Variable Dienstnehmerdaten - Seite 1

In dieser Maske verwalten Sie die variablen Daten Ihrer Dienstnehmer. Das sind Daten, die sich häufiger ändern, wie z.B. Sozialversicherungs-Gruppe, Lohnsteuergruppe, Kommunalsteuergemeinde, Einstufung im Kollektivvertrag, Gebührenstufe für Reisekosten, Mitgliedschaft von Gewerkschaft oder Betriebsrat.

Neue variable Dienstnehmerstämme legen Sie an, indem Sie im Feld "Dienstnehmer" die Dienstnehmernummer eingeben oder im LOV daneben auswählen.

Bestehende variable Dienstnehmerstämme fragen Sie mit der Funktionstaste "Abfrage" (= Taste F7) ab, geben Sie dann Dienstnehmernummer ein und bestätigen Sie die Abfrage mit der Funktionstaste "Ausführen" (= Taste F8).

 

Übergreifende Felder

Dienstnehmer

Hier geben Sie die Dienstnehmernummer des gewünschten Dienstnehmers ein.

Alternativ können Sie mit der Funktionstaste „Abfrage“ (=Taste F7) eine Abfrage starten um bereits angelegte Dienstnehmerdaten abzufragen. Geben Sie dann die Dienstnehmernummer ein und bestätigen Sie die Abfrage mit der Funktionstaste „Ausführen“ (=Taste F8).

Wenn Sie neue variable Dienstnehmerdaten anlegen wollen, geben Sie eine Personalnummer ein, die Sie bereits zuvor im Dienstnehmerstamm angelegt haben.

Dienstnehmergruppe (DN-Gruppe)

Hier sehen Sie die Dienstnehmergruppe des Dienstnehmers ein.

Dienstnehmer mit ähnlichen Merkmalen werden zu Dienstnehmergruppen zusammengefasst. Dienstnehmergruppen können z. B. sein: Arbeiter, Angestellte, Lehrlinge, aber auch Techniker, Verkäufer, Verwaltung etc.

Weisen sie Ihren Dienstnehmern eine Dienstnehmergruppe zu, indem sie hier das Kennzeichen der Dienstnehmergruppe eingeben oder aus dem LOV „Auswahl von Dienstnehmergruppen“ () auswählen. Dienstnehmergruppen legen Sie zuvor im Stammdatenmenü/Firma/Firmentexte/Dienstnehmergruppen an.

Dienstnehmergruppen sind unter anderem für verschiedene Auswertungen von Bedeutung. Sie können pro Dienstnehmergruppe bestimmte "Standardwerte" in der Maske variabler Dienstnehmerstamm hinterlegen, z.B. können Sie für die Dienstnehmergruppe "Angestellte" immer die SV-Gruppe D1 hinterlegen usw. Lesen Sie dazu die einmalige Aufgabe "Vorgabewerte Dienstnehmergruppe Mit Hilfe der Vorgabewerte haben Sie die Möglichkeit Felder, die für Dienstnehmer der selben Dienstnehmergruppe dieselben Werte haben, standardmäßig einzustellen. Wenn Sie z.B. für Arbeiter und Angestellte verschiedene Dienstnehmergruppen hinterlegt haben, können Sie z.B. für die Dienstnehmergruppe Angestellte immer die Dienstnehmerart"AN", SV-Gruppe "D1", Zugehörigkeit "05 - Angestellte", eine bestimmte Versicherung usw. als Standardwert hinterlegen. Bei der Anlage der Variablen Dienstnehmerdaten werden dann diese Standardwerte fett markiert vorgeschlagen, nachdem Sie die Dienstnehmergruppe eingegeben haben. Diese können Sie in der Maske Variable Dienstnehmerdaten natürlich überschreiben. Dann werden sie nicht mehr fett markiert angezeigt.".

Gültig ab

Hier geben Sie das Monat im Format MM.JJJJ ein, ab dem die variablen Dienstnehmerdaten gültig sind. Dieses "Gültig-ab-Datum" ist notwendig, da sich variable Dienstnehmerdaten häufiger ändern können und die Änderungen für Aufrollungen nachvollziehbar sein müssen. Dadurch ist es möglich, für einen Dienstnehmer verschiedene variable Dienstnehmerdatensätze mit unterschiedlichem Gültigkeitsdatum anzulegen.

Alle Angaben die in den variablen Dienstnehmerdaten eingetragen werden, sind ab dem ersten Tag des angegebenen Monats gültig sind. Beispiel: "Gültig ab" 03.2005 bedeutet, dass die Angaben ab 01.03.2005 gültig sind.

Wenn Sie variable Dienstnehmerdaten eines Dienstnehmers ändern wollen, gehen Sie nach den Anweisungen in der Aufgabe "Variable Dienstnehmerdaten ändern" vor!

Wenn Sie die Urlaubs- und/oder die EFZG-Verwaltung im LeSalaire verwenden, achten Sie darauf, dass die variablen Dienstnehmerdaten für den einzelnen Dienstnehmer früh genug angelegt sind – die Erstanlage von variablen Dienstnehmerdaten sollte vor der ersten Krankheit bzw. vorm ersten Urlaub sein, sonst kann das Programm die früheren Krankenstände/Urlaubstage nicht richtig berechnen.

Alle/Aktuell

Dieses Feld können Sie verwenden um alte Datensätze aus der Abfrage auszuschließen. Aktivieren Sie es, werden alle Datensätze ausgewählt, deaktivieren Sie es werden nur die aktuellen und zukünftigen Datensätze ausgegeben.
Dabei geht das Programm vom Datum der Einstiegsmaske aus. Sie können es jedoch im Abfragemodus aktivieren, und erhalten somit nur aktive Dienstnehmer.

