Nachtarbeiter

Dieses Thema behandelt die Nachtarbeit in LeSalaire.

Die Nachtarbeit wird im § 68 Abs. 6 EStG definiert. Der erhöhte Freibetrag gem. § 68 Abs. 6 EStG steht zu, wenn die Normalarbeitszeit im Lohnzahlungszeitraum auf Grund der besonderen Beschaffenheit der Arbeit überwiegend in die Nachtzeit fällt.

Überwiegend bedeutet, dass mehr als die Hälfte der Normalarbeitszeit im maßgeblichen Lohnzahlungszeitraum in die begünstigte Nachtzeit fällt. Da LeSalaire keine Zeiterfassungssoftware ist, bestimmen Sie entweder manuell in LeSalaire ob der Dienstnehmer in die Nachzeit fällt, oder Ihre Zeiterfassungssoftware liefert die Daten an LeSalaire (über die Standard LeSalaire Einleseschnittstelle "CatOra", Satzarten variabler Dienstnehmerstamm oder Lohnartenzuordnung - s. unten zwei Möglichkeiten).

Um den erhöhten Freibetrag gem. § 68 Abs. 6 EStG zu rechnen, haben Sie in LeSalaire zwei Möglichkeiten:

Einstellung im variablen Dienstnehmerstamm

Handhabung über Lohnarten

Ausgabe der Nachtarbeit

Falls Sie die Nachtarbeit im Informationsteil des Lohn-/Gehaltszettels ausgeben möchten, setzen Sie diesen variablen Firmenparameter auf JA.

Parametername

Beschreibung des Parameters

Wert

LS: Abr_Form_Nachtarbeit

Mit diesem Parameter bestimmen Sie ob am Lohn-/Gehaltszettel angegeben wird, ob der Dienstnehmer überwiegend in der Nacht arbeitet. Defaultmäßig ist dieser Parameter immer auf "J", bedeutet also dass die Nachtarbeit defaultmäßig.

Hier geben Sie ein, ob die überwiegende Nachtarbeit im Fensterteil angedruckt wird (= "J" oder leer) oder nicht (= "N").

Am Lohn-/Gehaltszettel wird die Nachtarbeit wie folgt angedruckt: