Mitarbeiterbeteiligung/Gewinnbeteiligung/Teuerungsprämie

Es gibt drei Möglichkeiten, wie Sie Ihren Dienstnehmern steuerfreie Bezüge gewähren können:

 

Je nach Möglichkeit beachten Sie:

 

Diese dürfen nicht anstelle des bisher gezahlten Arbeitslohns oder einer üblichen Lohnerhöhung geleistet werden.

 

Mitarbeiterbeteiligung § 3 Abs 1 Z 15b EStG

Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers können bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 3.000,00 € steuerfrei bleiben. Der Arbeitgeber muss den Vorteil allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen seiner Arbeitnehmer gewähren. Die Behaltefrist beträgt 5 Jahre.

 

Gewinnbeteiligung § 3 Absatz 1 Z 35 EStG:

Gewinnbeteiligungen des Arbeitgebers an aktive Arbeitnehmer bis zu 3.000,00 € im Kalenderjahr. Für die Steuerfreiheit gilt:

 

Die Gewinnbeteiligung ist SV-, DB-, DZ-, KommSt-pflichtig.

 

Die Dienstnehmeranteile zur Sozialversicherung, welche auf die steuerfreie Gewinnbeteiligung entfallen, von der Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer nicht abgezogen werden.

 

Nähere Informationen dazu finden Sie unter:

https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1&segmentId=282c652d-2d50-4811-bf99-87de61902c42

 

HinweisZeichen Wird die Gewinnbeteiligung im gleichen Jahr wie die Teuerungsprämie bezahlt, ist die Steuerfreiheit gemeinsam mit 3.000,00 € jährlich begrenzt.

Teuerungsprämie § 124b Z 408 EStG

Der Arbeitgeber kann seinen Dienstnehmern die Teuerungsprämie gewähren, um zusätzliche Belastungen aufgrund der steigenden Preise zu mindern.

Die Zahlung kann in den Jahren 2022 und 2023 (begrenzt bis 31.12.2023) bis zu 3.000,00 € wie folgt steuerfrei belassen werden:

  1. 2.000,00 € ohne weitere Voraussetzung

  2. 1.000,00 € zusätzlich, aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift

 

Diese zwei Grenzen rechnen Sie mit zwei Lohnarten ab, da sie am Lohnkonto getrennt ausgegeben werden müssen. Die zusätzlichen 1.000,00 € sind nämlich nur aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift zu gewähren und deswegen am Lohnkonto nachzuweisen. Am L16 sind diese Beträge zusammen anzuführen.

 

Die Teuerungsprämie ist nicht an das Kriterium „aktive Dienstnehmer“ gebunden und kann somit auch an Pensionisten ausbezahlt werden. Es ist auch möglich, rückwirkend eine Gewinnbeteiligung in eine Teuerungsprämie umzuwandeln, nur muss dies schriftlich kommuniziert werden.

 

Zum Fragen und Antworten Katalog vom BMF zur Teuerungsprämie gelangen Sie hier:

https://www.bmf.gv.at

 

Übersicht

Lohnart

Betragsteiler

Sozialversicherung

DB-/DZ

KommSt

Lohnsteuer

Mitarbeiterbeteiligung 21114 bei einmaligen Zahlungen
11114 bei monatlicher Zahlung
SV SZ bei einmaliger Zahlung
SV lfd. bei monatlicher Zahlung
Ja Ja Frei nach §3 Abs. 1 Z 15b EStG
Gewinnbeteiligung 21119 bei einmaliger Zahlung SV SZ bei einmaliger Zahlung
SV lfd. bei monatlicher Zahlung

Ja

Ja Frei nach §3 Abs. 1 Z 35 EStG
Teuerungsprämie 10 bis zur Updateversion V4.173
51 ab Updateversion V4.173
Nein Nein Nein Frei nach §124b z 408 EStG

 

HinweisZeichen Wenn Teuerungsprämie und Gewinnbeteiligung in einem Monat gleichzeitig bezahlt werden, können Sie eine Überprüfung einbauen, dass dann die Teuerungsprämie zuerst steuerfrei belassen wird.

 

Voraussetzungen

Sie benötigen die Berechtigung Lohnarten und Formeln im LHR Lohn anzulegen. Ansonsten wenden Sie sich bitte an Ihren Systemadministrator.

 

Vorgehensweise

Gewinnbeteiligung

  1. Suchen Sie sich eine freie Lohnartennummer. Sollten Sie mit Nummernkreisen arbeiten, wählen Sie eine freie Nummer in einem Bereich, in den die Lohnart logisch passt.
    Achten Sie auch darauf, dass die Lohnarten am Lohn-/Gehaltszettel sortiert nach Nummern ausgegeben werden.

  2. Öffnen Sie abhängig von Ihren Anforderungen den Lohnartenstamm auf der entsprechenden Ebene.

  3. Legen Sie von den nachfolgend beschriebenen Lohnarten die an, die Sie aufgrund Ihrer Anforderungen benötigen:

    Bezeichnung

    Aliquot.

    VZ

    Betragsteiler

    Exekutions-gruppe

    Folgelohnart

    Bewertung

    Fibu

    Kore

    Bemerkung

    Gewinnbeteiligung Gesamtbetrag N N 0 U Gewinnbeteiligung steuerfrei §3 Z35 EStG Betrag: EIN J J Diese Lohnart fließt in eine Jahresbasis und in eine Monatsbasis (bsp. JBA998 und MBA998)
    Gewinnbeteiligung steuerfrei §3 Z35 EStG N

    +

    21109 U Gewinnbeteiligung steuerpflichtig Betrag: EIN - Für die Bewertung des Betrags können Sie ein Formel "GEWINNBE" hinterlegen. Wie diese aussehen könnte, sehen Sie unter 8. N A Diese Lohnart fließt in eine Monatsbasis, damit die Folgelohnart die Differenz berechnen kann (bsp. MBA999)
    Gewinnbeteiligung steuerpflichtig N + 21140 U   Betrag: EIN - Für die Bewertung des Betrags können Sie ein Formel "GEWINNBE3" hinterlegen. Wie diese aussehen könnte, sehen Sie unter 8. N A  





  4. Damit die Sozialversicherung von der Lohnart einbehalten wird, legen Sie eine zweite Lohnart mit dem Betragsteiler "83 - einbehaltene SV" an, mit der Sie den Dienstnehmeranteil an Sozialversicherung eingeben, die von der Gewinnbeteiligung gerechnet wird. Vor dem Update V4.172 (ab September 2022) brauchten Sie die Lohnart "einbehaltene SV Gewinnbeteiligung" mit dem Betragsteiler 83. Ab dem Update V4.172 wird diese Lohnart nicht mehr benötigt, weil der Betragsteiler 21109 die SV Sonderzahlung automatisch berechnet und einbehält.
    Geben Sie deswegen nach der Installation des Update V4.172 die Lohnart "einbehaltene SV Gewinnbeteiligung" mit 0 ein und rechnen Sie diese neu ab.

    Beispiel:

  5. Details zur Bewertung:
    Betragsbewertung Gewinnbeteiligung steuerfrei §3 Z 35 EstG.
    Zum Beispiel Formel "GEWINNBE":
    Die Formel "GEWINNBE" überprüft zuerst, ob in Vormonaten bereits bezahlte Gewinnbeteiligungen + in Vormonaten bereits bezahlte Teuerungsprämien + im laufenden Monat bezahlte Teuerungsprämien größer gleich 3.000,00 € sind.

Formelwert:

JBA998 + JBA980 + MBA980

Operator

>=

Bedingung:

3.000

Richtig:

0

Falsch:

FOGEWINNB1

 

Die Formel "GEWINNBE1" überprüft, ob die auszuzahlende Gewinnbeteiligung zur Gänze in der Steuerfreiheit Platz hat oder nur noch die Differenz steuerfrei ist.

Formelwert:

3000 - (JBA998 + JBA980 + MBA980)

Operator

>

Bedingung:

MBA998

Richtig:

MBA998

Falsch:

3000 -  (JBA998 + JBA980 + MBA980)

 

Betragsbewertung Gewinnbeteiligung steuerpflichtig.
Zum Beispiel Formel "GEWINNBE2":

Die Formel "GEWINNBE2" nimmt die Differenz der auszuzahlenden Gewinnbeteiligung und rechnet diesen Wert dann steuerpflichtig.

Formelwert:

MBA998 - MBA999

Operator

 

Bedingung:

 

Richtig:

 

Falsch:

 

 

Teuerungsprämie

  1. Suchen Sie sich eine freie Lohnartennummer. Sollten Sie mit Nummernkreisen arbeiten, wählen Sie eine freie Nummer in einem Bereich, in den die Lohnart logisch passt.
    Achten Sie auch darauf, dass die Lohnarten am Lohn-/Gehaltszettel sortiert nach Nummern ausgegeben werden.

  2. Öffnen Sie abhängig von Ihren Anforderungen den Lohnartenstamm auf der entsprechenden Ebene.

  3. Legen Sie von den nachfolgend beschriebenen Lohnarten die an, die Sie aufgrund Ihrer Anforderungen benötigen:

    Bezeichnung

    Aliquot.

    VZ

    Betragsteiler

    Exekutions-gruppe

    Folgelohnart

    Bewertung

    Fibu

    Kore

    Bemerkung

    Teuerungsprämie Gesamtbetrag N N 0 U Teuerungsprämie steuerfrei Betrag: EIN J J Diese Lohnart fließt in eine Jahresbasis und in eine Monatsbasis (bsp. JBA980 und MBA980)
    Teuerungsprämie steuerfrei N + 51 U Teuerungsprämie steuerpflichtig Betrag: EIN - Für die Bewertung des Betrags können Sie ein Formel "TEUERUNG" hinterlegen. Wie diese aussehen könnte, sehen Sie unter 8. N A Diese Lohnart fließt in eine Monatsbasis, damit die Folgelohnart die Differenz berechnen kann (bsp. MBA981)
    Teuerungsprämie steuerpflichtig N D 21140 U   Betrag: EIN - Für die Bewertung des Betrags können Sie ein Formel "TEUERUN2" hinterlegen. Wie diese aussehen könnte, sehen Sie unter 8. N A  


  4. Die Checkboxen "K/U" aktivieren Sie, damit die Lohnart auch bei Dienstnehmer im Krankenstand und Karenz (Unterbrechungen) abgerechnet werden kann.




  5. Details zur Bewertung:
    Betragsbewertung Teuerungsprämie steuerfrei
    Zum Beispiel Formel "TEUERUNG":
    Die Formel "TEUERUNG" überprüft zuerst, ob in Vormonaten bereits bezahlte Gewinnbeteiligungen + in Vormonaten bereits bezahlte Teuerungsprämien + im laufenden Monat bezahlte Teuerungsprämien größer gleich 3.000,00 € sind.

Formelwert:

JBA998 + JBA990 + MBA998

Operator

>=

Bedingung:

3.000

Richtig:

0

Falsch:

FOTEUERUN1

 

Die Formel "TEUERUN1" überprüft, ob die auszuzahlende Gewinnbeteiligung zur Gänze in der Steuerfreiheit Platz hat oder nur noch die Differenz steuerfrei ist.

Formelwert:

3000 - (JBA998 + JBA980 + MBA998)

Operator

>

Bedingung:

MBA980

Richtig:

MBA980

Falsch:

3000 - (JBA998 + JBA980 + MBA998)

 

Betragsbewertung Teuerungsprämie steuerpflichtig.
Zum Beispiel Formel "TEUERUN2":

Die Formel "TEUERUN2" nimmt die Differenz der auszuzahlenden Gewinnbeteiligung und rechnet diesen Wert dann steuerpflichtig.

Formelwert:

MBA980 - MBA981

Operator

 

Bedingung:

 

Richtig:

 

Falsch:

 

 

 

 

 

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