( § 68 Abs. 1 und 2 lit a EStG)
Diese Aufgabe beschreibt die notwendigen Schritte zur Anlage und Abrechnung des Überstunden im LHR Lohn. Abhängig von Ihren Anforderungen, können vor allem die Formeln bei Ihnen abweichend aufgebaut sein. Besprechen Sie in diesem Fall die notwendigen Änderungen am besten mit Ihrem Kundenbetreuer.
§ 68 (1)
Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags- und Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind insgesamt bis 360 Euro monatlich steuerfrei.
§ 68 (2)
Zusätzlich sind Zuschläge für die ersten zehn Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50% des Grundlohnes, insgesamt höchstens jedoch 86 Euro monatlich, steuerfrei.
Soweit diese Zulagen und Zuschläge nicht nach den oben genannten Paragraphen erfasst werden, sind sie nach dem Tarif zu versteuern.
Als Überstunden gilt jede über die Normalarbeitszeit hinaus geleitete Arbeitsstunde. Als Normalarbeitszeit gilt jene Arbeitszeit, die auf Grund
festgesetzt wird oder die innerbetrieblich für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern allgemein übliche Normalarbeitszeit. Als Überstunde gilt jedoch nur jene Arbeitszeit, die 40 Stunden in der Woche übersteigt oder durch die Tagesarbeitszeit überschritten wird, die sich auf Grund der Verteilung einer mindestens 40stündigen wöchentlichen Normalarbeitszeit auf die einzelnen Arbeitstage ergibt.
Sie benötigen die Berechtigung Lohnarten und Formeln im LHR Lohn anzulegen. Ansonsten wenden Sie sich bitte an Ihren Systemadministrator.
Bevor Sie die Lohnart Überstunden anlegen, sollte zumindest eine Grundbezugslohnart angelegt sein. Wenn Sie die Krankenstandsverwaltung über LHR Lohn automatisieren wollen, sollte auch diese bereits aktiviert sein.
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§ 68 (1) |
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§ 68 (2) |
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20 |
Zulagen und Zuschlaege P.68/1, SV-, DB- , DZ-, KommSt-frei |
21 |
Ueberstunden P.68/2, SV-, DB-, DZ-, KommSt-frei |
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1120 |
SEG Zulagen |
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11020 |
SEG Zulagen SV-pflichtig, LSt § 68(1) |
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11120 |
Zulagen und Zuschlaege P. 68/1 |
11121 |
Ueberstunden P68/2 |
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31120 |
Teilentgelt - Ueberstunden P68/1 |
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Für die Anlage der Überstunden sowohl nach § 68 (1) als auch § 68 (2) gibt es mehrere Varianten der Betragsteiler.
Wenn Sie mehrere Zuschläge verwenden, dann
[Link zu Beispiel1]
[Link zu Beispiel2]
[Aufgabe 1]
[Aufgabe 2]
[Thema 1]
[Thema 2]
