Rechtsgrundlage für die betriebliche Mitarbeitervorsorge (die Abfertigung "neu") ist das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz - BMVG. Das BMVG ist mit 01. Juli 2002 in Kraft getreten und ist auf alle Arbeitsverhältnisse anzuwenden, deren vertraglicher Beginn nach dem 31. Dezember 2002 liegt (§ 46 (1) BMVG). Demnach gilt für Arbeitsverhältnisse, die vor dem 01. Jänner 2003 begonnen haben, das bisher geltende Abfertigungsrecht weiter, außer es wird eine Vereinbarung des Übertritts in das neue Abfertigungsrecht getroffen.
Das BMVG wurde per 01.2008 auf BMSVG umbenannt, die Mitarbeitervorsorge auf betriebliche Vorsorge.
Betriebliche Vorsorgekassen finden Sie in LeSalaire im Menüpunkt Stammdatenmenü/Allgemein/Banken. In dieser Maske finden Sie die betriebliche Vorsorge-Leitzahl im Feld "Bankleitzahl". Falls Ihre betriebliche Vorsorgekasse in dieser Maske fehlt, legen Sie sie hier an.
Hinterlegen Sie Ihre betriebliche Vorsorgekasse im Firmenstamm: Stammdatenmenü/Firma/Firmenstamm - Feld "BVK - Leitzahl". Diese BVK-Leitzahl ist besonders für das ELDA Meldewesen von Bedeutung.
Bei Änderung der BVK-Leitzahl hinterlegen Sie in dieser Maske die neue Leitzahl. Ab diesem Zeitpunkt werden alle Beiträge inklusive Aufrollungen an die neue betriebliche Vorsorgekasse abgeführt. Achten Sie darauf, dass ab diesem Zeitpunkt Änderungsmeldungen an den zuständigen Versicherungsträger erstellt werden. Wenden Sie sich gegebenenfalls an LeSalaire Support falls Sie diese Änderungsmeldungen nicht wünschen.
Beim Dienstnehmer hinterlegen Sie die Abfertigungsregelung in der Maske Variable Dienstnehmerdaten - Seite 2 im Feld "Abfertigungsregel". Für die Abfertigung NEU haben Sie folgende Auswahlmöglichkeiten:
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Abfertigung NEU (N) |
Bei Auswahl dieser Option wird in der Maske Eintrittsdaten bei der Eingabe des Eintrittsdatums automatisch ein "Betriebliche Vorsorgekasse-Abdatum (BVK-Abdatum)" gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorgeschlagen. Dieses "BVK-Abdatum" wird mit der Anmeldung des Dienstnehmers beim zuständigen Krankenversicherungsträger gemeldet. Dieser Vorschlag erfolgt nur wenn es beim Erfassen des Eintritts bereits variable Dienstnehmerdaten mit der Einstellung Abfertigung NEU gibt. Ändern Sie nach dem Erfassen der Eintrittsdaten die Abfertigung auf Abfertigung NEU, wird kein BVK-Abdatum nachgetragen. Dieser Dienstnehmer wird bei der Abfertigungsrückstellung nicht berücksichtigt. |
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Teilübertritt (T) |
Dies ist der Fall, wenn bis zu einem bestimmten Stichtag bereits erworbene Ansprüche der "Abfertigung alt" unterworfen bleiben und neue Ansprüche der "Abfertigung" neu unterliegen. Wenn Sie bei einem bestehenden Dienstnehmer "Teilübertritt" festlegen, geben Sie nachher in der Maske Eintrittsdaten das BVK-Abdatum ein. Mitarbeitervorsorgebeiträge werden ab diesem BVK-Abdatum bezahlt. Der Mitarbeiter wird in der Abfertigungsrückstellung mit den Dienstjahren bis zum BVK-Abdatum berücksichtigt. |
Nach erfolgtem Schritt 1 geben Sie in der Maske
Eintrittsdaten den Eintritt des Dienstnehmers ein. Nach dem Speichern
des Eintrittes wird Ihnen das BVK-Abdatum vorgeschlagen und kann von Ihnen
geändert werden. Um dieses Datum zu sehen, fragen
Sie es nach dem Speichern des Eintrittes mit der Funktionstaste F8 bzw.
