In dieser Maske tragen Sie die Daten des Lohnzettels SV und Finanz (L16) ein, den Ihnen der Dienstnehmer bei Dienstantritt übergibt. Diese Summen aus Vordienstzeiten werden bei der Abrechnung des Dienstnehmers berücksichtigt. So erhält der Dienstnehmer zB keinen Lohnsteuer-Freibetrag § 67 (1) EStG für Sonderzahlungen mehr, wenn dieser laut L16 für das laufende Kalenderjahr bereits berücksichtigt wurde. Auch ist die Maske für die SV Höchstbemessung von Bedeutung.
Wenn Sie diese Maske nicht ausfüllen, nimmt die LHR Lohn an, dass der Freibetrag § 67 (1) EStG bzw. die Freigrenze in diesem Kalenderjahr noch nicht berücksichtigt wurden und ermittelt diese dann automatisch bei der Abrechnung des Dienstnehmers.
Hier tragen Sie die Personalnummer (= Dienstnehmernummer) ein. Fragen Sie mit dem LOV „Auswahl von Dienstnehmern“ ( ) Ihre Dienstnehmer ab und ordnen Sie diesen dann gegebenenfalls neue Summen aus Vordienstzeiten zu.
Alternativ können Sie mit der Funktionstaste "Abfrage" (=Taste F7) eine Abfrage starten, um bereits angelegte Dienstnehmerdaten abzufragen. Geben Sie dann die Personalnummer ein und bestätigen Sie die Abfrage mit der Funktionstaste "Ausführen" (=Taste F8).
Hier sehen Sie die Dienstnehmergruppe des Dienstnehmers aus der Maske Stammdatenmenü/Personal/Variable Dienstnehmerdaten.
Hier sehen Sie die Abteilung des Dienstnehmers, falls ihm diese in der Maske Stammdatenmenü/Personal/Dienstnehmerstamm zugeordnet wurde.
Hier sehen Sie, ob der Dienstnehmer zum Monat in der Einstiegsmaske aktiv ist (= Feld angehakt) oder nicht (= leeres Feld). Dieses Feld wird vom Programm automatisch gefüllt. Sie können es jedoch im Abfragemodus aktivieren und erhalten somit nur aktive Dienstnehmer:
Funktionstaste F7 - aktivierte Checkbox - F8 liefert alle zum Monat in der Einstiegsmaske aktiven Dienstnehmer
Funktionstaste F7 - deaktivierte Checkbox - F8 liefert alle angelegten Dienstnehmer (aktive und inaktive), unabhängig vom Monat in der Einstiegsmaske
Füllen Sie diese Felder gemäß den Angaben des vorgelegten Lohnzettels SV und Finanz aus. Felder, zu denen es keine Angaben auf dem Lohnzettel gibt, lassen Sie leer.
Bei etwaigen Unklarheiten, welches Feld in dieser Maske welchem Punkt aus dem Lohnzettel entspricht, gibt Ihnen die Statuszeile genauere Hinweise. Mehr Informationen zum Thema "Statuszeile" finden Sie im Kapitel "Grundlagen der Bedienung" dieser Onlinehilfe.
Hier geben Sie das Von-Datum des vorgelegten Lohnzettels Finanz Teils (L16) ein.
Hier geben Sie das Bis-Datum des vorgelegten Lohnzettels Finanz Teils (L16) ein.
Hier geben Sie die Bruttobezüge gemäß § 25 EStG (ohne § 26 und ohne Familienbeihilfe) ein. Das ist die Kennziffer 210 des Lohnzettel Finanz Teils.
Hier geben Sie die Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 und 2 EStG (innerhalb des Jahressechstels) ein. Das ist die Kennziffer 220 des Lohnzettel Finanz Teils.
Hier geben Sie die einbehaltene SV-Beiträge für Bezüge gemäß Kz 220 ein. Das ist die Kennziffer 225 des Lohnzettel Finanz Teils.
Hier geben Sie den Landarbeiterfreibetrag gemäß § 104 EStG ein. Das ist die Kennziffer 240 des Lohnzettel Finanz Teils.
Hier geben Sie die Pendler-Pauschale gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 ein. Diese finden Sie am Lohnzettel Finanz Teil bei den übrigen Abzügen.
Hier geben Sie die Bezüge gemäß § 67 Abs. 3 bis 8, soweit steuerfrei bzw. mit festen Steuersatz versteuert, ein. Das ist die Kennziffer 226 des Lohnzettel Finanz Teils.
Hier geben Sie die insgesamt einbehaltene Lohnsteuer ein.
Hier geben Sie die nach dem Tarif versteuerten sonstigen Bezüge § 67 Abs. 2, 6, 10 EStG ein. Diese finden Sie im unteren Bereich des Lohnzettel Finanz Teils.
Beim Eintritt während des Monats wird der Freibetrag § 68 (2) EStG (5 freie Überstundenzuschläge, ab 01.2009 10 freie Überstundenzuschläge) nun ab dem Abrechnungsmonat 01.2008 automatisch berücksichtigt, ohne dass man in der Maske Vordienstzeiten Eingaben tätigen muss.
Falls der Dienstnehmer während dem selben Kalendermonat seinen Arbeitgeber gewechselt hat, ist dieses von Bedeutung. Es ist dann auszufüllen, wenn der Dienstnehmer im Monat seines Eintritts bereits Überstunden gemäß § 68 Abs. 2 für den vorherigen Dienstgeber geleistet hat. Geben Sie in diesem Fall die Anzahl der Überstunden nach § 68 Abs. 2 ein.
Dieses Feld gibt es am neuen Lohnzettel Finanz Teil nicht mehr.
Hier geben Sie die Bezüge nach § 63 und §103 Abs. 1a EStG ein. Diese finden Sie im unteren Bereich des Lohnzettel Finanz Teils.
Dieses Feld gibt es am neuen Lohnzettel Finanz Teil nicht mehr.
Folgende Felder finden Sie nicht auf dem Lohnzettel SV Finanz und bedürfen daher einer gesonderten Erklärung:
Der rückgezahlte steuerpflichtige Lohnart nach § 16 EStG war früher auf dem L16-Formular angedruckt.
Hier geben Sie den Betrag laut § 3 EStG Zukunftssicherung ein, damit die jährliche steuerliche Freigrenze bei dem Paragraphen richtig berücksichtigt werden kann.