In dieser Maske verwalten Sie sämtliche Eintritte, Austritte und Unterbrechungen, sowie fiktive Informationsgründe (wie z.B. Mitarbeitervorsorge-Ab-Datum). Diese Gründe haben Auswirkungen auf viele Programme in LeSalaire.
Um die Gründe korrekt an die Versicherungen zu übermitteln, müssen die Fremdcodes unter Auswertungen/Monatlich/Zahlungsverkehr/Datenaustausch ELDA gewartet werden.
Achten Sie bei der Neuanlage der Ein-,
Aus- und Unterbrechungsgründe, dass das "Ab-Monat" immer vor
dem Antritt des Ein-/Austrittes bzw. der Unterbrechung liegt!
Im ersten Feld geben Sie das Kürzel für den Grund an. Im zweiten Feld erfassen Sie eine längere Bezeichnung für den Grund.
Wurde kein Fremdcode für die Versicherung hinterlegt oder der Grund 00 (sonstiges) wird die Bezeichnung ergänzend mit übermittelt.
Das Ab-Monat beinhaltet ein Monat einer neuen Gültigkeit. Setzen Sie sich in das Feld Ab-Monat um zwischen mehreren Ab-Monaten einer Unterbrechung zu blättern.
Die Unterbrechungsart kennzeichnet
die Unterbrechung für verschiedenste Programme. Damit wird unterschieden
ob es sich um einen Eintritt, einen Austritt oder z. B. einen Urlaub handelt.
Hier eine Auflistung aller Arten:
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Eintritt (E) |
Kennzeichnet einen tatsächlichen Eintritt. |
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Austritt (A) |
Kennzeichnet einen tatsächlichen Austritt |
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Ende Kündigungsentschädigung (Q) |
Kennzeichnet das Ende der Kündigungsentschädigung. Dieser Termin muss händisch eingetragen werden. Diese Datum wird auf der Arbeits- und Entgeltbestätigung so wie auf der Arbeitsbescheinigung ausgegeben. |
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Ende Entgeltanspruch (D) |
Kennzeichnet das Ende der Weiterversicherung bei Urlaubsersatzleistung. Bis zu diesem Datum erhält der Dienstnehmer SV-Tage. Außerdem wird dieser Termin auf der Arbeitsbescheinigung und er Abmeldung berücksichtigt. Wenn Sie die Urlaubsersatzleistung automatisiert haben. Wird dieser Grund automatisch generiert. |
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Pensionsantritt (P) |
Kennzeichnet einen fiktiven Austritt durch Antritt der Pension. Dieser muss im Feld GKK-An-/Abmeldung ein "NEIN" oder leer hinterlegt haben. Dieser fiktive Austritt wird für Rückstellungen benötigt. Dieser Austrittsgrund ist nicht an Pensionistenmeldungen gekoppelt. |
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Beginn Lehrverhältnis (n) |
Kennzeichnet den Beginn des Lehrverhältnisses und ist zu verwenden wenn das Eintrittsdatum nicht der Beginn des Lehrverhältnisses ist (weil z.B. der Dienstnehmer von einer Firma in die andere übernommen wurde, oder ihm Vordienstzeiten angerechnet werden). Dieses ist relevant für die GKK An- und Abmeldung, Abfertigungsrückstellung, die SV-Gruppenautomatik und die Arbeitsbescheinigung. |
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Ende Lehrverhältnis (N) |
Kennzeichnet das Ende des Lehrverhältnis. Dieses ist relevant für die GKK An- und Abmeldung, Abfertigungsrückstellung, die SV-Gruppenautomatik und die Arbeitsbescheinigung. |
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Fiktiver Eintritt für Abfertigung (Y) |
Dieser Grund ist nur für die Abfertigungsrückstellung relevant. Damit kann man den tatsächlichen Eintritt für die Rückstellung übersteuern |
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Fiktiver Eintritt für Jubiläum (J) |
Dieser Grund ist nur für die Jubiläumsrückstellung relevant. Damit kann man den tatsächlichen Eintritt für die Rückstellung übersteuern. |
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Fiktiver Eintritt für Urlaub (R) |
Mit diesem Grund kann man den Urlaubseintritt übersteuern. Die Anpruchsjahre werden von diesem Termin aus gerechnet. Die Zubuchung des Urlaubs bei Urlaubsverwaltung nach Arbeitsjahr erfolgt weiterhin im Monat des tatsächlichen Eintritts. |
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Fiktiver Eintritt für Sonderurlaub (r) |
Mit diesem Grund kann man den Urlaubseintritt für den Sonderurlaub übersteuern. Die Anspruchsjahre werden von diesem Termin aus gerechnet. Die Zubuchung des Sonderurlaubs bei Urlaubsverwaltung nach Arbeitsjahr erfolgt weiterhin im Monat des tatsächlichen Eintritts. |
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Fiktiver Urlaubsanspruchsmonat (C) |
Dieser Grund übersteuert
das Monat der Zubuchung bei einer Urlaubsverwaltung nach Arbeitsjahr.
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Fiktiver Urlaubsanspruchsmonat für Sonderurlaub (c) |
Diese Grund übersteuert
das Monat der Zubuchung des Sonderurlaubs bei einer Urlaubsverwaltung
nach Arbeitsjahr. |
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Fiktiver Eintritt für Pensionskasse (B) |
Übersteuert das Eintrittsdatum in bestimmten Pensionskassendatenträger, z.B. Bundespensionskassendatenträger. |
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Fiktiver Eintritt für EFZG (F) |
Mit diesem Grund wird der Eintritt für die Berechnung der Dienstjahre in Bezug auf Krankenstandsberechnung übersteuert |
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Ende EFZG-Anspruch (X) |
Dieser Grund wird automatisch durch die Krankenstandsverwaltung generiert. Er kennzeichnet, wie viele SV-Tage in einem Monat gekürzt werden, weil der Dienstnehmer nur mehr im 25 % Anspruch ist, oder gar keinen Anspruch mehr hat. |
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Vordienstzeit für Efz in Monaten mit Von- und Bis-Datum (V) |
Damit kann man einen Zeitraum angeben, der dem Dienstnehmer für die Dienstjahre bei der Krankenstandsberechnung angerechnet wird. |
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Krank (K) |
Kennzeichnet eine Krankheit. Die gesetzliche Krankenstandsberechnung wird aktiviert. |
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Unfall (I) |
Kennzeichnet einen Unfall. Die gesetzliche Krankenstandsberechnung wird aktiviert. |
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Urlaub (H) |
Diese Kennzeichen wird für den tatsächlichen Urlaub verwenden. Mit diesem Kennzeichen wird grundsätzlich die Urlaubsverwaltung aktiviert, gleich wie mit dem Kennzeichen "L" und "h". Wie diese mit den konsumierten Tagen umgeht, legen Sie bei den Anspruchsarten näher fest. |
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Sonderurlaub (h) |
Diese Kennzeichen wird für den Sonderurlaub verwendet. Dieses Kennzeichen hat
auf die Urlaubsverwaltung keine Auswirkung. |
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Geplanter Urlaub (G) |
Damit können Sie einen
geplanten Urlaub für die Zukunft erfassen. |
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Geplanter Sonderurlaub (g) |
Damit können Sie einen
geplanten Sonderurlaub für die Zukunft erfassen. |
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Fehlzeit (L) |
Mit dieser Art werden alle
Abwesenheiten verwaltet, bei denen kein Saldo aufgebaut wird. |
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Unbezahlter Urlaub (U) |
Dieser Grund kennzeichnet den Unbezahlten Urlaub der länger als ein Monat dauert. |
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Sonstiger Unterbrechungsgrund (S) |
Damit können Sie alle anderen
Zeiträume einer Abwesenheit verwalten. z.B. Mutterschutz, Karenzen, Bundesheer ... |
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Sonstiger Unterbrechungsgrund ohne Überprüfung (W) |
Damit können Sie Zeiträume
verwalten, die für Ihr Unternehmen interessant sind, sich jedoch mit anderen
Unterbrechungen schneiden können: |
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Beginn Mitarbeitervorsorgebeitrag (O) |
Mitarbeitervorsorge wird erst ab dem Tag dieser Unterbrechung gerechnet. |
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Vorrückungsstichtag (T) |
Dieser Grund kommt in Verbindung mit Vordienstzeitenberechnung für die "nächste Vorrückung" vor und wird automatisch von der Maske Stammdatenmenü/Personal/Vordienstzeiten generiert wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Lesen Sie dazu die Aufgabe "Vordienstzeiten berechnen". |
Ist die erste Checkbox aktiviert, werden alle Lohnarten mit dem Aliquotierungskennzeichen L oder LE (laufende Bezüge) gekürzt.
