In dieser Maske verwalten Sie die gesamten Daten Ihrer Dienstnehmer, deren Löhne/Gehälter gepfändet (exekutiert) werden.
Neue Exekutionen
legen Sie an, indem Sie im Feld "Dienstnehmer" die Dienstnehmernummer
eingeben oder im LOV daneben auswählen (bzw. neuen Datensatz mit F6 anlegen).
Bestehende Exekutionen fragen Sie mit der Funktionstaste "Abfrage" (= Taste F7) ab, geben Sie dann Dienstnehmernummer ein und bestätigen Sie die Abfrage mit der Funktionstaste "Ausführen" (= Taste F8). Zwischen den Exekutionen blättern Sie, indem Sie den Cursor in das Feld "Zeitraum" (Von oder Bis) stellen und die Tasten [Pfeil nach unten] bzw. [Pfeil nach oben] betätigen.
Die Abzugslohnart für Exekution geben
Sie, im Gegensatz zu anderen Lohnarten, nicht
in die Lohnartenzuordnung des Dienstnehmers ein. Wird nun die Abzugslohnart
trotzdem in die Lohnartenzuordnung eingetragen, wird sie zwar bei der
monatlichen Abrechnung abgezogen, jedoch nicht im Modul Exekution verwaltet.
Sie haben dann keine Gesamtübersicht über die bereits bezahlten Beträge.
Hier sehen Sie die Dienstnehmernummer und den Namen des Dienstnehmers. Neue Exekutionen legen Sie an, indem Sie im Feld "Dienstnehmer" die Dienstnehmernummer eingeben oder im LOV daneben auswählen (bzw. neuen Datensatz mit F6 anlegen).
Bestehende Exekutionen fragen Sie mit der Funktionstaste "Abfrage" (= Taste F7) ab, geben Sie dann Dienstnehmernummer ein und bestätigen Sie die Abfrage mit der Funktionstaste "Ausführen" (= Taste F8). Zwischen den Exekutionen blättern Sie, indem Sie den Cursor in das Feld "Zeitraum" (Von oder Bis) stellen und die Tasten [Pfeil nach unten] bzw. [Pfeil nach oben] betätigen.
Hier sehen Sie die Dienstnehmergruppe Hauptgruppierung der einzelnen Dienstnehmer in LeSalaire. Anhand der Dienstnehmergruppe können viele Einstellungen der Firma gesteuert werden. So gibt es zum Beispiel die Möglichkeit Lohnarten auf der Ebene der Dienstnehmergruppen anzulegen. Eine Gruppierung könnte z.B. Arbeiter, Angestelle, Lehrlinge Arbeiter, Lehrlinge Angestellte sein. des Dienstnehmers aus der Maske Stammdatenmenü/Personal/Variable Dienstnehmerdaten.
Hier sehen Sie die Abteilung des Dienstnehmers, falls ihm diese in der Maske Stammdatenmenü/Personal/Dienstnehmerstamm zugeordnet wurde.
Hier sehen Sie, ob der Dienstnehmer im, auf der Einstiegsmaske eingestellten Monat aktiv ist (= Feld angehakt) oder nicht (= leeres Feld). Dieses Feld wird vom Programm automatisch gefüllt. Sie können es jedoch im Abfragemodus aktivieren, und erhalten somit nur aktive Dienstnehmer.
Ist dieses Feld aktiviert (= angehakt), so werden nur offene, also nicht bezahlte, Exekutionen angezeigt.
Hier geben Sie das Von-Datum, ab wann die Exekution gültig ist, ein (= Beginn-Datum). Das Bis-Datum wird vom Programm automatisch zu dem Zeitpunkt gefüllt, wenn die Exekution abgezahlt ist (mit dem letzten Einbehaltsmonat in dem die Exekution vollständig getilgt ist).
