Bei einem Krankenstand und Austritt gibt es vier verschiedene Fälle, die in LeSalaire berücksichtigt werden sollen.
Beachten Sie auch die Regelung von Gebietskrankenkassen, dass auf Abmeldungen und Lohnzettel SV als MVK-Bis-Datum bis 12.2007 immer das Ende der Beschäftigung und nicht Ende der Sozialversicherungspflicht anzuführen ist, obwohl es auch nachher zur Beitragspflicht kommen kann (s. BMVG Fragen und Antworten Katalog: BMVG-Zeit wird durch eine Krankheit nicht verlängert, Unterlagen ÖPWZ Seminar 2005 Hr. Kaspar/Hr. Rathje). Ab 01.2008 ist das MVK-Bis-Datum das Ende der Sozialversicherungspflicht.
Beispiele mit der Abfertigung NEU Regelung:
Ende
Krankenentgeltanspruch liegt vor dem Austrittsdatum
Dienstnehmer ist vom 15.03.2007
laufend krank.
Ende Krankenentgeltanspruch: 27.05.2007
(Ende EFZG-Satz in den Eintrittsdaten ist vorhanden)
Austrittsdatum: 15.09.2007
Vorgehensweise in LeSalaire
1. Die Krankheit können Sie mit 15.09.2007 oder echtem Ende der Krankheit
beenden.
Auf der GKK-Abmeldung führt LeSalaire an: Austritt 15.09.2007, Ende
Entgeltanspruch 27.05.2007, Ende MVK-Datum 15.09.2007
Ende
Krankenentgeltanspruch liegt vor dem Austrittsdatum und der Dienstnehmer
erhält eine Urlaubsersatzleistung
Dienstnehmer ist vom 15.03.2007
laufend krank.
Ende Krankenentgeltanspruch: 27.05.2007 (Ende EFZG-Satz in den Eintrittsdaten
ist vorhanden)
Austrittsdatum: 15.09.2007
Urlaubsersatzleistung für 5 Arbeitstage (7 SV-Tage).
Vorgehensweise in LeSalaire
1. Die Krankheit können Sie
mit 15.09.2007 beenden.
2. Urlaubsersatzleistung geben
Sie immer im Austrittsmonat - 09.2007 ein. Bei
einem Austritt am letzten des Monats gibt es keine SV-Tage und
deswegen werden keine Lohnarten automatisch gerechnet. Geben Sie deswegen
in so einem Fall für das Austrittsmonat die Lohnarten SV- und LSt-Tage
mit 30 ein.
3. Der MVK-Beitrag wird im 09.2007 von der Urlaubsersatzleistung berechnet.
Auf der GKK-Abmeldung führt LeSalaire an: Austritt 15.09., Ende Entgeltanspruch
22.09.2007, Feld Urlaubsersatzleistung von 16.09. bis 22.09.2007, Ende
MVK-Datum 15.09.2007
Auf der Arbeitsbescheinigung bzw. Abmeldung muss im Feld Resturlaub
in Werktagen 6 Werktage angegeben werden.
Ende
Krankenentgeltanspruch liegt nach dem Austrittsdatum
Dienstnehmer ist vom 15.03.2007
laufend krank.
Ende Krankenentgeltanspruch: 27.05.2007 (Ende EFZG-Satz in den Eintrittsdaten
ist vorhanden)
Austrittsdatum: 15.04.2007
Vorgehensweise in LeSalaire
1. Die Krankheit können Sie entweder mit Ende Krankenentgeltanspruch,
oder echtem Ende der Krankheit Datum beenden.
Auf der Abmeldung führt LeSalaire an: Austritt 15.04., Ende Entgeltanspruch
27.05.2007, Ende MVK-Datum 15.04.2007.
Ende
Krankenentgeltanspruch liegt nach dem Austrittsdatum und der Dienstnehmer
erhält eine Urlaubsersatzleistung
Dienstnehmer ist vom 15.03.2007
laufend krank.
Ende Krankenentgeltanspruch: 27.05.2007 (Ende EFZG-Satz in den Eintrittsdaten
ist vorhanden)
Austrittsdatum: 15.04.2007
Urlaubsersatzleistung für 5 Arbeitstage (7 SV-Tage).
Vorgehensweise in LeSalaire
1. Beenden Sie die Krankheit
mit dem Ende des Krankenentgeltanspruchs (27.05.2007) oder mit dem tatsächlichen
Ende der Krankheit.
2. Geben Sie die Urlaubsersatzleistungslohnarten für das Monat ein,
in dem das Ende des Krankenentgeltanspruches ist, also für 05.2007. Geben Sie die Urlaubsersatzleistungs-Folgelohnarten
händisch ein!
3. Setzen Sie das
Ende Entgeltanspruchdatum in der Eintrittsmaske auf 02.06.2007!
Auf der Abmeldung führt LeSalaire an: Austritt 15.04., Ende Entgeltanspruch
02.06.2007, Feld Urlaubsersatzleistung vom 28.05.2007 bis 02.06.2007,
Ende MVK-Datum 15.04.2007.
Auf der Arbeitsbescheinigung bzw. Abmeldung muss im Feld Resturlaub
in Werktagen 6 Werktage angegeben werden.
Nach ABGB §§ 1494 ff, OGH 6.10.05, 8
ObA 41/053 verjährt der Urlaub im Krankenstand nicht. Diese Regelung wird
bei Austritt während des Krankenstandes in LeSalaire nicht automatisch
berücksichtigt. Berücksichtigen Sie diese
Regelung bei der Eingabe der Einheiten von der Urlaubsersatzleistung.
Arbeits-/Entgeltbestätigung Krankengeld