Hier drucken Sie den Nebengebührenbescheid.
Zum Ausdruck der Nebengebührenbescheide ist die Erfassung der Werte aus den Vorjahren über persönliche Sätze notwendig.
Die Nebengebührenbescheide werden von uns wieder nach Ablauf des Jahres gedruckt und in Ihr OG-Verzeichnis gestellt. Im WebLohn ist aber auch ein unterjähriger Ausdruck jederzeit möglich (z.B. Pensionsantritt eines Beamten).
Auf der Seite 1 stellen Sie ein, welche Form von Nebengebührenwerte gedruckt werden soll: Nebengebührenbescheid oder Summe Nebengebührenwerte (Nebengebührenliste).
Für jeden Bereich können Sie auch die Überschrift übersteuern. Somit kann auch eine Mitteilung (kein Bescheid) erstellt werden.
