In der Maske Firmen Lohnartencodes definieren Sie, welche Lohnarten bei welchen EFZG-Ansprüchen bewertet und generiert werden, wenn die Entgeltfortzahlungsverwaltung in der Maske Stammdatenmenü/Firma/Variabler Firmenstamm eingeschaltet ist. Lesen Sie dazu auch das Thema "Krankenstände und Entgeltfortzahlung". Die Lohnarten legen Sie zuvor unter Stammdatenmenü/ Lohnarten/ Firmengruppen-, Firmen- oder Dienstnehmergruppenlohnarten an. Da die Krankentage von LeSalaire berechnet werden, sollten Sie Lohnarten anlegen die den Satz pro Krankentag berechnen. Dies ist unter anderem auch für die Ermittlung des Teilentgelts auf dem Lohnzettel SV nötig.
Der Betrag fürs Teilentgelt am Lohnzettel SV wird nun wie folgt abgeleitet:
1. Von den, in der Maske Datenaustausch ELDA/Lohnzettel - Button "Lohnartenzuweisungen" zugewiesenen Lohnarten, wenn diese Lohnarten händisch in der Lohnartenzuordnung eingegeben (oder als Folgelohnart bewertet) und abgerechnet wurden.
2. Von den, in der Maske Abrechnungen/EFZG/Firmenlohnartencodes zugewiesenen Lohnarten.
Somit wird verhindert, dass die Teilentgeltbeträge am Lohnzettel SV doppelt angeführt werden.
Wählen Sie hier zwischen folgenden EFZG-Ansprüchen:
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Type |
Anspruchsarten für Angestellte/Vertragsbedienstete |
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ANGKH100G |
Krankheit - Grundanspruch |
Grundanspruch 100% gem. § 8 Abs. 1 AngG |
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ANGKH050G |
Krankheit - Hälfteanspruch |
Halber Grundanspruch 50% gem. § 8 Abs. 1 und Abs. 2 AngG |
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ANGKHTEIL |
Krankheit - Teilentgelt variabel |
Variabler Teilentgelt-Anspruch für Vertragsbedienstete, bei dem Sie den Prozentsatz selbst bestimmen |
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ANGKH025G |
Krankheit - 25% |
Viertel Grundanspruch 25% gem. § 8 Abs. 2 AngG |
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ANGUNF100G ANGUNF050G ANGUNFTEIL
ANGUNF025G |
Unfall - 100% Unfall - 50% Unfall - Teilentgelt variabel
Unfall - 25% |
Variabler Teilentgelt-Unfallanspruch für Vertragsbedienstete, bei dem Sie den Prozentsatz selbst bestimmen |
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Anspruchsarten für Arbeiter |
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ARBKH100G |
Krankheit - Grundanspruch |
Grundanspruch 100% gem. EFZG |
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ARBKH050G |
Krankheit - Hälfteanspruch |
Grundanspruch 50% gem. EFZG |
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ARBUNF100 |
Unfall - 100% |
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Anspruchsarten für Lehrlinge |
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LEHKHEVOLL |
Krankheit - Volle LE |
Grundanspruch 100% gem. § 17a BAG |
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LEHKHEDIFF |
Krankheit - Diff. zu LE |
Teilentgelt gem. § 17a BAG |
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LEHKHFVOLL |
Folgeerkrankung - voll LE |
3 Tage Grundanspruch für jede weitere Arbeitsverhinderung gem. § 17a BAG |
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LEHKHFDIFF |
Folgeerkrankung - Diff zu LE |
Teilentgelt für jede weitere Arbeitsverhinderung gem. § 17a BAG |
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LEHUNFVOLL LEHUNFDIFF |
Unfall - volle LE Unfall - Diff. zu LE |
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Hier geben Sie den Krankenentgeltanspruch in Prozenten ein.
Beim Grundanspruch 100% (Typen: ANGKH100G, ANGUNF100G, ARBKH100G, LEHKHEVOLL, LEHKHFVOLL und LEHUNFVOLL) geben Sie 100 ein.
Beim Hälfteanspruch 50% (Typen: ANGKH050G, ANGUNF050G, ARBKH050G) geben Sie hier 50 ein.
Beim Viertel Grundanspruch 25% (Typen: ANGKH025G, ANGUNF025G) geben Sie hier 25 ein.
Beim Teilentgelt für Lehrlinge (Typen: LEHKHEDIFF, LEHKHFDIFF, LEHUNFDIFF) geben Sie hier 0 ein.
Beim variablen Teilentgelt (Typen: ANGKHTEIL, ANGUNFTEIL) geben Sie hier die gewünschten Teilentgelt Prozente über oder unter 50% ein. Das variable Teilentgelt kann bei Vertragsbediensteten z.B. 90%, 49%, 33% sein.
In diesem Feld weisen Sie die EFZG-Lohnarten dem EFZG-Anspruch zu.