Nachzahlungen sind Aufzahlungen für Lohnzahlungszeiträume bzw. Kalenderjahre, für die bereits ein Arbeitsentgelt gezahlt wurde.
Rückzahlung ist die Rückerstattung von steuerpflichtigen Einnahmen für Lohnzahlungszeiträume bzw. Kalenderjahre, für die bereits ein Arbeitsentgelt gezahlt wurde.
Beitragspflichtige Nach- und Rückzahlungen sind, getrennt nach laufenden Bezügen und Sonderzahlungen, dem Zeitraum zuzuordnen, in dem der Anspruch entstanden ist (Anspruchsprinzip). D.h. es ist der jeweilige Abrechnungszeitraum zu stornieren und unter Berücksichtigung der Nach-/Rückzahlung neu abzurechnen (aufzurollen). Dabei müssen
• die Höchstbeitragsgrundlagen und
• die Prozentsätze
jener Abrechnungszeiträume berücksichtigt werden, die aufzurollen sind.
Die Nach-/Rückzahlungen sind anhand einer neuen Beitragsnachweisung zu melden.
Wurde bereits ein Lohnzettel SV übermittelt, ist zusätzlich ein Storno und eine Neumeldung vorzunehmen.
Nachzahlungen für abgelaufene Kalenderjahre, die nicht auf einer willkürlichen Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes beruhen, sind:
• soweit sie nicht nach § 67 Abs. 3 oder 6 EStG mit dem festen Steuersatz zu versteuern sind
• gem. § 67 Abs. 10 EStG im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen.
Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 EStG ein Fünftel steuerfrei zu belassen.
Diese Nachzahlungen sind auf folgende Komponenten aufzuteilen, wenn eindeutig erkennbar ist, in welchem Ausmaß die Nachzahlung auf einen derartigen Betrag entfällt.
• Steuerfreie Bezüge gem. § 3 Abs. 1 EStG
• Kostenersätze gemäß § 26 EStG
• Abfertigungen gem. § 67 Abs. 3 EStG und gem. § 67 Abs. 6 EStG
• Pensionsabfindungen und Zahlungen auf Grund eines Sozialplans
Nach Ausscheiden dieser gesondert zu versteuernden Bezüge sind die auf die restlichen Bezüge entfallenden Dienstnehmeranteile zur Sozialversicherung abzuziehen. Vom verbleibenden Betrag ist ein Fünftel steuerfrei zu belassen - § 67 Abs. 8 lit. c EStG. Die verbleibenden vier Fünftel sind schließlich wie ein laufender Bezug im Zeitpunkt des Zufließens nach dem Lohnsteuertarif des jeweiligen Kalendermonats der Besteuerung zu unterziehen.
Rückzahlung von steuerpflichtigen Einnahmen zählt zu den Werbungskosten. Steht ein Arbeitnehmer in einem aufrechten Dienstverhältnis zu jenem Arbeitgeber, dem er Arbeitslohn zu erstatten (rückzuzahlen) hat, so hat der Arbeitgeber die Erstattung (Rückzahlung) beim laufenden Arbeitslohn als Werbungskosten zu berücksichtigen - § 16 (2) EStG.
Der Freibetrag von max. 620,-- Euro, die Freigrenze von max. 2000,-- Euro und das Jahressechstel sind nicht zu berücksichtigen.
Ist das Dienstverhältnis im Auszahlungszeitpunkt bereits beendet, ist ein gesonderter Lohnzettel Finanz auszustellen und unter "vom ... bis ..." der erste und der letzte Tag des betreffenden Kalendermonats, in dem die Nachzahlung erfolgte, einzutragen.
Bei Nachzahlungen/Rückzahlungen
aus Vorjahr für im Vorjahr ausgetretene u-bahnsteuerpflichtige
Dienstnehmer, setzen Sie die U-Bahnsteuerpflicht im Variablen Dienstnehmerstamm
im laufenden Jahr händisch auf "N", damit im laufenden Jahr
keine U-Bahnsteuer gerechnet wird.
Im LeSalaire ist eine nicht willkürliche Nachzahlung/Rückzahlung aus Vorjahr ganz einfach wie eine Aufrollung handzuhaben. Das heißt, Sie ändern im Anspruchsmonat (Vorjahre) die Lohnart in der Lohnartenzuordnung und rechnen ganz normal das abzurechnende Monat im laufenden Jahr ab.
Aufrollungen nach folgenden Lohnsteuerparagraphen werden unterstützt:
|
aufzurollende Paragraphen |
Versteuerung als Nachzahlung aus Vorjahr nach Paragraph |
Versteuerung als Rückzahlung aus Vorjahr nach Paragraph |
|
TARIF |
67(8) |
16(2) |
|
TARIFoJ6 ohne Jahressechstel |
67(8) |
16(2) |
|
3 LSt-frei P.3 lfd. Bez. (außer Z.10,11,15) |
3 |
3 |
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3S LSt-frei P.3 Sonderzahlungen (außer Z.10,11,15) |
3S |
3S |
|
26 LSt-frei P.26 |
26 |
26 |
|
67(1) SZ mit J/6 |
67(8) |
16(2) |
|
67(3) SZ ohne J/6 |
67(3) |
16(2) |
|
67(6) SZ bei DV-Beendigung freiw.Abfert./Abf. |
67(6) |
67(6) |
|
67(7) SZ auf 2.J/6 Verbess.vorschläge |
67(8) |
16(2) |
|
67(8d) SZ, Ersatzleistungen |
67(8) |
16(2) |
|
68(1) Zulagen + Zuschlaege P.68/1 |
67(8) |
16(2) |
|
68(2) (max.5 freie) UStd. P.68/2 |
67(8) |
16(2) |
|
BPGG21 Bundespflegegeld (gesetz P. 21) |
BPGG21 |
BPGG21 |
Beachten Sie dass alle anderen
Paragraphen nicht unterstützt werden! Wenn Sie einen Paragraphen aufrollen
wollen, der nicht unterstützt wird, dann wird in der Datei fehler.lst
(Eurolohn/Work Verzeichnis) diese Fehlermeldung ausgegeben:
Es wurde kein Paragraph fuer Nachzahlungen aus dem Vorjahr gefunden!
Vorjahr Lohnzettel SV: Nach einer Echtabrechnung wird im Datenaustausch ELDA (Auswertungen/Monatlich/Zahlungsverkehr/Datenaustausch GKK oder Kommunikation/Allgemeine/Datenaustausch ELDA) für das Vorjahr ein Storno für den bereits übermittelten Lohnzettel SV und ein neuerlicher Lohnzettel SV generiert.
Laufendes Jahr Lohnzettel Finanz: Lohnzettel Finanz wird für aktive Dienstnehmer für das laufende Jahr am Jahresende übermittelt (außer der Dienstnehmer tritt vorher aus). Für nicht aktive Dienstnehmer wird ein gesonderter Lohnzettel Finanz ausgestellt und unter "vom ... bis ..." der erste und der letzte Tag des betreffenden Kalendermonats, in dem die Nachzahlung erfolgte, eingetragen. Dieser wird auch erst am Jahresende übermittelt.
Nachdem der Zahlungsverkehr
gelaufen ist, können die Datenträger für Lohnzettel SV erstellt werden.
Es reicht, wenn Sie im Datenaustausch ELDA das Jahr 2005 starten!
Diese Anleitung hilft Ihnen beim Automatisieren der nicht willkürlichen Nachzahlung/Rückzahlung aus Vorjahr und zeigt Ihnen, wie Sie die nötigen Lohnarten dazu aufbauen.
1. Im Menüaufruf Stammdatenmenü/Firma/Parameter/Firmenparameter - Seite1 gibt es die Felder "Abrechnung ab" und "Aufrollung ab".

Diese sind erst dann zu füllen, wenn das Vorjahr bei Ihnen abgeschlossen ist (die Jahreslohnzettel SV und Finanz wurden übermittelt und es wird kein 13. Lauf mehr vorgenommen). Geben Sie im Feld "Abrechnung ab" das laufende Jahr ein, z.B. 2005, und im Feld "Aufrollung ab" das Jahr, ab dem Sie Nachzahlungen/Rückzahlungen aus Vorjahr vornehmen, z.B. 2004.
Ab der Befüllung dieser Felder gelten alle Eingaben/ Änderungen im Vorjahr als Nachzahlungen oder Rückzahlungen aus Vorjahr.
2. Für das laufende Jahr werden 4 Lohnarten benötigt. Diese erhöhen im laufenden Jahr die Lohnsteuer, DB, DZ und die Kommunalsteuer. Je nachdem wie Ihre Lohnarten aufgebaut sind, legen Sie diese unter Stammdatenmenü/Lohnarten/Firmengruppen-, Firmen- oder Dienstnehmergruppenlohnarten an.
Die 1. Lohnart ist die "Nachzahlung aus Vorjahr DB" und erhöht den Dienstgeberbeitrag im laufenden Jahr. Legen Sie die 1. Lohnart mit folgenden Werten an:
|
Aliquotierung: |
N |
keine Aliquotierung |
|
Vorzeichen: |
D oder N |
Durchläufer oder wird am Gehaltszettel nicht angedruckt |
|
Exekutionsgruppe: |
U oder leer |
nicht pfändbar |
|
Defaultgültigkeit: |
0 |
Jedes Monat |
|
Betragsteiler: |
2000 |
Nur DB-pflichtig |
|
Betrags-Bewertungs Art: |
EIN |
Der Wert wird vom Abrechnungsprogramm automatisch berechnet |
|
Druck Gehaltszettel Stunden |
Betrag anstatt Stunden |
Wenn das Vorzeichen "D" ist, wenn Sie den Wert am Gehaltszettel andrucken wollen |
|
FiBu: |
leer |
Dieses Feld kann leer gelassen werden. Die Lohnart ist ein Durchläufer |
|
Kostenrechnung: |
A |
A = Abgabenbeträge in die Kostenrechnung |
Die restlichen Felder füllen Sie nach Bedarf aus und speichern Sie die Lohnart.
Beispiel:

Die 2. Lohnart ist die "Nachzahlung aus Vorjahr DZ" und erhöht den Dienstgeberzuschlag im laufenden Jahr. Legen Sie die 2. Lohnart mit folgenden Werten an:
|
Aliquotierung: |
N |
keine Aliquotierung |
|
Vorzeichen: |
D oder N |
Durchläufer oder wird am Gehaltszettel nicht angedruckt |
|
Exekutionsgruppe: |
U oder leer |
nicht pfändbar |
|
Defaultgültigkeit: |
0 |
Jedes Monat |
|
Betragsteiler: |
3000 |
Nur DZ-pflichtig |
|
Betrags-Bewertungs Art: |
EIN |
Der Wert wird vom Abrechnungsprogramm automatisch berechnet |
|
Druck Gehaltszettel Stunden |
Betrag anstatt Stunden |
Wenn das Vorzeichen "D" ist, wenn Sie den Wert am Gehaltszettel andrucken wollen |
|
FiBu: |
leer |
Dieses Feld kann leer gelassen werden. Die Lohnart ist ein Durchläufer |
|
Kostenrechnung: |
A |
A = Abgabenbeträge in die Kostenrechnung |
Die restlichen Felder füllen Sie nach Bedarf aus und speichern Sie die Lohnart.
Beispiel:

Die 3. Lohnart ist die "Nachzahlung aus Vorjahr KommSt" und erhöht die Kommunalsteuer im laufenden Jahr. Legen Sie die 3. Lohnart mit folgenden Werten an:
|
Aliquotierung: |
N |
keine Aliquotierung |
|
Vorzeichen: |
D oder N |
Durchläufer oder wird am Gehaltszettel nicht angedruckt |
|
Exekutionsgruppe: |
U oder leer |
nicht pfändbar |
|
Defaultgültigkeit: |
0 |
Jedes Monat |
|
Betragsteiler: |
100 |
Nur KommSt-pflichtig |
|
Betrags-Bewertungs Art: |
EIN |
Der Wert wird vom Abrechnungsprogramm automatisch berechnet |
|
Druck Gehaltszettel Stunden |
Betrag anstatt Stunden |
Wenn das Vorzeichen "D" ist, wenn Sie den Wert am Gehaltszettel andrucken wollen |
|
FiBu: |
leer |
Dieses Feld kann leer gelassen werden. Die Lohnart ist ein Durchläufer |
|
Kostenrechnung: |
A |
A = Abgabenbeträge in die Kostenrechnung |
Die restlichen Felder füllen Sie nach Bedarf aus und speichern Sie die Lohnart.
Beispiel:

Die 4. Lohnart ist die "Nachzahlung aus Vorjahr LSt" und berechnet die Lohnsteuer im laufenden Jahr. Legen Sie die 4. Lohnart mit folgenden Werten an:
|
Aliquotierung: |
N |
keine Aliquotierung |
|
Vorzeichen: |
D oder N |
Durchläufer oder wird am Gehaltszettel nicht angedruckt |
|
Exekutionsgruppe: |
U oder leer |
nicht pfändbar |
|
Defaultgültigkeit: |
0 |
Jedes Monat |
|
Betragsteiler: |
0 |
Durchläufer - der Lohnsteuerparagraph wird vom Abrechnungsprogramm automatisch berechnet! |
|
Betrags-Bewertungs Art: |
EIN |
Der Wert wird vom Abrechnungsprogramm automatisch berechnet |
|
Druck Gehaltszettel Stunden |
Betrag anstatt Stunden |
Wenn das Vorzeichen "D" ist, wenn Sie den Wert am Gehaltszettel andrucken wollen |
|
FiBu: |
leer |
Dieses Feld kann leer gelassen werden. Die Lohnart ist ein Durchläufer |
|
Kostenrechnung: |
N oder leer |
Die Lohnart fließt nicht in die Kostenrechnung. |
Die restlichen Felder füllen Sie nach Bedarf aus und speichern Sie die Lohnart.
Beispiel:

3. Für Dienstnehmer, die im laufenden Jahr nicht mehr aktiv sind, ist ein eigener Eintritt und Austritt im laufenden Jahr nötig, aber keine GKK-Versichertenmeldung! Dazu sind neue Unterbrechungsgründe anzulegen, die keine GKK-Meldung erzeugen. Bitte legen Sie diese unter Stammdatenmenü/Allgemein/Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgründe an.
Beispiel für den Eintrittsgrund:
GKK-An-/Abmeldung muss mit "NEIN" gekennzeichnet sein.

