Hier tragen Sie ab 01.01.2008 die Schwerarbeitstätigkeiten für die Schwerarbeitsmeldungen ein.
So bald Sie in dieser Maske Schwerarbeitstätigkeiten
für Dienstnehmer eintragen, werden in der Maske Datenaustausch ELDA Schwerarbeitsmeldungen
für die betroffenen Dienstnehmer erzeugt.
Schwerarbeitsmeldungen erstellen Sie erstmals ab 01.01.2008 für das Jahr 2007 in der Maske Datenaustausch ELDA mit der Ausgabeart "Schwerarbeitsmeldungen (1 x täglich) (S)". Mehr Informationen zu Schwerarbeitsmeldungen finden Sie im Internet unter: http://www.ooegkk.at/mediaDB/125196.PDF
Voraussetzungen für Schwerarbeitsmeldungen
in LeSalaire sind folgende:
die betroffenen Dienstnehmer sind keine geringfügig Beschäftigten,
männliche Versicherte haben bereits das 40. Lebensjahr vollendet,
weibliche Versicherte haben bereits das 35. Lebensjahr vollendet,
die untenstehende Maske ist gefüllt.
LeSalaire weist den Benutzer auf bestimmte Eingabefehler hin, z.B. wenn ein Dienstnehmer das Mindestalter für Schwerarbeitsmeldungen unterschreitet, in diesem Zeitraum geringfügig beschäftigt oder inaktiv ist. LeSalaire hindert Sie jedoch nicht daran, diese Eingaben zu tätigen.
LeSalaire unterstützt auch Schwerarbeitsmeldungen
für die BVA.

Beinhaltet die Personalnummer (= Dienstnehmernummer) und den Namen des Dienstnehmers. Bereits angelegte Schwerarbeitstätigkeiten eines Dienstnehmers können Sie mit dem LOV oder mit den Symbolen bzw. Funktionstasten [Abfrage], [Personalnummer], [Ausführen] abfragen.
Wenn Sie Schwerarbeitstätigkeiten für einen Dienstnehmer neu anlegen wollen, fragen Sie den Dienstnehmer zuerst ab und tragen im unteren Bereich die Tätigkeiten ein. Die Felder "Dienstnehmer-Gruppe" und "Abteilung" werden aus dem Dienstnehmerstamm bzw. Variablen Dienstnehmerdaten herangezogen.
Hier sehen Sie die Dienstnehmergruppe Hauptgruppierung der einzelnen Dienstnehmer in LeSalaire. Anhand der Dienstnehmergruppe können viele Einstellungen der Firma gesteuert werden. So gibt es zum Beispiel die Möglichkeit Lohnarten auf der Ebene der Dienstnehmergruppen anzulegen. Eine Gruppierung könnte z.B. Arbeiter, Angestelle, Lehrlinge Arbeiter, Lehrlinge Angestellte sein. des Dienstnehmers aus der Maske Stammdatenmenü/Personal/Variable Dienstnehmerdaten.
Hier sehen Sie die Abteilung des Dienstnehmers, falls ihm diese in der Maske Stammdatenmenü/Personal/Dienstnehmerstamm zugeordnet wurde.
Hier sehen Sie, ob der Dienstnehmer im auf der Einstiegsmaske eingestellten Monat aktiv ist (= Feld angehakt) oder nicht (= leeres Feld). Dieses Feld wird vom Programm automatisch gefüllt. Sie können es jedoch im Abfragemodus aktivieren, und erhalten somit nur aktive Dienstnehmer.
Hier wählen Sie das Jahr, für das Sie die Schwerarbeitstätigkeiten eintragen möchten. Es wird Ihnen das Jahr aus der Einstiegsmaske vorgeschlagen. Mit den Buttons daneben blättern Sie durch die Jahre.
Beachten Sie, dass Sie die Schwerarbeitstätigkeiten erst ab dem Jahr 2007 eingeben können.

Hier können Sie pro Mausklick jeweils um ein Jahr zurückblättern. Da die Meldepflicht erst ab dem Jahr 2007 besteht, können Sie nur bis zum Jahr 2007 zurückblättern.

Mit diesem Button kommen Sie zu dem Jahr zurück, das in der Einstiegsmaske angegeben ist.

Hier können Sie pro Mausklick jeweils um ein Jahr vorblättern.
Hier geben Sie das Von-Datum der Schwerarbeitstätigkeit ein.
Geben Sie immer den Ersten
des Monats ein, in dem eine Schwerarbeitstätigkeit vorliegt. Ausnahme:
wenn der Dienstnehmer während eines Monats mit Schwerarbeitstätigkeit
eintritt, geben Sie das Eintrittsdatum ein.
Da in der Regel bei Schwerarbeitsmeldungen ganze Monate gemeldet werden sollen, überprüft LeSalaire folgende Gegebenheiten:
Ist das Datum nicht der Monatserste und es gibt keinen Eintritt im Von-Monat der Schwerarbeitstätigkeit, so fragt LeSalaire, ob das Von-Datum auf den Monatsersten geändert werden soll.
Ist das Datum nicht der Monatserste und es gibt in diesem Monat einen Eintritt vor dem Von-Datum, so fragt LeSalaire, ob das Von-Datum auf das Eintrittsdatum geändert werden soll
Ist das Datum nicht der Monatserste und das Von-Datum ist ident mit dem ersten Eintritt, dann wird keine Frage gestellt.
Auf jede dieser gestellten Fragen kann mit "Nein" geantwortet werden.
Hier geben Sie das Bis-Datum der Schwerarbeitstätigkeit ein.
Geben Sie immer den Letzten
des Monats ein, in dem eine Schwerarbeitstätigkeit vorliegt. Ausnahme: wenn der Dienstnehmer
während eines Monats mit Schwerarbeitstätigkeit austritt, geben Sie das
Austrittsdatum ein.
Da in der Regel bei Schwerarbeitsmeldungen ganze Monate gemeldet werden sollen, überprüft LeSalaire folgende Gegebenheiten:
Ist das Datum nicht der Monatsletzte und es gibt keinen Austritt im Bis-Monat, so fragt LeSalaire, ob das Bis-Datum auf den Monatsletzten geändert werden soll.
Ist das Datum nicht der Monatsletzte und es gibt in diesem Monat einen Austritt nach dem Bis-Datum, so fragt LeSalaire, ob das Bis-Datum auf das Austrittsdatum geändert werden soll.
Ist das Datum nicht der Monatsletzte und das Bis-Datum ist ident mit dem letzten Austritt, dann wird keine Frage gestellt.
Auf jede dieser gestellten Fragen kann mit "Nein" geantwortet werden.
Hier geben Sie die Ziffer der Schwerarbeitsverordnung an, die auf der Schwerarbeitsmeldung angeführt werden soll bzw. wählen die Ziffer aus dem LOV aus. Nähere Informationen über die Tätigkeitsarten, die zu melden sind, finden Sie im Thema "Gesetzesänderungen 01.2008".