Dieses Thema behandelt speziell Bauarbeiter in der Bauwirtschaft
Für Bauarbeiter geben Sie im variablen Dienstnehmerstamm folgende Einstellungen ein:
im Feld "Gesetzl. Grundlage" die gesetzliche Grundlage "21 - Bauarbeiter Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG)",
bei der SV-Pflichtigkeit wählen Sie eine Pflichtigkeit aus, die den Schlechtwetterentschädigungs-Beitrag rechnet,
auf der Seite 2 im Feld "Abfertigungsregel" wählen Sie "keine" aus.
Für die Abrechnung der Schlechtwetter Entschädigung legen Sie eine Lohnart an, die als Betragsteiler "90001 - Schlechtwetterentschädigung" hat. Wenn diese Lohnart abgerechnet ist, wird auf der Beitragsnachweisung die Beitragsgruppe "A13" mit dem Betrag der Lohnart gefüllt.
Wenn ein Dienstnehmer aus dem normalen Dienstverhältnis in ein Dienstverhältnis nach dem BUAG wechselt, sollte eine Änderungsmeldung erzeugt werden, auf der die gesetzliche Grundlage, BV-Bis-Datum und das Feld "BUAG" mit "J" gefüllt werden sollen. Diese Erweiterung ist bei der LHR Personalverrechnung noch in Arbeit und wird bald ausgeliefert. Bis dahin geben Sie die Änderungsmeldung bitte manuell über ELDA Online ein.