Beendigung des Dienstverhältnisses während einer Krankheit

Bei einem Krankenstand und Austritt gibt es vier verschiedene Fälle, die in LeSalaire berücksichtigt werden sollen.

Beachten Sie auch die Regelung von Gebietskrankenkassen, dass auf Abmeldungen und Lohnzettel SV als MVK-Bis-Datum bis 12.2007 immer das Ende der Beschäftigung und nicht Ende der Sozialversicherungspflicht anzuführen ist, obwohl es auch nachher zur Beitragspflicht kommen kann (s. BMVG Fragen und Antworten Katalog: BMVG-Zeit wird durch eine Krankheit nicht verlängert, Unterlagen ÖPWZ Seminar 2005 Hr. Kaspar/Hr. Rathje). Ab 01.2008 ist das MVK-Bis-Datum das Ende der Sozialversicherungspflicht.

 

Beispiele mit der Abfertigung NEU Regelung:

 

  1. Ende Krankenentgeltanspruch liegt vor dem Austrittsdatum
    Dienstnehmer ist vom                 15.03.2007 laufend krank.
    Ende Krankenentgeltanspruch:  27.05.2007 (Ende EFZG-Satz in den Eintrittsdaten ist vorhanden)
    Austrittsdatum:                             15.09.2007
    Vorgehensweise in LeSalaire

    1. Die Krankheit können Sie mit 15.09.2007 oder echtem Ende der Krankheit beenden.
    Auf der GKK-Abmeldung führt LeSalaire an: Austritt 15.09.2007, Ende Entgeltanspruch 27.05.2007, Ende MVK-Datum 15.09.2007
     

  2. Ende Krankenentgeltanspruch liegt vor dem Austrittsdatum und der Dienstnehmer erhält eine Urlaubsersatzleistung
    Dienstnehmer ist vom                15.03.2007 laufend krank.
    Ende Krankenentgeltanspruch: 27.05.2007 (Ende EFZG-Satz in den Eintrittsdaten ist vorhanden)
    Austrittsdatum:                           15.09.2007
    Urlaubsersatzleistung für 5 Arbeitstage (7 SV-Tage).
    Vorgehensweise in LeSalaire

    1. Die Krankheit können Sie mit 15.09.2007 beenden.
    2. Urlaubsersatzleistung geben Sie immer im Austrittsmonat - 09.2007 ein. Bei einem Austritt am letzten des Monats gibt es keine SV-Tage und deswegen werden keine Lohnarten automatisch gerechnet. Geben Sie deswegen in so einem Fall für das Austrittsmonat die Lohnarten SV- und LSt-Tage mit 30 ein.
    3. Der MVK-Beitrag wird im 09.2007 von der Urlaubsersatzleistung berechnet.
    Auf der GKK-Abmeldung führt LeSalaire an: Austritt 15.09., Ende Entgeltanspruch 22.09.2007, Feld Urlaubsersatzleistung von 16.09. bis 22.09.2007, Ende MVK-Datum 15.09.2007
    Auf der Arbeitsbescheinigung bzw. Abmeldung muss im Feld Resturlaub in Werktagen 6 Werktage angegeben werden.
     

  3. Ende Krankenentgeltanspruch liegt nach dem Austrittsdatum
    Dienstnehmer ist vom                15.03.2007 laufend krank.
    Ende Krankenentgeltanspruch: 27.05.2007 (Ende EFZG-Satz in den Eintrittsdaten ist vorhanden)
    Austrittsdatum:                            15.04.2007
    Vorgehensweise in LeSalaire

    1. Die Krankheit können Sie entweder mit Ende Krankenentgeltanspruch, oder echtem Ende der Krankheit Datum beenden.
    Auf der Abmeldung führt LeSalaire an: Austritt 15.04., Ende Entgeltanspruch 27.05.2007, Ende MVK-Datum 15.04.2007.
     

  4. Ende Krankenentgeltanspruch liegt nach dem Austrittsdatum und der Dienstnehmer erhält eine Urlaubsersatzleistung
    Dienstnehmer ist vom                15.03.2007 laufend krank.
    Ende Krankenentgeltanspruch: 27.05.2007 (Ende EFZG-Satz in den Eintrittsdaten ist vorhanden)
    Austrittsdatum:                            15.04.2007
    Urlaubsersatzleistung für 5 Arbeitstage (7 SV-Tage).
    Vorgehensweise in LeSalaire

    1. Beenden Sie die Krankheit mit dem Ende des Krankenentgeltanspruchs (27.05.2007) oder mit dem tatsächlichen Ende der Krankheit.
    2. Geben Sie die Urlaubsersatzleistungslohnarten für das Monat ein, in dem das Ende des Krankenentgeltanspruches ist, also für 05.2007. Geben Sie die Urlaubsersatzleistungs-Folgelohnarten händisch ein!
    3. Setzen Sie das Ende Entgeltanspruchdatum in der Eintrittsmaske auf 02.06.2007!
    Auf der Abmeldung führt LeSalaire an: Austritt 15.04., Ende Entgeltanspruch 02.06.2007, Feld Urlaubsersatzleistung vom 28.05.2007 bis 02.06.2007, Ende MVK-Datum 15.04.2007.
    Auf der Arbeitsbescheinigung bzw. Abmeldung muss im Feld Resturlaub in Werktagen 6 Werktage angegeben werden.

 

Nach ABGB §§ 1494 ff, OGH 6.10.05, 8 ObA 41/053 verjährt der Urlaub im Krankenstand nicht. Diese Regelung wird bei Austritt während des Krankenstandes in LeSalaire nicht automatisch berücksichtigt. Berücksichtigen Sie diese Regelung bei der Eingabe der Einheiten von der Urlaubsersatzleistung.

 

 

Aufgaben

Arbeits-/Entgeltbestätigung Krankengeld