Symbol "Abfrage starten" ab.
In der Regel wird das BVK-Abdatum einen Monat nach dem Eintritt generiert.
Beispiele:
Eintritt BVK-Abdatum
28.01. 28.02.
30.01. 01.03.
29.01. 01.03.
(wenn kein Schaltjahr), 29.02. (bei Schaltjahr)
15.03. 15.04
31.03. 01.05.
31.07. 31.08.
Tritt ein Dienstnehmer innerhalb von 12 Monaten wieder ein und wurden bereits BVK-Beiträge geleistet, dann wird sofort mit dem Eintrittsdatum das BVK-Abdatum generiert, außer das neue Dienstverhältnis dauert weniger als ein Monat.
Ausschlaggebend für diese
Ermittlung ist das Eintrittsdatum und dass BVK-Beiträge
beim betroffenen Dienstnehmer bereits echtabgerechnet wurden.
Das BVK-Abdatum wurde bei der Erstinstallation bzw. mit einem Update mitgeliefert und sollte in der Maske Stammdatenmenü/Allgemein/Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgründe wie folgt angelegt sein: BVK-Ab-Datum
Für die BVK-Bemessung und BVK-Beitrag werden SV-pflichtige
Lohnarten des Dienstnehmers herangezogen. Der Prozentsatz 1,53 für den
BVK-Beitrag wird von Lohn & HR GmbH gewartet.
Die BVK-Bemessung entspricht in der Regel exakt der SV-Bemessung ohne
Rücksicht auf eine Höchstbemessung. Die BVK-Bemessung können Sie aber
mit Lohnarten übersteuern, siehe dazu Punkt BVK-Bemessung übersteuern.
In LeSalaire sind alle SV-pflichtigen Lohnarten (= Lohnarten mit einem Betragsteiler der SV-pflichtig ist) auch BVK-pflichtig. Falls manche SV-pflichtige Lohnarten doch nicht BVK-pflichtig sein sollen, so übersteuern Sie sie entweder
pro Lohnart im Lohnartenstamm - Feld "MVK-Pflicht", oder
direkt beim betroffenen Dienstnehmer in der Lohnartenzuordnung Feld "MVK".
Bei einem Eintritt während des Monats wird die SV-Bemessung durch SV-Tage dividiert und mit den Tagen multipliziert, an denen BVK-Beiträge zu zahlen sind, z.B.
Eintritt 05.01., BVK-Abdatum 05.02.
BVK-Bemessung: SV-Bemessung von Februar / 30 SV-Tage * 24 BVK-Tage
Für Zeiten des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes
wird pro Abwesenheitstag die BVK-Bemessung um das Kinderbetreuungsgeld
von € 14,53 erhöht, höchstens jedoch für 30 SV-Tage im Monat (HV-SVT).
Dazu muss in der Maske Stammdatenmenü/Allgemein/Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgründe
- beim Unterbrechungsgrund Präsenzdienst im Feld "Mitarbeitervorsorge"
- "Mit Tagsatz des Kinderbetreuungsgeldes (T)" eingestellt sein,
Beispiel: Bundesheer.
Für die Zeit
des Mutterschutzes wird 1,53% einer fiktiven Bemessungsgrundlage als BVK-Beitrag
gerechnet. Diese Bemessungsgrundlage richtet sich bis
31.12.2007 nach dem für den Kalendermonat vor
dem Eintritt des Mutterschutzes gebührenden Entgelt (§ 7 (3) BMVG).
Eine Durchschnittsberechnung ist nicht vorzunehmen. In dem Monat anfallende
Sonderzahlungen bleiben unberücksichtigt.
