Dieses Thema erklärt Ihnen, wie Sie bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen eines Dienstnehmers in LeSalaire die Dienstnehmernummer richtig vergeben.
Grundsätzlich vergeben Sie pro Dienstnehmer in LeSalaire eine Dienstnehmernummer. Bei Mischungen von verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen pro Dienstnehmer ist es allerdings in bestimmten Fällen erforderlich, einen Dienstnehmer zwei oder mehrmals anzulegen, damit das ELDA Meldewesen in LeSalaire die Lohnzettel SV/Finanz und E18 richtig erstellen kann.
In folgenden Beschäftigungsfällen verwenden Sie eine Dienstnehmernummer:
Beispiel:
arbeitsrechtliches Ende der Beschäftigung: 31.07.2007
Ende des Entgeltanspruches: 15.09.2007
Wiedereintritt: 20.09.2007
In diesem Fall ist ein einheitlicher Lohnzettel
SV zu erstellen. Das Finanzamt benötigt allerdings zwei Lohnzettel Finanz-Teile.
Lösung:
Lohnzettel SV 2007 wird von 01.2007 bis 12.2007 erstellt.
Lohnzettel Finanz 2007 wird von 01.2007 bis 07.2007 und von 09.2007 bis
12.2007 erstellt.
Dies sind in Summe drei Zeilen in einem Datenträger.
L16-Formular:
Da am Lohnzettel SV und Finanz-Formular (L16 Formular) immer Daten angeführt
sind, die auch der Datenträger beinhaltet, erhält das L16 Formular drei
Seiten:
1. Seite: Lohnzettel Finanz-Teil von 01.01.2007 bis 31.07.2007 ohne SV-Teil
2. Seite: Lohnzettel Finanz-Teil von 01.09.2007 bis 31.12.2007 ohne SV-Teil
3. Seite: Lohnzettel V-Teil von 01.01.2007 bis 31.12.2007 mit leerem Finanz-Teil
Der Dienstnehmer ist zuerst voll beschäftigt und nachher geringfügig oder fallweise beschäftigt oder umgekehrt.
Beispiel:
SV-Gruppe D1 Angestellter: von
15.01.2007 bis 30.06.2007
SV-Gruppe N24 geringfügiger Angestellter: von 01.07.2007 bis 30.09.2007
SV-Gruppe D1 Angestellter: von 01.10.2007 bis 31.12.2007
Wechselt ein Dienstnehmer während des Kalenderjahres von Voll- auf Teilzeitbeschäftigung oder umgekehrt, sind die Beitragsgrundlagen und Sonderzahlungen jeweils in einem eigenen Lohnzettel SV anzuführen. Hingegen sind sämtliche Daten zur betrieblichen Mitarbeitervorsorge gesamt auf dem letzten Lohnzettel SV anzugeben. Hier ist keine Teilung der MV-Daten vorzunehmen.
Lösung:
Lohnzettel SV 2007 wird von 01.2007 bis 06.2007 und von 10.2007 bis 12.2007 für die Vollbeschäftigung und von 07.2007 bis 09.2007 für die geringfügige Beschäftigung. Der Mitarbeitervorsorge-Zeitraum ist auf dem letztem Lohnzettel SV für den Zeitraum 02.2007 bis 12.2007 anzugeben.
Lohnzettel Finanz 2006 wird von 01.2007 bis 12.2007 mit der sozialen Stellung "3 - Angestellte/Angestellter" anzugeben, da der Dienstnehmer in diesem Jahr überwiegend vollbeschäftigt war.
In folgenden Beschäftigungsfällen verwenden Sie zwei Dienstnehmernummern,
wenn die Beschäftigungsverhältnisse gleich nacheinander erfolgen:
Der Dienstnehmer ist zuerst voll, geringfügig oder
fallweise beschäftigt und gleich danach ein freier Dienstnehmer oder Dienstnehmer
mit Werkvertrag, oder umgekehrt. Dabei ist nicht relevant, ob sich die
Dienstverhältnisse überschneiden.
