Die gesetzliche Abfertigung ist ein außerordentliches, grundsätzlich durch die Auflösung des Dienstverhältnisses bedingtes Entgelt und ist somit rückzustellen.
Der Anspruch der gesetzlichen Abfertigung
besteht nicht, wenn der Mitarbeiter
selbst kündigt,
ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt
und wenn ihn ein Verschulden an
der vorzeitigen Entlassung trifft.
Die Höhe der gesetzlichen Abfertigung beträgt bei ununterbrochenen Dauer des Dienstverhältnisses ein Vielfaches des Entgeltes:
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3 Jahren |
2 Monatsentgelte |
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5 Jahren |
3 Monatsentgelte |
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10 Jahren |
4 Monatsentgelte |
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15 Jahren |
6 Monatsentgelte |
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20 Jahren |
9 Monatsentgelte |
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25 Jahren |
12 Monatsentgelte |
Hinzu zählen alle Zeiten, die der Mitarbeiter beim selben Dienstgeber zurückgelegt hat. Zeiten eines Lehrverhältnisses jedoch nur dann, wenn das Dienstverhältnis einschließlich der Lehrzeit mindestens sieben Jahre ununterbrochen gedauert hat
Beachten Sie etwaigen Sonderregelungen,
wie Besserstellung durch den Kollektivvertrag, Einzelvereinbarungen,
Sonderfälle usw.
Um die Abfertigungsrückstellung in LeSalaire durchführen zu können, müssen Sie in der Firma alle einmaligen Aufgaben durchgeführt haben.
Diese Anleitung hilft Ihnen beim Aufbau der Abfertigungssrückstellung im Programm.
Damit Vordienstzeiten im Programm angerechnet werden, haben Sie die Möglichkeit, mittels eines fiktiven Eintritts die Vordienstzeiten anzugeben. Das Kürzel und die Bezeichnung ist hier frei wählbar, jedoch muss die Unterbrechungsart unbedingt "fiktiver Eintritt für Abfertigung(Y)" ausgewählt werden.
Diesen Unterbrechungsgrund hinterlegen
Sie bei den betroffenen Dienstnehmern in der Maske "Eintritt".
Beachten Sie auch, dass Sie diesen Unterbrechungsgrund nach der einmaligen
Anlage auch laufend warten und so bei der Neuanlage eines Dienstnehmers
hinzufügen, falls Vordienstzeiten angerechnet werden sollen.
Zeiten eines Lehrverhältnisses werden nur dann bei der Abfertigungsrückstellung berückstichtigt, wenn das Dienstverhältnis einschließlich der Lehrzeit mindestens sieben Jahre ununterbrochen beträgt. Damit das Programm diese Zeiten ermitteln kann, müssen Sie dafür einen Unterbrechungsgrund bekanntgeben, der das Ende der Lehrzeit wiedergibt. Das Kürzel und die Bezeichnung ist hier frei wählbar, jedoch muss die Unterbrechungsart unbedingt "Ende Lehrverhältnis (N)" ausgewählt werden.
Diesen Unterbrechungsgrund müssen Sie bei den betroffenen
Dienstnehmern in der Maske "Eintritt" noch hinterlegen.
Damit eine korrekte Ermittlung der Jubiläumsrückstellungsbeträge ermittelt werden kann, müssen Sie die Lohnarten für den Monatsbezug definieren. Unter Auswertungen/Jährlich/Abfertiungsrückstellung/Abfertigungsrückstellungslohnarten hinterlegen Sie diese Lohnarten.
Tragen Sie hier nun je Dienstnehmergruppe jede Lohnart ein, mit der Angabe, wie die Lohnart auf einen Jahreswert hochgerechnet wird.
Gibt es mehrere Dienstnehmergruppen, die die selben Lohnarten verwenden, können Sie die Lohnarten mit dem Button Kopieren die Lohnarten übertragen.
Achten Sie bitte nach Abschluss
der Konfiguration darauf, dass Sie bei der Neuanlage von Lohnarten auch
bei Bedarf in der Registerkarte Rückstellungen die entsprechenden Rückstellungsarten
eintragen.
Nach §14 Einkommensteuergesetz werden die über 50-jährigen mit einem höheren Prozentsatz bilanziert. Dieser Prozentsatz ist seit 1994 stufenweise gestaffelt. Die gesetzliche Staffelung ersehen Sie in diesem Menüpunkt. Sollten Sie anders bilanzieren, so können Sie die Staffelung hier ändern.
Berechnen Sie die Abfertigungsrückstellung mittels eines Fluktaionsabschlages, müssen Sie diesen unter Auswertungen/Jährlich/Abfertigungsrückstellung/Fluktuationsabschlag definieren.
Wird die Abfertigungsrückstellung um einen Fluktuationsabschlag gekürzt, ist auf den Umstand Bedacht zu nehmen, daß die Fluktuation in der Regel mit zunehmender Dienstzeit stark abnimmt. Die Abschläge sollten daher in der Regel nach der bisherigen Dienstzeit der Dienstnehmer gestaffelt werden können. Wir empfehlen zu diesem Zweck die gesamte Abfertigungsrückstellung nach der bisherigen Dienstzeit in Schichten für Dienstzeiten von jeweils fünf bis zehn Jahren zu untergliedern und - gestützt auf Erfahrungswerte der Vergangenheit - Annahmen darüber treffen, welcher Prozentsatz der einer solchen Schicht zugehörigen Dienstnehmer künftig ohne Anfall einer Abfertigungszahlung ausscheiden wird. Die Abfertigungsrückstellung für diese Schicht von Dienstnehmern kann um diesen Prozentsatz gekürzt werden.
Zudem haben Sie Möglichkeit, die Rückstellung mittels einem festen Zinssatzes zu berechnen. Unter Auswertungen/Jährlich/Abfertigungsrückstellung/Rechnungszinssatz definieren Sie den Zinsatz.
Beachten Sie, dass dieser definierter Zinssatz einen langfristig erzielbaren Realzinssatz beschreibt.
In diesem Menüpunkt legen Sie fest, mit welchem Alter der Übertritt in den Ruhestand erfolgt. Hier ist zu unterscheiden, zwischen
Übertritt in den Ruhestand bei männlichen Dienstnehmern und
Übertritt in den Ruhestand bei weiblichen Dienstnehmern.
Das Geschlecht wird von der Eingabe in der Maske Dienstnehmerstamm ermittelt.
Laut Gesetz gibt es Zeiten, die die Dienstjahre verkürzen. Unter Auswertungen/Jährlich/Jubiläumsrückstellung/Übertrittszeitpunkte definieren Sie, welche Zeiten (=Unterbrechungsgründe) die Dienstjahre für die Jubiläumsrückstellung kürzen. Die Verringerung der Dienstzeit darf nur auf volle Dienstjahre erfolgen (Beispiel: Karenz 1,5 Jahre -> Verringerung 1 volles Dienstjahr).
Nach Abschluss dieser Vorbereitungsarbeiten
starten Sie die erste Berechnung der Abfertigungsrückstellung. Mehr dazu
lesen Sie in der jährlichen Aufgabe Abfertigungsrückstellung.
Gleitzeitrückstellung einrichten
Jubiläumsrückstellung einrichten
Urlaubsrückstellung einrichten
Abfertigungsrückstellung löschen
Abfertigungsrückstellungsliste nach Abteilung
Abfertigungsrückstellungsliste nach Buchungsbeleg
Abfertigungsrückstellungsliste RLG