Aufgabe: Auflösungsabgabe einrichten

2. Stabilitätsgesetz 2012: Auflösungsabgabe

Per 01.01.2013 tritt eine sogenannte Auflösungsabgabe in Kraft. Diese Abgabe ist zu entrichten,

wenn ein arbeitslosenversicherungspflichtiges echtes oder freies Dienstverhältnis nach dem 31.12.2012 endet.

  

Die Auflösungsabgabe beträgt für das Jahr 2015 EUR 118,00 und wird jährlich aufgewertet. Diese wird der GKK mit der Lohnabrechnung abgeführt. Diese Abgabe ist eine Bundesabgabe zu Gunsten der Arbeitsmarktpolitik.

 

Die Auflösungsabgabe ist zu entrichten:

 

Keine Auflösungsabgabe ist zu entrichten:

 

Vorgehensweise

Für die Umsetzung der mit 01.01.2013 in Kraft getretenen Auflösungsabgabe entscheiden Sie selbst bei welchen Ein-/ Austritt-/ Unterbrechungsgründen die Auflösungsabgabe abgeführt werden muss.

 

Dies hinterlegen Sie in der Maske Ein-/Austritt-/Unterbrechungsgründe im Bereich „Details“ im Feld „Auflösungsabgabe“.

Das Programm berücksichtigt den Betrag der Auflösungsabgabe von EUR 118,00 automatisch.

 

 

Ab dem Update V4.088 wird es möglich sein den Betrag der Auflösungsabgabe zu übersteuern.

Hierfür legen Sie eine Lohnart mit dem Betragsteiler 90047 an und weisen diese dem Dienstnehmer in der Lohnartenzuordnung zu.

 

 

In der Maske Datenaustausch ELDA gibt es im Bereich Abmeldung das Feld Auflösungsabgabe, welches bei einem Austritt automatisch gefüllt wird.

 

 

Die Beitragsnachweisung “Allgemein“ und „Vertragsbedienstete“ wurde um eine neue Zeile "Auflösungsabgabe" erweitert, in welcher Beträge mit dieser Abgabe aufgelistet werden.

 

Die Auflösungsabgabe wird auf der Beitragsnachweisung mit dem Kennzeichen N80 gemeinsam mit den anderen Beitragsgruppen  ausgegeben.

 

Die Auflösungsabgabe wird auf der Dienstgeberliste und am Lohnkonto des entsprechenden Dienstnehmers ausgegeben.

 

Ob eine Auflösungsabgabe bei dem Dienstnehmer abgeführt wird, sehen Sie ebenfalls in der Abrechnungs- bzw. Probeabrechnungs-Ansicht.

Im Register Abrechnung öffnen Sie die Maske Dienstgeberanteile-Details, wenn Sie das Feld Dienstgeberanteil doppelklicken.

 


Thema

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