Übergangsregelung Überstunden nach 68(2) im Jänner 2024

Die Erhöhung von 10,00 € auf 18,00 € bzw. von 86,00 € auf 200,00 € gilt für Überstunden, die ab 1. Jänner 2024 geleistet werden (s. Lohnsteuerrichtlinien Rz 1128). Wenn Sie Überstunden nach § 68 (2) einen Monat später auszahlen, z. B. im Dezember 2023 geleistete Überstunden zahlen Sie im 01.2024 aus, dann gilt für 01.2024 noch die alte Regelung mit maximal 10 Überstunden zu maximal 86,00 €.

Voraussetzungen

Dies handhaben Sie im LHR Lohn mit einer Hilfslohnart, die Sie wie hier beschrieben anlegen. Bei Überstundenpauschalen fallen die geleisteten Überstunden in der Regel im gleichen Monat an, sodass bei diesen Lohnarten keine Änderung notwendig ist. Die vorgeschlagene Formel funktioniert für Mitarbeiter, die im Jänner nur Überstunden basierend auf demselben Grundstundenlohn und weiters nur Überstunden aus dem Vorjahr erhalten haben. Unterschiedliche Zuschläge (2 Stunden mit 50 % Zuschlag, 3 Stunden mit 100 % Zuschlag) sind jedoch kein Problem. Die Formel, mit der Sie den Grundstundenlohn bzw. den Wert der Überstunden errechnen, wird für die Umsetzung dieser Aufgabe benötigt.

 

Es werden weiters keine Überstunden nach § 68(2) mit einem kleineren Zuschlag als 50 % (Betragsteiler 50311, 50320, 50321, 50541, 60321) oder den Betragsteiler 78021 in dieser Lösung unterstützt.

 

 

Vorgehensweise

  1. Suchen Sie sich eine freie Lohnartennummer. Sollten Sie mit Nummernkreisen arbeiten, wählen Sie eine freie Nummer in einem Bereich, in den die Lohnart logisch passt. Achten Sie auch darauf, dass die Lohnarten am Lohn-/Gehaltszettel sortiert nach Nummern ausgegeben werden.

  2. Öffnen Sie abhängig von Ihren Anforderungen den Lohnartenstamm auf der entsprechenden Ebene.

  3. Legen Sie eine neue Lohnart mit folgenden Werten an:

    Aliquotierung:

    N

    keine Aliquotierung

    Vorzeichen:

    N / D

    Die Lohnart ist ein Durchläufer (nicht angedruckt/angedruckt)

    Exekutionsgruppe:

    U

    Unpfändbarer Betrag

    Defaultgültigkeit:

    0

    Jedes Monat

    Betragsteiler:

    78021

    Dieser Betragsteiler rechnet den Betrag dieser Lohnart von TARIF weg auf 68(2) hin.

    Stunden-Bewertungs-Art:

    EIN

    Vorerst Eingabe wird in einem späteren Schritt auf eine Formel geändert.

    Satz-Bewertungs-Art:

    EIN

    Vorerst Eingabe wird in einem späteren Schritt auf eine Formel geändert.

    Fibukonto:

    leer

    Es ist kein Fibukonto notwendig.

    Kostenrechnung:

    leer

    Es entstehen keine Kosten durch diese Lohnart.

 

 

Im weiteren Verlauf wird diese Lohnart mit Lohnart 910 beschrieben.

 

  1. Legen Sie unter Stammdaten/Lohnarten/Bezeichnen/Monatsbasen eine neue Basisnummer an, wobei das Feld Aliquotierung leer bleibt.
  1. Öffnen Sie die Maske Stammdaten/Lohnarten/Bezeichnen/Basen und tragen Sie eine neue Zeile mit MBCxxx ein, wobei Sie statt xxx die, in Schritt 4 angelegte Satznummer verwenden, und speichern Sie diesen Eintrag ab.
    Wiederholen Sie Schritt 3 und 4 in allen Firmen in denen Sie die Hilfslohnarten benötigen.

  2. Öffnen Sie unter Stammdaten/Lohnarten/ die Lohnartenstämme aller Ebenen die Sie verwenden. Fragen Sie alle Betragsteiler endend mit 21 (Eingabe im Feld Betragsteiler: "%21"), so wie die Betragsteiler 50311, 50320, 50541, 60531 ab. Für jede dieser Lohnarten führen Sie folgende Schritte durch, wenn Sie diese Lohnart im Jänner voraussichtlich abrechnen werden:

    1. Kopieren Sie diese Lohnart zwei mal: einmal auf 01.2024 und einmal mit 02.2024. Die Lohnart ab 02.2024 entspricht der Lohnart, die vor 01.2024 gültig war.

    2. In der Lohnart ab 01.2024 stellen Sie den Betragsteiler "11101 normale laufende Bezüge" ein. Damit werden vorerst alle Überstunden nach TARIF abgerechnet.

    3. Tragen Sie bei jeder dieser Lohnart in der Registerkarte Basis die in Schritt 4 angelegte MBC910 ein.

    4. Tragen Sie weiters bei allen Lohnarten (mit Ab-Datum 01.2024) die in Schritt 2 angelegte Lohnart als Folgelohnart ein. Ist bereits eine Folgelohnart eingetragen, können Sie die Lohnart auch für alle Dienstnehmer im Jänner generieren (siehe Schritt 10). In diesem Fall müssen bei keinen Lohnarten Folgelohnarten eingetragen werden.

  3. Erstellen Sie eine neue Formel für die Berechnung der Einheiten der Lohnart 910. Öffnen Sie dazu unter Stammdaten/Lohnarten/Bewerten die Formel auf der von Ihnen gewünschten Ebene (Formeln - allgemein, Firmengruppenformeln, Firmenformeln). Legen Sie folgende Formel für die Berechnung an.

Wenn z. B. bei allen Mitarbeitern mit einer Überstundenpauschale die neue Regelung, bei allen anderen die alte angewandt werden soll und Sie die ÜP mit dem persönlichen Satz 510 verwalten, lautet die Bedingung PS510 > 0.

 

  1. Erstellen Sie eine weitere Formel für die Satz-Bewertung der Überstunden. Hier heißt die bereits verwendete Formel UESTG. Ersetzen Sie Formel UESTG in der Prüfung und der Bewertung.

  2. Öffnen Sie nun die Lohnart 910 und tragen Sie bei Stundenbewertung die in Schritt 7 angelegte Formel und bei Satzbewertung, die in Schritt 8 angelegte Formel ein.

  3. Wenn sie im Schritt 6. bei den Überstunden keine Folgelohnart eingetragen haben, öffnen Sie die Maske Stammdaten/Erhöhen/Lohnartengenerierung. Schränken Sie dort gegebenenfalls auf gewisse Dienstnehmer ein und aktivieren Sie die Checkbox "Eis-/Austritt". Tragen Sie die Lohnart 910 im letzten Bereich für 01.2024 ein und klicken auf den Button "Generieren".

  4. Testen Sie die Formel. Wählen Sie dazu einige Mitarbeiter mit Überstunden als Stichproben aus - möglichst auch welche mit sehr hohem Grundbezug, um auch die € 86,00-Grenze zu überprüfen - und rechnen Sie diese ab.

 

Falls Sie Hilfe beim Aufbau der Hilfslohnart benötigen, wenden Sie sich an den LHR Support.