Drittschuldnererklärung

In dieser Maske drucken Sie die Drittschuldnererklärung. Voraussetzung für eine richtige und vollständige Drittschuldnererklärung ist, dass Sie die Daten im Fenster "Exekutionen" vollständig eingegeben haben.

  Die Drittschuldnererklärung wird nur noch mit dem Gericht und dem Rechtsanwalt oder mit dem Gläubiger gedruckt.
Daher wird die Drittschuldnererklärung maximal in zweifacher Ausfertigung ausgegeben.
Die Änderung besteht aus 4 Konstellationen:

1. Konstellation:
Wenn in der Maske „Exekutionen“ nur der Gläubiger gefüllt ist, dann wird auch nur der Gläubiger bei der Drittschuldnererklärung ausgegeben.

2. Konstellation:
Wenn in der Maske „Exekutionen“ das Gericht und der Gläubiger gefüllt sind, dann wird bei der Drittschuldnererklärung nur das Gericht und der Gläubiger ausgeben.

3. Konstellation:
Wenn in der Maske „Exekutionen“ das Gericht, der Gläubiger und das Feld: „vertreten durch“ gefüllt sind, dann wird bei der Drittschuldnererklärung nur das Gericht und das Feld: „vertreten durch“ ausgeben.

4. Konstellation:
Wenn in der Maske „Exekutionen“ der Gläubiger und das Feld: „vertreten durch“ gefüllt sind, dann wird bei der Drittschuldnererklärung nur für das Feld: „vertreten durch“ ausgeben.

 

Felder

BEREICH Zeitraum

Monat

Geben Sie hier das Monat im Format MM.JJJJ ein, für das Sie die Liste drucken möchten. Beim Aufruf der Maske wird Ihnen das aktuelle Monat, welches in der Einstiegsmaske angegeben ist, vorgeschlagen.

BEREICH Gläubiger

Von Gläubiger/Bis Gläubiger

Hier schränken Sie die Auswertung auf einen oder mehrere Gläubiger ein.

BEREICH Dienstnehmer

Von Dienstnehmer/Bis Dienstnehmer

Hier schränken Sie die Auswertung auf einen oder mehrere Dienstnehmer ein.

BEREICH Sortierung

Sortierung Gläubiger

Mit diesem List-Item legen Sie ein Sortierkriterium der Gläubiger fest. Zur Auswahl stehen hier:

Sortierung Dienstnehmer

Mit diesem List-Item legen Sie ein Sortierkriterium der Dienstnehmer fest. Zur Auswahl stehen hier:

Buttons

Drucken

Mit diesem Button starten Sie den Druck der Liste.

Sobald die Exekution fertig getilgt ist (= der Betrag wurde zur Gänze gepfändet) wird ein Bis-Datum vom Programm gesetzt und danach können Sie keine Drittschuldnererklärung mehr drucken. Wenn Sie dies trotzdem möchten, entfernen Sie das Bis-Datum, drucken Sie die Drittschuldnerklärung aus und geben Sie das Bis-Datum wieder ein.

 

INFO zur Höhe der Forderung:

Bei Aufruf der Drittschuldnererklärung berechnet LHR Lohn den Durchschnitt aus den vier letzten pfändbaren Bezügen ohne Sonderzahlungen und gibt den errechneten Betrag als "Höhe der Forderung (im Durchschnitt netto)" unter Frage 1 der Drittschuldnererklärung aus.

Rechenschema für die Höhe der Forderung:

(Brutto - SV - LST) / SV-Tage * 30  und davon der Schnitt der letzten vier Monate.

INFO zur Frage 7 auf der Drittschuldnererklärung:

Für den Ausdruck der Drittschuldnererklärung gibt es die Option "Kosten werden einbehalten" für die Exekutionskosten. Wird diese Checkbox deaktiviert, dann werden die Kosten "BEGEHRT".  Der Text und die Bankverbindung wird auf der Drittschuldnererklärung ausgegeben.

Mit dem variablen System- und Firmen Parameter "LS: Drittschuld_Kosten_Bank" definieren Sie die gewünschte Firmenbank-Nummer für die begehrten Kosten. Wird der Parameter "LS: Drittschuld_Kosten_Bank" nicht angelegt, dann wird standardmäßig die Firmenbank 1 verwendet. Bitte achten Sie darauf, dass diese angelegt ist. Wenn das nicht der Fall ist, wird die Frage 7 nicht angedruckt.

INFO zur Frage 3 auf der Drittschuldnererklärung:

Hier achtete das Programm auf alle Lohnarten, welche im Lohnartenstamm als Exekutionsgruppe ein "V" eingetragen haben.

 

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