Anlage des Dienstnehmers - Vergabe von Dienstnehmernummern

Dieses Thema erklärt Ihnen, wie Sie bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen eines Dienstnehmers in LeSalaire die Dienstnehmernummer richtig vergeben.

Grundsätzlich vergeben Sie pro Dienstnehmer in LeSalaire eine Dienstnehmernummer. Bei Mischungen von verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen pro Dienstnehmer ist es allerdings in bestimmten Fällen erforderlich, einen Dienstnehmer zwei oder mehrmals anzulegen, damit das ELDA Meldewesen in LeSalaire die Lohnzettel SV/Finanz und E18 richtig erstellen kann.

 

In folgenden Beschäftigungsfällen verwenden Sie eine Dienstnehmernummer:

Überschneidung der Dienstverhältnisse bei Voll- oder geringfügigen/fallweisen Beschäftigung (keine freien Dienstverträge)

Beispiel:
arbeitsrechtliches Ende der Beschäftigung: 31.07.2007
Ende des Entgeltanspruches:                        15.09.2007
Wiedereintritt:                                                   20.09.2007

In diesem Fall ist ein einheitlicher Lohnzettel SV zu erstellen. Das Finanzamt benötigt allerdings zwei Lohnzettel Finanz-Teile.
Lösung:

Lohnzettel SV 2007 wird von 01.2007 bis 12.2007 erstellt.
Lohnzettel Finanz 2007 wird von 01.2007 bis 07.2007 und von 09.2007 bis 12.2007 erstellt.
Dies sind in Summe drei Zeilen in einem Datenträger.
L16-Formular:
Da am Lohnzettel SV und Finanz-Formular (L16 Formular) immer Daten angeführt sind, die auch der Datenträger beinhaltet, erhält das L16 Formular drei Seiten:
1. Seite: Lohnzettel Finanz-Teil von 01.01.2007 bis 31.07.2007 ohne SV-Teil
2. Seite: Lohnzettel Finanz-Teil von 01.09.2007 bis 31.12.2007 ohne SV-Teil
3. Seite: Lohnzettel V-Teil von 01.01.2007 bis 31.12.2007 mit leerem Finanz-Teil

Mischung aus Voll- und geringfügigen oder fallweisen Beschäftigung (keine freien Dienstverträge)

Der Dienstnehmer ist zuerst voll beschäftigt und nachher geringfügig oder fallweise beschäftigt oder umgekehrt.

Beispiel:
SV-Gruppe D1 Angestellter:                           von 15.01.2007 bis 30.06.2007

SV-Gruppe N24 geringfügiger Angestellter: von 01.07.2007 bis 30.09.2007

SV-Gruppe D1 Angestellter:                           von 01.10.2007 bis 31.12.2007

Wechselt ein Dienstnehmer während des Kalenderjahres von Voll- auf Teilzeitbeschäftigung oder umgekehrt, sind die Beitragsgrundlagen und Sonderzahlungen jeweils in einem eigenen Lohnzettel SV anzuführen. Hingegen sind sämtliche Daten zur betrieblichen Mitarbeitervorsorge gesamt auf dem letzten Lohnzettel SV anzugeben. Hier ist keine Teilung der MV-Daten vorzunehmen.

Lösung:

Lohnzettel SV 2007 wird von 01.2007 bis 06.2007 und von 10.2007 bis 12.2007 für die Vollbeschäftigung und von 07.2007 bis 09.2007 für die geringfügige Beschäftigung. Der Mitarbeitervorsorge-Zeitraum ist auf dem letztem Lohnzettel SV für den Zeitraum 02.2007 bis 12.2007 anzugeben.

Lohnzettel Finanz 2006 wird von 01.2007 bis 12.2007 mit der sozialen Stellung "3 - Angestellte/Angestellter" anzugeben, da der Dienstnehmer in diesem Jahr überwiegend vollbeschäftigt war.

 

In folgenden Beschäftigungsfällen verwenden Sie zwei Dienstnehmernummern,

wenn die Beschäftigungsverhältnisse gleich nacheinander erfolgen:

Mischung aus Voll- oder geringfügigen oder fallweisen Beschäftigung und freien Dienst- oder Werkverträgen

Der Dienstnehmer ist zuerst voll, geringfügig oder fallweise beschäftigt und gleich danach ein freier Dienstnehmer oder Dienstnehmer mit Werkvertrag, oder umgekehrt. Dabei ist nicht relevant, ob sich die Dienstverhältnisse überschneiden.
Legen Sie in diesem Fall den Dienstnehmer mit zwei Dienstnehmernummern an: Einmal mit der Voll-, geringfügigen oder fallweisen Beschäftigung an und einmal mit freiem Dienst- oder Werkvertrag an.

Mischung aus Voll- oder geringfügigen oder fallweisen Beschäftigung und Grenzgänger oder Auslandstätigkeit

Der Dienstnehmer ist zuerst voll, geringfügig oder fallweise beschäftigt und gleich danach ein Grenzgänger oder übt eine Auslandstätigkeit aus, oder umgekehrt. Dabei ist nicht relevant ob sich die Dienstverhältnisse überschneiden.
Da für Grenzgänger keine Lohnzettel SV/Finanz zu übermitteln sind (bzw. für die Auslandstätigkeit ist ein eigener L16 zu übermitteln), legen Sie in diesem Fall den Dienstnehmer mit zwei Dienstnehmernummern an: Einmal mit der Voll-, geringfügigen oder fallweisen Beschäftigung an und einmal als Grenzgänger bzw. Auslandstätigkeit an.

Mischung aus Voll- oder geringfügigen oder fallweisen Beschäftigung und Beschäftigung nach § 69/1 EStG - Taglöhne

Der Dienstnehmer ist zuerst voll, geringfügig oder fallweise beschäftigt und gleich danach erhält er Taglöhne nach § 69/1 EStG, das bedeutet, seine Lohnsteuergruppe in der Maske Variable Dienstnehmerdaten ändert sich auf "Vx", oder umgekehrt.
Da für Dienstnehmer nach § 69/1 EStG keine Lohnzettel Finanz zu übermitteln sind, legen Sie in diesem Fall den Dienstnehmer mit zwei Dienstnehmernummern an: Einmal mit der Voll-, geringfügigen oder fallweisen Beschäftigung an und einmal als Dienstnehmer nach § 69/1 EStG an.

Mehrere Leistungen eines freien Dienstnehmers

Für jede Leistung eines freien Dienstnehmers ist eine Dienstnehmernummer zu vergeben, damit die Leistungsentgeltgrenze ohne USt richtig für das E18 ermittelt wird.

Eine Erstellung des E18 muss gemäß RZ 8312 unterbleiben, wenn

Das bedeutet:

Für die Erstellung der E18-Meldungen werden die Dienstnehmer auf Grund der (eindeutigen) SV-Nummer zusammengefasst und gemeinsam dahingehend überprüft, ob eine Übermittlung der Werte an das Finanzamt nötig ist.

Die Dienstnehmerart in der Maske Variable Dienstnehmerdaten bestimmt, wie die Art der erbrachten Leistung auf der Mitteilung § 109a EStG (E18) ausgewählt wird.
Dabei ist laut Finanzamt zu beachten, dass für ein Kalenderjahr pro Auftraggeber, Auftragnehmer und Leistungsart nur eine Mitteilung übermittelt werden darf (bei mehrmaliger Tätigkeit bzw. Art der erbrachten Leistung mit summierten Beträge).
Werden für einen Auftragnehmer mehrere Mitteilungen mit gleicher Leistungsart gesandt, so können diese nicht ordnungsgemäß verarbeitet werden.