Dieses Thema behandelt speziell geringfügig beschäftigte Dienstnehmer.
Für geringfügig Beschäftigte entscheiden Sie zuerst,
ob Sie die Sozialversicherungsbeiträge von geringfügig Beschäftigten einmal
am Jahresende oder monatlich entrichten.
Die Beiträge sind im Regelfall nach Ablauf des Kalenderjahres fällig,
können aber nach Vereinbarung mit dem Sozialversicherungsträger monatlich
entrichtet werden.
In LeSalaire finden Sie diese Einstellung direkt bei der Versicherung
in der Maske Versicherungen - Checkbox "Monatsdatenträger" (Stammdatenmenü/Firma/Versicherungen).
Falls Sie die Abgaben der geringfügig Beschäftigten am Jahresende abführen
möchten, legen Sie eine eigene Versicherung für geringfügig Beschäftigte
an und deaktivieren Sie die Checkbox "Monatsdatenträger". Da
die MVK-Beiträge für geringfügig Beschäftigte trotzdem monatlich abzuführen
sind, legen Sie eine zusätzliche Versicherung nur wegen den MVK-Beiträgen
an, die gleich aufgebaut ist wie die Versicherung für geringfügig Beschäftigte,
aber die Checkbox "Monatsdatenträger" aktiviert hat. Diese Versicherung
ist dann nur eine fiktive Versicherung mit der die MVK-Beiträge abgeführt
werden. Diese weisen Sie im variablen Dienstnehmerstamm nicht zu. (Das
Programm verwendet nämlich für die MVK-Beiträge für geringfügige die Versicherung
mit der gleichen DG-Kontonummer und aktivierte Checkbox "Monatsdatenträger").
Für geringfügig Beschäftigte hinterlegen Sie in
der Maske Variable Dienstnehmerdaten die richtige Versicherung
und eine SV-Gruppe für geringfügig
Beschäftigte.
Übersteigt die Summe der monatlichen allgemeinen Beitragsgrundlagen
(ohne Sonderzahlungen) aller geringfügig Beschäftigten im Kalendermonat
das Eineinhalbfache der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (2006: 499,74
Euro, 2007: 511,74 Euro), so hat
der Dienstgeber zusätzlich zum Unfallversicherungsbeitrag eine pauschalierte
Abgabe zu entrichten.
In LeSalaire hinterlegen
Sie in so einem Fall in der Maske Variable
Dienstnehmerdaten die "interne LeSalaire Beitragsgrupppe"
für pauschalierte geringfügige
Beschäftigte, die mit "N72" bzw. "N74" anfängt. Diese
interne Beitragsgruppe wird auf allen ELDA Meldungen und auf der Beitragsnachweisung
auf die richtige SV-Gruppe umgeschlüsselt, z.B. N72a wird auf Versichertenmeldungen
auf N14 umgeschlüsselt und auf der Beitragsnachweisung auf N72.

Folgende SV- bzw. Beitragsgruppen sind in LeSalaire für geringfügig Beschäftigte in Verwendung:
Versicherungen 1 bis 10 - Gebietskrankenkassen und Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau
|
SV-Gruppe |
Bezeichnung |
Beitragsgruppe bei Pauschalierung |
Bezeichnung |
|
N14 |
Geringfügig Beschäftigter - Arbeiter |
N72a |
Geringfügig Beschäftigter - Arbeiter - pauschaliert |
|
N14u |
Geringfügig Beschäftigter - Arbeiter - nach Vollendung des 60. Lebensjahres |
N74a |
Geringfügig Beschäftigter - Arbeiter - nach Vollendung des 60. Lebensjahres - pauschaliert |
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N24 |
Geringfügig Beschäftigter - Angestellte |
N72d |
Geringfügig Beschäftigter - Angestellte - pauschaliert |
|
N24u |
Geringfügig Beschäftigter - Angestellter - nach Vollendung des 60. Lebensjahres |
N74d |
Geringfügig Beschäftigter - Angestellter - nach Vollendung des 60. Lebensjahres - pauschaliert |
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L14 |
Geringfügig freier DN, der der Pensionsversicherung der Arbeiter angehört |
N72l |
Geringfügig freier DN, der der Pensionsversicherung der Arbeiter angehört - pauschaliert |
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L14u |
Geringfügig freier DN, Arbeiter, nach Vollendung des 60. Lebensjahres |
N74l |
Geringfügig freier DN, Arbeiter, nach Vollendung des 60. Lebensjahres - pauschaliert |
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M24 |
Geringfügig freier DN, der der Pensionsversicherung der Angestellten angehört |
N72m |
Geringfügig freier DN, der der Pensionsversicherung der Angestellten angehört - pauschaliert |
|
M24u |
Geringfügig freier DN, Angestellter, nach Vollendung des 60. Lebensjahres |
N74m |
Geringfügig freier DN, Angestellter, nach Vollendung des 60. Lebensjahres - pauschaliert |
Versicherung 11 Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
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SV-Gruppe |
Bezeichnung |
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N24b |
Geringfuegig Beschaeftigt - Beamte |
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N24m |
Geringfuegig Beschaeftigt - Mandatare |
Versicherung 25 BVA Vertragsbedienstete
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SV-Gruppe |
Bezeichnung |
Beitragsgruppe bei Pauschalierung |
Bezeichnung |
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N14 |
Geringfügig Beschäftigter - Arbeiter |
N72a |
Geringfügig Beschäftigter - Arbeiter - pauschaliert |
|
N24 |
Geringfügig Beschäftigter - Angestellte |
N72d |
Geringfügig Beschäftigter - Angestellte - pauschaliert |
Versicherung 28 Kranken u Unfallfürsorge f. OÖ Vertragsbedienstete
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SV-Gruppe |
Bezeichnung |
|
N24b |
Geringfuegig Beschaeftigt - Beamte |
|
N24m |
Geringfuegig Beschaeftigt - Mandatare |
Beachten Sie, dass bei BVA Versicherungen für 60jährige geringfügig Beschäftigte trotzdem ein Unfallversicherungsbeitrag zu entrichten ist, und deswegen keine eigene SV-Gruppen für 60jährige zu verwenden sind.
SV-Gruppenautomatik:
In LeSalaire haben Sie die Möglichkeit, mit dem Programm "SV-Gruppenautomatik" die Änderung der SV-Gruppe bei Erreichen des 60. Lebensjahres zu automatisieren. Dies erspart Ihnen die händische Eingabe in der Maske Variable Dienstnehmerdaten. Lesen Sie dazu das Thema "SV-Gruppenautomatik".
Weiters können Sie mit dem Programm SV-Gruppenautomatik monatlich überprüfen, ob der Dienstnehmer die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt und kein geringfügig Beschäftigter mehr ist, oder ob ein Vollbeschäftigter unter der Geringfügigkeitsgrenze verdient. Die Überprüfung wird von LeSalaire wie folgt vorgenommen:
Der Dienstnehmer ist ein fallweise Beschäftigter (im variablen Dienstnehmerstamm hat er die Bezugsart "6 - Zeitlohn") -> hier wird die tägliche Geringfügigkeitsgrenze kontrolliert.
Der Dienstnehmer ist kein fallweiser Beschäftigter und das Dienstverhältnis unbefristet oder für mindestens einen Monat befristet (Bezugsart "4 - Monatslohn" im variablen Dienstnehmerstamm) -> hier wird die monatliche Geringfügigkeitsgrenze kontrolliert, bzw. bei Eintritt während des Monats wird der SV-Bezug des Dienstnehmers auf 30 SV-Tage hochgerechnet.
Der Dienstnehmer ist kein fallweiser Beschäftigter, aber das Dienstverhältnis auf eine kürzere Zeit als einen Kalendermonat befristet (Bezugsart "5 - Dienstverhältnis kürzer als 1 Monat" im variablen Dienstnehmerstamm) -> hier wird die tägliche Geringfügigkeitsgrenze kontrolliert.
Auch können Sie mit dem Programm SV-Gruppenautomatik die Kontrolle der eineinhalbfachen Geringfügigkeitsgrenze vornehmen und gegebenenfalls die Änderung der SV-Gruppe beim Übersteigen automatisieren.
Durch eine Änderung einer SV-Gruppe für geringfügig Beschäftigte auf eine Beitragsgruppe für Pauschalierung oder umgekehrt bei der gleichen Versicherung entsteht keine Änderungsmeldung im Datenaustausch ELDA. Bei einer Änderung der geringfügigen Beschäftigung auf eine Vollbeschäftigung oder umgekehrt entsteht eine Änderungsmeldung im Datenaustausch ELDA.
Bei der jährlichen Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge erhalten Sie monatlich eine Beitragsnachweisung für geringfügige Beschäftigte mit kumulierten Summen.
Wechselt ein Dienstnehmer während des Kalenderjahres von Voll- auf Teilzeitbeschäftigung und umgekehrt, sind die Beitragsgrundlagen und Sonderzahlungen jeweils in einem eigenen Lohnzettel SV anzuführen. Hingegen sind sämtliche Daten zur betrieblichen Mitarbeitervorsorge gesamt auf dem letzten Lohnzettel SV anzugeben. Hier ist keine Teilung der MV-Daten vorzunehmen.
Beispiel:
SV-Gruppe D1 Angestellter: von
15.01.2007 bis 30.06.2007
SV-Gruppe N24 geringfügiger Angestellter: von 01.07.2007 bis 30.09.2007
SV-Gruppe D1 Angestellter: von
01.10.2007 bis 31.12.2007
Lösung:
Der Lohnzettel SV 2007 wird von 01.2007 bis 06.2007 und von 10.2007 bis
12.2007 für die Vollbeschäftigung und von
07.2007 bis 09.2007 für die geringfügige Beschäftigung erstellt. Der Mitarbeitervorsorge-Zeitraum
ist auf dem letztem Lohnzettel SV für den Zeitraum 02.2007 bis 12.2007
anzugeben.
Lohnzettel Finanz 2007 wird von 01.2007 bis 12.2007 mit der sozialen Stellung
"3 - Angestellte/Angestellter" anzugeben, da der Dienstnehmer
in diesem Jahr überwiegend vollbeschäftigt war.
Bei geringfügig beschäftigten Angestellten zahlt der Arbeitgeber die Bezüge und MVK-Beiträge für 6 Wochen im Mutterschutz weiter. Mehr dazu finden Sie im Internet unter: http://www.ooegkk.at/esvapps/page/page.jsp?p_pageid=182&p_menuid=61914&pub_id=85291&p_id=5&p_schowKeyVi=-1&p_issue=61914DGINFO160
Dazu gehen Sie in LeSalaire wie folgt vor:
Verwenden Sie für den Mutterschutz einen eigenen Unterbrechungsgrund, der die Bezüge nicht aliquotiert, Beispiel.

Diesen geben Sie für die ersten 6 Wochen im Mutterschutz
ein. Gleich danach geben Sie Karenz ein, auch wenn sich die Dienstnehmerin
in den weiteren 2 Wochen im Mutterschutz befindet. Nur so können das Ende
des Entgeltanspruchs und MVK-Beitrags richtig berechnet und gemeldet werden.
Beispiel
Mutterschutz von 03.03.2007 bis 22.07.2007
Karenz von 23.07.2007
Bezüge und MVK-Beitrag werden bis 09.07.2007 weiter bezahlt
In LeSalaire geben Sie dazu den Unterbrechungsgrund Mutterschutz mit
Bezügen (oder einen eigenen Unterbrechungsgrund für Geringfügige) von
03.03.2007 bis 09.07.2007.
Karenz geben Sie von 10.07.2007 ein.
Auf der Abmeldung wird als Ende Entgelt 09.07.2007 und MVK-Bis-Datum 09.07.2007 angeführt.
Auf dem Lohnzettel SV wird als Zeitraum 01. bis 07.2007 angeführt (weil die Bezüge bis 07.2007 weiter bezahlt werden). Beim MVK-Beitrag wird auch dieser Zeitraum angeführt.
Die Arbeits-/Entgeltbestätigung für Wochengeld wird richtig erstellt. Das Programm erkennt den Unterbrechungsgrund Mutterschutz dadurch, dass im Feld "Arbeitsbescheinigung" -> "Kennzeichnung für Mutterschutz" hinterlegt ist.