 

Felder

BEREICH Lohnsteuer

Lohnsteuergruppe

Hier geben Sie die Lohnsteuergruppe des Dienstnehmers ein. Aus dem LOV „Auswahl von Lohnsteuergruppen“ () wählen Sie aus allen aktuell gültigen gesetzlichen Lohnsteuergruppen aus. Lohnsteuergruppen sind für die Lohnsteuerberechnung und Lohnzettel Finanz relevant.

Hier finden Sie die Auswahl der Lohnsteuergruppen

Kz.

Bezeichnung

Zusatz Information

AL

Auslandsentsendung Doppelbesteuerungsabkommen

 

B

Beschraenkt steuerpflichtig

 

BK

Beschraenkt steuerpflichtig - Kuenstler - nach LSt-Reform 1994 mit 20% Lohnsteuer

Lohnzettel Finanz für beschränkt steuerpflichtige Künstler im Ausland: ein solcher Zeitraum wird nun am Lohnzettel Finanz gesondert ausgegeben. Die Adresse zu diesem Zeitpunkt wird aus den "allgemeinen Dienstnehmerdaten" ermittelt. Dafür werden folgenden Kennzeichen verwendet: "BKL16_STR" für die Straße, "BKL16_STKZ" für das Staatenkennzeichen und "BKL16_PLZ" für die Postleitzahl.

BS

Beschraenkt steuerpflichtig - Kuenstler mit 35% Lohnsteuer § 70 Abs 2 Z 2

Lohnzettel Finanz für beschränkt steuerpflichtige Künstler im Ausland: ein solcher Zeitraum wird nun am Lohnzettel Finanz gesondert ausgegeben. Die Adresse zu diesem Zeitpunkt wird aus den "allgemeinen Dienstnehmerdaten" ermittelt. Dafür werden folgenden Kennzeichen verwendet: "BKL16_STR" für die Straße, "BKL16_STKZ" für das Staatenkennzeichen und "BKL16_PLZ" für die Postleitzahl.

E

Alleinerzieher

 

G

Grenzgaenger (Einpendler)

Lohnzettel Finanz werden mit der Lohnzettelart 8 übermittelt.

M

Mit Alleinverdiener Absetz Betrag

 

O

Ohne Alleinverdiener und ohne Alleinerzieher Absetz Betrag

 

V*

Taglöhne § 69 (1) EStG

Für Taglöhne § 69 (1) EStG soll seit 2004 kein Lohnzettel Finanz übermittelt werden. Im Datenaustausch ELDA wird für diese Dienstnehmer ein Lohnzettel Finanz nur zur Kontrolle generiert, im Feld "Datenträger" ist er mit "Nur Kontrolle - ohne Übermittlung" gekennzeichnet und kann über ELDA nicht übermittelt werden.

WV

freie Dienstvertr./Werkvertr.

Für Dienstnehmer mit dieser Lohnsteuergruppe und Dienstnehmerart "FD", "FU", "MR", "VT" wird ein E18 erstellt (Mitteilung § 109 EStG), wenn sie lohnsteuerpflichtige Lohnarten abgerechnet haben. Diese Lohnsteuergruppe bestimmt auch, dass trotz lohnsteuerpflichtigen Lohnarten keine Lohnsteuer abgeführt wird.

X

keine LSt-Berechnung, Grenzgaenger Auspendler

Für diese Lohnsteuergruppe wird kein Lohnzettel Finanz generiert.

 

und Zusatzinformationen.

Dienstnehmerart

Hier geben Sie die Art des Dienstverhältnisses an (z.B. Angestellte, Arbeiter, Lehrlinge, Beamte, Ferialpraktikanten,...). Diese Abgrenzung folgt steuerlichen und abgabenrechtlichen Kriterien und hat Auswirkungen auf die korrekte Abrechnung von U-Bahnsteuer, Lohnsteuer, DB und DZ und die Ausgabe am L16/E18. Weiters beeinflusst die Dienstnehmerart die Krankenstandsberechnung und kann in Formeln aufgerufen werden.

Hier finden Sie die Auswahl der Dienstnehmerarten

KZ

Bezeichnung

Zusatz Info

U-Bahnsteuer Info

DB/DZ Info

Krankenstandsberechnung Info

AN

Angestellte

Wenn das Feld "U-Bahnsteuer" auf "JA" ist, dann wird die U-Bahnsteuer bis zum 55. Lebensjahr gerechnet.

Wenn die Felder "DB" und "DZ" auf "JA" sind, dann wird der DB/DZ bis zum 60. Lebensjahr gerechnet.

Wenn das Feld "Entgeltfortzahlung (Efz)" leer ist, wird die gesetzliche Krankenstandsberechnung für Angestellte nach ASVG herangezogen.

AR

Arbeiter

Wenn das Feld "U-Bahnsteuer" auf "JA" ist, dann wird die U-Bahnsteuer bis zum 55. Lebensjahr gerechnet.

Wenn die Felder "DB" und "DZ" auf "JA" sind, dann wird der DB/DZ bis zum 60. Lebensjahr gerechnet.

Wenn das Feld "Entgeltfortzahlung (Efz)" leer ist, wird die gesetzliche Krankenstandsberechnung für Arbeiter nach EFZG herangezogen.

B

Beamte

Es wird keine U-Bahnsteuer abgeführt, unabhängig vom Feld "U-Bahnsteuer".

Wenn die Felder "DB" und "DZ" auf "JA" sind, dann wird der DB/DZ bis zum 60. Lebensjahr gerechnet.

Für diese Dienstnehmerart ist keine gesetzliche Krankenstandsberechnung implementiert. Wenn gewünscht, legen Sie einen benutzerdefinierten Entgeltfortzahlungsanspruch an.

F

Ferialpraktikanten

Wenn das Feld "U-Bahnsteuer" auf "JA" ist, dann wird die U-Bahnsteuer bis zum 55. Lebensjahr gerechnet.

Wenn die Felder "DB" und "DZ" auf "JA" sind, dann wird der DB/DZ bis zum 60. Lebensjahr gerechnet.

Für diese Dienstnehmerart ist keine gesetzliche Krankenstandsberechnung implementiert. Wenn gewünscht, legen Sie einen benutzerdefinierten Entgeltfortzahlungsanspruch an.

FD

Freier Dienstvertrag

(Wenn Sie diese Dienstnehmerart mit der Lohnsteuergruppe "WV" kombinieren, erhalten Sie für diese Dienstnehmer ein E18)

Es wird keine U-Bahnsteuer abgeführt, unabhängig vom Feld "U-Bahnsteuer".

Es wird kein DB/DZ abgeführt, unabhängig von Feldern "DB" und "DZ".

Für diese Dienstnehmerart ist keine gesetzliche Krankenstandsberechnung implementiert. Wenn gewünscht, legen Sie einen benutzerdefinierten Entgeltfortzahlungsanspruch an.

FU

Funktionär

(Wenn Sie diese Dienstnehmerart mit der Lohnsteuergruppe "WV" kombinieren, erhalten Sie für diese Dienstnehmer ein E18)

Es wird keine U-Bahnsteuer abgeführt, unabhängig vom Feld "U-Bahnsteuer".

Es wird kein DB/DZ abgeführt, unabhängig von Feldern "DB" und "DZ".

Für diese Dienstnehmerart ist keine gesetzliche Krankenstandsberechnung implementiert. Wenn gewünscht, legen Sie einen benutzerdefinierten Entgeltfortzahlungsanspruch an.

LA

Land- und Forstarbeiter

Es wird keine U-Bahnsteuer abgeführt, unabhängig vom Feld "U-Bahnsteuer".

Wenn die Felder "DB" und "DZ" auf "JA" sind, dann wird der DB/DZ bis zum 60. Lebensjahr gerechnet.

Wenn das Feld "Entgeltfortzahlung (Efz)" leer ist, wird die gesetzliche Krankenstandsberechnung für Arbeiter nach EFZG herangezogen.

LG

Lehrlinge

Es wird keine U-Bahnsteuer abgeführt, unabhängig vom Feld "U-Bahnsteuer".

Wenn die Felder "DB" und "DZ" auf "JA" sind, dann wird der DB/DZ bis zum 60. Lebensjahr gerechnet.

Wenn das Feld "Entgeltfortzahlung (Efz)" leer ist, wird die gesetzliche Krankenstandsberechnung für Lehrlinge nach BAG herangezogen.

MA

Mandatar

Es wird keine U-Bahnsteuer abgeführt, unabhängig vom Feld "U-Bahnsteuer".

Wenn die Felder "DB" und "DZ" auf "JA" sind, dann wird der DB/DZ bis zum 60. Lebensjahr gerechnet.

Für diese Dienstnehmerart ist keine gesetzliche Krankenstandsberechnung implementiert. Wenn gewünscht, legen Sie einen benutzerdefinierten Entgeltfortzahlungsanspruch an.

MR

Mgl. Aufsichts-/Verwaltungsrat

(Wenn Sie diese Dienstnehmerart mit der Lohnsteuergruppe "WV" kombinieren, erhalten Sie für diese Dienstnehmer ein E18)

Es wird keine U-Bahnsteuer abgeführt, unabhängig vom Feld "U-Bahnsteuer".

Es wird kein DB/DZ abgeführt, unabhängig von Feldern "DB" und "DZ".

Für diese Dienstnehmerart ist keine gesetzliche Krankenstandsberechnung implementiert. Wenn gewünscht, legen Sie einen benutzerdefinierten Entgeltfortzahlungsanspruch an.

P

Pensionisten

Es wird keine U-Bahnsteuer abgeführt, unabhängig vom Feld "U-Bahnsteuer".

Wenn die Felder "DB" und "DZ" auf "JA" sind, dann wird der DB/DZ bis zum 60. Lebensjahr gerechnet.

Für diese Dienstnehmerart ist keine gesetzliche Krankenstandsberechnung implementiert. Wenn gewünscht, legen Sie einen benutzerdefinierten Entgeltfortzahlungsanspruch an.

ST

Stipendium

(Wenn Sie diese Dienstnehmerart mit der Lohnsteuergruppe WV kombinieren, erhalten Sie kein Lohnzettel Finanz und kein E18).

Es wird keine U-Bahnsteuer abgeführt, unabhängig vom Feld "U-Bahnsteuer".

Wenn die Felder "DB" und "DZ" auf "JA" sind, dann wird der DB/DZ bis zum 60. Lebensjahr gerechnet.

Für diese Dienstnehmerart ist keine gesetzliche Krankenstandsberechnung implementiert. Wenn gewünscht, legen Sie einen benutzerdefinierten Entgeltfortzahlungsanspruch an.

VB

Vertragsbedienstete

Wenn das Feld "U-Bahnsteuer" auf "JA" ist, dann wird die U-Bahnsteuer bis zum 55. Lebensjahr gerechnet.

