Jubiläumsrückstellung

Jubiläumsgelder (-bezüge, -geschenke) werden gewährt, weil entweder der Dienstnehmer längere Zeit bei einem Dienstgeber beschäftigt ist, oder die Firma schon längere Zeit besteht. Der Anspruch kann sich aus den Kollektivverträgen, aus Betriebsvereinbarungen oder aus Einzelverträgen ableiten und sowohl in Geld als auch in Sachbezügen gewährt werden.

 

SV-Freiheit ist nur dann gegeben, wenn der Dienstnehmer bereits 20, 25, 30, 35, 40, 45 oder 50 Jahre beschäftigt ist. Bei Firmenjubiläen ist erforderlich, dass die Firma bereits 20, 25, 30, 40, 50, 60, 70, 75, 80, 90 usw. besteht.

 

Jubiläumsgeschenke sind

als normale sonstige Bezüge gem. § 67 Abs. 1,2 EStG zu behandeln.

Voraussetzungen

Um die Jubiläumsrückstellung in LeSalaire durchführen zu können, müssen Sie in der Firma alle einmaligen Aufgaben durchgeführt haben.

Diese Anleitung hilft Ihnen beim Aufbau der Jubiläumsrückstellung im Programm.

 Vorgehensweise

1. Definition eines fiktiven Eintritts für die Jubiläumsrückstellung

Falls das Eintrittdatum bei einigen Dienstnehmern vom Jubiläumsdatum abweicht, (z.B.: bei einer Firmenübernahme oder Vordienstzeitenanrechnung) benötigen Sie einen fiktiven Eintritt für Jubiläumseintritt. Das Kürzel und die Bezeichnung ist hier frei wählbar, jedoch muss die Unterbrechungsart unbedingt "fiktiver Eintritt für Jubiläum (J)" ausgewählt werden.

Diesen Unterbrechungsgrund müssen Sie bei den betroffenen Dienstnehmern in der Maske "Eintritt" noch hinterlegen.

 2. Festlegen der Lohnnebenkosten, falls nicht die echten Lohnnebenkosten verwendet werden

Wenn die Lohnnebenkosten von den gesetzlichen Lohnnebenkosten abweichen, können Sie die diese in LeSalaire übersteuern.

 

Falls die Lohnnebenkosten überhaupt gerechnet werden sollen (= die Checkbox "Lohnnebenkosten" ist in der Maske Berechnung aktiviert), kontrolliert das Programm zuerst ob in der Maske

  1. Stammdatenmenü/Personal/Persönliche Sätze direkt beim Dienstnehmer ein Prozentsatz für die Lohnnebenkosten hinterlegt ist. Wenn nein, kontrolliert das Programm ob in dieser Maske

  2. Dienstnehmergruppen im Feld "Lohnnebenkosten" ein Prozentsatz hinterlegt ist. Wenn nein, rechnet das Programm

  3. die tatsächlichen Nebenkosten, die für den betroffenen Dienstnehmer abgerechnet wurden.

Wenn Sie die Lohnnebenkosten auf Dienstnehmerebene übersteuern, müssen Sie zuerst einen variablen Parameter setzen (Stammdatenmenü/Firma/Parameter).

3. Definition der Dienstjahre und Anzahl der Monatsgehälter für Jubiläen

In LeSalaire können Sie die Dienstjahre für Jubiläumsgeld auf drei Ebenen anlegen:

Falls Sie Dienstnehmer haben, die von dem Firmen- oder Dienstnehmergruppenmodell abweichen, legen Sie für diese Dienstnehmer Persönliche Sätze für Dienstjahre und Monatsgehälter an (Stammdaten/Lohnarten/Bezeichnungen und Bewerten/Persönliche Sätze). Diese Persönlichen Sätze weisen Sie in der Maske Variable Firmenparameter zu (Stammdaten/Firma/Parameter).

Wenn Sie keine Dienstjahre definieren, können Sie die Berechnung der Jubiläumsrückstellung nicht im Programm druchführen. Beachten Sie, dass wenn Sie die Dienstjahre ändern, dass vorhergehende Jubiläumsrückstellungen mit den neuen Dienstjahren ausgedruckt werden. Der Betrag bleibt jedoch gleich.