Für die Ermittlung des Kalendertageswertes ist das volle Monatsentgelt
des Referenzmonats durch 30 zu dividieren (HV-SVT).
Ab 01.2008 hat die Arbeitnehmerin für die Dauer eines Anspruchs auf Wochengeld nach dem ASVG bei weiterhin aufrechtem Arbeitsverhältnis Anspruch auf eine Beitragsleistung durch den Arbeitgeber in der Höhe von 1,53% einer fiktiven Bemessungsgrundlage in der Höhe eines Monatsentgelts, berechnet nach dem in den letzten drei Kalendermonaten vor dem Versicherungsfall der Mutterschaft gebührenden Entgelt, einschließlich anteiliger Sonderzahlungen, es sei denn, diese sind für die Dauer des Wochengeldbezugs fortzuzahlen.
Die beschriebene Änderung gilt nur für jene Versicherten, für die das BMSVG unmittelbar gilt, das sind im Bereich der BVA nur Arbeitnehmer der Universitäten. In LeSalaire sind das Dienstnehmer, die im variablen Dienstnehmerstamm als Versicherung BVA (LeSalaire Versicherungsnummer 11 oder 25) und gesetzliche Grundlage 33 – Universitätsgesetz 2002 haben.
Für
Bedienstete bei NÖ Gemeinden und Gemeindeverbänden gilt diese Regelung
nicht (sind bei der GKK und nicht bei BVA versichert). Um die neue Regelung
bei GKK-Versicherten komplett für die ganze Firma oder Firmengruppe „auszuschalten“
setzen Sie den neuen, bereits vorhandenen variablen Parameter „LS:
Elda_BV_Urlersatz_Zeit“ ab 01.2008
auf „N – nein“.
Dadurch wird die Betriebsvorsorge-Bemessung im Mutterschutz mit einem
Monat und ohne Durchschnitt gerechnet (= alte Regelung), und der Betriebsvorsorge-Beitrag
von der Urlaubsersatzleistung wird im Austrittsmonat abgeführt (= alte
Regelung) und nicht auf die Weiterversicherungsmonate aufgeteilt (= neue
Regelung).
Ob für die Dauer des Wochengeldbezugs Sonderzahlungen fortzuzahlen sind, bestimmen Sie mit dem neuen variablen Parameter "LS: Abr_SZ_Mutterschutz" auf der Firmen- oder Dienstnehmergruppenebene.
Um die BVK-Bemessung im Mutterschutz richtig zu berücksichtigen, muss in der Maske Stammdatenmenü/Allgemein/Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgründe - beim Unterbrechungsgrund Mutterschutz im Feld "Mitarbeitervorsorge" - "Mit SV-Bemessung vor Unterbrechung" eingestellt sein, Beispiel: .
Für die Zeit des 50%igen Entgeltfortzahlungsanspruches wird zusätzlich zum 50%igen Entgelt 1,53% einer fiktiven Bemessungsgrundlage als BVK-Beitrag gerechnet.
Für die Zeit des 25%igen
oder variablen unter 50%igen Entgeltfortzahlungsanspruches wird
1,53% einer fiktiven Bemessungsgrundlage als BVK-Beitrag gerechnet.
Diese Bemessungsgrundlage richtet sich nach dem für den Kalendermonat vor dem Eintritt des Versicherungsfalls gebührenden
halben Entgelt (§ 7 (3) BMVG). Eine Durchschnittsberechnung ist
nicht vorzunehmen. In dem Monat anfallende Sonderzahlungen bleiben unberücksichtigt.
Für die Ermittlung des Kalendertageswertes ist das volle Monatsentgelt
des Referenzmonats durch 30 zu dividieren (HV-SVT).
Wird das Arbeitsverhältnis während der Arbeitsunfähigkeit beendet, ist ab diesem Zeitpunkt Beitragsgrundlage nur mehr das fortgezahlte Entgelt (keine zusätzliche fiktive Bemessungsgrundlage).