Bei einer sog. "Freiwilligen Zahlungsvereinbarung" (siehe Feld "Art") wird das Bis-Datum nicht vom Programm gefüllt. Hier können Sie selbst ein Bis-Datum im Format TT.MM.JJJJ eingeben, falls die freiwillige Zahlungsvereinbarung befristet ist.
Wenn Sie eine Exekution einstellen wollen, geben Sie das Bis-Datum der Einstellung händisch ein.
Zwischen den Exekutionen eines Dienstnehmers blättern Sie, indem Sie den Cursor in das Feld "Zeitraum" (Von oder Bis) stellen und die Tasten [Pfeil nach unten] bzw. [Pfeil nach oben] betätigen.
So bald es ein Bis-Datum
gibt, können Sie keine Drittschuldnererklärung mehr drucken. Wenn Sie
dies trotzdem möchten, entfernen Sie kurzfristig das Bis-Datum, drucken
die Drittschuldernerklärung aus und geben das Bis-Datum wieder ein.
Hier geben Sie die Rangnummer der Exekution ein. Hat ein Dienstnehmer mehrere Exekutionen, so werden deren Ränge einer nach dem anderen von LeSalaire abgearbeitet. Dies bedeutet, dass z.B. die Exekution Rang 2 erst dann dem Dienstnehmer abgezogen wird, wenn die Exekution Rang 1 vollständig abgezahlt ist.
Rang "-1" steht für eine eingestellte Exekution, bei der Sie den Rang mit dem Button "Rangfolge ändern" geändert haben (s. weiter unten unter "Buttons"). Eingestellte Exekutionen mit Rang "-1" werden so sortiert, dass sie zum Schluß angezeigt werden.
Hier sehen Sie eine laufende interne Nummer, die von LeSalaire automatisch beim Speichern einer neuen Exekution vergeben wird. Der Benutzer kann in dieses Feld nichts eingeben.
Betreffend der Art der Exekution, wählen Sie zwischen folgenden Optionen:
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Laufende Unterhaltsexekution (L) |
laufender gesetzlicher monatlicher Unterhaltsanspruch (nach § 291 b EO) |
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Unterhaltsexekution (U) |
sonstige Unterhaltsansprüche, z.B. Unterhaltsrückstand (nach § 291 b EO) |
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Sonstige Exekution (S) |
Forderung, die keinen Unterhalt betrifft (nach § 291 a EO) |
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Freiwillige Zahlungsvereinbarung (F) |
Hier handelt es sich um keine Exekution im Sinne der Exekutionsordnung, sondern der Dienstnehmer erklärt sich freiwillig bereit, dass monatlich ein bestimmter Betrag von seinem Bezug abgezogen wird (z.B. Beiträge für eine Gruppenunfallversicherung). Für diese "Exekutionsart" erfolgt vom Programm keine Prüfung auf das Existenzminimum oder den Rang, d.h. die Rate wird ohne Rücksicht auf den pfändbaren Betrag in jedem Fall monatlich abgezogen. Es kann keine Drittschuldnererklärung über eine freiwillige Zahlungsvereinbarung gedruckt werden. Bei dieser Exekutionsart wird das Bis-Datum nicht vom Programm gefüllt, kann aber händisch vom Benutzer eingegeben werden. |
Hier geben Sie ein, warum es zu einer Exekution kam. Wählen Sie zwischen folgenden Optionen:
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Pfändung (P) |
Der Dienstnehmer kommt seinen im privaten Bereich liegenden Zahlungsverpflichtungen nicht nach und der Gläubiger klagt die Forderung bei Gericht ein. |
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Verpfändung (V) |
Der Dienstnehmer selbst verpfändet seine Bezüge im Rahmen eines Rechtsgeschäftes mit einem Dritten (z.B. Bankinstitut), d.h. er bietet seine regelmäßigen Bezüge als Sicherstellung an. |
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Abtretung (Zession) (A) |
