Hier legen Sie benutzerdefinierte EFZ-Ansprüche (= Krankenstandsansprüche) an, falls Ihr Kollektivvertrag von den gesetzlichen Bestimmungen des Angestelltengesetzes, des Entgeltfortzahlungsgeseztes bzw. des Berufsausbildungsgesetzes abweicht.
Diese Ansprüche weisen Sie einer Dienstnehmergruppe in der Maske Stammdatenmenü/Firma/Sonstiges/Vorgabewerte DN-Gruppe zu oder direkt dem Dienstnehmer in der Maske Variabler Dienstnehmerstamm im Feld "Efz".
In der Registerkarte Schema haben Sie die Möglichkeit, pro Kollektivvertrags-Einstufung benutzerdefinierte Ansprüche zu hinterlegen.
In der Registerkarte Einstellungen pro Dienstnehmer-Art haben Sie die Möglichkeit, Freizeitunfälle für Vertragsbedienstete abzuwickeln (Regelung für Gemeinden).
Sobald Sie hier Daten erfasst haben, warten Sie diese selbst.
Dieses Beispiel wird auch abgedeckt:
Der Dienstnehmer hat folgenden Anspruch:
23% 6 Wochen
20% 10 Wochen
17% 30 Wochen
Dann rückt er während des Jahres vor und erhält folgenden EFZ-Anspruch:
20% 6 Wochen
17% 10 Wochen
14% 30 Wochen
Der Dienstnehmer erhält keinen neuen Anspruch wenn er vorrückt.

Im ersten Feld vergeben Sie eine freie fortlaufende Nummer, welche Sie dann in variablen Dienstnehmerdaten (Stammdaten/Personal/Variable Dienstnehmerdaten) den Dienstnehmern zuordnen.
Hier geben Sie eine Bezeichnung des Anspruches ein.
Mit diesem Feld übersteuern Sie den Anspruch der Dienstnehmerart im variablen Dienstnehmerstamm. Zum Beispiel: Ein Dienstnehmer hat im variablen Dienstnehmerstamm die Dienstnehmerart "AR - Arbeiter" oder "LG - Lehrling" und einen benutzerdefinierten EFZ-Anspruch, und Sie möchten dass er trotzdem einen Krankenentgeltfortzahlungsanspruch vom Angestellten erhält, - dann geben Sie in diesem Feld die Dienstnehmerart "AN - Angestellter" und unten die Ansprüche für den Angestellten ein.
Bei Aktivierung dieser Checkbox wird ein Freizeitunfall (= Unterbrechungen mit Unterbrechungsart "Freizeitunfall (i)") vom Unfallanspruch abgezogen.
Mit dieser Checkbox definieren Sie, ob Sie beim benutzerdefiniertem EFZ-Anspruch den ursächlichen Zusammenhang bei neuen Krankheiten (=> Folgeerkrankungen aufgrund der ersten Krankheit) nutzen möchten (= aktivierte Checkbox) oder nicht (= deaktivierte Checkbox). Dies hat besonders auf die Krankenstandsberechnung von Angestellten Auswirkungen.
Wenn diese Checkbox aktiviert ist, können Sie in der Eintrittsmaske eine neue Krankheit einer alten Krankheit als "Folgeerkrankung" zuweisen. Der Krankenentgeltanspruch dieser Krankheiten wird dann "zusammengerechnet" und nicht für jede Krankheit neu vergeben.
Beispiel:
Ohne aktivierter Checkbox würde die Krankenstandsberechnung von einem Angestelltem wie folgt aussehen:
Der Angestellte erhält 6 Wochen á 7 Tage zu 100% und 4 Wochen á 7 Tage zu 50% ausbezahlt.
1. Krankheit vom 15.01.2007 bis 26.01.2007
2. Krankheit vom 04.02.2007 bis 16.02.2007
3. Krankheit vom 20.02.2007 bis 30.03.2007
Krankenstandsberechnung:
Vom 15.01.2007 bis 26.01.2007 - 12 Tage zu 100%
Vom 04.02.2007 bis 16.02.2007 - 13 Tage zu 100%
Vom 20.02.2007 bis 08.03.2007 - 17 Tage zu 100%
Summe 100% 42 Tage
Vom 09.03.2007 bis 30.03.2007 - 22 Tage zu 50%
Mit aktivierter Checkbox würde der Dienstnehmer pro Krankheit 6 Wochen á 7 Tage zu 100% und 4 Wochen á 7 Tage zu 50% ausbezahlt bekommen (also alle oberen 3 Krankheiten wären dann zu 100% Grundanspruch), außer Sie "hängen" die Krankheiten in der Eintrittsmaske so zusammen, dass sie zur 1. Krankheit dazu gehören.

Durch Aktivieren dieser Checkbox definieren Sie, dass bei Krankheiten oder Unfällen, die über ein Jahr dauern, kein neuer Krankenentgeltanspruch gerechnet wird. (Beachten Sie auch die OGH Entscheidung, dass bei Arbeitern allerdings ein neuer Anspruch gerechnet werden muss).
Durch Aktivieren dieser Checkbox wird bei den Angestellten der halbe Grundanspruch laut § 8 Abs. 2 AnG berücksichtigt. Für das Entgeltfortzahlungsgesetz und Berufsausbildungsgesetz hat dieses Feld keine Bedeutung.
Hier geben Sie die Entgeltfortzahlung-Anspruchsart ein. Hier die gesetzlichen Vorgaben:
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Type |
Anspruchsarten für Angestellte/Vertragsbedienstete |
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ANGKH100G |
Krankheit - Grundanspruch |
Grundanspruch 100% gem. § 8 Abs. 1 AngG |
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ANGKH050G |
Krankheit - Hälfteanspruch |
Halber Grundanspruch 50% gem. § 8 Abs. 1 und Abs. 2 AngG |
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ANGKHTEIL |
Krankheit - Teilentgelt variabel |
Variabler Teilentgelt-Anspruch für Vertragsbedienstete, bei dem Sie den Prozentsatz selbst bestimmen |
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ANGKH025G |
Krankheit - 25% |
Viertel Grundanspruch 25% gem. § 8 Abs. 2 AngG |
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ANGUNF100G ANGUNF050G ANGUNFTEIL ANGUNF025G |
Unfall - 100% Unfall - 50% Unfall - Teilentgelt variabel Unfall - 25% |
Variabler Teilentgelt-Unfallanspruch für Vertragsbedienstete, bei dem Sie den Prozentsatz selbst bestimmen. |
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Anspruchsarten für Arbeiter |
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ARBKH100G |
Krankheit - Grundanspruch |
Grundanspruch 100% gem. EFZG |
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ARBKH050G |
Krankheit - Hälfteanspruch |
Grundanspruch 50% gem. EFZG |
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ARBUNF100 |
Unfall - 100% |
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Anspruchsarten für Lehrlinge |
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LEHKHEVOLL |
Krankheit - Volle LE |
Grundanspruch 100% gem. § 17a BAG |
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LEHKHEDIFF |
Krankheit - Diff. zu LE |
Teilentgelt gem. § 17a BAG |
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LEHKHFVOLL |
Folgeerkrankung - voll LE |
3 Tage Grundanspruch für jede weitere Arbeitsverhinderung gem. § 17a BAG |
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LEHKHFDIFF |
Folgeerkrankung - Diff zu LE |
Teilentgelt für jede weitere Arbeitsverhinderung gem. § 17a BAG |
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LEHUNFVOLL LEHUNFDIFF |
Unfall - volle LE Unfall - Diff. zu LE |
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Hier geben Sie das Gültigkeitsdatum für die Anspruchstype ein. Wenn sich die Anspruchstype ändern sollte, geben Sie in der nächsten Zeile die gleiche Anspruchstype mit einem neuen Ab-Datum ein.
Hier geben Sie den Krankenentgeltanspruch in Prozenten ein.
Beim Grundanspruch 100% (Typen: ANGKH100G, ANGUNF100G, ARBKH100G, LEHKHEVOLL, LEHKHFVOLL und LEHUNFVOLL) geben Sie 100 ein.
Beim Hälfteanspruch 50% (Typen: ANGKH050G, ANGUNF050G, ARBKH050G) geben Sie hier 50 ein.
Beim Viertel Grundanspruch 25% (Typen: ANGKH025G, ANGUNF025G) geben Sie hier 25 ein.
Beim Teilentgelt für Lehrlinge (Typen: LEHKHEDIFF, LEHKHFDIFF, LEHUNFDIFF) geben Sie hier 0 ein.
Beim variablen Teilentgelt (Typen: ANGKHTEIL, ANGUNFTEIL) geben Sie hier die gewünschten Teilentgelt Prozente über oder unter 50% ein. Das variable Teilentgelt kann bei Vertragsbediensteten zB 90%, 49%, 33% sein.
In der ersten Spalte geben Sie die vollendete Dienstzeit in Jahren ein, ab welcher die Anspruchstype gültig ist. In der zweiten Spalte geben Sie die vollendete Dienstzeit in Jahren ein, bis zu welcher die Anspruchstype gültig ist.
Hier geben Sie den Entgeltfortzahlungsanspruch in Wochen ein.