Diese Regelung wird automatisch in LeSalaire so gehandhabt. Dazu müssen Sie beim Unterbrechungsgrund Krankheit das Feld "Mitarbeitervorsorge" leer lassen.
Es wird auch die SV-Bemessung, für die der Dienstgeber die SV-Beiträge bezahlt, zur BVK-Bemessung addiert.
Der BVK-Beitrag von der Urlaubsersatzleistung ist bis 31.12.2007 im Austrittsmonat zu leisten. Dies wird automatisch berücksichtigt.
Ab 01.01.2008 ist der BVK-Beitrag von der Urlaubsersatzleistung auf die Weiterversicherungsmonate aufzuteilen. Dies wird bei Gebietskrankenkassen automatisch berücksichtigt.
Die beschriebene Änderung gilt nur für jene Versicherten, für die das BMSVG unmittelbar gilt, das sind im Bereich der BVA nur Arbeitnehmer der Universitäten. In LeSalaire sind das Dienstnehmer, die im variablen Dienstnehmerstamm als Versicherung BVA (LeSalaire Versicherungsnummer 11 oder 25) und gesetzliche Grundlage 33 – Universitätsgesetz 2002 haben.
Für Bedienstete bei NÖ Gemeinden und Gemeindeverbänden gilt diese Regelung nicht (sind bei der GKK und nicht bei BVA versichert). Um die neue Regelung bei GKK-Versicherten komplett für die ganze Firma oder Firmengruppe „auszuschalten“ setzen Sie den neuen, bereits vorhandenen variablen Parameter „LS: Elda_BV_Urlersatz_Zeit“ ab 01.2008 auf „N – nein“.
So bald Sie die Urlaubsersatzleistungs-Folgelohnarten
händisch eingeben (z.B. weil sich der Austritt und Ende Entgelt-Datum
um einen Monat nach hinten verschiebt), dann funktioniert die Automatik
für die Aufteilung der BVK-Bemessung auf die Weiterversicherungsmonate
nicht. In diesem Fall geben Sie die BVK-Bemessung in Weiterversicherungsmonaten
mit einer eigenen Lohnart ein (mit Betragsteiler 90029).
Für die Zeit eines unbezahlten Urlaubs (länger oder kürzer als ein Monat) ist kein BVK-Beitrag zu rechnen. Das wird automatisch berücksichtigt.
Da die BVK-Bemessung in Sonderfällen relativ kompliziert berechnet wird, haben Sie vier Möglichkeiten die BVK-Bemessung durch Lohnarten zu übersteuern. Die Lohnart soll als Vorzeichen "D - Durchläufer" oder "N - Durchläufer der nicht angedruckt wird" haben, beim Gesamtbetrag ist die BVK-Bemessung einzugeben oder mit einer Formel zu berechnen, und als Betragsteiler stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Betragsteiler 90028 - Bemessung Mitarbeitervorsorge erhöhen: Mit der Lohnart, die diesem Betragsteiler hat, erhöhen Sie die vom Programm errechnete BVK-Bemessung um den Betrag der Lohnart.
Betragsteiler 90029 - Bemessung Mitarbeitervorsorge (komplett): Mit der Lohnart, die diesem Betragsteiler hat, übersteuern Sie die ganze, vom Programm errechnete BVK-Bemessung - laufend und Sonderzahlung - um den Betrag der Lohnart.
Betragsteiler 90030 - Bemessung Mitarbeitervorsorge laufend: Mit der Lohnart, die diesem Betragsteiler hat, übersteuern Sie die vom Programm errechnete laufende BVK-Bemessung um den Betrag der Lohnart.
Betragsteiler 90031 - Bemessung Mitarbeitervorsorge Sonderzahlung: Mit der Lohnart, die diesem Betragsteiler hat, übersteuern Sie die vom Programm errechnete BVK-Bemessung für die Sonderzahlung um den Betrag der Lohnart.
