestellter/freier DN angemeldet wurde und dann das A1 Formular bringt, dann muss die zuvor angefallenen SV-Beiträge wieder aufgerollt und die Meldungen verändert werden, da der Dienstnehmer in Österreich nur noch BVK-pflichtig wird.
Im variablen Dienstnehmerstamm verwenden Sie für Dienstnehmer, die nur BV-pflichtig sind, die Tarifgruppe B999 (BVAEB: G039 oder G129).
Die Anmeldung wird mit einem leeren Anmeldedatum erstellt und nur das BV-Ab-Datum wird angeführt.
In diesem Fall wird der Beschäftigungsbereich mit "11 - sonstige Personen ohne KV-Schutz" ausgegeben, das Feld "Freier Dienstvertrag" und "Geringfügig" wird nicht befüllt (leer), laut ÖGK-Tarifsystem.
Bei nachträglicher Änderung der Beschäftigtengruppe:
Nun wird dadurch die ursprüngliche Anmeldung storniert und eine neuerliche Anmeldung erstellt, auf der das Anmeldedatum (Feld ADAT) leer (in Grundstellung) gemeldet wird und nur das BV-Ab-Datum angeführt ist. Quelle OÖGK.
In diesem Fall wird der Beschäftigungsbereich mit "11 - sonstige Personen ohne KV-Schutz" ausgegeben, das Feld "Freier Dienstvertrag" und "Geringfügig" wird nicht befüllt (leer), laut ÖGK-Tarifsystem.
Wenn das erste Dienstverhältnis kürzer als ein Monat dauert, ist es nicht BV-pflichtig. In diesem Fall wird keine An- oder Abmeldung erzeugt. (Voraussetzung dafür ist, dass Sie im variablen Dienstnehmerstamm „Abfertigung NEU“ eingetragen haben. In der Eintrittsmaske wird das BV-Ab-Datum bei Eintragung eines Austritts gelöscht).
Falls der Dienstnehmer nur für einen Tag kommt und nachher nicht mehr, soll er nicht angemeldet werden und es soll auch keine mBGM gemeldet werden. In diesem Fall verwenden Sie die Versicherung 90 und die Beschäftigtengruppe "X".
Beachten Sie, dass das 1. Dienstverhältsnis BV-frei ist. Für das 1. Dienstverhältnis verwenden Sie deshalb die Beschäftigtengruppe "X". Somit wird keine An-/Abmeldung für den Versicherungsträger erzeugt (wird auch nicht benötigt).
Versicherung 25 (Vertragsbedienstete) und Beschäftigtengruppe G129
Versicherung 11 (Beamte) und Beschäftigtengruppe G039
Die Anmeldung wird mit einem leeren Anmeldedatum erstellt und nur das BV-Ab-Datum wird angeführt.
Bei nachträglicher Änderung der Beschäftigtengruppe:
Nun wird dadurch die ursprüngliche Anmeldung storniert und eine neuerliche Anmeldung erstellt, auf der das Anmeldedatum (Feld ADAT) leer (in Grundstellung) gemeldet wird und nur das BV-Ab-Datum angeführt ist.
In der Maske der Details zu den Versichertenmeldungen reduziert, wird neben der Beschäftigtengruppe, die bei BVAEB-Meldungen befüllt, zu Informationszwecken immer die interne Beschäftigtengruppe zum Zeitpunkt der Meldung angezeigt.
Fallweise Beschäftigung:
Bei einer fallweisen Beschäftigung ist der 1. Tag als 1. Dienstverhältnis zu werten und bv-frei. Für diesen Tag wird auch eine „Anmeldung fallweise Beschäftigte“ erzeugt, die als „Vorab-Anmeldung“ gilt. Die endgültige Anmeldung für fallweise Beschäftigung ist die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM), die ab dem 2. Tag mit BV-Bemessung/BV-Beitrag erzeugt wird.
Falls der Dienstnehmer nur für einen Tag kommt und nachher nicht mehr, soll er nicht angemeldet werden und es soll auch keine mBGM gemeldet werden. In diesem Fall verwenden Sie die Versicherung 90 und die Beschäftigtengruppe "X".
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