EFZ-Ansprüche - Schema

Hier legen Sie benutzerdefinierte EFZ-Ansprüche (= Krankenstandsansprüche) an, falls Ihr Kollektivvertrag von den gesetzlichen Bestimmungen des Angestelltengesetzes, des Entgeltfortzahlungsgeseztes bzw. des Berufsausbildungsgesetztes abweicht.

Diese Ansprüche weisen Sie einer Dienstnehmergruppe in der Maske Stammdatenmenü/Firma/Sonstiges/Vorgabewerte DN-Gruppe zu, oder direkt dem Dienstnehmer in der Maske Variabler Dienstnehmerstamm im Feld "Efz".

In dieser Registerkarte haben Sie die Möglichkeit pro Kollektivvertrags-Einstufung benutzerdefinierte Ansprüche zu hinterlegen.

Klicken Sie auf den Button "alle Einträge" um alle Kollektivvertrags-Einstufungen anzuzeigen. Mit der Checkbox "Nr zuordnen" weisen Sie die gewünschten Einstufungen dem EFZ-Anspruch zu.

Sobald Sie hier Daten erfasst haben, warten Sie diese selbst.

Dieses Beispiel wird auch abgedeckt:

Der Dienstnehmer hat folgenden Anspruch:

    23%       6 Wochen

    20%     10 Wochen

    17%     30 Wochen

  

Dann rückt er während des Jahres vor und erhält folgenden EFZ-Anspruch:

   20%       6 Wochen

   17%     10 Wochen

   14%     30 Wochen

 

Der Dienstnehmer erhält keinen neuen Anspruch wenn er vorrückt.

 

  

Übergreifende Felder

Nr.

Im ersten Feld vergeben Sie eine freie fortlaufende Nummer, welche Sie dann in variablen Dienstnehmerdaten (Stammdaten/Personal/Variable Dienstnehmerdaten) den Dienstnehmern zuordnen.

Beschreibung

Hier geben Sie eine Bezeichnung des Anspruches ein.

Dienstnehmerart

Mit diesem Feld übersteuern Sie den Anspruch der Dienstnehmerart im variablen Dienstnehmerstamm. Zum Beispiel: Ein Dienstnehmer hat im variablen Dienstnehmerstamm die Dienstnehmerart "AR - Arbeiter" oder "LG - Lehrling" und einen benutzerdefinierten EFZ-Anspruch, und Sie möchten dass er trotzdem einen Krankenentgeltfortzahlungsanspruch vom Angestellten erhält,  - dann geben Sie in diesem Feld die Dienstnehmerart "AN - Angestellter" und unten die Ansprüche für den Angestellten ein.

Freizeitunfall als Arbeitsunfall

Bei Aktivierung dieser Checkbox wird ein Freizeitunfall (= Unterbrechungen mit Unterbrechungsart "Freizeitunfall (i)") vom Unfallanspruch abgezogen.

ursächl. Zusammenhang

Mit dieser Checkbox definieren Sie, ob Sie beim benutzerdefiniertem EFZ-Anspruch den ursächlichen Zusammenhang bei neuen Krankheiten (=> Folgeerkrankungen aufgrund der ersten Krankheit) nutzen möchten (= aktivierte Checkbox) oder nicht (= deaktivierte Checkbox). Dies hat besonders auf die Krankenstandsberechnung von Angestellten Auswirkungen.

Wenn diese Checkbox aktiviert ist, können Sie in der Eintrittsmaske eine neue Krankheit einer alten Krankheit als "Folgeerkrankung" zuweisen. Der Krankenentgeltanspruch dieser Krankheiten wird dann "zusammengerechnet" und nicht für jede Krankheit neu vergeben.

Beispiel:
Ohne aktivierter Checkbox
würde die Krankenstandsberechnung von einem Angestelltem wie folgt aussehen:
Der Angestellte erhält 6 Wochen á 7 Tage zu 100% und 4 Wochen á 7 Tage zu 50% ausbezahlt.
1. Krankheit vom 15.01.2007 bis 26.01.2007
2. Krankheit vom 04.02.2007 bis 16.02.2007
3. Krankheit vom 20.02.2007 bis 30.03.2007
Krankenstandsberechnung:
Vom 15.01.2007 bis 26.01.2007 - 12 Tage zu 100%
Vom 04.02.2007 bis 16.02.2007 - 13 Tage zu 100%
Vom 20.02.2007 bis 08.03.2007 - 17 Tage zu 100%
Summe 100% 42 Tage
Vom 09.03.2007 bis 30.03.2007 - 22 Tage zu 50%

Mit aktivierter Checkbox
würde der Dienstnehmer pro Krankheit 6 Wochen á 7 Tage zu 100% und 4 Wochen á 7 Tage zu 50% ausbezahlt bekommen (also alle oberen 3 Krankheiten wären dann zu 100% Grundanspruch), außer Sie "hängen" die Krankheiten in der Eintrittsmaske so zusammen, dass sie zur 1. Krankheit dazu gehören.

Bei Krankheiten/Unfällen, die über ein Jahr dauern, keinen neuen Anspruch generieren

Durch Aktivieren dieser Checkbox definieren Sie, dass bei Krankheiten oder Unfällen, die über ein Jahr dauern, kein neuer Krankenentgeltanspruch gerechnet wird. (Beachten Sie auch die OGH Entscheidung, dass bei Arbeitern allerdings ein neuer Anspruch gerechnet werden muss).

halber Grundanspruch

Durch Aktivieren dieser Checkbox wird bei den Angestellten der halbe Grundanspruch laut § 8 Abs. 2 AnG berücksichtigt. Für das Entgeltfortzahlungsgesetz und Berufsausbildungsgesetz hat dieses Feld keine Bedeutung.

 

Felder

Klicken Sie auf den Button "alle Einträge" ,um alle Kollektivvertrags-Einstufungen anzuzeigen. Mit der Checkbox "zuordnen" weisen Sie die gewünschten Einstufungen dem EFZ-Anspruch zu.

Mit dem Button "alle zugeordneten" werden alle Einstufungen angezeigt, die irgendeinem benutzerdefinierten EFZ-Anspruch zugewiesen sind.

Mit dem Button "nur aktuell zugeordnete" wechseln Sie wieder zur Ansicht der momentan zugewiesenem EFZ-Anspruch zurück.

Kollektivvertrag

Hier sehen Sie den Kollektivvertrag der betroffenen Einstufung, für den Sie den benutzerdefinierten EFZ-Anspruch zugewiesen haben.

Bereits zugewiesene Kollektivverträge und Einstufungen fragen Sie mit der Funktionstaste "Abfrage" (= Taste F7) ab, geben dann die Kollektivvertragsnummer bzw. Einstufung ein und bestätigen mit der Funktionstaste "Ausführen" (= Taste F8).

Klasse/Gruppe/Stufe

Hier sehen Sie die Einstufung, für die Sie den benutzerdefinierten EFZ-Anspruch zugewiesen haben. Die Felder beinhalten der Reihe nach die Dienstklasse, Verwendungsgruppe und Gehaltsstufe.

Bereits zugewiesene Kollektivverträge und Einstufungen fragen Sie mit der Funktionstaste "Abfrage" (= Taste F7) ab, geben dann die Kollektivvertragsnummer bzw. Einstufung ein und bestätigen mit der Funktionstaste "Ausführen" (= Taste F8).

Nr

Hier sehen Sie die Nummer des EFZ-Anspruches, dem die Einstufung bereits zugewiesen ist.

zuordnen

Mit dieser Checkbox weisen Sie den benutzerdefinierten EFZ-Anspruch der Einstufung zu.

Buttons

nur aktuell zugeordnete

Mit diesem Button werden Ihnen alle Einstufungen angezeigt, die dem aktuell abgefragten benutzerdefinierten EFZ-Anspruch zugewiesen sind.

alle zugeordneten

Mit diesem Button werden Ihnen alle Einstufungen angezeigt, die irgendeinem benutzerdefinierten EFZ-Anspruch zugewiesen sind.

alle Einträge

Mit diesem Button werden Ihnen alle angelegten Einstufungen angezeigt. Mit der Checkbox "zuordnen" können Sie dann die gewünschten Einstufungen dem EFZ-Anspruch zuweisen, falls sie noch nicht zugewiesen sind.