Übergangsregelung in Ruhestand

In dieser Maske legen Sie fest, mit welcher Anzahl an Dienstjahren zur Pension das nächste Jubiläum noch berücksichtigt wird. Dabei haben Sie die Möglichkeit, einen Abschlag des Bruttobetrages für das darauf folgende Jubiläum zu berücksichtigen.

Sie können im Kollektivvertrag die Regelung haben, dass ein Dienstnehmer, der aufgrund seiner kurzer Firmenzugehörigkeit und hohem Alters das nächste Jubiläum nicht erreicht, trotzdem ein Jubiläum erhält. Das können Sie in dieser Maske definieren.

 

 

Felder

Gültig

Hier geben Sie im Format MM.JJJJ ein, ab welchem Monat die Dienstjahre für die Firma gültig sein soll. Drücken Sie die NACH_UNTEN/OBEN-Taste, um durch die einzelne Gültigkeitsmonate zu blättern.

Dienstjahre Pension

Hier definieren Sie die Angabe der Dienstjahre mit Pensionsantritt.

Dienstjubiläum

Hier definieren Sie das darauf folgende Dienstjubiläum.

Prozent Bruttobetrag

Hier legen Sie den Prozentsatz fest, mit welchem Prozentsatz der Bruttobetrag beim darauf folgenden Jubiläum nach Pensionsantritt noch berücksichtigt wird.

Es ist nicht zwingend notwendig, einen Prozentsatz einzugeben.

 

Fenster

Dienstjahre

Dienstjahre pro Dienstnehmergruppe

Jubiläumsrückstellungslohnarten

Fluktuationsabschlag

Rechnungszinssatz

Übertrittszeitpunkte

Ausschluss Unterbrechungen

Berechnung Jubiläumsrückstellung

Jubiläumsrückstellungen

Jubiläumsrückstellungen nach Abteilungen

Jubiläumsrückstellungen nach Buchungsbeleg

Jubiläumsrückstellung löschen