Mit der Urlaubsrückstellung in LeSalaire können Sie lit. HGB für offene Resturlaube rückzustellende Werte ermitteln.
Die Resturlaubstage können bei Verwendung der Urlaubsverwaltung in LeSalaire direkt von dort übernommen werden. Die Urlaubsverwaltung ermittelt jedes Monat im Hintergrund neben dem Resturlaubsstand auch den fiktiven Resturlaubsstand zu Geschäftsjahresende bei Mitarbeitern deren Urlaubsjahr von dem Geschäftsjahr abweicht. Das Geschäftsjahr wird dabei aus der Maske Stammdaten/Firma/Parameter/variabler Firmenparameter gelesen
Urlaubsrückstellung mit aliquoten
Resturlauben zu einem anderen Termin als dem Geschäftsjahresende sind
derzeit nicht im Standard integriert.
Beispiel: ein Mitarbeiter ist am 15.09.2003 eingetreten.
Er hat einen Jahresurlaubsanspruch von 25 Tagen.
Mit 14.09.2007 hat er einen Resturlaub von 3 Tagen den er in das neue Urlaubsjahr
mitnimmt. Zwischen 15.09.2007 und 31.12.2007 konsumiert er 15 Urlaubstage:
Resturlaub aus Vorjahren 3
Tage
+ Aliquot. Urlaub
15.09. - 31.12. 8
Tage
- Konsum zw.
15.09. 31.12 15
Tage
Urlaubsvorgriff 4
Tage
In der Urlaubsverwaltung hat der Mitarbeiter zwar einen Resturlaub von
13 Tagen am 31.12.2007, für die Urlaubsrückstellung wird jedoch wie oben
angegeben gerechnet.
Für die Rückstellung werden Resturlaube und Urlaubsvorgriffe in zwei unterschiedlichen persönlichen Sätze und anschließend in der Rückstellung auch in zwei getrennten Summen verwaltet, da der Urlaubsvorgriff normalerweise für die Rückstellung nicht eingerechnet wird, aber für die interne Auswertung durchaus interessant ist.
Für die Berechnung der oben beschriebene Resturlaub mit dem je Dienstnehmer ermittelten Tagsatz multipliziert.
Für die Tagsatzermittlung werden als ersten Schritt alle Lohnarten erst auf Grund der Hochrechnungsart ermittelt und anschließend mit dem Faktor zu einem Jahreswert hochgerechnet.
z.B.
In den Rückstellungslohnarten ist folgendes eingetragen:
Lohnart Art
Faktor
1
- Grundgehalt A
14,00
100 - Personalzulage A
12,00
250 - Prämie W
1,00
Für die Lohnart 1 und 100 wird also der aktuelle Wert der Lohnart im Rückstellungsmonat
herangezogen. Für die Lohnart 250 wird die Summe des aktuellen Geschäftsjahres
durch 12 dividiert.
der Mitarbeiter hat ein Grundgehalt von € 1850,00 und eine Personalzulage
in Höhe von € 250,00. Im letzten Geschäftsjahr hat er insgesamt €452,72
mit der Lohnart 250 Prämie ausbezahlt bekommen.
LA 1
1850,00
x 14 = 25.900,00
LA 100 250,00
x 12 = 3.000,00
LA 250 452,72
/ 12 = 37,73 x 1 =
37,73
Jahresbezug 28.937,73
Dieser Jahresbezug wird um die Lohnnebenkosten erhöht und anschließend durch die Jahresarbeitstage dividiert.
Im Firmensatz Jahresarbeitstage ist 260 eingetragen. Die
Lohnnebenkosten des Mitarbeiters sind 28,43 %
Jahresbezug 28.937,73
+ Lohnnebenkosten 28,43
% 8.227,00
Gesamtkosten 37.164,73
dividiert durch 260 Tage 142,94
je Tag
Bei 13 Resturlaubstagen ergibt dies also eine Rückstellung in Höhe von
€ 1858,24 (=142,94 * 13)
Grundsätzlich muss bei jeder Berechnung gewählt werden ob mit oder ohne Lohnnebenkosten gerechnet werden soll. Dies kann man über die Checkbox Lohnnebenkosten in der Maske Auswertungen/ Jährliche / Berechnung Urlaubsrückstellung steuern. Ist die Checkbox aktiviert, werden Lohnnebenkosten berücksichtigt. Als erstes wird überprüft, ob der Dienstnehmer den im Feld Lohnnebenkosten eingetragenen persönlichen Satz hat. Ist kein persönlicher Satz vorhanden, wird in der Maske Stammdaten/ Firma/ Firmentexte/ Dienstnehmergruppen überprüft ob für diese Dienstnehmergruppe ein Prozentsatz vorgegeben wird. Ansonsten wird auf Grund des im Rückstellungsmonats aktuellem variablen Stammdaten (Stammdaten/Personal/Dienstnehmer/variable Stammdaten) errechnet, welcher LNK-Prozentsatz verwendet wird.
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