In dieser Maske legen Sie den Lohnartenstamm an bzw. fragen vorhandene Lohnartenstämme ab. Dieser bestimmt die genauere Bewertung der Lohnart, ihre Auswirkung auf die Buchhaltung, Kostenrechnung und auf andere Programmbereiche.
Mit Hilfe des SV-Ausschlusses können Sie die Berechnung von einzelnen SV-Beitragssätzen abändern.
Im öffentlichen Bereich unterscheidet man in gewissen Fällen zwischen Pensionsbeiträgen für laufende Bezüge und Pensionsbeiträgen für Nebengebühren.
Bei den Nebengebühren kann man mit Hilfe dieser Maske die Berechnung von laufenden Beiträgen unterdrücken. Bei laufenden Bezügen, die Berechnung von Nebengebühren-Pensionsbeiträgen.
Geben Sie im ersten Feld die Lohnartennummer und im zweiten Feld die Bezeichnung der Lohnart ein.
Hier geben Sie das Monat ab welchem die Lohnart gültig ist, ein. Drücken Sie die NACH_UNTEN/OBEN-Taste, um durch die einzelne Gültigkeits-Monate zu blättern. Näheres dazu finden Sie unter Grundlagen und Allgemeines/Grundlegende Konzepte/Gültigkeitskonzepte.
Dieses Gültig-Ab Monat hat unter anderem auch für Fibu-Kontenänderungen ab einem bestimmten Datum Bedeutung.
Hier geben Sie die Versicherungsanstalt an, die vom Ausschluss betroffen ist. Dieses Feld bezieht sich auf die in den Gesetzesdaten von LeSalaire hinterlegten Versicherungen.
Wählen Sie hier die Beitragsart, welche Sie verändern wollen.
Hier tragen Sie gegebenenfalls den Prozentsatz ein, mit welchem gerechnet werden soll. Wollen Sie eine Beitragsart bei dieser Lohnart ausschließen, geben Sie ,00 ein.

Die Kinderzulage ist grundsätzlich laufend SV-pflichtig.
Beim Gemeindeverband für das Pensionsrecht der Tiroler Gemeindebeamten
müssen für diese Lohnart keine Pensionsbeiträge abgeführt werden.
Bei der Lohnart wird also die Versicherung (Nummer aus den Gesetzesdaten)
mit den beiden möglichen Beitragsarten und dem Prozentsatz 0,00 eingetragen.
Einmalige Aufgaben - Lohnarten anlegen