Urlaubsberechnung unklar

Bei der Urlaubsverwaltung im LHR Lohn handelt es sich um ein komplexes Thema, da viele Einstellungsoptionen darauf einen Einfluss haben. Wenn Ihnen eine Urlaubsberechnung unklar ist, so kontrollieren Sie folgende Punkte im LHR Lohnmodul.

 

  1. Urlaubsberechnung nach Arbeitsjahr oder Kalenderjahr
    Kontrollieren Sie unter Stammdaten/Firma/Parameter/Firmenparameter/Seite 2, ob die Urlaubsverwaltung nach Arbeitsjahr oder Kalenderjahr berechnet wird.

  2. Kollektivvertrag kontrollieren
    Überprüfen Sie welcher Kollektivvertrag dem Dienstnehmer im variablen Dienstnehmerstamm zugewiesen ist.
    Kontrollieren sie unter Stammdaten/Allgemein/Gesetz/Kollektivverträge die Einstellungen für die Urlausbverwaltung im KV.

  3. Kontrolle der Anspruchsübersicht
    Überprüfen Sie welche Anspruchsart im variablen Dienstnehmerstamm auf der Seite 2 hinterlegt ist.
    Falls unklar ist wie diese Anspruchsart definiert ist, so prüfen Sie unter Abrechnungen/Urlaub/Verwaltung/Anspruchsübersicht, wie der Anspruch angelegt worden ist.

  4. Kontrolle der Anspruchsart
    Überprüfen Sie unter Abrechnungen/Urlaub/Verwaltung/Ansprüche pro Anspruchsnummer die Anspruchsart, welche der Dienstnehmer hinterlegt hat.

  5. Kontrolle der Anspruchserhöhung
    Überprüfen Sie unter Abrechnungen/Urlaub/Verwaltung/anspruchserhöhung pro Anspruchsnummer, die Einstellungen für eine Anspruchserhöhung nach Alter und  Anzahl der Dienstjahre.

  6. Zusätzlicher Urlaub
    Überprüfen Sie im variablen Dienstnehmerstamm auf der Seite 2, ob ein zusätzlicher Urlaub hinterlegt ist.

  7. Zugewiesenes Dienstrad
    Überprüfen Sie, falls die LHR Zeiterfassung in Verwendung ist, ob der Dienstnehmer ein Dienstrad zugewiesen hat und ob die Einstellungen korrekt sind. Auf das Dienstrad wird zugegriffen, wenn der variable Parameter "LS: Abr_Dienstrad" in Verwendung ist.

  8. Wochenmodell für Vollzeitausmaß ermitteln
    Überprüfen Sie unter Abrechnung/Urlaub/Verwaltung, welches Wochenmodell ausschlaggeben ist, um das Vollzeitausmaß zu ermitteln.
    Hier gilt die nachfolgende Hierarchie, um das gültige Wochenmodell zu ermitteln:

    1. Ist ein Wochenmodell Dienstnehmer hinterlegt? Dann wird dieses verwendet.

    2. Falls nicht, ist ein Wochenmodell Dienstnehmergruppe hinterlegt? Dann wird dieses verwendet.

    3. Falls nicht, dann wird das Wochenmodell Firma herangezogen.

  9. Eintrittsdaten kontrollieren
    Überprüfen Sie die Eintrittsdaten Urlaub und Fehlzeigen sowie den Eintritt für Urlaub.

  10. Urlaubsanspruchsermittlung durchführen
    Starten Sie unter Abrechnungen/Urlaub/Abrechnen/Urlaubsanspruchsermittlung die Urlaubsanspruchsermittlung für das betroffene Monat mit Protokollausgabe "mehr Details" oder "Detailausgabe" erneut.
    Anschließend sehen Sie im Protokoll nach, wie der Urlaub berechnet wird.

    Für Kunden, die keinen Zugriff auf das Eurolohn-Verzeichnis haben: Menü: Systemverwaltung/Abfragen/Trace/Einzelprogramm urlver
    Für Kunden, die Zugriff auf das Eurolohn-Verzeichnis haben: Senden Sie uns die Protokolldatei urlverw.lst aus dem Verzeichnis Eurolohn/work zu.

  11. Falls Sie nicht weiterkommen, dann senden Sie das Protokoll an den LHR Support.

In dringenden Fällen übersteuern Sie den Urlaubsanspruch vorübergehend in der Maske Anspruchskürzungen, bis der Support den Sachverhalt prüfen konnte.