Bevor Sie in Le Salaire in einem neuen Kalenderjahr abzurechnen beginnen, führen Sie den Jahresabschluss durch. Dieser stellt sicher, dass
Forderungen an Dienstnehmer, die als Minusbeträge auf der Barauszahlungsliste aufscheinen, nicht verloren gehen, sondern ins nächste Jahr übernommen werden,
Freibeträge aus dem alten Jahr nicht irrtümlich in das neue Kalenderjahr übernommen werden,
Vorschüsse inklusive Zinsberechnungen in das neue Jahr übernommen werden,
ein neuer bereinigter (LSt.-Freibeträge, ...) variabler Dienstnehmerstamm für jeden Dienstnehmer erstellt wird.
Beachten Sie folgende Schritte sind beim Jahresabschluss in LeSalaire:
Vorarbeiten
Überleiten der offenen Minus-Beträge in das nächste Jahr (Nicht notwendig wenn Sie die Nachzahlung aus Vorjahr im Einsatz haben)
Starten der Jahresüberleitung
Lohnzettel SV Finanz und E18
Schwerarbeitsmeldungen ab 2007
Kommunalsteuerjahreserklärung Datenträger
Nacharbeiten