Jubiläumsgelder (-bezüge, -geschenke) werden gewährt, weil entweder der Dienstnehmer längere Zeit bei einem Dienstgeber beschäftigt ist, oder die Firma schon längere Zeit besteht. Der Anspruch kann sich aus den Kollektivverträgen, aus Betriebsvereinbarungen oder aus Einzelverträgen ableiten und sowohl in Geld als auch in Sachbezügen gewährt werden.
SV-Freiheit ist nur dann gegeben, wenn der Dienstnehmer bereits 20, 25, 30, 35, 40, 45 oder 50 Jahre beschäftigt ist. Bei Firmenjubiläen ist erforderlich, dass die Firma bereits 20, 25, 30, 40, 50, 60, 70, 75, 80, 90 usw. besteht.
Jubiläumsgeschenke sind
unabhängig von der Höhe,
unabhängig davon, ob ein Rechtsanspruch gegen oder nicht gegeben ist, und
unabhängig von der Anzahl der Jahre
als normale sonstige Bezüge gem. § 67 Abs. 1,2 EStG zu behandeln.
Um die Jubiläumsrückstellung in LeSalaire durchführen zu können, müssen Sie in der Firma alle einmaligen Aufgaben durchgeführt haben.
Diese Anleitung hilft Ihnen beim Aufbau der Jubiläumsrückstellung im Programm.
Falls das Eintrittdatum bei einigen Dienstnehmern vom Jubiläumsdatum abweicht, (z.B.: bei einer Firmenübernahme oder Vordienstzeitenanrechnung) benötigen Sie einen fiktiven Eintritt für Jubiläumseintritt. Das Kürzel und die Bezeichnung ist hier frei wählbar, jedoch muss die Unterbrechungsart unbedingt "fiktiver Eintritt für Jubiläum (J)" ausgewählt werden.
Diesen Unterbrechungsgrund müssen Sie bei den betroffenen Dienstnehmern in der Maske "Eintritt" noch hinterlegen.
Wenn die Lohnnebenkosten von den gesetzlichen Lohnnebenkosten abweichen, können Sie die diese in LeSalaire übersteuern.
Falls die Lohnnebenkosten überhaupt gerechnet werden sollen (= die Checkbox "Lohnnebenkosten" ist in der Maske Berechnung aktiviert), kontrolliert das Programm zuerst ob in der Maske
Stammdatenmenü/Personal/Persönliche Sätze direkt beim Dienstnehmer ein Prozentsatz für die Lohnnebenkosten hinterlegt ist. Wenn nein, kontrolliert das Programm ob in dieser Maske
Dienstnehmergruppen im Feld "Lohnnebenkosten" ein Prozentsatz hinterlegt ist. Wenn nein, rechnet das Programm
die tatsächlichen Nebenkosten, die für den betroffenen Dienstnehmer abgerechnet wurden.
Wenn Sie die Lohnnebenkosten auf Dienstnehmerebene
übersteuern, müssen Sie zuerst einen variablen Parameter setzen (Stammdatenmenü/Firma/Parameter).
In LeSalaire können Sie die Dienstjahre für Jubiläumsgeld auf drei Ebenen anlegen:
pro Firma unter Auswertungen/Jährlich/Jubiläumsrückstellungen/Dienstjahre
pro Dienstnehmergruppe unter Auswertungen/Jährlich/Jubiläumsrückstellungen/Dienstjahre pro Dienstnehmergruppe
pro Dienstnehmer unter Stammdaten/Personal/Persönliche Sätze
Falls Sie Dienstnehmer haben, die von dem Firmen- oder Dienstnehmergruppenmodell abweichen, legen Sie für diese Dienstnehmer Persönliche Sätze für Dienstjahre und Monatsgehälter an (Stammdaten/Lohnarten/Bezeichnungen und Bewerten/Persönliche Sätze). Diese Persönlichen Sätze weisen Sie in der Maske Variable Firmenparameter zu (Stammdaten/Firma/Parameter).
Wenn Sie keine Dienstjahre definieren,
können Sie die Berechnung der Jubiläumsrückstellung nicht im Programm
druchführen. Beachten Sie, dass wenn Sie die Dienstjahre ändern, dass
vorhergehende Jubiläumsrückstellungen mit den neuen Dienstjahren ausgedruckt
werden. Der Betrag bleibt jedoch gleich.
Damit eine korrekte Ermittlung der Jubiläumsrückstellungsbeträge ermittelt werden kann, müssen Sie die Lohnarten für den Monatsbezug definieren. Unter Auswertungen/Jährlich/Jubiläumsrückstellung/Jubiläumsrückstellungslohnarten hinterlegen Sie diese Lohnarten.
Achten Sie bitte nach Abschluss der Konfiguration
darauf, dass Sie bei der Neuanlage von Lohnarten auch bei Bedarf in der
Registerkarte Rückstellungen die entsprechenden Rückstellungsarten eintragen.
Berechnen Sie die Jubiläumsrückstellung mittels eines Fluktaionsabschlages, müssen Sie diesen unter Auswertungen/Jährlich/Jubiläumsrückstellung/Fluktuationsabschlag definieren.
Wird die Jubiläumsrückstellung um einen Fluktuationsabschlag gekürzt, ist auf den Umstand Bedacht zu nehmen, daß die Fluktuation in der Regel mit zunehmender Dienstzeit stark abnimmt. Die Abschläge sollten daher in der Regel nach der bisherigen Dienstzeit der Dienstnehmer gestaffelt werden können. Wir empfehlen zu diesem Zweck die gesamte Jubiläumsrückstellung nach der bisherigen Dienstzeit in Schichten für Dienstzeiten von jeweils fünf bis zehn Jahren zu untergliedern und - gestützt auf Erfahrungswerte der Vergangenheit - Annahmen darüber treffen, welcher Prozentsatz der einer solchen Schicht zugehörigen Dienstnehmer künftig ohne Anfall einer Jubiläumszahlung ausscheiden wird. Die Jubiläumsrückstellung für diese Schicht von Dienstnehmern kann um diesen Prozentsatz gekürzt werden.
Zudem haben Sie Möglichkeit, die Rückstellung mittels einem festen Zinssatzes zu berechnen. Unter Auswertungen/Jährlich/Jubiläumsrückstellung/Rechnungszinssatz definieren Sie den Zinsatz.
Beachten Sie, dass dieser definierter Zinssatz einen langfristig erzielbaren Realzinssatz beschreibt.
In diesem Menüpunkt legen Sie fest, mit welcher Anzahl an Dienstjahren zur Pension das nächste Jubiläum noch berücksichtigt wird. Dabei wird das darauf folgende Jubiläum mit einem Abschlag des Bruttobetrages berücksichtigt.
Sie haben auch die Möglichkeit,ein fixes
Datum für den Pensionsantritt beim Dienstnehmer festzulegen. Dies können
Sie beim
Dienstnehmer in der Maske Eintritt mit einem Unterbrechungsgrund, der
die Unterbrechungsart "Pensionsantritt (P)" zugewiesen hat,
tätigen.
In diesem Menüpunkt legen Sie fest, mit welchem Alter der Übertritt in den Ruhestand erfolgt. Hier ist zu unterscheiden, zwischen
Übertritt in den Ruhestand bei männlichen Dienstnehmern und
Übertritt in den Ruhestand bei weiblichen Dienstnehmern.
Das Geschlecht wird von der Eingabe in der Maske Dienstnehmerstamm ermittelt.
Laut Gesetz gibt es Zeiten, die die Dienstjahre verkürzen. Unter Auswertungen/Jährlich/Jubiläumsrückstellung/Übertrittszeitpunkte definieren Sie, welche Zeiten (=Unterbrechungsgründe) die Dienstjahre für die Jubiläumsrückstellung kürzen. Die Verringerung der Dienstzeit darf nur auf volle Dienstjahre erfolgen (Beispiel: Karenz 1,5 Jahre -> Verringerung 1 volles Dienstjahr).
Nach Abschluss dieser Vorbereitungsarbeiten
können Sie die erste Berechnung der Jubiläumsrückstellung starten. Mehr
dazu lesen Sie in der jährlichen Aufgabe Jubiläumsrückstellung.
Gleitzeitrückstellung einrichten
Urlaubsrückstellung einrichten
Berechnung Jubiläumsrückstellung
Dienstjahre pro Dienstnehmergruppe
Jubiläumsrückstellungen nach Abteilungen