Sie können hier pro Dienstnehmer, Versicherung und Beitragsart die Dienstnehmer und Dienstgeber SV-Beitragssätze übersteuern. Dies wird in einigen Fällen wie zB bei der Versicherung Krankenfürsorge Oberösterreich; Land Salzburg – Pensionsversicherungsbeiträge Bürgermeister benötigt.
Nur für Versicherungen die den Beleg "BVAEB (Beitragsnachweisung)" verwenden, ist die Übersteuerung der Beitragssätze möglich. Eine Aufstellung der Versicherungs-Belege pro Versicherung finden Sie unter "Grundlagen und Allgemeines - Gesetzesdaten".
Beinhaltet die Personalnummer (= Dienstnehmernummer) und den Namen des Dienstnehmers. Bereits angelegte variable Dienstnehmerdaten können Sie mit dem LOV oder mit den Symbolen bzw. Funktionstasten [Abfrage], [Personalnummer], [Ausführen] abfragen.
Wenn Sie einen neuen Dienstnehmer anlegen wollen, geben Sie seine Personalnummer ein, die Sie bereits zuvor im Dienstnehmerstamm definiert haben.
Hier sehen Sie die Dienstnehmergruppe des Dienstnehmers aus der Maske Stammdatenmenü/Personal/Variable Dienstnehmerdaten.
Hier sehen Sie die Abteilung des Dienstnehmers, falls ihm diese in der Maske Stammdatenmenü/Personal/Dienstnehmerstamm zugeordnet wurde.
Hier sehen Sie, ob der Dienstnehmer zum Monat in der Einstiegsmaske aktiv ist (= Feld angehakt) oder nicht (= leeres Feld). Dieses Feld wird vom Programm automatisch gefüllt. Sie können es jedoch im Abfragemodus aktivieren, und erhalten somit nur aktive Dienstnehmer.
Hier geben Sie das Gültigkeits-Monat für die SV-Beitragssätze ein. Klicken Sie NACH_UNTEN/OBEN, um durch die einzelne Gültigkeits-Monate zu blättern.
Hier ist die LHR Lohn Versicherungsnummer, die Sie übersteuern möchten, einzugeben.
Hier ist die SV-Beitragsart wie zB Arbeitslosenversicherung, Pensionsversicherung usw., die Sie übersteuern möchten, einzugeben.
Hier geben Sie an, um welche SV-Art es sich handelt:
Laufender Bezug (L)
Sonderzahlung (S)
Hier ist der Prozentsatz des Dienstnehmeranteils, den Sie übersteuern möchten, einzugeben.
Hier ist der Prozentsatz des Dienstgeberanteils, den Sie übersteuern möchten, einzugeben.