Beispiel für den Austrittsgrund:
GKK-An-/Abmeldung muss mit "NEIN" gekennzeichnet sein.

Für den Lohnzettel SV wird für das Vorjahr ein Storno und ein neuerlicher Lohnzettel SV generiert. Für das laufende Jahr ist ein gesonderter Lohnzettel auszustellen und unter "vom ... bis ..." der erste und der letzte Tag des betreffenden Kalendermonats, in dem die Nachzahlung erfolgte einzutragen.
4. Wenn die Lohnarten und die Unterbrechungsgründe angelegt sind, tragen Sie diese bitte in den Firmenparameter unter Stammdatenmenü/Firma/Parameter/Firmenparameter - Seite 3 ein.
Beispiel:

Die Differenz am Gehaltszettel wird wie bei "Aufrollungen im aktuellen Jahr" dargestellt. Es gibt also keine Kalenderjahresgrenze mehr!
Beispiel:

Zusätzlich zum laufenden Jahr wird auch das Vorjahr berücksichtigt, unabhängig vom Zeitraum für "Nachzahlungen Vorjahre". Der Dienstnehmer erhält also die Differenz im laufenden Abrechnungsmonat nachbezahlt.
Die Überweisung an den Mitarbeiter erfolgt im aktuellen Monat. Es gibt für die Überweisung keine Jahresgrenze mehr - daher ist auch keine Übernahme der offenen Barauszahlungen aus dem Vorjahr mehr notwendig!
Beispiel:


Es wird dasselbe "Datum für Nachdruck" sowohl für Beiträge im laufenden Jahr als auch für die Nachzahlungen aus Vorjahren vergeben. Allerdings wird eine eigene Seite gedruckt.
Die Meldung an die Versicherungsanstalt erfolgt für das entsprechende Kalenderjahr (Liste und Datenträger).
Da die Abgaben DB/DZ/KommSt im aktuellen Jahr verrechnet werden, ist bei diesen Listen keine Änderung erforderlich.
Überweisungsdatenträger U-Bahnsteuer mit Nachzahlung Vorjahre: kommen bei der Überweisung der U-Bahnsteuer mehrere Nachzahlungs-Jahre vor, so wird nun nur mehr eine Buchungszeile erstellt. Im Buchungstext wird mit dem Text "davon U-Bahnsteuer <pro Jahr das letzte Auszahlungsmonat> <Betrag im Nachzahlungsjahr" eine Aufschlüsselung der U-Bahnsteuer pro Jahr vorgenommen.
Es werden auch Vorjahresmonate aufgerollt und in den laufenden Buchungsbeleg addiert.
• Lohnart
• SV
• Nettoänderung
• DB, DZ, KommSt (es muss das Entstehungsmonat für die Kostenstellenermittlung verwendet werden!)
• Lohnsteuer
• Nettoänderung
• Exekutionen
Durch die Nachzahlung im Vorjahr verändert sich der Ausdruck des Lohnkontos.
Vorjahr: Die veränderte Lohnart enthält den neuen Gesamtbetrag (z.B. wenn das Gehalt ursprünglich EUR 1.000,-- betrug, und EUR 200,-- nachbezahlt werden, dann scheinen am Lohnkonto bei der Lohnart Gehalt EUR 1.200,-- auf). Zusätzlich gibt es den Bereich für „Auszahlung in Folgejahren“ . In diesem neuen Block ist der später versteuerte Betrag (z.B. Lohnart Gehalt EUR 200,--) ausgegeben.
Laufendes Jahr: Hier gibt es auch den Bereich für "Nachzahlung aus Vorjahr". In diesem Block ist der zu versteuerte Betrag (z.B. Lohnart Gehalt 200,--) ausgegeben.
Es gibt eine übersichtliche Darstellung in der Abrechnungsansicht, um solche Fälle auch nachvollziehen zu können.
Bei Nachzahlungen/Rückzahlungen
aus Vorjahr für im Vorjahr ausgetretene u-bahnsteuerpflichtige
Dienstnehmer, setzen Sie die U-Bahnsteuerpflicht im Variablen Dienstnehmerstamm
im laufenden Jahr händisch auf "N", damit im laufenden Jahr
keine U-Bahnsteuer gerechnet wird.
Firmengruppenlohnarten anlegen
Dienstnehmergruppenlohnarten anlegen