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Kontrolle "Wurde die 1,5fachen Geringfügigkeitsgrenze erreicht?"
Änderungstext im Protokoll: "Unter bzw. Über 1 ½ Geringfügigkeitsgrenze"
Für geringfügig Beschäftigte sollten in LeSalaire in Variablen Dienstnehmerdaten SV-Gruppen für geringfügig Beschäftigte hinterlegt sein.
Übersteigt die Summe der monatlichen allgemeinen Beitragsgrundlagen (ohne Sonderzahlungen) aller geringfügig Beschäftigten im Kalendermonat das 1,5fache der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (2008: 523,52; 2009: 537,12), so hat der Dienstgeber zusätzlich zum Unfallversicherungsbeitrag eine pauschalierte Abgabe zu entrichten.
In LeSalaire hinterlegen
Sie in so einem Fall in der Maske Variable
Dienstnehmerdaten die "interne LeSalaire" Beitragsgrupppe
für pauschalierte geringfügige
Beschäftigte, die mit "N72" bzw. "N74" anfängt. Diese
interne Beitragsgruppe wird auf allen ELDA Meldungen und auf der Beitragsnachweisung
auf die richtige SV-Gruppe umgeschlüsselt, z.B. N72a wird auf N24 umgeschlüsselt
usw.

Die SV-Gruppenautomatik kontrolliert ob diese 1,5fache Grenze überschritten wurde und stellt die geringfügig Beschäftigten auf die geringfügig pauschalierte Beitragsgruppe um. Umgekehrt stellt die SV-Gruppenautomatik geringfügig pauschalierte Beschäftigte auf die richtige SV-Gruppe bei einer Unterschreitung der 1,5fachen Grenze um.
Um die Kontrolle der 1,5fachen Geringfügigkeitsgrenze in der Maske SV-Gruppenautomatik vorzunehmen, ist eine Echtabrechnung des betroffenen Monats notwendig.
Für die Kontrolle der 1,5fachen Geringfügigkeitsgrenze starten Sie zuerst eine Echtabrechnung für die ganze Firma, damit das Programm SV-Gruppenautomatik die SV-Bemessung aller geringfügig Beschäftigten kontrollieren kann.
Danach rufen Sie das Programm SV-Gruppenautomatik mit dem
Änderungskriterium "Prüfung Pauschalierung geringfügig Beschäftigte (A)" und
Prüfungsart "Änderung durchführen (J)".

Bei einer Überschreitung bzw. Unterschreitung der 1,5fachen Geringfügigkeitsgrenze trägt das Programm für alle betroffenen geringfügig Beschäftigten Aufrollungen ein.
Starten Sie danach eine Schnellabrechnung mit Button "Schnellabrechnung" in der Maske Abrechnung, damit die geringfügig Beschäftigten auf die neue pauschalierte Beitragsgruppe oder umgekehrt umgestellt und abgerechnet werden. Sie können diese "2. Abrechnung" auch weglassen, und diese Aufrollungen werden bei der nächsten Echtabrechnung bzw. im nächsten Monat mitabgerechnet.
Sie können diese Überprüfung auch in den monatlichen Batchlauf einbauen. Der Aufruf für die Maske SV-Gruppenautomatik soll immer vor dem Programm Abrechnung laufen.
Hier sehen Sie wie der Aufruf der Maske für den Batchlauf aussehen soll (Maske Abrechnungen/Batchabrechnen/Verwaltung/Aufrufverwaltung).
In einer Batchabrechnung soll die Maske SV-Gruppenautomatik mit der Überprüfung der Pauschalierung für Geringfügige vor dem Programm Abrechnung angelegt sein.
C/svauto
lsalsvgraut02
Ganz wichtig ist, dass Sie im Feld "Was" "Prüfung Pauschalierung geringfügig Beschäftigte (A)" und im Feld "Prüfungsart" "Prüfung durchführen (J)" eingestellt haben.
Wurde das Pensionsalter erreicht?
Hat ein Lehrling das nächste Lehrjahr erreicht?
Steht dem Dienstnehmer ein Bonus zu?
Verdient ein geringfügig Beschäftigter mehr als die Geringfügigkeitsgrenze?
Liegt der Bezug eines „normalen“ Dienstnehmers unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze?