Es gibt Dienstnehmer, die in der alten Abfertigungsregel sind und immer wieder für bestimmte Zeitabschnitte einen Vertrag mit "Abfertigung neu" bei der BVAEB haben. Dieses Thema erklärt Ihnen, wie Sie dies im LHR Lohn handhaben.
Da in einigen Fällen die laufende BV-Bemessung für das Monat aliquotiert werden muss, in anderen Fällen jedoch nicht, legen Sie zwei unterschiedliche BV-Ab-Gründe wie folgt an:
Bei beiden Gründen geben Sie in der Eintrittsmaske einen Zeitraum (mit Von- und Bis-Datum) ein.
BV-Bemessung wird aliquotiert:
Beispiel: Im 04.2014 bekommt der Dienstnehmer 2.000,00 Euro Gehalt und Sie geben diesen BV-Zeitraum für 3 Tage ein. Dann wird bei der BV-Bemessung gerechnet: 2000 / 30 * 3 = 200,00
BV-Bemessung wird nicht aliquotiert:
Beispiel: Im 04.2014 bekommt der Dienstnehmer 2.000,00 Euro Gehalt und Sie geben diesen BV-Zeitraum für 3 Tage ein. Dann wird bei der BV-Bemessung die volle SV-Bemessung, also 2000 gerechnet.
Bei der Eingabe eines solchen Grundes erfolgt folgende Regelung:
- Grund muss in einem aktiven Dienstverhältnis erfasst sein
- Grund darf nur dann erfasst werden, wenn im variablen Dienstnehmerstamm für den Zeitraum im Feld „Abfertigungsregel“ der Wert „keine“ oder „alte Abfertigungsregel“ eingestellt ist.
- Der Grund darf sich mit anderen Unterbrechungsgründen überschneiden. Hier erfolgt keine Abweisung.
- Der Dienstnehmer muss bei der BVAEB („BVAEB Vertragsbedienstete“ oder „Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter“) versichert sein, da an die Gkk keine Änderung des BV-Bis-Zeitraumes gemeldet werden darf, ohne eine Abmeldung zu senden.
Dieser Grund löst weder in der Abrechnung noch in der Urlaubsverwaltung eine Aliquotierung von Lohnsteuer-, SV- oder Urlaubsanspruchstagen aus.
Da dieser Unterbrechungsgrund als Zeitraum angegeben wird, können Sie diesen im Kalender ebenfalls zuweisen.
Beispiel:
EINTR 01.01.2000
BVKAA 01.01.2012 – 30.04.2012
AUSTR 31.05.2012
Bemessung BVK 2.400,- € (Bemessung der Lohnarten mit aktivierter Checkbox BVK)
Für den DN werden in den Monaten 1-4 BVK-Beiträge verrechnet: 2400 * 1,53%
Beispiel:
EINTR 01.01.2000
BVKAA 16.01.2012 – 15.04.2012
AUSTR 31.05.2012
Bemessung BVK 01.2012 2400,- € (Bemessung der Lohnarten mit aktivierter Checkbox BVK)
Bemessung BVK 02.2012 2400,- € (Bemessung der Lohnarten mit aktivierter Checkbox BVK)
Bemessung BVK 03.2012 2400,- € (Bemessung der Lohnarten mit aktivierter Checkbox BVK)
Bemessung BVK 04.2012 1200,- € (Bemessung der Lohnarten mit aktivierter Checkbox BVK)
Für den DN werden folgende BVK-Beiträge verrechnet:
01.2012: 1280 * 1,53% (Bemessung wird aliquotiert)
02-03.2012: 2400 * 1,53%
04.2012: 1200 * 1,53% (Bemessung wird nicht aliquotiert)
Beispiel:
EINTR 01.01.2000
BVOAA 16.01.2012 – 15.04.2012
AUSTR 31.05.2012
Bemessung BVK 01.2012 1280,- € (Bemessung der Lohnarten mit aktivierter Checkbox BVK)
