In dieser Maske drucken Sie die Drittschuldnererklärung. Voraussetzung für eine richtige und vollständige Drittschuldnererklärung ist, dass Sie die Daten im Fenster "Exekutionen" vollständig eingegeben haben.

Bei Aufruf der Drittschuldnererklärung berechnet LHR Personalverrechnung den Durchschnitt aus den vier letzten pfändbaren Bezügen inkl. Sonderzahlung und gibt den errechneten Betrag als "Höhe der Forderung (im Durchschnitt netto)" unter Frage 1 der Drittschuldnererklärung aus.
Rechenschema für die Höhe der Forderung:
(Brutto - SV - LST) / SV-Tage * 30 und davon der Schnitt der letzten vier Monate.
Für den Ausdruck der Drittschuldnererklärung gibt es die Option "Kosten werden einbehalten" für die Exekutionskosten. Wird diese Checkbox deaktiviert, dann werden die Kosten "BEGEHRT". Der Text und die Bankverbindung wird auf der Drittschuldnererklärung ausgegeben.
Mit dem variablen System- und Firmen Parameter "LS: Drittschuld_Kosten_Bank" definieren Sie die gewünschte Firmenbank-Nummer für die begehrten Kosten. Wird der Parameter "LS: Drittschuld_Kosten_Bank" nicht angelegt, dann wird standardmäßig die Firmenbank 1 verwendet. Bitte achten Sie darauf, dass diese angelegt ist. Wenn das nicht der Fall ist, wird die Frage 7 nicht angedruckt.
Sobald die Exekution fertig
getilgt ist (= der Betrag wurde zur Gänze gepfändet) wird ein Bis-Datum
vom Programm gesetzt und danach können Sie keine Drittschuldnererklärung
mehr drucken. Wenn Sie dies trotzdem möchten, entfernen Sie das Bis-Datum,
drucken Sie die Drittschuldnerklärung aus und geben Sie das Bis-Datum
wieder ein.