Der Dienstnehmer tritt sein Arbeitseinkommen im Rahmen eines Verbrauchergeschäftes an einen Unternehmer ab. Die Abtretung hat eine immer geringer werdende Bedeutung, da sie mit Inkrafttreten des Konsumentenschutzgesetzes 1979 verboten wurde. Demnach sind nur mehr bereits bestehende und fällige Forderungen abtretbar. |
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leer |
Wenn Sie dieses Feld leer lassen, so hat dies keine Auswirkung auf die Abrechnung. Nur auf der Liste "Exekutionen", die sie im Stammdatenmenü/Listen/Personal drucken können, ist dann nichts über den Erwerb der Exekution angegeben. Meist wird man annehmen, dass diese durch Pfändung erworben wurde. |
Hier geben Sie den Status der Exekution ein, der dem Programm anzeigt, ob und wie die betreffende Exekution bei der Abrechnung berücksichtigt werden soll. Folgende Optionen stehen zur Auswahl:
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Eingestellt (J) |
Die Exekution gilt vor der völligen Tilgung der Schuld als beendet (Einstellungsbeschluss). Der Rang der Exekution bleibt durch die Einstellung nicht mehr gewahrt. Die Exekution scheint nicht mehr auf der Drittschuldnererklärung auf. Sie können diese Option auch für eine vorübergehende Einstellung der Exekution verwenden. Wenn die vorübergehende Einstellung aufgehoben werden soll, dürfen Sie jedoch nicht vergessen, die Option "J" wieder herauszunehmen bzw. umzuändern. |
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Keine (N) oder leer |
Dies ist der "normale" Status der Exekution, d.h. sie wird je nach Rangordnung bei der Abrechnung berücksichtigt, vom Dienstnehmer einbehalten und an den Gläubiger überwiesen. |
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Vormerkung (V) |
Die Exekution wird nicht berechnet und ist nur erfasst, damit der Rang erhalten bleibt. Im Gegensatz zur eingestellten Exekution scheint die vorgemerkte Exekution auf der Drittschuldnererklärung auf. Wird eine als „vorgemerkt“ gekennzeichnete Exekution später umgestellt als „normale“ Exekution, so wird diese behandelt wie eine neu erfasste Exekution unter Wahrung des Ranges. |
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Wartefrist/Asservat (W) |
Tritt auf Grund eines Aufschiebungsbeschlusses in Kraft. Hier wird die Exekution normal berechnet und vom Dienstnehmer einbehalten, jedoch vorerst nicht an den Gläubiger überwiesen. |
Hier geben Sie die Aktennummer (Gerichtsakte) der Exekution ein. Diese ist für die Drittschuldnererklärung notwendig und wird vom Programm dort ausgegeben.
Hier geben Sie die Nummer des für die Exekution zuständigen Gerichts ein oder wählen Sie sie im LOV daneben aus. Nach der Auswahl des Gerichts wird Ihnen auch der Name im Feld angezeigt. Die Gerichte legen Sie zuvor Stammdatenmenü/Allgemein/Gerichte an.
Hier geben Sie die Nummer des Gläubigers ein oder wählen Sie sie im LOV daneben aus. Nach der Auswahl des Gläubigers wird Ihnen auch der Name und die Bankverbindung im Feld angezeigt. Die Gläubiger legen Sie zuvor im Stammdatenmenü/Firma/Gläubiger, Rechtsanwälte, diverse Empfänger an.
Hier geben Sie die Nummer des Vertreters (z.B. Rechtsanwalt) vom Gläubiger ein, falls einer vorhanden ist oder wählen Sie sie im LOV daneben aus. An diesen wird dann die Forderung überwiesen.
Nach der Auswahl des Vertreters wird Ihnen auch der Name und die Bankverbindung im Feld angezeigt. Die Vertreter von Gläubiger legen Sie zuvor im Stammdatenmenü/Firma/Gläubiger, Rechtsanwälte, diverse Empfänger als normalen "Gläubiger" an.
Hier geben Sie die Aktennummer des Rechtsanwaltes ein, falls der Gläubiger durch einen Rechtsanwalt vertreten wird.
Diese scheint auf der Drittschuldnererklärung auf.
Hier wählen Sie die Lohnart aus, mit welcher die monatliche Rate der Exekution vom Dienstnehmer einbehalten werden soll. Diese Lohnart legen Sie zuvor im Stammdatenmenü/Lohnarten an. Mehr zum Thema "Lohnarten anlegen" finden Sie in der Hilfe im Kapitel "Bewertungskonzepte für Lohnarten" und in der Beschreibung zum Menüpunkt "Lohnarten".
Handelt es sich um keine
"echte" Exekution, sondern um eine freiwillige
Zahlungsvereinbarung, dann definieren Sie eine eigens dafür angelegte
Lohnart und tragen diese im Feld "Abzugslohnart" ein. LeSalarie
prüft, ob es unterschiedliche Abzugslohnarten für "echte" Exekutionen
und freiwillige Zahlungsvereinbarungen gibt. Ist dies nicht der Fall,
so wird diese Fehlermeldung
ausgegeben.
Hier geben Sie in das erste Teilfeld den Gesamtbetrag der Exekution ein. Das zweite Teilfeld ist nur mehr für alte Exekutionen, die in Schilling eingegeben wurden, von Bedeutung. Auf Grund dieses Betrages berechnet LeSalaire die dem Dienstnehmer monatlich abzuziehende Rate und zieht diese solange monatlich von seinem Bezug ab, bis der Gesamtbetrag aufgebraucht ist.
Damit die Höhe der monatlichen Exekutionsrate richtig berechnet werden kann, muss für alle Lohnarten im Lohnartenstamm festgelegt werden, ob und inwieweit diese pfändbar sind. Dadurch erkennt LeSalaire, welche Lohnarten als Bemessungsgrundlage für die Exekution dienen. Näheres dazu finden Sie in der Erläuterung zum Menüpunkt Stammdatenmenü/Lohnarten.
Anders verhält es sich bei einer freiwilligen Zahlungsvereinbarung und laufenden Unterhaltsexekution: Hier wird im Gegensatz zur Exekution der im Feld "Betrag" erfasste Betrag monatlich abgezogen und keine Rate vom Programm errechnet.
Wenn der Dienstnehmer eine freiwillige Zahlungsvereinbarung in unterschiedlichen Raten zurückzahlen soll, so geben Sie im Feld "Betrag" eine Null ein. Im Register "Ratenvorgabe" können Sie dann beliebige Raten für unterschiedliche Monate eingeben (z.B. Rückzahlungsrate für Oktober 2006 EUR 50,-- und für Dezember 2006 EUR 75,--).
Hier geben Sie die Kosten des Gerichts ein, falls diese fürs Exekutionsverfahren entstanden sind. Dieser Betrag erhöht den Gesamtbetrag der Exekution, erscheint aber nicht auf der Drittschuldnererklärung.
Hier geben Sie die Erhöhung des Gesamtbetrags der Exekution, die auf der Drittschuldnererklärung nicht aufscheint.
Hier erhöhen oder vermindern Sie den Freibetrag mit dem entsprechenden Vorzeichen, falls dies gewünscht ist.
Das Exekutionsgericht kann auf Antrag einer der beiden Parteien den unpfändbaren Freibetrag unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen oder herabsetzen.
Wenn bei der Exekutionsberechnung kein pfändbarer Betrag gerechnet wird, können Sie den Freibetrag nicht ändern, sowie bei Aufrollungen ohne Nettoänderung (ohne Veränderung der exekutionspfändbaren Bemessung).
Hier tragen Sie die, für Sie als Drittschuldner angefallenen Kosten für die Drittschuldnererklärung ein. Das zweite Teilfeld ist für alte Exekutionen in Schillingbeträgen von Bedeutung.
Dem Dienstgeber als Drittschuldner stehen seit dem 01.10.2000 für die mit der Abgabe der Drittschuldnererklärung verbundenen Kosten im Regelfall als Ersatz 25 Euro zu (für eine "wiederkehrende Pfändung" und bei bestehender Pfändung) oder in Ausnahmefällen 15 Euro zu (für eine "nicht wiederkehrende Pfändung", d.h. bei nur einem einmaligen, kleineren Betrag, und bei nicht bestehenden Pfändungen). Die Kosten verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
In der Regel werden diese Kosten vom Dienstnehmer getragen und durch den Dienstgeber einbehalten. Um dem Dienstnehmer bei der Abrechnung diese Kosten anlasten zu können, muss im Stammdatenmenü/Lohnarten eine eigene Abzugslohnart (z.B. Lohnart "Kostenersatz") angelegt werden. Diese muss dann im Stammdatenmenü/Firma/Parameter/Firmenparameter/Seite2 im Feld "Kosten-Lohnart" eingetragen sein. Ist diese Lohnart nicht in den Firmenparametern hinterlegt, so nimmt LeSalaire an, dass der Dienstgeber als Drittschuldner den Kostenersatz nicht dem Dienstnehmer anlastet, sondern von dem an den Gläubiger zu überweisenden Betrag automatisch abzieht.
Hier geben Sie die Art weiterer Forderungen wie z.B. Sonderzahlungen, Sachleistungen oder Prämien ein. Diese Angabe ist für die Drittschuldnererklärung von Bedeutung.
Hier geben Sie die Höhe, der im Feld "Art (weitere Forderung)" eingegebenen weiteren Forderung ein. Diese Angabe ist für die Drittschuldnererklärung von Bedeutung.
Die Angabe in diesem Feld ist ebenfalls für die Drittschuldnererklärung von Bedeutung und beantwortet die Frage, ob der Dienstnehmer Unterhaltspflichten hat und woher diese Angaben kommen. Folgende Optionen stehen zur Auswahl:
(A): der Dienstnehmer hat Unterhaltspflichten laut eigenen Angaben
(P) oder keine Eingabe: die Unterhaltspflichten des Dienstnehmers gehen aus den Personalunterlagen hervor.
Um die Vollständigkeit der Drittschuldnererklärung und eine richtige Berechnung zu gewährleisten, vergessen Sie im Fall von Unterhaltsberechtigten des Dienstnehmers nicht, diese im Reiter "Unterhaltsberechtigte" anzuführen.
Wenn Sie dieses Feld aktivieren, ermittelt LeSalaire monatlich bei der Berechnung der Exekution einen laufenden Kostenersatz, der Ihnen als Drittschuldner für die Berechnung des unpfändbaren Teiles der Exekution zusteht.
Zur Berechnung des Kostenersatzes wird zwischen der ersten Zahlung an den Gläubiger und den weiteren unterschieden. Solange die Restschuld vor Abzug der Rate gleich groß ist wie die gesamte Exekution, sieht das Programm die Rate als erste Rate an.
Wieviel Sie als Drittschuldner als laufenden Kostenersatz einbehalten können, ist gesetzlich geregelt und wird von Lohn & HR durch die LeSalaire Gesetzesdaten gewartet. Der Kostenersatz wird vom Dienstnehmer (Verpflichteten) zusätzlich zum pfändbaren Betrag einbehalten. Würde der verbleibende Auszahlungsbetrag an den Dienstnehmer nach Abzug der Kosten unter dem Existenzminimum liegen, werden die Kosten vom pfändbaren Betrag abgezogen.
Unterschieden werden die erste Zahlung bei einer Pfändung und die weiteren. Bei der ersten Zahlung der jeweiligen Pfändung darf der Drittschuldner 2 % von dem dem betreibenden Gläubiger zu zahlenden Betrags, derzeit aber maximal € 8,00 verlangen. Bei allen weiteren Zahlungen pro Pfändung darf der Drittschuldner 1 % einbehalten, derzeit maximal aber € 4,00. Solange die Restschuld vor Abzug der Rate gleich groß ist, wie die gesamte Exekution, sieht das Programm die Rate als erste Rate an. Solange die Raten an den Gläubiger den pfändbaren Betrag voll ausschöpfen, wird der Kostenersatz von der Rate abgezogen, ansonsten wird Sie dem Dienstnehmer zusätzlich zu der Rate verrechnet, so lange sie das Existenzminimum nicht beeinträchtigen.