Bemessung BVK 02.2012 2400,- € (Bemessung der Lohnarten mit aktivierter Checkbox BVK)
Bemessung BVK 03.2012 2400,- € (Bemessung der Lohnarten mit aktivierter Checkbox BVK)
Bemessung BVK 04.2012 1200,- € (Bemessung der Lohnarten mit aktivierter Checkbox BVK)
Für den DN werden folgende BVK-Beiträge verrechnet:
01.2012: 1280 * 1,53% (Bemessung wird nicht aliquotiert)
02-03.2012: 2400 * 1,53%
04.2012: 1200 * 1,53%
Beispiel:
EINTR 01.01.2000
BVKAA 16.01.2012 – 15.04.2012
BVOAA 21.4.2012 – 31.05.2012
AUSTR 31.05.2012
Bemessung BVK 01.2012 2400,- € (Bemessung der Lohnarten mit aktivierter Checkbox BVK)
Bemessung BVK 02.2012 2400,- € (Bemessung der Lohnarten mit aktivierter Checkbox BVK)
Bemessung BVK 03.2012 2400,- € (Bemessung der Lohnarten mit aktivierter Checkbox BVK)
Bemessung BVK 04.2012 2000,- € (Bemessung der Lohnarten mit aktivierter Checkbox BVK)
Für den DN werden folgende BVK-Beiträge verrechnet:
01.2012: 1280 * 1,53% (Bemessung wird aliquotiert)
02-03.2012: 2400 * 1,53%
04.2012: 2000 * 1,53% (Bemessung wird nicht aliquotiert)
05.2012: 2400 * 1,53%
Wenn ein BVK-Zeitraum gleichzeitig mit einem Eintrittsdatum beginnt, dann muss die Anmeldung ein BV-Ab-Datum melden. Die Änderungsmeldung auf BV-Pflicht ist damit nicht notwendig.
Wenn ein BVK-Zeitraum gleichzeitig mit dem Ende einer Unterbrechung beginnt, dann muss die Anmeldung ein BV-Ab-Datum melden. Die Änderungsmeldung auf BV-Pflicht ist damit nicht notwendig.
Wenn ein BVK-Zeitraum gleichzeitig mit einem Austrittsdatum endet, dann muss die Abmeldung ein BV-Bis-Datum melden. Die Änderungsmeldung auf das Ende der BV-Pflicht ist damit nicht notwendig.
Wenn ein BVK-Zeitraum gleichzeitig mit dem Beginn einer Unterbrechung endet, dann muss die Abmeldung ein BV-Bis-Datum melden. Die Änderungsmeldung auf das Ende der BV-Pflicht ist damit nicht notwendig.
In ELDA wird dieser neue Grund folgendermaßen berücksichtigt:
Beispiel einer Eingabe
Eintritt: 01.09.1992
Betriebsvorsorge-Zeitraum: 01.02.2012 - 30.04.2012
Ab-Datum
Eingabe eines Zeitraumes
Ab 2019 wird hier keine Änderungsmeldung mehr erzeugt, da diese Logik mit der Versichertenmeldung reduziert nicht übernommen wurde.
DieÖGK begründet diese Nicht-Übernahme dami9t, dass Änderungen mit den mBGM gesendet werden.
Es wird für den Dienstnehmer eine Änderungsmeldung erzeugt, in der im Feld „Bvorsorge“ als „Von-Datum“ der „01.02.2012“ gemeldet wird. Als Meldedatum wird das Ab-Datum des Zeitraums verwendet.
Ausnahme – wenn der BV-Zeitraum gleichzeitig mit einem Eintritt oder dem Ende einer Unterbrechung beginnt. In diesem Fall wird in der Anmeldung bereits das „Bvorsorge“-„Von-Datum“ gefüllt.
Eine Änderungsmeldung wird in diesem Fall nicht erzeugt.
Sollte nach dem melden der Anmeldung der BV-Zeitraum wieder gelöscht werden, wird eine Änderungsmeldung erzeugt.
