Die gesetzliche Abfertigung ist ein außerordentliches, grundsätzlich durch die Auflösung des Dienstverhältnisses bedingtes Entgelt und ist somit rückzustellen.
Im Programm werden bei den Dienstnehmern nur Abfertigungsrückstellungen durchgeführt, deren Dienstverhältnis vor dem 1.Jänner 2003 (= Abfertigung alt) beginnt, und kein Vollübertritt bzw. Teilübertritt stattgefunden hat.
Beachten Sie bei der Abfertigungsrückstellung
den Variablen Dienstnehmerstamm Seite 2.
Damit die Abfertigungsrückstellung in LeSalaire automatisch berechnet werden kann, müssen Sie
einmalige
laufende und
jährliche Aufgaben (bei Bedarf) tätigen
Zu den einmaligen Aufgaben zählen folgende Einstellungen im Programm
Definition eines fiktiven Eintritts für die Abfertigungsrückstellung
Eingabe Datum für Ende der Lehrzeit nach § 14 EStG
Festlegen der Lohnarten für die Monatsbezugsermittlung
Kontrolle der Bilanz von Über-50-jährigen
Festlegen des Fluktuationsabschlages
Festlegen des Rechnungszinssatzes
Kontrolle der Übertrittszeitpunkte
Festlegen der Unterbrechungsgründe für Dienstzeit-Ausschluss
Zu den laufenden Aufgaben zählen folgende Einstellungen im Programm
Bei den Dienstnehmern die fiktiven Eintritte für die Abfertigungsrückstellung warten
Zu den jährlichen Aufgaben zählen folgende Einstellungen im Programm
Starten der Abfertigungsrückstellungsberechnung
Ausdrucken der Abfertigungsrückstellungslisten
Kontrolle der gestarteten Abfertigungsrückstellung
Eine genaue Beschreibung finden Sie in
den jeweiligen Aufgaben.