Dieser Kostenersatz wird mit der selben Lohnart verrechnet wie der einmalige Kostenersatz für die Drittschuldnererklärung. Diese legen Sie, wie bereits im Feld "Kosten" erwähnt, im Stammdatenmenü/Lohnarten als Abzugslohnart (z.B. Lohnart "Kostenersatz") an und tragen Sie sie im Stammdatenmenü/Firma/Parameter/Firmenparameter/Seite2 im Feld "Kosten-Lohnart" ein.
Hier geben Sie die Rechtsgrundlage einer etwaigen Gegenforderung (z.B. Schadenersatz) ein. Haben Sie als Drittschuldner eine Gegenforderung an den Dienstnehmer, so werden Sie automatisch auf Rang 1 vor den anderen Exekutionen dieses Dienstnehmers gereiht. Auf die Drittschuldnererklärung hat dieses Feld keine Auswirkungen.
Hier geben Sie die Höhe Ihrer Gegenforderung an den Dienstnehmer ein. Das zweite Teilfeld ist für alte Exekutionen, die in Schilling eingegeben wurden, von Bedeutung.
Hier geben Sie Ihre Gründe ein, warum Sie als Drittschuldner nicht zahlungsbereit sind (Beispiel: "Gegenforderung Schadenersatz"). Diese Angabe ist für die Drittschuldnererklärung wichtig. Wenn Sie dieses Feld leer lassen, so wird auf der Drittschuldnererklärung ausgegeben, dass Sie zahlungsbereit sind.
Mit diesem Button drucken Sie die Drittschuldnererklärung. Voraussetzung für eine richtige und vollständige Drittschuldnererklärung ist, dass Sie die Daten im Fenster "Exekutionen" vollständig eingegeben haben. Bei Aufruf der Drittschuldnererklärung berechnet LeSalaire den Durchschnitt aus den vier letzten pfändbaren Bezügen inkl. Sonderzahlung und gibt den errechneten Betrag als "Höhe der Forderung (im Durchschnitt netto)" unter Frage 1 der Drittschuldnererklärung aus.
So bald die Exekution fertig
getilgt ist (= der Betrag wurde zur Gänze gepfändet) wird ein Bis-Datum
vom Programm gesetzt und danach können Sie keine Drittschuldnererklärung
mehr drucken. Wenn Sie dies trotzdem möchten, entfernen Sie das Bis-Datum,
drucken Sie die Drittschuldnerklärung aus und geben Sie das Bis-Datum
wieder ein.
Die Drittschuldnererklärung können Sie auch aus dem Menü Auswertungen/Personal/Sonstiges/Drittschuldnererklärung drucken. Unter diesem Menüpunkt werden auch etwaige Besonderheiten der Drittschuldnererklärung in Bezug auf LeSalaire genauer erläutert.
Mit diesem Button ändern Sie den Rang aller eingestellten Exekutionen inklusive freiwilliger Zahlungsvereinbarung auf -1.
Die restlichen Exekutionen werden neu nummeriert, beginnend mit Rang 0 (entstandene Lücken werden somit geschlossen).
Exekutionen werden so sortiert, dass die eingestellten Ränge (–1) erst zum Schluss kommen.
Lohnart Kostenersatz in Firmenparameter eintragen
Höhe der Sonderzahlungen (Firmenparameter)
Frühwarnliste Exekutionen drucken
Frühwarnliste Exekutionen drucken
Lohnarten für Exekution, freiwillige Zahlungsvereinbarung, Kostenersatz anlegen