Firmen Lohnartencodes

In der Maske Firmen Lohnartencodes definieren Sie, welche Lohnarten bei welchen EFZG-Ansprüchen bewertet und generiert werden, wenn die Entgeltfortzahlungsverwaltung in der Maske Stammdatenmenü/Firma/Variabler Firmenstamm eingeschaltet ist. Lesen Sie dazu auch das Thema "Krankenstände und Entgeltfortzahlung". Die Lohnarten legen Sie zuvor unter Stammdatenmenü/ Lohnarten/ Firmengruppen-, Firmen- oder Dienstnehmergruppenlohnarten an. Da die Krankentage von LeSalaire berechnet werden, sollten Sie Lohnarten anlegen die den Satz pro Krankentag berechnen. Dies ist unter anderem auch für die Ermittlung des Teilentgelts auf dem Lohnzettel SV nötig.

Der Betrag fürs Teilentgelt am Lohnzettel SV wird nun wie folgt abgeleitet:

1. Von den, in der Maske Datenaustausch ELDA/Lohnzettel - Button "Lohnartenzuweisungen" zugewiesenen Lohnarten, wenn diese Lohnarten händisch in der Lohnartenzuordnung eingegeben (oder als Folgelohnart bewertet) und abgerechnet wurden.

2. Von den, in der Maske Abrechnungen/EFZG/Firmenlohnartencodes zugewiesenen Lohnarten.

Somit wird verhindert, dass die Teilentgeltbeträge am Lohnzettel SV doppelt angeführt werden.

 

Felder

Lohnartencode

Wählen Sie hier zwischen folgenden EFZG-Ansprüchen:

Type

Anspruchsarten für Angestellte/Vertragsbedienstete

 

ANGKH100G

Krankheit - Grundanspruch

Grundanspruch 100% gem. § 8 Abs. 1 AngG

ANGKH050G

Krankheit - Hälfteanspruch

Halber Grundanspruch 50% gem. § 8 Abs. 1 und Abs. 2 AngG

ANGKHTEIL

Krankheit - Teilentgelt variabel

Variabler Teilentgelt-Anspruch für Vertragsbedienstete, bei dem Sie den Prozentsatz selbst bestimmen

ANGKH025G

Krankheit - 25%

Viertel Grundanspruch 25% gem. § 8 Abs. 2 AngG

ANGUNF100G

ANGUNF050G

ANGUNFTEIL

 

ANGUNF025G

Unfall - 100%

Unfall - 50%

Unfall - Teilentgelt variabel

 

Unfall - 25%

 

 

Variabler Teilentgelt-Unfallanspruch für Vertragsbedienstete, bei dem Sie den Prozentsatz selbst bestimmen

 

Anspruchsarten für Arbeiter

 

ARBKH100G

Krankheit - Grundanspruch

Grundanspruch 100% gem. EFZG

ARBKH050G

Krankheit - Hälfteanspruch

Grundanspruch 50% gem. EFZG

ARBUNF100

Unfall - 100%

 

 

Anspruchsarten für Lehrlinge

 

LEHKHEVOLL

Krankheit - Volle LE

Grundanspruch 100% gem. § 17a BAG

LEHKHEDIFF

Krankheit - Diff. zu LE

Teilentgelt gem. § 17a BAG

LEHKHFVOLL

Folgeerkrankung - voll LE

3 Tage Grundanspruch für jede weitere Arbeitsverhinderung gem. § 17a BAG

LEHKHFDIFF

Folgeerkrankung - Diff zu LE

Teilentgelt für jede weitere Arbeitsverhinderung gem. § 17a BAG

LEHUNFVOLL

LEHUNFDIFF

Unfall - volle LE

Unfall - Diff. zu LE

 

Proz

Hier geben Sie den Krankenentgeltanspruch in Prozenten ein.

Lohnart

In diesem Feld weisen Sie die EFZG-Lohnarten dem EFZG-Anspruch zu.

 

Themen

Krankenstände und Entgeltfortzahlung

Datenaustausch ELDA - Lohnzettel SV und Finanz