Löschen eines BV-Zeitraumes
Intern wird in der Änderungsmeldung für das Betriebsvorsorge-Von-Datum vermerkt, dass dies durch den neuen Grund erzeugt wurde. Damit kann ebenso in ELDA eine Gegenprüfung erfolgen, ob es Änderungsmeldungen aufgrund eines BV-Zeitraumes gibt, und dieser Zeitraum eventuell gelöscht wurde. In einem solchen Fall müsste das Feld „Bvorsorge“ - „Von-Datum“ mit leer gesendet werden. Als Meldedatum wird das ursprüngliche Meldedatum gesendet.
Bis-Datum
Eingabe eines Zeitraumes
Es wird für den Dienstnehmer eine Änderungsmeldung erzeugt, in der im Feld „Bvorsorge“ als „Bis-Datum“ der „30.04.2012“ gemeldet wird. Als Meldedatum wird das Bis-Datum des Zeitraums verwendet.
Ausnahme – wenn der BV-Zeitraum gleichzeitig mit einem Austritt oder dem Beginn einer Unterbrechung endet. In diesem Fall wird in der Abmeldung bereits das „Bvorsorge“-„Bis-Datum“ gefüllt.
Eine Änderungsmeldung wird in diesem Fall nicht erzeugt.
Sollte nach dem melden der Abmeldung der BV-Zeitraum wieder gelöscht werden, wird eine Richtigstellung Abmeldung erzeugt.
Löschen eines BV-Zeitraumes
Intern wird in der Änderungsmeldung für das Betriebsvorsorge-Von-Datum vermerkt, dass dies durch den neuen Grund erzeugt wurde (ELDA_VERMELDUNGEN.eldav_mvk_bis_grund = ‚Z‘ wie Zeitraum). Damit kann ebenso in ELDA eine Gegenprüfung erfolgen, ob es Änderungsmeldungen aufgrund eines BV-Zeitraumes gibt, und dieser Zeitraum eventuell gelöscht wurde. In einem solchen Fall müsste das Feld „Bvorsorge“ - „Bis-Datum“ mit leer gesendet werden. Als Meldedatum wird das ursprüngliche Meldedatum gesendet.
Änderung eines Zeitraumes
Schwierig wird es bei Änderungen, da es in ELDA für den BV-Zeitraum keine Möglichkeit gibt, dass sich ein Zeitraum xx auf den Zeitraum yy ändert. Es gibt nur Melden und eventuell Löschen, wobei beim Löschen nicht angegeben werden kann, was für ein BV-Datum gelöscht wird, da die BV-Angaben in der Regel für ein gesamtes aktives Verhältnis gelten.
Welche Möglichkeiten von Veränderungen gibt es
01.02.2012 – 30.04.2012 ändert sich in 25.01.2012 – 05.05.2012
01.02.2012 – 30.04.2012 ändert sich in 10.02.2012 – 05.05.2012
01.02.2012 – 30.04.2012 ändert sich in 10.02.2012 – 25.04.2012
01.02.2012 – 30.04.2012 ändert sich in 25.01.2012 – 25.04.2012
Es ändert sich der Von-Zeitraum von 01.02.2012 auf 25.01.2012.
Es wird eine Änderungsmeldung mit „Von-Datum“ „25.01.2012“ in „Bvorsorge“ gemeldet. Das Meldedatum ist das neue Von-Datum.
Es ändert sich der Von-Zeitraum von 01.02.2012 auf 10.02.2012.
Es wird eine Änderungsmeldung mit „Von-Datum“ „10.02.2012“ in „Bvorsorge“ gemeldet. Das Meldedatum ist das neue Von-Datum.
Es ändert sich der Bis-Zeitraum von 30.04.2012 auf 05.05.2012.
Es wird eine Änderungsmeldung mit „Bis-Datum“ „05.05.2012“ in „Bvorsorge“ gemeldet. Das Meldedatum ist das neue Bis-Datum.
Es ändert sich der Bis-Zeitraum von 30.04.2012 auf 25.04.2012.
Es wird eine Änderungsmeldung mit „Bis-Datum“ „25.04.2012“ in „Bvorsorge“ gemeldet. Das Meldedatum ist das neue Bis-Datum.
Eine telefonische Abklärung durch die Personalverrechnung mit der BVAEB bei Änderungen kann aufgrund der technischen Möglichkeiten in ELDA nicht ausgeschlossen werden.