4. Festlegen der Lohnarten für die Monatsbezugsermittlung

Damit eine korrekte Ermittlung der Jubiläumsrückstellungsbeträge ermittelt werden kann, müssen Sie die Lohnarten für den Monatsbezug definieren.  Unter Auswertungen/Jährlich/Jubiläumsrückstellung/Jubiläumsrückstellungslohnarten hinterlegen Sie diese Lohnarten.

Achten Sie bitte nach Abschluss der Konfiguration darauf, dass Sie bei der Neuanlage von Lohnarten auch bei Bedarf in der Registerkarte Rückstellungen die entsprechenden Rückstellungsarten eintragen.

5. Festlegen des Fluktuationsabschlages

Berechnen Sie die Jubiläumsrückstellung mittels eines Fluktaionsabschlages, müssen Sie diesen unter Auswertungen/Jährlich/Jubiläumsrückstellung/Fluktuationsabschlag definieren.

Wird die Jubiläumsrückstellung um einen Fluktuationsabschlag gekürzt, ist auf den Umstand Bedacht zu nehmen, daß die Fluktuation in der Regel mit zunehmender Dienstzeit stark abnimmt. Die Abschläge sollten daher in der Regel nach der bisherigen Dienstzeit der Dienstnehmer gestaffelt werden können. Wir empfehlen  zu diesem Zweck die gesamte Jubiläumsrückstellung nach der bisherigen Dienstzeit in Schichten für Dienstzeiten von jeweils fünf bis zehn Jahren zu untergliedern und - gestützt auf Erfahrungswerte der Vergangenheit - Annahmen darüber treffen, welcher Prozentsatz der einer solchen Schicht zugehörigen Dienstnehmer künftig ohne Anfall einer Jubiläumszahlung ausscheiden wird. Die Jubiläumsrückstellung für diese Schicht von Dienstnehmern kann um diesen Prozentsatz gekürzt werden.

6. Festlegen des Rechnungszinssatzes

Zudem haben Sie Möglichkeit, die Rückstellung mittels einem festen Zinssatzes zu berechnen. Unter Auswertungen/Jährlich/Jubiläumsrückstellung/Rechnungszinssatz definieren Sie den Zinsatz.

Beachten Sie, dass dieser definierter Zinssatz einen langfristig erzielbaren Realzinssatz beschreibt.

7. Festlegen der Übergangsregeln in den Ruhestand

In diesem Menüpunkt legen Sie fest, mit welcher Anzahl an Dienstjahren zur Pension das nächste Jubiläum noch berücksichtigt wird. Dabei wird das darauf folgende Jubiläum mit einem Abschlag des Bruttobetrages berücksichtigt.

Sie haben auch die Möglichkeit,ein fixes Datum für den Pensionsantritt beim Dienstnehmer festzulegen. Dies können Sie  beim Dienstnehmer in der Maske Eintritt mit einem Unterbrechungsgrund, der die Unterbrechungsart "Pensionsantritt (P)" zugewiesen hat, tätigen.

8. Festlegen der Übertrittszeitpunkte in den Ruhestand

In diesem Menüpunkt legen Sie fest, mit welchem Alter der Übertritt in den Ruhestand erfolgt. Hier ist zu unterscheiden, zwischen

Das Geschlecht wird von der Eingabe in der Maske  Dienstnehmerstamm ermittelt.

9. Festlegen der Unterbrechungsgründe für Dienstzeitausschluss

Laut Gesetz gibt es Zeiten, die die Dienstjahre verkürzen.  Unter Auswertungen/Jährlich/Jubiläumsrückstellung/Übertrittszeitpunkte definieren Sie, welche Zeiten (=Unterbrechungsgründe) die Dienstjahre für die Jubiläumsrückstellung kürzen. Die Verringerung der Dienstzeit darf nur auf volle Dienstjahre erfolgen (Beispiel: Karenz 1,5 Jahre -> Verringerung 1 volles Dienstjahr).

Nach Abschluss dieser Vorbereitungsarbeiten können Sie die erste Berechnung der Jubiläumsrückstellung starten. Mehr dazu lesen Sie in der jährlichen Aufgabe Jubiläumsrückstellung.

 

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