Wenn die Felder "DB" und "DZ" auf "JA" sind, dann wird der DB/DZ bis zum 60. Lebensjahr gerechnet.

Wenn das Feld "Entgeltfortzahlung (Efz)" leer ist, wird die gesetzliche Krankenstandsberechnung für Angestellte nach ASVG herangezogen.

VL

VB mit Landarbeiterfreibetrag

Es wird keine U-Bahnsteuer abgeführt, unabhängig vom Feld "U-Bahnsteuer".

Wenn die Felder "DB" und "DZ" auf "JA" sind, dann wird der DB/DZ bis zum 60. Lebensjahr gerechnet.

Für diese Dienstnehmerart ist keine gesetzliche Krankenstandsberechnung implementiert. Wenn gewünscht, legen Sie einen benutzerdefinierten Entgeltfortzahlungsanspruch an.

VT

Vortragender, Lehrender

(Wenn Sie diese Dienstnehmerart mit der Lohnsteuergruppe "WV" kombinieren, erhalten Sie für diese Dienstnehmer ein E18)

Es wird keine U-Bahnsteuer abgeführt, unabhängig vom Feld "U-Bahnsteuer".

Wenn die Felder "DB" und "DZ" auf "JA" sind, dann wird der DB/DZ bis zum 60. Lebensjahr gerechnet.

Für diese Dienstnehmerart ist keine gesetzliche Krankenstandsberechnung implementiert. Wenn gewünscht, legen Sie einen benutzerdefinierten Entgeltfortzahlungsanspruch an.

WV

Werkvertrag

(Wenn Sie diese Dienstnehmerart mit der Lohnsteuergruppe WV kombinieren, erhalten Sie kein Lohnzettel Finanz und kein E18).

Es wird keine U-Bahnsteuer abgeführt, unabhängig vom Feld "U-Bahnsteuer".

Es wird kein DB/DZ abgeführt, unabhängig von Feldern "DB" und "DZ".

Für diese Dienstnehmerart ist keine gesetzliche Krankenstandsberechnung implementiert. Wenn gewünscht, legen Sie einen benutzerdefinierten Entgeltfortzahlungsanspruch an.

 

und Zusatzinformationen.

Nachtarbeit

Aktivieren Sie die Checkbox bei Dienstnehmern, die überwiegend in der steuerlichen Nacht arbeiten. Ist die Checkbox aktiviert wird der erhöhte Freibetrag für die SEG-Zulagen nach § 68(1) verwendet und es wird gleichzeitig eine Änderungsmeldung mit der Nachtarbeit im Datenaustausch ELDA generiert.

Falls die Nachtarbeit regelmäßig variiert, haben Sie die Möglichkeit diese mit Lohnarten handzuhaben. Dazu verwenden Sie eine Durchläuferlohnart mit dem Betragsteiler 90035 Nachtdienste. Diese Lohnart kann zB als Folgelohnart von Nachtüberstunden oder Nachtdienstzulagen definiert werden. Hinter der Lohnart mit Betragsteiler 90035 sollte eine Formel liegen, welche bei überwiegenden Nachtdienst den Wert 1 liefert => erhöhter Freibetrag § 68/1 wird in so einem Fall gerechnet, aber im Moment wird noch keine Änderungsmeldung der Nachtarbeit im Datenaustausch ELDA dabei erzeugt.

Mit einem variablen Firmen-Parameter (s. Maske Stammdatenmenü/Firma/Parameter) können Sie angeben, ob die Pflichtigkeit "Nachtarbeit" am Abrechnungszettel (Menü: Abrechnungen/Abrechnung) ausgegeben werden soll. Der Standardwert ist "Ja".

Pendlerpauschale

Hier geben Sie die Pendlerpauschale an die dem Dienstnehmer zusteht. Das Pendlerpauschale ist in den LeSalaire Gesetzesdaten hinterlegt, die von Lohn & HRgewartet werden.

Permanenter Jahresausgleich

Hier geben Sie an ob und wie der permanente Jahresausgleich (= Lohnsteueraufrollung § 77 EStG) bei dem Dienstnehmer durchgeführt werden soll. Folgende Optionen sind möglich:

N: permanenter Jahresausgleich wird nicht durchgeführt

J:  permanenter Jahresausgleich wird nur bei positivem Ergebnis durchgeführt

D: permanenter Jahresausgleich wird nur im Dezember und nur bei positivem Ergebnis durchgeführt

S: permanenter Jahresausgleich wird auf jeden Fall, auch bei negativem Ergebnis, durchgeführt

Als positives Ergebnis gilt mindestens 1 Euro.

In der Regel wird dieses Feld mit "D" gekennzeichnet, sodass nur im letzten Monat im Jahr die Lohnsteuer auf das ganze Jahr, unter Berücksichtigung von Ein- und Austritten sowie Lohnerhöhungen gerechnet wird.

Genaueres dazu finden Sie im Thema "Jahresausgleich/Lohnsteueraufrollung"

Teilzeitbeschäftigter

Aktivieren Sie diese Checkbox, falls der betreffende Dienstnehmer teilzeitbeschäftigt ist. Diese Angabe ist nur für den Lohnzettel SV Finanz (L16) notwendig.

Freibeträge: §63, §35(3), §35 + §105

Hier geben Sie etwaige Freibeträge gemäß §63, §35(3) oder §35+§105 laut Freibetragsbescheid ein. Es ist bis 12.2005 der jährliche Freibetrag einzugeben, ab 01.2006 der monatliche Wert. Bei einer Jahresüberleitung wird der §63 wieder auf 0 gesetzt.

BEREICH Sozialversicherung

Versichert bei

Hier geben Sie die Firmenversicherungsanstalt ein, bei der der Dienstnehmer versichert ist. Die Firmenversicherungen legen Sie zuvor im Stammdatenmenü/Firma/Firmeneigene Versicherungen an. Falls der Dienstnehmer keiner SV-Pflicht obliegt und bei keiner GKK/BVA angemeldet werden soll, verwenden Sie die Versicherung 90 und die SV-Gruppe "X".

SV-Gruppe

Hier geben Sie die SV-Gruppe des Dienstnehmers ein. Die SV-Gruppen werden pro angelegte Firmenversicherung (= Gebietskrankenkassen Versicherungsnummer 1 bis 9 und 28) in der Maske Stammdatenmenü/Firma/Sonstiges/SV-Zuordnungen vom Programm angelegt/aufgebaut. Für alle BVA Firmenversicherungen legen Sie die SV-Gruppen in der Maske SV-Zuordnungen manuell an.

Falls der Dienstnehmer keiner SV-Pflicht obliegt und bei keiner GKK/BVA angemeldet werden soll, verwenden Sie die Versicherung 90 und die SV-Gruppe "X".

Pflichtigkeit

Hier geben Sie die SV-Pflichtigkeit des Dienstnehmers ein. Die SV-Pflichtigkeit bestimmt die SV-Beitragssätze (KV, AV,UV, PV, KU,...) näher, für die ein Dienstnehmer und der Dienstgeber Beiträge zahlen. Mit SV-Pflichtigkeiten haben Sie die Möglichkeit, nur einen in der Beitragsgruppe vorhandenen SV-Beitragssatz auszuschließen (z.B. Geschäftsführer mit der SV-Gruppe D1 zahlen im Gegensatz zu normalen Angestellten keine Kammerumlage usw.). Die gängigsten SV-Pflichtigkeiten erhalten Sie bei der Erstinstallation von LeSalaire mitgeliefert. Neue SV-Pflichtigkeiten legen Sie unter Stammdatenmenü/Allgemein/Gesetz/SV-Pflichtigkeiten an. Legen Sie keine SV-Pflichtigkeit an, die die Beitragssätze AV, KV, UV oder PV ausschließt, da diese Sätze über die SV-Gruppen gehandhabt werden.

Zugehörigkeit

Hier geben Sie die Zugehörigkeit des Dienstnehmers an. Zugehörigkeiten sind im Programm fix hinterlegt und werden von Lohn & HR laut den gesetzlichen Anforderungen gewartet. Die Zugehörigkeit wird für die Anmeldung und Änderungsmeldung des Dienstnehmers bei der Sozialversicherung benötigt.

Gesetzliche Grundlage

Geben sie hier ein welcher gesetzlichen Grundlage (z.B. Angestelltengesetz, Landarbeitergesetz, Journalistengesetz) das Dienstverhältnis des Dienstnehmers unterliegt. Die gesetzlichen Grundlagen sind ebenfalls im Programm fix hinterlegt und werden von Lohn & HR gewartet. Diese wird nur für die Anmeldung und Änderungsmeldung von Versicherten gebraucht.

Bezugsart

Hier geben Sie die Bezugsart des Dienstnehmer ein. Mögliche Werte sind:

4 oder [keine Eingabe] - Monatslohn

Der Dienstnehmer erhält einen normalen Monatsbezug.

5 - Monatslohn bei Dienstverhältnis mit Befristung unter einem Monat

 

Der Dienstnehmer ist kein fallweise Beschäftigter, aber das Dienstverhältnis ist auf kürzere Zeit als einen Monat befristet.

An die Versicherungen  werden diese Dienstnehmer mit der Bezugsart 4 gemeldet.

 

6 - Zeitlohn (bei fallweise beschäftigten Dienstnehmern)

Mit dieser Option ist es möglich, in der Maske "Eintrittsdaten" auf Seite 2 auf dem Kalender die Arbeitstage, an denen der Dienstnehmer beschäftigt ist, einzeln anzuwählen. Außerdem ist diese Option für die richtige Meldung von fallweisen Beschäftigten an die Versicherungen von Bedeutung.

Beachten Sie: Wenn Sie diese Bezugsart wählen, sollten Sie in der Maske Eintrittsdaten nicht nur einen Eintritt ohne Austritt eingeben. Wenn Sie das tun, sucht die Eldaermittlung für die Ermittlung der monatlichen Meldung immer einen Austritt in den nächsten 12 Monaten in der Zukunft, und startet für den betroffenen Dienstnehmer eine Probeabrechnung 12 Monate in der Zukunft.

Geben Sie also für fallweise Beschäftigte immer mindestens einen Eintritt und Austritt ein, oder klicken Sie die Tage auf der Seite 2 von der Eintrittsmaske an.

 

Die Eingaben im Feld Bezugsart haben unter anderem auch Auswirkungen auf die Kontrolle der Geringfügigkeitsgrenze durch die SV-Gruppenautomatik (siehe auch unter Themen/SV-Gruppenautomatik/Geringfügigkeitsgrenze) und auf die ELDA-Versichertenmeldungen.

Anzahl Sonderzahlungen (Anz. SZ)

Hier geben Sie die Anzahl der Sonderzahlungen ein, die der Dienstnehmer jährlich erhält. Diese Angabe ist für Arbeits- und Entgeltbestätigungen für Krankengeld und Wochengeld von Bedeutung. Bleibt das Feld leer werden 2 Sonderzahlungen angenommen. Wenn Sie in dieses Feld 0 eingeben, so wird auf der Arbeits- und Entgeltbestätigung Anspruch auf Sonderzahlung: "Nein" angegeben.

AK

Hier geben Sie ab 01.2007 die zuständige Arbeiterkammer für BVA Versicherte, wenn diese kammerumlagen-pflichtig sind und wenn die Arbeiterkammer von der BVA Landesstelle abweicht. Diese Arbeiterkammer wird auf der Anmeldung BVA ausgewiesen. Die Landesstelle für die BVA wird aus dem Feld "Ländercode BVA" aus der Maske Versicherungen eruiert.

Entgeltfortzahlung (Efz)

Hier geben Sie die Nummer des EFZG-Anspruches (= Krankenstandsberechnung-Anspruches) des Dienstnehmers an, falls dieser nicht den gesetzlichen Regelungen von Arbeitern (EFZG) Angestellten oder Lehrlingen entspricht.

Ist dieses Feld leer, greift das Programm auf den EFZG-Anspruch aus dem Feld "Efz" aus der Maske Vorgabewerte DN-Gruppe (Stammdatenmenü/Firma/Sonstiges). Ansonsten überprüft das Programm im Feld "Dienstnehmerart" ob der Dienstnehmer ein Arbeiter, Angestellter, Lehrling usw. ist, und zieht die gesetzliche Krankenstandsberechnung heran.

Efz-Anspruchsarten zum Übersteuern der gesetzlichen Berechnung legen Sie zuvor im Menü Abrechnungen/Efz/Efz-Ansprüche an.

EFZG-Feiertage

Mit diesem Feld definieren Sie die Berücksichtigung der Feiertage bei Krankheit genauer. Dieses Feld übersteuert die Einstellung bei der Krankheit im Menü Stammdatenmenü/Allgemein/Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgründe im Feld "EFZG-Feiertage". Wählen Sie hier zwischen:
 

Nein(N)

Ein Feiertag während der Krankheit wird als Feiertag und nicht als Krankenstandstag gerechnet. Es werden nur Feiertage berücksichtigt, die sich im Wochenmodell des Dienstnehmers befinden. Für den Feiertag im Krankenstand gebührt Feiertags- und nicht Krankenstandsentgelt.

Erhält der Dienstnehmer bereits Teilentgelt, gebührt ihm auch für den Feiertag nur Teilentgelt (= s. OGH Entscheidung).

Ja(J)

Ein Feiertag wird wie ein normaler Krankenstandstag behandelt, d.h. er kürzt den EFZG-Anspruch um den Feiertag wie ein Krankenstandstag.

leer

Es wird die Einstellung aus der Maske Stammdatenmenü/Allgemein/Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgründe Feld "EFZG-Feiertage" herangezogen. Falls das Feld "EFZG-Feiertage" auch in der Maske Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgründe leer ist, hat das die gleiche Bedeutung wie "Nein(N)".

 

Dienstort

Hier geben Sie den Dienstort des Dienstnehmers für den Arbeitsstätten Datenträger, Aviso-Meldungen und Anmeldungen GKK ein. Den Dienstort (= die Arbeitsstätte) legen Sie zuvor im Menüpunkt Stammdatenmenü/Firma/Firmentexte/Abteilungen an.

Die Adresse der Arbeitsstätte für den Arbeitsstättendatenträger wird aus folgenden Feldern eruiert:

  1. „Dienstort“ aus den Variablen Dienstnehmerdaten. Wenn die Adresse bei diesem nicht hinterlegt ist wird die Adresse des

  2. Dienstortes der Stammkostenstelle aus der Dienstnehmerkostenstellenaufteilung herangezogen. Diese Einstellung finden Sie in der Maske Stammdatenmenü/Firma/Firmentexte/Kostenstellen. Wenn kein Dienstort der Stammkostenstelle zugewiesen ist, wird die Adresse der

  3. Stammkostenstelle aus der Dienstnehmerkostenstellenaufteilung herangezogen, wenn die Stammkostenstelle einer Abteilung zugewiesen ist. (Diese Einstellung finden Sie in der Maske Stammdatenmenü/Firma/Firmentexte/Kostenstellen). Dabei wird nur die, der Kostenstelle direkt zugewiesene Abteilung und deren Adresse kontrolliert.

  4. „Abteilung“ aus dem Dienstnehmerstamm wenn die Adresse im Dienstort nicht hinterlegt ist und die Abteilung nicht gleich Kostenstelle ist.

  5. Bei keiner Hinterlegung dieser drei Felder wird davon ausgegangen, dass die Adresse des Dienstortes gleich ist wie die Adresse der Firma.

Beim öfteren Wechsel des Dienstortes empfehlen wir Ihnen diesen über das Feld Dienstort (Punkt 1) oder Stammkostenstelle (Punkt 2 und 3) zu verwalten, weil es bei der Abteilung im Dienstnehmerstamm (Punkt 4) kein Ab-Datum gibt. Durch eine nachträgliche Änderung der Abteilung im Dienstnehmerstamm kann es nämlich zu unerwünschten Änderungsmeldungen kommen.

Wenn sich die Abteilung/der Dienstort so ändert, dass der Dienstnehmer nicht mehr in der gleichen Gemeinde mit der gleichen Postleitzahl arbeitet, wird wie von ELDA vorgeschrieben, eine Änderungsmeldung für die Gebietskrankenkasse bzw. BVA erstellt.

BEREICH Sonstige Pflichtigkeiten

DB / DZ / UBahn / Kommunalsteuer

Hier geben Sie der Reihe nach mit "J" bzw. "N" ein, ob der betreffende Dienstnehmer DB-, DZ-, U-Bahn- bzw. kommunalsteuerpflichtig ist.

Info für Dienstnehmer über 55 Jahre Für Dienstnehmer mit der Dienstnehmerart AN Angestellte, AR Arbeiter und F Ferialpraktikanten wird die U-Bahnsteuer bis zum 55. Lebensjahr abgeführt. Alle anderen Dienstnehmerarten sind nicht u-bahnsteuerpflichtig.

Info für Dienstnehmer über 60 Jahre Für 60jährige Dienstnehmer und Dienstnehmer mit der Dienstnehmerart FD Freier Dienstvertrag, FU Funktionär, WV Werkvertrag wird gesetzlich kein DB und DZ abgeführt unabhängig davon was in diesem Feld hinterlegt ist.

Die Felder DB / DZ und Ubahn sind zusätzlich an das Feld "Dienstnehmerart" gekoppelt. Siehe dazu die Zusatzinformation des Feldes "Dienstnehmerart".

Wenn bei einem Dienstnehmer das Geburtsdatum im Dienstnehmerstamm (Stammdatenmenü/Personal/Dienstnehmerstamm) fehlt, kann bei diesem Dienstnehmer keine U-Bahnsteuer ermittelt werden!

Für die Berechnung der U-Bahnsteuer gibt es noch einen neuen variablen Firmenparameter (s. Maske Stammdatenmenü/Firma/Parameter), dem eine Lohnart zugewiesen werden kann, welche das Beschäftigungsausmaß bestimmt. Ergibt diese Lohnart den Wert 1, so wird die U-Bahn-Steuer wie bisher berechnet, ist der Wert nicht 1, so wird die U-Bahn-Steuer fix nicht gerechnet. Ist dieser neue Parameter nicht vorhanden oder bei einem Dienstnehmer die Lohnart nicht generiert, so wird die U-Bahn-Steuer wie bisher ermittelt.

Im Feld für die Kommunalsteuerpflichtigkeit gibt es noch zusätzliche Optionen:

Mit folgenden beiden Optionen haben Sie die Möglichkeit innerhalb einer Kostenstelle die Kommunalsteuerabgabe auf mehrere Gemeinden aufzuteilen (z.B. im Baulohn ist eine Kostenstelle einer Baustelle gleichzusetzen, die Baustelle kann sich aber in mehreren Gemeinden befinden. Hier muss innerhalb einer Kostenstelle eine Aufteilung auf mehrere Gemeinden möglich sein.)

Gemeinde

Hier geben Sie die Kommunalsteuer- bzw. U-Bahnsteuergemeinde des Dienstnehmers an.

Die zugehörigen Felder beinhalten der Reihe nach das Staatenkennzeichen, die Postleitzahl, ein etwaiges Postleitzahlenkennzeichen und den zur Postleitzahl gehörenden Ortsnamen der Gemeinde, an die die Kommunalsteuer für diesen Dienstnehmer abgeführt werden soll. Kommunalsteuergemeinden legen Sie zuvor im Stammdatenmenü/Firma/Gemeinden als "firmeneigene Kommunalsteuergemeinde" an.

Button Aufteilung

Dieser Button erscheint, wenn Sie bei der Kommunalsteuer-Pflicht das Kennzeichen "A" - laut Dienstnehmer-Kommunalsteuer-Aufteilung verwenden. Mit diesem Button gelangen Sie in die Maske Kommunalsteuer-Aufteilung,

in der Sie die Kommunalsteuerabgabe auf mehrere Gemeinden anteilsmäßig aufteilen können. In der Maske wählen Sie die gewünschten firmeneigenen Gemeinden aus, die Sie zuvor unter Stammdatenmenü/Firma/Gemeinden angelegt haben. In der letzten Checkbox in der Maske haben Sie die Möglichkeit die Stamm-Kommunalsteuer-Gemeinde als Information festzulegen.

Wenn bereits Gemeinden in dieser Maske angelegt sind, dann wird der Button "Aufteilung" fett markiert dargestellt.

BEREICH Buchhaltung / Auswertung

Abrechnungsgruppe

Hier geben Sie die Abrechnungsgruppe Eine Abrechnungsgruppe ist eine Gruppe Dienstnehmer, die gemeinsam zum gleichen Abrechnungstermin abgerechnet werden sollen, z..B. Angestellte am 1., die Arbeiter am 15. eines Monats. Eine Abrechnungsgruppe kann gleichzeitig auch eine Bezeichnung des Batchlaufs sein,z.B. kann es einen Batchlauf für den 13. Lauf geben, für die Reisekostenauswertungen,Buchhaltungsauswertungen usw. Abrechnungsgruppen sind unter anderem für verschiedene Auswertungen von Bedeutung. Die Abrechnungsgruppe legen Sie zuvor in der Maske Stammdatenmenü/Firma/Firmentexte/Abrechnungsgruppe an, und weisen diese den Dienstnehmern in der Maske variable Dienstnehmerdaten zu. des Dienstnehmers ein. Die Abrechnungsgruppen sollen die Auszahlungstermine wieder spiegeln, können aber auch nach Ausgabe des Lohn-/Gehaltszettels unterschieden werden.

Für jede Abrechnungsgruppe kann ein eigener Batchlauf eingerichtet werden. Bei verschiedenen Auswertungen und Programmen (Abrechnung, Zahlungsverkehr, ...) können Sie auf Abrechnungsgruppen eingrenzen.