In LeSalaire sind alle SV-pflichtigen Lohnarten (= Lohnarten mit einem Betragsteiler der SV-pflichtig ist) auch BVK-pflichtig. Falls manche SV-pflichtige Lohnarten doch nicht BVK-pflichtig sein sollen, so übersteuern Sie diese direkt im Lohnartenstamm bei der betroffenen Lohnart im Feld "BVK-pflichtig" oder beim betroffenen Dienstnehmer in der Lohnartenzuordnung Feld "BVK".
Die BVK-Beiträge werden pro Versicherungsanstalt zusammengefasst und auf der Beitragsnachweisung unter der Beitragsgruppe "N98" ausgegeben (ELDA Datenträger + Beitragsnachweisung Formular). Berücksichtigt wird diese Beitragsart bei allen Gebietskrankenkassen (Versicherung 1 bis 9) und bei der BVA Vertragsbedienstete Versicherung (Versicherung 25).
Bei den geringfügig Beschäftigten können die SV-Beiträge jährlich abgeführt werden. Die BVK-Beiträge sind trotzdem monatlich abzuführen (021202 Fragen Antworten Katalog Nr 3.01), was LeSalaire automatisch berücksichtigt.
Ab dem Beitragszeitraum 1. Jänner 2006 besteht für den Arbeitgeber die Wahlmöglichkeit, die BVK-Beiträge aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen entweder monatlich oder jährlich zu überweisen. Bei einer jährlichen Zahlungsweise für geringfügig Beschäftigte sind zusätzlich 2,5% vom zu leistenden Beitrag gleichzeitig mit diesem Beitrag an den zuständigen Krankenversicherungsträger zur Weiterleitung an die BVK-Kasse zu überweisen.
Diese Möglichkeit der Abfuhr besteht in LeSalaire nicht, weil dies derzeit noch von keinen Kunden benötigt wurde.
In der Maske Stammdatenmenü/Firma/Versicherungen hinterlegen Sie auf der Seite 2 im Feld "Mitarbeitervorsorge" das Fibu-Konto für die Soll-Buchung, und im Feld "Verbindlichkeiten BVK" das Fibu-Konto für die Haben-Buchung.
Bei keiner Hinterlegung des Verbindlichkeiten Kontos wird das Fibu-Konto der SV Verbindlichkeiten herangezogen.
Die Soll-Buchung des BVK-Beitrags wird auf die Kostenstelle aufgeteilt.
Für die Ermittlung der Kostenstelle und des Kostenträgers wird zuerst kontrolliert ob die Lohnart in die Kostenrechnung fließt (Lohnartenstamm - Seite 2 - Feld "Kostenrechnung"). Wenn ja, bucht das Programm auf die Kostenstelle in der Maske
Lohnartenzuordnung. Wenn hier keine Kostenstelle bzw. Kostenträger hinterlegt ist, bucht das Programm die BVK-Beiträge auf die Kostenstelle im
Lohnartenstamm, Feld "Kostenstelle". Wenn hier keine Kostenstelle bzw. Kostenträger hinterlegt ist, teilt das Programm die BVK-Beiträge auf die Kostenstellen in der Maske
Dienstnehmerkostenstellenaufteilung. Wenn hier keine Kostenstelle bzw. Kostenträger hinterlegt ist, bucht das Programm die BVK-Beiträge auf
die Kostenstelle 99999999 und Kostenträger 0.
In der Kameralistik Kostenrechnung fließen auch die Verbindlichkeiten des BVK-Beitrags in die Kostenrechnung, da diese einbehalten werden. Bei Verwendung der Kameralistik Kostenrechnung (im öffentlichen Bereich) aktivieren Sie das Feld "Verrechnungskonto" in der Maske Versicherungen - Seite 2.
Für die Ermittlung der Kostenstelle und des Kostenträgers gibt es in diesem Fall folgende Reihenfolge:
Maske Versicherungen - Seite 2 - Bereich Kostenrechnung Verrechnungskonto: Die Kostenstelle und der Kostenträger werden aus den Feldern "Kostenstelle" bzw. "Kostenträger" herangezogen. Wenn hier nichts hinterlegt ist, bucht das Programm die BVK-Beiträge auf die
Dienstnehmer-Kostenstellenaufteilung. Wenn hier keine Kostenstelle bzw. Kostenträger hinterlegt ist, bucht das Programm die BVK-Beiträge auf die
Kostenstelle 9999999, Kostenträger 0.
Die Kostenart hinterlegen Sie in der Maske Versicherungen - Seite 2 im Feld "Mitarbeitervorsorge" im Bereich Kostenrechnung. Bei keiner Hinterlegung der Kostenart in diesem Feld wird die Kostenart 0 herangezogen.
Die BVK-Bemessung und den BVK-Beitrag pro Dienstnehmer sehen Sie am Lohn-/Gehaltszettel, auf der Dienstgeberliste, in der Buchhaltung/Kostenrechnung, am Lohnkonto und Lohnzettel SV.
Abmeldungen und Lohnzettel SV: Ab 2008 muss als BVK-Bis-Datum das Ende Entgelt Datum bzw. das Ende der Kündigungsentschädigung Datum ausgegeben werden. Dies wurde für alle Gebietskrankenkassen implementiert.
Die beschriebene Änderung gilt nur für jene Versicherten, für die das BMSVG unmittelbar gilt, das sind im Bereich der BVA nur Arbeitnehmer der Universitäten. In LeSalaire sind das Dienstnehmer, die im variablen Dienstnehmerstamm als Versicherung BVA (LeSalaire Versicherungsnummer 11 oder 25) und gesetzliche Grundlage 33 – Universitätsgesetz 2002 haben.
Für Bedienstete bei NÖ Gemeinden und Gemeindeverbänden gilt diese Regelung nicht (sind bei der GKK und nicht bei BVA versichert). Um die neue Regelung bei GKK-Versicherten komplett für die ganze Firma oder Firmengruppe „auszuschalten“ setzen Sie den neuen, bereits vorhandenen variablen Parameter „LS: Elda_BV_Urlersatz_Zeit“ ab 01.2008 auf „N – nein“.
Wechselt ein Dienstnehmer während des Kalenderjahres von Voll- auf Teilzeitbeschäftigung und umgekehrt, sind die Beitragsgrundlagen und Sonderzahlungen jeweils in einem eigenen Lohnzettel SV anzuführen. Hingegen sind sämtliche Daten zur betrieblichen Mitarbeitervorsorge gesamt auf dem letzten Lohnzettel SV anzugeben. Hier ist keine Teilung der BVK-Daten vorzunehmen.
Beispiel:
SV-Gruppe D1 Angestellter: von
15.01.2007 bis 30.06.2007
SV-Gruppe N24 geringfügiger Angestellter: von 01.07.2007 bis 30.09.2007
SV-Gruppe D1 Angestellter: von
01.10.2007 bis 31.12.2007
Lösung:
Lohnzettel SV 2007 wird von 01.2007 bis 06.2007 und von 10.2007 bis 12.2007
für die Vollbeschäftigung und von
07.2007 bis 09.2007 für die geringfügige Beschäftigung. Der Mitarbeitervorsorge-Zeitraum
ist auf dem letztem Lohnzettel SV für den Zeitraum 02.2007 bis 12.2007
anzugeben.
Lohnzettel Finanz 2006 wird von 01.2007 bis 12.2007 mit der sozialen Stellung
"3 - Angestellte/Angestellter" anzugeben, da der Dienstnehmer
in diesem Jahr überwiegend vollbeschäftigt war.
Bei BVA-Versicherten gibt es eine Sonderregel: Für jede unterschiedliche Bemessung von KV, UV und PV muss eine eigene Zeile ausgegeben werden, wobei die BVK nur am letzten Satz mitgeteilt werden darf.
BVK-Leitzahl in der Maske Banken
Firmeneigene Versicherungsanstalten
Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgründe