Übergangsregelung Überstunden nach 68(2) im Jänner 2009

In den mit Jänner 2009 gültigen Lohnsteuerrichtlinien ist unter Randziffer 1128 (S 553) erörtert, dass sich das erhöhte begünstigte Überstundenausmaß auf Überstunden, die ab 01.01.2009 geleistet werden, bezieht. Daraus wird von Frau Hannelore Ortner in der 12. Ausgabe von PV-Info im Dezember 2008 gefolgert, dass Dezember-Überstunden, die im Jänner ausbezahlt werden, noch nach dem bisher begünstigten Ausmaß ( 5 Stunden max. € 43,00) abgerechnet werden müssen.  

Diese Aufgabe stellt einen, von uns vorgeschlagenen Lösungsweg für diese Abrechnung dar. Individuelle Abweichungen auf Firmenebene - vor allem auf Grund individueller Lohnartenkonfiguration - sind möglich.

 

Voraussetzungen

Sie benötigen die Berechtigung Lohnarten und Formeln im LHR Lohn anzulegen. Ansonsten wenden Sie sich bitte an Ihren Systemadministrator.

Die von uns vorgeschlagene Formel funktioniert für Mitarbeiter, die im Jänner nur Überstunden basierend auf dem selben Grundstundenlohn und weiters nur Überstunden aus dem Vorjahr erhalten haben. Unterschiedliche Zuschläge (2 Stunden mit 50 % Zuschlag, 3 Stunden mit 100 % Zuschlag) sind jedoch kein Problem. Die Formel, mit der Sie den Grundstundenlohn bzw. den Wert der Überstunden errechnen, wird für die Umsetzung dieser Aufgabe benötigt.

Es werden weiters keine Überstunden nach § 68(2) mit einem kleineren Zuschlag als 50 % (Betragsteiler 50311, 50320, 50321, 50541, 60321) oder den Betragsteiler 78021 in dieser Lösung unterstützt.

Außerdem ist es bei dieser Lösung notwendig, dass die Berechnung für alle Mitarbeiter einer Firma oder einer anders erkennbaren Gruppierung (Dienstnehmergruppe, Kollektivvertrag, DN-Art) identisch ist.

Sollte eine der oben genannten Ausnahmen zutreffen, lesen Sie bitte zuerst die Anleitung durch und kontaktieren Sie anschließend den Support um ihre individuellen Änderungen bei dieser Aufgabe zu besprechen. Die Unterstützung bei der Ausarbeitung des Konzepts für Sie erfolgt im Rahmen des Wartungsvertrages. Alle weiteren Unterstützungen (Erstellung von SQL-Skripts, etc.) müssen erst kaufmännisch geklärt werden.

zB Mitarbeiter Müller erhält im Jänner die Überstunden, die er im Dezember 2008 geleistet hat:
3 Stunden mit 50 % Zuschlag 68(2)
4 Stunden mit 100 % Zuschlag 68(2)
5 Stunden mit 70 % Zuschlag 68(2)
Der Überstundenteiler und damit auch der Grundstundenlohn ist für alle drei Ansprüche identisch. In dem Fall kann die u.a. Formel direkt angewandt werden.

zB Mitarbeiter Huber erhält im Jänner die Überstunden, die er im Dezember 2008 geleistet hat:
3 Stunden mit 50 % Zuschlag 68(2)
4 Stunden Mehrarbeit (Anm. 65% Zuschl. 68(2))
Im IT-KV ist für die "echten" Überstunden ein anderer (Überstunden-)Teiler angegeben als für die Mehrstunden (Mehrstundenteiler). In diesem Fall ist eine gesonderte, kompliziertere Formel notwendig. Kontaktieren Sie bitten den Support für weitere Informationen.

zB Mitarbeiter Müller erhält im Jänner 3 50%ige Überstunden aus 12.2008 und eine Überstundenpauschale von 10 Stunden für 01.2009. In diesem Fall ist eine Automatisierung nicht möglich. In diesem Fall ist eine Automatisierung nur schwer möglich und müssen vermutlich die Freibeträge je Mitarbeiter eingegeben werden.

Trifft die Regelung für ALLE Firmen, ALLE Dienstnehmer und alle deren Überstunden zu, die auf ihrem Server abgerechnet werden, gibt es noch den Lösungsansatz, bei Ihnen am Server die Gültigkeit des erhöhten Ausmaßes grundsätzlich auf 02.2009 zu stellen. Damit werden im Jänner 2009 alle Überstunden fix mit 5 Stunden und € 43,00 abgerechnet. In diesem Fall kontaktieren Sie ebenfalls den Support.

 

In einem ersten Schritt verändern Sie alle bestehenden Überstundenlohnarten - Lohnarten mit der Bezugsart (!nicht Betragsteiler) 11121 oder 21 - ab 01.2009 auf den Betragsteiler 11101 (TARIF) und erstellen Sie eine Hilfslohnart, die einmalig für die Abrechnung in 01.2009 benötigt wird. Diese Lohnart reduziert den Wert der auf dem TARIF abgerechneten Lohnsteuer und rechnet statt dessen den vorgegebenen Wert auf dem § 68(2) ab.

Vorgehensweise

  1. Suchen Sie sich eine freie Lohnartennummer. Sollten Sie mit Nummernkreisen arbeiten, wählen Sie eine freie Nummer in einem Bereich, in den die Lohnart logisch passt. Achten Sie auch darauf, dass die Lohnarten am Lohn-/Gehaltszettel sortiert nach Nummern ausgegeben werden.

  2. Öffnen Sie abhängig von Ihren Anforderungen den Lohnartenstamm auf der entsprechenden Ebene.

  3. Legen Sie eine neue Lohnart mit folgenden Werten an:

    Aliquotierung:

    N

    keine Aliquotierung

    Vorzeichen:

    N / D

    Die Lohnart ist ein Durchläufer (nicht angedruckt/angedruckt)

    Exekutionsgruppe:

    U

    Unpfändbarer Betrag

    Defaultgültigkeit:

    0

    Jedes Monat

    Betragsteiler:

    78021

    Dieser Betragsteiler rechnet den Betrag dieser Lohnart von TARIF weg auf 68(2) hin.

    Stunden-Bewertungs-Art:

    EIN

    Vorerst Eingabe wird in einem späteren Schritt auf eine Formel geändert.

    Satz-Bewertungs-Art:

    EIN

    Vorerst Eingabe wird in einem späteren Schritt auf eine Formel geändert.

    Fibukonto:

    leer

    Es ist kein Fibukonto notwendig.

    Kostenrechnung:

    leer

    Es entstehen keine Kosten durch diese Lohnart.

    Rundung:

    KA
    0,001

    Rundung kaufmännisch auf drei Nachkommastellen

 

Im weiteren Verlauf wird diese Lohnart mit Lohnart 910 beschrieben.

  1. Legen Sie unter Stammdaten/Lohnarten/Bezeichnen/Monatsbasen eine neue Basisnummer an, wobei Sie die Checkbox Aliquotierung deaktivieren.
     

  2. Öffnen Sie die Maske Stammdaten/Lohnarten/Bezeichnen/Basen und tragen Sie eine neue Zeile mit MBCxxx ein, wobei Sie statt xxx die, in Schritt 4 angelegte Satznummer verwenden, und speichern Sie diesen Eintrag ab.
    Wiederholen Sie Schritt 3 und 4 in allen Firmen in denen Sie die Hilfslohnarten benötigen.

  3. Öffnen Sie unter Stammdaten/Lohnarten/ die Lohnartenstämme aller Ebenen die Sie verwenden. Fragen Sie alle Betragsteiler endend mit 21 (Eingabe im Feld Betragsteiler: "%21"), so wie die Betragsteiler 50311, 50320, 50541, 60531 ab. Für jede dieser Lohnarten führen Sie folgende Schritte durch, wenn Sie diese Lohnart im Jänner voraussichtlich abrechnen werden:

    1. Kopieren Sie diese Lohnart zwei mal: einmal auf 01.2009 und einmal mit 02.2009. Die Lohnart ab 02.2009 entspricht der Lohnart, die vor 01.2009 gültig war.

    2. In der Lohnart ab 01.2009 stellen Sie den Betragsteiler 11101 ein. Damit werden vorerst alle Überstunden nach TARIF abgerechnet.

    3. Tragen Sie bei jeder dieser Lohnart in der Registerkarte Basis die in Schritt 4 angelegte MBC910 ein.

    4. Tragen Sie weiters bei allen Lohnarten (01.2009) die in Schritt 2 angelegte Lohnart als Folgelohnart ein. Ist bereits eine Folgelohnart eingetragen, können Sie die Lohnart auch für alle Dienstnehmer im Jänner generieren (siehe Schritt 9). In diesem Fall müssen bei keinen Lohnarten Folgelohnarten eingetragen werden.

  4. Erstellen Sie eine neue Formel für die Berechnung der Einheiten der Lohnart 910. Öffnen Sie dazu unter Stammdaten/Lohnarten/Bewerten die Formel auf der von Ihnen gewünschten Ebene (Formeln - allgemein, Firmengruppenformeln, Firmenformeln).
    Wenn die Berechnung für alle Mitarbeiter der Firma/Firmengruppe auf der Sie die Lohnart 910 angelegt haben identisch ist, legen Sie nachfolgende Formel A an. Ansonsten legen Sie Formel A und B an. Setzen Sie bei <Kennzeichen> und <Filter> das Kriterium ein, nach dem Sie die Mitarbeiter erkennen, welche im Jänner mit 10 Stunden und € 86,00 abgerechnet werden sollen. Natürlich können Sie bei mehreren Einschränkungen auch mehrere Formeln ineinander verschachteln.

zB Wenn bei allen Mitarbeitern mit einer Überstundenpauschale die neue Regelung, bei alle anderen die alte angewandt werden soll und Sie die ÜP mit dem persönlichen Satz 510 verwalten lautet die Bedingung PS510 > 0.

Formel A:

Formel B:

  1. Erstellen Sie eine weitere Formel für die Satz-Bewertung. In diese Formel fließt nun ihre bestehende Formel zur Ermittlung des Stundensatzes des Dienstnehmers ein. Im folgenden Beispiel heißt diese Formel UESTG. Ersetzen Sie in der Formel A also in der Zeile "Formelwert" so wie in der Zeile "Falsch" die Formel FOUESTG durch die bei Ihnen im System verwendeten Formeln. Auch hier gilt wie bei Schritt 6, wenn die Berechnung für alle Mitarbeiter der Firma/Firmengruppe auf der Sie die Lohnart angelegt haben identisch ist legen Sie nachfolgende Formel A an. Ansonsten legen Sie Formel A und B an und ersetzten Sie wie beschrieben <Kennzeichen> und <Filter>.
    Formel A:


    Formel B:

  2. Öffnen Sie nun die Lohnart 910 und tragen Sie bei Stundenbewertung. die in Schritt 6 angelegte Formel und bei Satzbewertung, die in Schritt 7 angelegte Formel ein. Wenn Sie nur die Formel A angelegt haben, dann die Formel A und sonst die Formel B.

  3. Wenn sie im Schritt 5. d) bei den Überstunden keine Folgelohnart eingetragen haben, öffnen Sie die Maske Stammdaten/Erhöhen/Lohnartengenerierung. Wählen Sie eine gegebenenfalls notwendige Einschränkung aus und aktivieren Sie die Checkbox Ein-/Austritte. Tragen Sie die Lohnart 910 im letzten Bereich mit von und bis 01.2009 ein und klicken Sie auf den Button "Generieren".

  4. Testen Sie die Formel. Wählen Sie dazu einige Mitarbeiter mit Überstunden als Stichproben aus - möglichst auch welche mit sehr hohem Grundbezug, um auch die € 43,00-Grenze zu überprüfen - und rechnen Sie diese ab.