Ist die zweit Checkbox aktiviert werden alle Lohnarten mit den Aliquotierungskennzeichen S, R, RH oder RQ (Sonderzahlung) gekürzt.
Wenn der Unterbrechungsgrund eine automatische Durchführung des permanenten Jahresausgleichs verhindern soll, aktivieren Sie die Checkbox. Dies ist bei allen Unterbrechungen der Fall, bei denen der Dienstnehmer von einer anderen Stelle Bezüge erhält.
Echte Ein- und Austritte werden vom Programm erkannt. Bei diesen sollte die Checkbox nicht aktiviert sein, da ein Jahresausgleich trotzdem möglich ist.
Die Berücksichtigung bei der Berechnung der Sonderzahlungs-Aufrollung und des Kirchenbeitrages erfolgt aufgrund der Arten E und A.
Diese Checkbox aliquotiert die SV-Tage des Dienstnehmers.
Diese Checkbox aliquotiert die LSt-Tage des Dienstnehmers.
Ist diese Checkbox aktiviert, wird der Tag der Unterbrechung für Berechnungen ignoriert. Es wird für alle Berechnungen der letzte des Monats verwendet. Meldungen und Auswertungen erfolgen mit dem eingegebenen Datum.
Ist diese Checkbox aktiviert, wird die U-Bahnabgabe aliquotiert.
Mit diesem Feld definieren Sie
die Berücksichtigung der Feiertage bei Krankheit genauer.
Dieses Feld muss nur bei Unterbrechungen mit der Art K und I ausgefüllt
werden.
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Nein(N) |
Ein Feiertag während der Krankheit wird als Feiertag und nicht als Krankenstandstag gerechnet. Es werden nur Feiertage berücksichtigt, die sich im Wochenmodell des Dienstnehmers befinden. Für den Feiertag im Krankenstand gebührt Feiertags- und nicht Krankenstandsentgelt. Erhält der Dienstnehmer bereits Teilentgelt, gebührt ihm auch für den Feiertag nur Teilentgelt (= s. OGH Entscheidung). |
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Ja(J) |
Ein Feiertag wird wie ein normaler Krankenstandstag behandelt, d.h. er kürzt den EFZG-Anspruch um den Feiertag wie ein Krankenstandstag. |
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Detailangabe (D) |
Derzeit noch nicht in Verwendung. |
Wird dieses Feld leer gelassen, erfolgt eine Berechnung wie bei Nein(N).
Ist diese Checkbox aktiviert, wird dem Dienstnehmer kein Feiertagsentgelt für den Zeitraum der Unterbrechung ausbezahlt.
In diesem Feld sind Angaben für die Arbeitsbescheinigung zu machen.
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ja (J) |
Es wird eine Arbeitsbescheinigung erstellt. |
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Ja – für Aushilfen (A) |
Es wird eine Arbeitsbescheinigung erstellt. Im Unterschied zu ja wird bei dieser Auswahl erst ein L16 erstellt wenn der Dienstnehmer seit 30 Tagen nicht mehr Beschäftigt war. |
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Nein (N) |
Es wird keine Arbeitsbescheinigung erstellt |
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Kennzeichnung für Karenz (K) |
Es wird eine Arbeitsbescheinigung für Karenzurlaub erstellt. |
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Kennzeichnung für Mutterschutz (I) |
Das Datum vor der Unterbrechung dieser Art wird auf der Arbeitsbescheinigung für Karenzurlaub unter „5. Bezüge wurden ausbezahlt bis“ ausgegeben. |
Bestimmen Sie hier ob die Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgründe GKK-Meldungen erzeugen sollen oder nicht:
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Nein (N) |
Es wird keine GKK-Meldung erstellt. Dieses Feld kommt z.B. beim Unterbrechungsgrund Urlaub vor. |
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Ja (J) |
Es wird eine GKK-Meldung erstellt. Dieses Feld kommt bei allen Gründen vor, bei denen einen Anmeldung, Abmeldung oder Änderungsmeldung generiert werden soll, wie z.B. alle Eintritte, alle Austritte, Karenz usw. |
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Familienhospizkarenz gegen Entfall des Entgelts (E) |
Mit dieser Art kennzeichnen Sie die Familienhospizkarenz gegen Entfall des Entgelts für Familienhospizkarenz-Meldungen. |
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Familienhospizkarenz bei Reduzierung der Arbeitszeit (R) |
Mit dieser Art kennzeichnen Sie die Familienhospizkarenz bei Reduzierung der Arbeitszeit für Familienhospizkarenz-Meldungen. |
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Pension Anmeldung (BVA) (P) |
Mit dieser Art kennzeichnen Sie alle Eintrittsgründe, die für Pensionistenmeldungen von BVA-Versicherten von Bedeutung sind. |
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Pension Abmeldung (BVA) (T) |
Mit dieser Art kennzeichnen Sie alle Austrittsgründe, die für Pensionistenmeldungen von BVA-Versicherten von Bedeutung sind. |
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Sterbedatum für Pensionsabmeldung (BVA) (S) |
Mit dieser Art kennzeichnen Sie den Austrittsgrund "Tod" der für Pensionistenmeldungen der BVA-Versicherten von Bedeutung ist. Dieser Austrittsgrund kommt gemeinsam mit "Pension-Abmeldung (BVA) (T)" vor. |
Mit diesem Feld wird die Berechnung der Mitarbeitervorsorge während Unterbrechungen geregelt.
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Nein (N) |
Für den Zeitraum der Unterbrechung werden keine zu SV-Bemessung zusätzlichen MVK-Beiträge gerechnet. |
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Mit Tagsatz des Kinderbetreuungsgeldes (T) |
Für jeden Tag der Unterbrechung wird der Tagsatz des Kinderbetreuungsgeldes gerechnet, höchstens jedoch für 30 SV-Tage im Monat. Diese Einstellung ist für Präsenzdienst, Ausbildungsdienst und Zivildienst gedacht. |
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Mit SV-Bemessung vor Unterbrechung (S) |
Es wird die SV-Bemessung im Kalendermonat vor dem Eintritt des Versicherungsfalles herangezogen. Diese Einstellung ist für den Unterbrechungsgrund Mutterschutz gedacht. (Beim Krankenstand ist diese Einstellung nicht zu verwenden, weil LeSalaire im Krankenstand die Bemessung automatisch ermittelt). |
Wird diese Feld leer gelassen, wird kein MVK-Beitrag gerechnet.
Hier legen Sie den Anspruch aus der Urlaubsverwaltung fest, der gekürzt werden soll. Dieses Feld wird nur bei den Unterbrechungsarten H, h und L verwendet. Wie der Urlaub abgerechnet wird, legen Sie bei den Anspruchsarten unter Abrechnungen/Urlaub/Verwaltung/Texte/Anspruchsarten fest. Eine Unterscheidung in den Unterbrechungsgründen in die Arten "H", "h" und "L" hat nur noch historische Gründe und auf die Urlaubsverwaltung keine Auswirkung mehr.
Ist dieses Feld aktiviert zählt der Zeitraum der Unterbrechung nicht für die Verjährung des Urlaubs.
Mit diesem Feld bestimmt man, ob der Urlaub bei der Unterbrechung aliquotiert werden soll.
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Ja(J) |
Der Urlaub wird wie bei den Ansprüchen angegeben aliquotiert |
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Nein (N) |
Der Urlaub wird ohne Berücksichtigung der Unterbrechung berechnet. |
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30-Tage-Regel (30) |
Der Urlaub wird erst aliquotiert wenn der Dienstnehmer 30 Tage die Unterbrechung hat (z.B. Truppenübung). |
Ist das Feld nicht gefüllt wird der Urlaub nicht aliquotiert.
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