Legen Sie in diesem Fall den Dienstnehmer mit zwei Dienstnehmernummern
an: Einmal mit der Voll-, geringfügigen oder fallweisen Beschäftigung
an und einmal mit freiem Dienst- oder Werkvertrag an.
Der Dienstnehmer ist zuerst voll, geringfügig oder
fallweise beschäftigt und gleich danach ein Grenzgänger oder übt eine
Auslandstätigkeit aus, oder umgekehrt. Dabei ist nicht relevant ob sich
die Dienstverhältnisse überschneiden.
Da für Grenzgänger keine Lohnzettel SV/Finanz zu übermitteln sind (bzw.
für die Auslandstätigkeit ist ein eigener L16 zu übermitteln), legen Sie
in diesem Fall den Dienstnehmer mit zwei Dienstnehmernummern an: Einmal
mit der Voll-, geringfügigen oder fallweisen Beschäftigung an und einmal
als Grenzgänger bzw. Auslandstätigkeit an.
Der Dienstnehmer ist zuerst voll, geringfügig oder
fallweise beschäftigt und gleich danach erhält er Taglöhne nach § 69/1
EStG, das bedeutet, seine Lohnsteuergruppe in der Maske Variable Dienstnehmerdaten
ändert sich auf "Vx", oder umgekehrt.
Da für Dienstnehmer nach § 69/1 EStG keine Lohnzettel Finanz zu übermitteln
sind, legen Sie in diesem Fall den Dienstnehmer mit zwei Dienstnehmernummern
an: Einmal mit der Voll-, geringfügigen oder fallweisen Beschäftigung
an und einmal als Dienstnehmer nach § 69/1 EStG an.
Für jede Leistung eines freien Dienstnehmers ist eine Dienstnehmernummer zu vergeben, damit die Leistungsentgeltgrenze ohne USt richtig für das E18 ermittelt wird.
Eine Erstellung des E18 muss gemäß RZ 8312 unterbleiben, wenn
weder das insgesamt geleistete (Netto)Entgelt ohne USt einschließlich allfälliger Reisekostenersätze 900 € im Kalenderjahr übersteigen noch
das (Netto)Entgelt ohne USt einschließlich allfälliger Reisekostenersätze für jede einzelne Leistung mehr als 450 Euro im Kalenderjahr betragen.
Das bedeutet:
Übersteigt die Summe aller geleisteten (Netto)Entgelte ohne USt einschließlich allfälliger Reisekostenersätze (B1-B8) 900 € im Kalenderjahr, so ist für jene Leistungsarten ein E18 zu erstellen, für die mehr als € 450,-- geleistet wurden.
Übersteigt die Summe aller geleisteten (Netto)Entgelte ohne USt einschließlich allfälliger Reisekostenersätze (B1-B8) 900 € im Kalenderjahr NICHT, sind KEINE E18 auszustellen, egal wie hoch die Honorare nach den einzelnen Leistungen waren.
Für die Erstellung der E18-Meldungen
werden die Dienstnehmer auf Grund der (eindeutigen) SV-Nummer zusammengefasst
und gemeinsam dahingehend überprüft, ob eine Übermittlung der Werte an
das Finanzamt nötig ist.
Die Dienstnehmerart in der Maske Variable Dienstnehmerdaten
bestimmt, wie die Art der erbrachten
Leistung auf der Mitteilung §
109a EStG (E18) ausgewählt wird.
Dabei ist laut Finanzamt zu beachten,
dass für ein Kalenderjahr pro Auftraggeber, Auftragnehmer und Leistungsart
nur eine Mitteilung übermittelt werden darf (bei mehrmaliger
Tätigkeit bzw. Art der erbrachten Leistung mit summierten Beträge).
Werden für einen Auftragnehmer mehrere Mitteilungen mit gleicher Leistungsart
gesandt, so können diese nicht ordnungsgemäß verarbeitet werden.