Die Abrechnungsgruppen legen Sie zuvor im Stammdatenmenü/Firma/Firmentexte/Abrechnungsgruppen oder im Menü Abrechnungen/Batchabrechnen/Verwaltung/Abrechnungsgruppen an.

Bubel-Nr

Hier geben Sie die Buchungsbelegsnummer des Dienstnehmers ein. Mit Hilfe solcher Nummern können Sie Buchungsbelege nach einem eigenen Kriterium getrennt ausgeben. Diese haben dann pro Buchungsbeleg eine Soll und Haben Gleichheit (im Gegensatz zum Buchungsbeleg nach Kostenstellen, denn da gibt es die Sammelkostenstelle die, die Soll/Haben Differenz ausgleicht). Buchungsbelegnummern legen Sie nur an, wenn Sie mit den anderen Gruppierungskriterien (Dienstnehmergruppe, Kostenstellen, Kostenträger) von LeSalaire nicht zu den gewünschten Ergebnissen kommen.

Buchungsbelege legen Sie zuvor im Stammdatenmenü/Firma/Firmentexte/Buchungsbelege an.

Kontoklasse

Hier geben Sie die Kontoklasse des Dienstnehmers ein. Kontoklassen legen Sie zuvor im Stammdatenmenü/Firma/Firmentexte/Kontoklassen an. Kontoklassen sind notwendig, um dem Rechnungslegungsgesetz zu entsprechen. Laut diesem müssen zumindest die Aufwände für Arbeiter und Angestellte getrennt verbucht werden. Sie können Kontoklassen auch dazu verwenden, um vorhandene, von Ihnen vergebene Kontennummern zu übersteuern. Näheres dazu entnehmen Sie aus den Fensterbeschreibungen "Kontoklassen", "Fibu-Konten zu Kontoklassen" und "Kostenarten zu Kontoklassen".

BEREICH Kollektivvertrag/Schemenverwaltung

Kollektivvertrag

Hier geben Sie den Kollektivvertrag oder die Betriebsvereinbarung des Dienstnehmers ein. Dieser ist notwendig für die Schemensätze (z.B. Grundgehalt, Grundlohn, Stundenlohn) und die Kollektivvertragssätze (z.B. Überstundenteiler, Mehrstundenteiler, ...) in der Bruttobewertung, Urlaubsverwaltung und Reisekostenabrechnung. Auch Betriebsvereinbarungen werden als Kollektivverträge angelegt.

Legen Sie die, für Ihre Abrechnung relevanten Kollektivverträge zuvor im Stammdatenmenü/Allgemein/Gesetz/Kollektivverträge an.

Einstufung

Hier geben Sie die Einstufung des Dienstnehmers ein. Die Felder beinhalten der Reihe nach die Dienstklasse, Verwendungsgruppe und Gehaltsstufe, in die der Dienstnehmer eingestuft ist. Dies wird im LeSalaire als Einstufung bezeichnet. Schemensätze werden abhängig von dieser Einstufung ermittelt.

Zuvor legen Sie die Einstufungen unter Stammdatenmenü/Lohnarten/Bewerten/Schemensätze an.

Nächste Vorrückung

Hier geben Sie das Datum der nächsten Vorrückung im Format TT.MM.JJJJ an.

Damit die Dienstnehmer tatsächlich zu dem von Ihnen angegebenen Zeitpunkt vorrücken, starten Sie monatlich im Stammdatenmenü/Erhöhen/Vorrücken das Programm "Vorrücken von Dienstnehmern". Das Programm rückt dann die Dienstnehmer in die nächste Gehaltsstufe vor. Die neue Schemaeinstufung, das Datum der nächsten Vorrückung und das Datum der letzten Vorrückung werden vom Programm automatisch in die variablen Dienstnehmerdaten eingetragen.

Letzte Vorrückung

Hier sehen Sie das Datum im Format TT.MM.JJJJ, zu dem der Dienstnehmer zuletzt vorgerückt ist. Dieses Datum wird vom Programm "Vorrücken von Dienstnehmern" automatisch eingetragen.

BEREICH Betriebsrat/Gewerkschaft

Betriebsratsumlage

Aktivieren Sie diese Checkbox, wenn für den Dienstnehmer eine Betriebsratsumlage anfällt. Damit die Betriebsratsumlage dem Dienstnehmer bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung abgezogen wird, muss eine Lohnart für Betriebsratsumlage im Stammdatenmenü/Firma/Parameter/Firmenparameter eingetragen sein.

Gibt es mehrere verschiedene Betriebsräte in Ihrem Unternehmen, beachten Sie die Anweisungen im Thema "Betriebsräte".

Gewerkschaftsmitglied

Hier geben Sie ein, ob und von welchen Beiträge der Dienstnehmer Gewerkschaftsbeiträge bezahlt.

Damit der Gewerkschaftsbeitrag dem Dienstnehmer bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung abgezogen werden kann, müssen die Lohnarten für Gewerkschaftsbeiträge im Stammdatenmenü/Firma/Parameter/Firmenparameter eingetragen

Gewerkschaftsnummer

Hier geben Sie die Mitgliedsnummer des Dienstnehmers bei der Gewerkschaft ein, damit der Gewerkschaftsdatenträger vollständig übermittelt werden kann.

bei (Gewerkschaft)

Hier geben Sie die Gewerkschaft ein, der der Dienstnehmer angehört. Um Gewerkschaften auswählen zu können, legen Sie diese vorher im Stammdatenmenü/Firma/Gewerkschaften an.

 

Fenster

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Betriebsratsumlage- und Gewerkschaftslohnarten in Firmenparameter eintragen

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