Jubiläumsrückstellung

Diese Aufgabe erklärt Ihnen, wie Sie die Jubiläumsrückstellung in LHR Personalverrechnung einrichten.

Jubiläumsgelder (-bezüge, -geschenke) werden gewährt, weil entweder der Dienstnehmer längere Zeit bei einem Dienstgeber beschäftigt ist, oder die Firma schon längere Zeit besteht. Der Anspruch kann sich aus den Kollektivverträgen, aus Betriebsvereinbarungen oder aus Einzelverträgen ableiten und sowohl in Geld als auch in Sachbezügen gewährt werden.

 

Sozialversicherung:

SV-Freiheit ist nur dann gegeben, wenn der Dienstnehmer bereits 20, 25, 30, 35, 40, 45 oder 50 Jahre beschäftigt ist. Bei Firmenjubiläen ist erforderlich, dass die Firma bereits 20, 25, 30, 40, 50, 60, 70, 75, 80, 90 usw. besteht.

Wenn Sie die tatsächlichen Lohnnebenkosten in die Jubiläumsrückstellung hineinrechnen (s. weiter unten), dann wird die SV-Freiheit vom Programm automatisch berücksichtigt.

 

Lohnsteuer:

Jubiläumsgeschenke sind

als normale sonstige Bezüge gem. § 67 Abs. 1,2 EStG zu behandeln.

Voraussetzungen

Um die Jubiläumsrückstellung in LHR Personalverrechnung durchführen zu können, müssen Sie in der Firma alle einmaligen Aufgaben durchgeführt haben.

Diese Anleitung hilft Ihnen beim Aufbau der Jubiläumsrückstellung im Programm.

Vorgehensweise

1. Definition eines fiktiven Eintritts für die Jubiläumsrückstellung

Falls das Eintrittsdatum bei einigen Dienstnehmern vom Jubiläumsdatum abweicht, (zB: bei einer Firmenübernahme oder Vordienstzeitenanrechnung) benötigen Sie einen fiktiven Eintritt für Jubiläumseintritt.

Einige Informationsgründe wurden bei der Erstinstallation einmalig installiert und können von Ihnen bearbeitet, ergänzt oder gelöscht werden. Im Regelfall wurde bei der Erstinstallation der fiktive Eintritt für Jubiläum als „JUBIL“ angelegt.

Wenn dieser bei Ihnen noch nicht angelegt ist, legen Sie ihn unter Stammdatenmenü/Allgemein/Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgründe an.

Das Kürzel und die Bezeichnung sind hier frei wählbar, jedoch wählen Sie als Unterbrechungsart unbedingt "fiktiver Eintritt für Jubiläum (J)".

Diesen Unterbrechungsgrund hinterlegen Sie bei den betroffenen Dienstnehmern in der Maske "Eintritt".

 2. Festlegen der Lohnnebenkosten, falls nicht die echten Lohnnebenkosten verwendet werden

Wenn die Lohnnebenkosten von den gesetzlichen Lohnnebenkosten abweichen, haben Sie die Möglichkeit, diese in LHR Personalverrechnung zu übersteuern.

 

Falls die Lohnnebenkosten überhaupt gerechnet werden sollen (= die Checkbox "Lohnnebenkosten" ist in der Maske Berechnung aktiviert), kontrolliert das Programm zuerst ob in der Maske

  1. Stammdatenmenü/Personal/Persönliche Sätze direkt beim Dienstnehmer ein Prozentsatz für die Lohnnebenkosten hinterlegt ist. Wenn nein, kontrolliert das Programm ob in dieser Maske

  2. Dienstnehmergruppen im Feld "Lohnnebenkosten" ein Prozentsatz hinterlegt ist. Wenn nein, rechnet das Programm

  3. die tatsächlichen Nebenkosten, die für den betroffenen Dienstnehmer abgerechnet wurden.

Wenn Sie die Lohnnebenkosten auf Dienstnehmerebene übersteuern, setzen Sie zuerst einen variablen Parameter (Stammdatenmenü/Firma/Parameter).


Wenn Sie die tatsächlichen Lohnnebenkosten in die Jubiläumsrückstellung hineinrechnen, dann wird die SV-Freiheit vom Programm automatisch berücksichtigt.

3. Definition der Dienstjahre und Anzahl der Monatsgehälter für Jubiläen

In LHR Personalverrechnung haben Sie die Möglichkeit, die Dienstjahre für Jubiläumsgeld auf drei Ebenen anzulegen:

Falls Sie Dienstnehmer haben, die von dem Firmen- oder Dienstnehmergruppenmodell abweichen, legen Sie für diese Dienstnehmer Persönliche Sätze für Dienstjahre und Monatsgehälter an (Stammdaten/Lohnarten/Bezeichnungen und Bewerten/Persönliche Sätze). Diese Persönlichen Sätze weisen Sie in der Maske Variable Firmenparameter zu (Stammdaten/Firma/Parameter).

Wenn Sie keine Dienstjahre definieren, können Sie die Berechnung der Jubiläumsrückstellung nicht im Programm durchführen. Beachten Sie, dass wenn Sie die Dienstjahre ändern, dass vorhergehende Jubiläumsrückstellungen mit den neuen Dienstjahren ausgedruckt werden. Der Betrag bleibt jedoch gleich.

4. Festlegen der Lohnarten für die Monatsbezugsermittlung

Damit eine korrekte Ermittlung der Jubiläumsrückstellungsbeträge ermittelt werden kann, definieren Sie die Lohnarten für den Monatsbezug. Unter Auswertungen/Jährlich/Jubiläumsrückstellung/Jubiläumsrückstellungslohnarten hinterlegen Sie diese Lohnarten.

Achten Sie nach Abschluss der Konfiguration darauf, dass Sie bei der Neuanlage von Lohnarten auch bei Bedarf in der Registerkarte Rückstellungen die entsprechenden Rückstellungsarten eintragen.

5. Festlegen des Fluktuationsabschlages

Berechnen Sie die Jubiläumsrückstellung mittels eines Fluktuationsabschlages, definieren Sie diesen unter Auswertungen/Jährlich/Jubiläumsrückstellung/Fluktuationsabschlag.

Wird die Jubiläumsrückstellung um einen Fluktuationsabschlag gekürzt, ist auf den Umstand Bedacht zu nehmen, dass die Fluktuation in der Regel mit zunehmender Dienstzeit stark abnimmt. Die Abschläge sollten daher in der Regel nach der bisherigen Dienstzeit der Dienstnehmer gestaffelt werden können. Wir empfehlen zu diesem Zweck die gesamte Jubiläumsrückstellung nach der bisherigen Dienstzeit in Schichten für Dienstzeiten von jeweils fünf bis zehn Jahren zu untergliedern und - gestützt auf Erfahrungswerte der Vergangenheit - Annahmen darüber treffen, welcher Prozentsatz der einer solchen Schicht zugehörigen Dienstnehmer künftig ohne Anfall einer Jubiläumszahlung ausscheiden wird. Die Jubiläumsrückstellung für diese Schicht von Dienstnehmern kann um diesen Prozentsatz gekürzt werden.

6. Festlegen des Rechnungszinssatzes

Zudem haben Sie Möglichkeit, die Rückstellung mittels einem festen Zinssatzes zu berechnen.

Da Geldwertänderungen in den Bezügen der Dienstnehmer ihren Niederschlag finden und die Abfertigungsverpflichtungen daher wertgesicherte Verpflichtungen darstellen, ist der Berechnung nicht ein nomineller Zinssatz, sondern der langfristig erzielbare Realzinssatz (das ist der Unterschied zwischen dem nominellen Kapitalmarktzinssatz und der Geldentwertungsrate) zugrunde zu legen; dieser beträgt nach den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte 3,5 bis 4,0% pa.

Unter Auswertungen/Jährlich/Jubiläumsrückstellung/Rechnungszinssatz definieren Sie den Zinssatz.

Beachten Sie, dass dieser definierter Zinssatz einen langfristig erzielbaren Realzinssatz beschreibt.

7. Festlegen der Übergangsregeln in den Ruhestand

In diesem Menüpunkt legen Sie fest, mit welcher Anzahl an Dienstjahren zur Pension das nächste Jubiläum noch berücksichtigt wird. Dabei wird das darauf folgende Jubiläum mit einem Abschlag des Bruttobetrages berücksichtigt.

Sie haben auch die Möglichkeit,ein fixes Datum für den Pensionsantritt beim Dienstnehmer festzulegen. Dies können Sie  beim Dienstnehmer in der Maske Eintritt mit einem Unterbrechungsgrund, der die Unterbrechungsart "Pensionsantritt (P)" zugewiesen hat, tätigen.

8. Festlegen der Übertrittszeitpunkte in den Ruhestand

In diesem Menüpunkt legen Sie fest, mit welchem Alter der Übertritt in den Ruhestand erfolgt. Hier ist zu unterscheiden, zwischen

Das Geschlecht wird von der Eingabe in der Maske  Dienstnehmerstamm ermittelt.

Die gesetzliche Tabelle für die Übergangsbestimmung über die Anhebung des Pensionsantrittsalters von Männer/Frauen  für die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer (Übergangsregelung in die Pension von 2003)

(http://www.pensionsversicherung.at/mediaDB/MMDB58516_44427.PDF)

ist im Programm im Hintergrund hinterlegt.

Wenn Sie diese verwenden möchten, lassen Sie diese Maske leer und aktivieren in der Maske Berechnung nach RLG die Checkbox "Übergangsregelung".

Sollten Sie jedoch spätere Übertrittszeitpunkte benötigen, ergänzen Sie diese in dieser Maske selbst.

9. Festlegen der Unterbrechungsgründe für Dienstzeitausschluss

Laut Gesetz gibt es Zeiten, die die Dienstjahre verkürzen. Unter Auswertungen/Jährlich/Jubiläumsrückstellung/Übertrittszeitpunkte definieren Sie, welche Zeiten (= Unterbrechungsgründe) die Dienstjahre für die Jubiläumsrückstellung kürzen. Die Verringerung der Dienstzeit darf nur auf volle Dienstjahre erfolgen (Beispiel: Karenz 1,5 Jahre -> Verringerung 1 volles Dienstjahr).

Nach Abschluss dieser Vorbereitungsarbeiten können Sie die erste Berechnung der Jubiläumsrückstellung starten. Mehr dazu lesen Sie in der jährlichen Aufgabe Jubiläumsrückstellung.

 

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