Nacharbeiten ergeben sich dann, wenn die Schritte für den Jahresabschluss bereits durchgeführt wurden und sich nachträglich Änderungen für das bereits abgeschlossene Kalenderjahr ergeben.
Immer wenn Sie eine Änderung für ein bereits abgeschlossenes Kalenderjahr durchführen, müssen Sie einen "13. Lauf" starten – außer Sie haben die Nachzahlung aus Vorjahr im Einsatz!
Einen sogenannten "13. Lauf“ zu starten, bedeutet, einen gesamten Monatsabschluss für einen Monat des abgelaufenen Kalenderjahres noch einmal durchzuführen. Dies beinhaltet das Starten der Programme
Abrechnung,
Abgaben,
Zahlungsverkehr und
Buchhaltung.
Wir empfehlen folgende Vorgangsweise:
Vornehmen der Korrektur im alten Jahr und speichern
Schnellabrechnung für Dezember starten - es kommen alle Aufrollungen (Maske Abrechnungen/Abrechnen/Abrechnung - Button "Schnellabrechnung"). Batchabrechnung für Dezember starten und den Aufruf „Abrechnung“ im Durchführungsauftrag zuvor löschen.
Ein 13. Lauf lässt sich also programmtechnisch einfach durchführen.
Beachten Sie jedoch, dass ein 13. Lauf
auch Konsequenzen auf den Lohnzettel SV Finanz und etwaige Schnittstellen
haben kann!
Beachten Sie, dass im Abgabenversicherungsgesetz
2007 beschlossen wurde, dass man einen 13. Lauf für das Vorjahr bis zum
15. Februar im laufenden Jahr
durchführen darf. Die Lohnsteuer ist also nur bis zum 15. Februar als
Lohnsteuer für das Vorjahr abzuführen (§ 19 Abs. 1 i. Verb. mit § 79 Abs.
2 bzw. § 77 Abs. 5 EStG) und danach als Nachzahlung aus Vorjahr nach §
67 (8).
Falls es nach einer Jahresübermittlung Korrekturen der Lohnzettel gibt, haben Sie die Möglichkeit diese
mit der Ausgabeart "Lohnzettel SV und Finanz mit E18 (Jahresübermittlung 1x jährlich) (J)" zu übermitteln.

Unter dem Menüpunkt „Auswertungen / Jährlich / Jahresabschluss“ und „Auswertungen / Jährlich / Jahresbuchungsbeleg“ finden Sie weitere Aufrufe für Auswertungen, die teils auf Grund gesetzlicher Bestimmungen zum Jahresende durchgeführt werden:
Lohnkonto
Lohnzettel SV und Finanz jährlich pro Dienstnehmer sowie Liste aller Dienstnehmer zu Prüfzwecken
Kommunalsteuer-Jahreserklärung (Datenträger unter Kommunikation/Allgemeine/Kommunalsteuerjahreserklärung Datenträger)
U-Bahnsteuer-Jahreserklärung
Liste der geringfügig Beschäftigten (für Prüfzwecke)
Jahresbuchungsbeleg (nach Belegnummern, DN-Gruppen, Kostenstellen und Kostenträgern)